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  #1  
Alt 17-05-2009, 13:29
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Wie Steht es mit dem Erwerb von Katanas und sonstigen Samuraischwertern in der Schweiz von Minderjährigen (Samuraischwerter gelten laut meinen Kentnissen und dem Waffenrechtbüchlein das ich besitze garnicht als Waffen, Stimmt das?)

mfG

Sven
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  #2  
Alt 17-05-2009, 14:11
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Also in Germany musst du 18 sein . Wiso sollten sie nicht als waffe gelten wenn sie geschliffen sind?
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  #3  
Alt 17-05-2009, 14:14
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Kannst du ohne Problem bekommen!

Ahh und gute Schwerter gibts hier:

http://www.jaws.ch/swords/index.php
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Geändert von NunchakuFreak (17-05-2009 um 14:17 Uhr).
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  #4  
Alt 17-05-2009, 16:16
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Jaws kenne ich
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  #5  
Alt 17-05-2009, 19:03
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Zitat:
Zitat von Katana und Wakizashi Beitrag anzeigen
Jaws kenne ich
Gut wo Wohnst du?
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  #6  
Alt 17-05-2009, 20:36
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  #7  
Alt 24-05-2009, 15:04
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Ich darf Nur Deko Katanas kaufen...
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  #8  
Alt 26-05-2009, 12:48
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In den meisten Läden werden geschliffene Schwerter nur an Erwachsener verkauft.

Die rechtliche Lage hingegen ist nicht völlig klar, wirst aber grosse Mühe haben, eins legal zu erwerben

Denn laut Gesetzestext, sind Blankwaffen nur dann Waffen im Sinne des SChweizerischen Waffengesetzen, wenn sie folgenden bestimmungen aus dem Wffg. entsprechenb, namentlcih art.4

c. Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen
Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser
und Dolche mit symmetrischer Klinge;

Ein Schwert fällt NICHT unter diese bestimmung, sollte also eigentlich für jeden, auch minderjährige, erwerbbar sein.

In der Realität sieht's allerdings anders aus, die meisten kennen das Gesetz sind so genau, und Schwerter sind halt nunmal Waffen, die Polizei würde also keine Freude dran haben

Soll allerdings nciht als Rechtsberatung gelten udn ohne Gewähr...

Geändert von Kraken (26-05-2009 um 12:53 Uhr).
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