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  #61  
Alt 04-05-2008, 20:06
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trioxine trioxine ist offline
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habt ja recht,aber bauchweh hab ich trotzdem immer wenn ich sowas lese!
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  #62  
Alt 04-05-2008, 20:11
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miskotty miskotty ist offline
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     Zitat von trioxine Beitrag anzeigen
habt ja recht,aber bauchweh hab ich trotzdem immer wenn ich sowas lese!
und da geb ich triox recht.

manchen posts kann man schon ablesen ob man den leuten bei der auswahl des richtigen messers behilflich sein sollte.
das neue waffengesetz kam net von ungefähr und das ganze klingt hier genauso wie ein bsp für das neue gesetz.

also beschwert euch danach nicht, wenn wieder verschärft wird weil irgendwelche heranwachsenden großstadtrambo spielen
__________________
Geduld ist die Kunst nur langsam wütend zu werden.
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  #63  
Alt 04-05-2008, 20:15
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SeraphiM SeraphiM ist offline
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     Zitat von Lordnikon27 Beitrag anzeigen
Exodus: Beim Stahl komts in gewissem Grad auf die persönlichen Vorlieben an, ich bevorzuge nicht-rostfreie Stähle. Vorteil: Bekommt man leichter scharf und im Vergleich zu billigen Rostfreien auch deutlich schärfer. Wenn dein messer dir runterfällt, bricht es nicht, sondern verbiegt sich.
Nachteil: Nicht rostfrei, muss man öfters nachschleifen ;-)

Bei Rostfreien Stählen ist es so: Vorteile: Rostfrei :B insgesamt robuster. Härter. Seltener nachzuschleifen Nachteil: schwerer Nachzuschärfen, poröser, -> billige rostfreie Stähle werden nicht so scharf wie rostende (teureren Stählen wird deshalb z.B. Molybdän zugesetzt)

Da bei taktischen Messern natürlich darauf wert gelegt wird, das man damit durch Monsun, Sumpf und Jungle kommt, ohne das was rostet, sind die meistens rostfrei, außerdem ist es klug, wenn man im Einsatz nicht dauernd nachschleifen muss ;-)
na das stimmt nicht ganz, ein kohlenstoffstahl kann die schärfe auch länger halten, als ein rostfreier...brechen auch nicht wirklich (es sei denn keramikmesser) was aber wohl passieren kann, ist, dass klingenpartien herausbröseln bei extremharten stählen 60-62HRC)

dein letzter satz widerspricht sich ein bissl sebst...in der regel sind nicht rostfreie stähle leichter nachzuschärfen und dass ''junglemesser'' rostfrei sind, ist absolut daneben...gerade die dürfen es nicht sein, eben damit man sie auch an irgendwelchen kieselsteinen schnell scharf kriegt...
ich meine jetzt richtige survivalmesser, keine billigrambodinger..

was es sehr wohl gibt, sind kompromissstähle (die du wahrscheinlic meintest) wie der AUS 8 von cold steel, der relativ rostträge, schnell nachzuschärfen ist und auch scharf bleibt...
ein extrem wäre z.B. der M2 von benchmade, der nicht mehr hergestellt wird (da produktion zu teuer geworden war), ein schnell rostender, brüchiger, extrem harter, aber so ziemlich der schnitthaltigste stahl, 62 HRC...

Geändert von SeraphiM (04-05-2008 um 20:28 Uhr).
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  #64  
Alt 04-05-2008, 20:28
Lordnikon27 Lordnikon27 ist offline
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     Zitat von SeraphiM Beitrag anzeigen
na das stimmt nicht ganz, ein kohlenstoffstahl kann die schärfe auch länger halten, als ein rostfreier...brechen auch nicht wirklich (es sei denn keramikmesser) was aber wohl passieren kann, ist, dass klingenpartien herausbröseln bei extremharten stählen 60-62HRC)
ich atte schon genug billige, gebrochene Rostfreie messer in den Händen ;-) Auch mein 3€-Aldi-Messer hat leichte Ausbrüche an der Klinge.

dein letzter satz widerspricht sich ein bissl sebst...in der regel sind nicht rostfreie stähle leichter nachzuschärfen und dass ''junglemesser'' rostfrei sind, ist absolut daneben...gerade die dürfen es nicht sein, eben damit man sie auch an irgendwelchen kieselsteinen schnell scharf kriegt...
Mag sein, kenn mich im taktischen Bereich nicht wirklich aus ;-)

was es sehr wohl gibt, sind kompromissstähle (die du wahrscheinlic meintest) wie der AUS 8 von cold steel, der relativ rostträge, schnell nachzuschärfen ist und auch scharf bleibt...
ein extrem wäre z.B. der M2 von benchmade, der nicht mehr hergestellt wird (da produktion zu teuer geworden war), ein schnell rostender, brüchiger, extrem harter, aber so ziemlich der schnitthaltigste stahl, 62 HRC...
Da versteh ich nicht ganz, worauf du Bezug nimmst? oO
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  #65  
Alt 04-05-2008, 20:31
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SeraphiM SeraphiM ist offline
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     Zitat von Lordnikon27 Beitrag anzeigen


Da versteh ich nicht ganz, worauf du Bezug nimmst? oO
oops, mein fehler, gebs zu !

habs überlesen und falsch in erinnerung behalten, dachte, du hättest geschrieben, dass rostfreie stähle leichter nachzuschärfen wären, sorry...................
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  #66  
Alt 04-05-2008, 20:46
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Heureka, ich habe es gefunden. Wer suchet der findet.

Die "Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1" konnte ich eben leider nicht finden, nun bin ich endlich auf dieser Seite fündig geworden:

dort steht:
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Zusammen mit §42a:
Es ist verboten (...)
2. Hieb- und stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
(...)
zu führen
komme ich nun (leider) auch zu dem Schluss, dass das Führen eines Dolches verboten ist. Endlich

Jetzt schließt sich aber eine Frage an:
Dolche sind im Gegensatz zu den Einhandmessern als Waffen eingeordnet - ist der Verstoß gegen das Führungsverbot dann eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verstoß gegen das Waffengesetz?
__________________
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Dominic R. Kuckuck!
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  #67  
Alt 04-05-2008, 21:06
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     Zitat von 17x17 Beitrag anzeigen
Jetzt schließt sich aber eine Frage an:
Dolche sind im Gegensatz zu den Einhandmessern als Waffen eingeordnet - ist der Verstoß gegen das Führungsverbot dann eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verstoß gegen das Waffengesetz?
gute frage !

(wenn wir schon dabei sind, weiss einer, ob beim moschin die schraube im griff noch durch das metall geht bw. wie weit das metall in den griff reinragt ?)
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  #68  
Alt 04-05-2008, 21:20
buffi buffi ist offline
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     Zitat von Lordnikon27 Beitrag anzeigen
Buffi:
Bei mri im Messerladen gabs 3 Größen, hab die mittlere genommen. Finde das Messer eigentlich ganz gut, vor allem weils full tang ist und gut in der Hand liegt. Der Stahl ist nicht ganz mein Ding, aber an sich find ichs gut.

Exodus: Beim Stahl komts in gewissem Grad auf die persönlichen Vorlieben an, ich bevorzuge nicht-rostfreie Stähle. Vorteil: Bekommt man leichter scharf und im Vergleich zu billigen Rostfreien auch deutlich schärfer. Wenn dein messer dir runterfällt, bricht es nicht, sondern verbiegt sich.
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Bei Rostfreien Stählen ist es so: Vorteile: Rostfrei :B insgesamt robuster. Härter. Seltener nachzuschleifen Nachteil: schwerer Nachzuschärfen, poröser, -> billige rostfreie Stähle werden nicht so scharf wie rostende (teureren Stählen wird deshalb z.B. Molybdän zugesetzt)

Da bei taktischen Messern natürlich darauf wert gelegt wird, das man damit durch Monsun, Sumpf und Jungle kommt, ohne das was rostet, sind die meistens rostfrei, außerdem ist es klug, wenn man im Einsatz nicht dauernd nachschleifen muss ;-)
ok, ich hab n anderes

(das hier)
die klinge ist top, nur ist das messer wegen dem griff nicht zu gebrauchen, wackelt die ganze zeit hin und her.
was dagegen machen kann man leider auch nicht...
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  #69  
Alt 04-05-2008, 21:54
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F. Büchner F. Büchner ist offline
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moin männer ,
ich möchte jetzt kein gejammer hören ,
seid tapfer ,
natürlich ist das tragen verboten ,

trotzdem ist das teil endgeil

gruß , frank
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  #70  
Alt 04-05-2008, 22:01
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trioxine trioxine ist offline
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ich liebe dieses hier

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  #71  
Alt 04-05-2008, 23:06
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SeraphiM SeraphiM ist offline
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     Zitat von trioxine Beitrag anzeigen
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fand ich anfangs total hässlich, mittlerweile liebe ich den tracker...
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  #72  
Alt 05-05-2008, 02:29
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     Zitat von 17x17 Beitrag anzeigen
Jetzt schließt sich aber eine Frage an:
Dolche sind im Gegensatz zu den Einhandmessern als Waffen eingeordnet - ist der Verstoß gegen das Führungsverbot dann eine Ordnungswidrigkeit oder ein Verstoß gegen das Waffengesetz?
''Änderungen im Waffenrecht Hieb und Stoßwaffen,Einhandmesser,feststehende Messer



§ 42a WaffG -Führungsverbot für Hieb-und Stoßwaffen, Einhandmesser und feststehende

Messer mit Klingenlänge über 12 cm

Führen = Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume

oder des befriedeten Besitztums.

Außnahmen:

Transport in einem verschlossenen Behältnis

Verwendung bei Foto-, Film-, Fernseh- oder Theateraufnahmen

Führen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses:

z.B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, Brauchtumspflege oder beim Sport

oder das Führen dient einem allgemein anerkannten Zweck:

z.B. das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke wie Picknick, Bergsteigen oder

bei der Gartenpflege.

Verstoß gegen Führungsverbot:

Ordnungswidrigkeit § 53(1) Nr. 21a Geldbuße bis zu 10.000 Euro

Quelle: Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Inspektion 470-Waffen- und Sprengstoffkriminalität.''

denke die sind alle gleichgestellt (''einhänder'' und hieb u. stichwaffen), aber mögliche 10 000€ strafe sind für einen normalen menschen abschreckung genug...
ausserdem frage ich mich gerade intensiv, ob dieser ''pin-trick'' etwas bringt, denn ein als einhandmesser definiertes messer, bleibt ein einhandmesser...

was sagt der anwalt doch gleich ?
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  #73  
Alt 05-05-2008, 02:39
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Berserkr Berserkr ist offline
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ich hab nen appelgate fairbain dolch, schickes teil, würd ich weiter empfehlen.
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  #74  
Alt 05-05-2008, 09:04
Exodus73 Exodus73 ist offline
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Naja also diese 10.000 € sind die Höchst-Geldbuße...

aber wie hoch eine Geldbuße denn dann wirklich wäre entscheidet das Gericht, und das richtet sich nach den Einkünften des Messerbesitzers.

Sprich jemand der Harz4 bekommt oder STudent ist (und so grade über die Runden kommt) wird wohl eine wesentlich geringere Geldbuße bekommen als
der Vorstandsvorsitzende von Firma XYZ.

Gruß
Stephan
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  #75  
Alt 05-05-2008, 09:16
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++++Vorsicht - bissiger Sarkasmus +++++

Stimmt - bei meinem Eindruck des Rechtssystems in jüngster Zeit würde das urteil für den Studenten und den Hartz IV-Empfänger bei ca. 10.000 Euro liegen und der Manager würde mit einem Vergleich von 25 Euro rauskommen.

++++ bissiger Sarkasmus aus ++++
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Dominic R. Kuckuck!
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