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  #1  
Alt 28-10-2009, 09:21
Benutzerbild von SifuSeifenzwerg
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Kampfkunst: --
 
Registrierungsdatum: 21.06.2009
Beiträge: 1.802
Standard Knüppel im Auto - Recht

Hab gestern Mittag duchs TV gezappt und kam bei irgedeinem Mistsender in eine Doku zu Zöllern in DE, hab aber nur noch den Schluss gesehen. Die haben wohl einen a ngezeigt, der einen Holzknüppel im Wagen hatte, was sie gesucht haben, fanden sie nicht. Ich war und bin völlig überascht und mir ist nicht klar, gegen was der verstossen hat. Ein Holzknüppel ist doch kein verbotener Gegenstandm, warum darf der nicht im Auto sein? Hab wohl irgendeine Gesetzesänderung nicht mitgekriegt. Überhaupt keine Waffen im Zugriffsbereich? Was wäre mit Escrima-Sticks, die in der Sporttasche mit zum Training gehen. Kam auf dem Heimweg vom Schiessen vor einem Jahr in eine Polizeikontrolle, klar Waffe und Munition getrennt und verschlossen aber auf dem beifahrersitz. War denen völlig egal, haben nicht mal in die Taschen geschaut. Nix getrunken? Schönen Abend noch - Ende. Und ein Knüppel gibt so Theater
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Pronto_Salvatore: In jedem Chunner steckt ein kleiner Kernspecht, der raus will.

Geändert von SifuSeifenzwerg (28-10-2009 um 09:26 Uhr).
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  #2  
Alt 28-10-2009, 09:55
Benutzerbild von Messerjocke2000
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Kampfkunst: Kali/Arnis, JKD
 
Registrierungsdatum: 09.04.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 36
Beiträge: 705
Standard

Zitat:
Zitat von SifuSeifenzwerg Beitrag anzeigen
Überhaupt keine Waffen im Zugriffsbereich?
WaffG §42a...
Zitat:
1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)oder feststehende Messer mit einerKlingenlänge über 12 cm
zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interessevorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständeim Zusammenhang mit der Berufsausübungerfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sportoder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
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„Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen.“
*Twitter: twitter.com/Messerjocke
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  #3  
Alt 28-10-2009, 10:15
Benutzerbild von ShantiX
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Kampfkunst: Alpha Combat System & ebs11i
 
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Ort: Viersen
Beiträge: 1.925
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Wobei natürlich die Frage ist wo hieb waffen anfangen

Was mich mehr irritiert ist das es doch scheinbar um Zoll,BGS ging???
Hätte gedacht das die solange sie nicht einer direkten Bedrohung ausgesetzt sind, sich keinen Kopp um Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder machen...
Bzw. ggf. Hinweis an die entsprechenden Ordnungshüter!!!
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  #4  
Alt 28-10-2009, 10:29
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Kampfkunst: nichts
 
Registrierungsdatum: 26.07.2008
Alter: 18
Beiträge: 77
Standard

wie sieht es dan den mit z.b. teleskop schlagstöcken aus sind die auch verboten zu führen
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  #5  
Alt 28-10-2009, 10:31
Benutzerbild von SifuSeifenzwerg
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: --
 
Registrierungsdatum: 21.06.2009
Beiträge: 1.802
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@Was mich mehr irritiert ist das es doch scheinbar um Zoll,BGS ging???

Da kann ich mich täuschen, hab zu spät zugeschaltet. War aber ein Suchhund dabei, der das Auto, Gepäck etc. auf Betäubungsmittel durchsuchte. Dachte, das macht der Zoll.

@Messerjoke
Compris, alles klar
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  #6  
Alt 28-10-2009, 11:34
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Kampfkunst: WSL/PHB-VT
 
Registrierungsdatum: 18.07.2007
Alter: 42
Beiträge: 291
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Zitat:
Zitat von SifuSeifenzwerg Beitrag anzeigen
@Messerjoke
Compris, alles klar
Wobei die Frage erlaubt sein sollte ob der Transport eines Stocks im Auto gleichzusetzen ist mit dem Führen einer Waffen...

Es war aber abzusehen das mit der Einführung des $42a A(W)ffengesetz der "nomale" Bürger in die Mühlen der Justiz gerät.

Den Spießbürgern Karl, Achmed und Iwan ist das eh scheißegal...
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  #7  
Alt 28-10-2009, 11:36
Benutzerbild von dingdong
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Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 15.03.2009
Beiträge: 1.208
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kann man den nicht einfach tarnen und fertig.........
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  #8  
Alt 28-10-2009, 12:15
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: MuayThai, Bojutsu, BJJ, Combat Arnis, Tanbo-Jutsu
 
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Ich transportiere meine Bos auch im Auto. Bin zu faul, die jedesmal rauszunehmen und für das Training wieder neu einzupacken. Mal sehen, wann daran jemand Anstoß nimmt und mir erklären möchte, dass das nicht geht.
Und wegschließen gestaltet sich ein wenig schwierig bei 180 cm.
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  #9  
Alt 28-10-2009, 12:20
Benutzerbild von Onkel_Escobar
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Zitat:
Zitat von Dirk1976 Beitrag anzeigen
Ich transportiere meine Bos auch im Auto. Bin zu faul, die jedesmal rauszunehmen und für das Training wieder neu einzupacken. Mal sehen, wann daran jemand Anstoß nimmt und mir erklären möchte, dass das nicht geht.
Und wegschließen gestaltet sich ein wenig schwierig bei 180 cm.
Du kannst doch nicht mit 180cm langen Stöcken rumlaufen. Wachsen die auf Bäumen, oder was? Also ehrlich da hätteste auch selbst drauf kommen können.

Bin ma gespannt, wann Wälder verboten werden, die dealen ja geradezu mit Waffen.
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  #10  
Alt 28-10-2009, 12:21
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: MuayThai, Bojutsu, BJJ, Combat Arnis, Tanbo-Jutsu
 
Registrierungsdatum: 06.06.2009
Ort: Lichtenstein
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Beiträge: 365
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Im Notfall kann man ja behaupten, man war im Baumarkt und hat Besenstiele oder Gardinenstangen gekauft.
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  #11  
Alt 28-10-2009, 12:44
Benutzerbild von Klaus
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Kampfkunst:
 
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Spazierstock. Und ein Bo IST ein Sportgerät zur anerkannten Brauchtumspflege in sogenannten "Kampfkünsten".
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  #12  
Alt 28-10-2009, 12:47
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Zitat:
Zitat von Dirk1976 Beitrag anzeigen
Im Notfall kann man ja behaupten, man war im Baumarkt und hat Besenstiele oder Gardinenstangen gekauft.
Wo ist Ihre Rechnung? Waren Sie bei Praktiker, 20 % auf alles, ausser Tiernahrung oder bei Obi - Wan Kenobi?

Es ist schon seltsamst, was die aus der Auslegung der neuen Gesetze machen.
So nen Stock erklârt man als Zahnstocher, vom Dentisten bekommen, damit man das Zahnfleisch wegen dem Parodontoseleiden icht verletzen kann. Ein Placebo gegen Fleischfasern......

gruss

domme
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  #13  
Alt 28-10-2009, 12:52
Benutzerbild von Schnueffler
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Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
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Zitat:
Zitat von ShantiX Beitrag anzeigen
Wobei natürlich die Frage ist wo hieb waffen anfangen

Was mich mehr irritiert ist das es doch scheinbar um Zoll,BGS ging???
Hätte gedacht das die solange sie nicht einer direkten Bedrohung ausgesetzt sind, sich keinen Kopp um Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder machen...
Bzw. ggf. Hinweis an die entsprechenden Ordnungshüter!!!
Wenn ist in einer BuPo (nix mehr BGS) oder Zollkontrolle aufläuft, wird die Sache ganz normal mit abgearbeitet!
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Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
(Leo Tolstoi)
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  #14  
Alt 28-10-2009, 13:57
Benutzerbild von ShantiX
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Kampfkunst: Alpha Combat System & ebs11i
 
Registrierungsdatum: 11.12.2007
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Zitat:
Zitat von dingdong Beitrag anzeigen
kann man den nicht einfach tarnen und fertig.........
Schon klar , pink anpinseln sowie Blümchen und Glöckchen drantackern
Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Wenn ist in einer BuPo (nix mehr BGS) oder Zollkontrolle aufläuft, wird die Sache ganz normal mit abgearbeitet!
OK Thx ...
Und ab wann ist ein Stöckchen dann auffällig? Bzw. von der BuPo oder SchuPo zu berücksichtigen???

Mag wohl der Grund sein warum die meisten halt was anderes zum gleichen Zweck spazieren fahren
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  #15  
Alt 28-10-2009, 14:28
Benutzerbild von Daniel_
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Bujinkan Budō Taijutsu;MASD Concepts; Jūdō
 
Registrierungsdatum: 06.04.2009
Ort: Koblenz
Alter: 27
Beiträge: 424
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In meiner Familie wird seit Entdeckung des Feuers das Heim durch Verbrennen von Holz warmgehalten. Ich bin es gewohnt soviel Stöcke mit mir herumzufahren wie ich lustig bin, sei es nun ein Bo, für den ich sowieso keine Tasche habe, ein Bokuto oder mein Wanderstab.
Ein Freund von mir, der es da ähnlich hält wurde allerdings wegen den Stöcken im Auto von der (mit Pistolen bewaffneten) Polizei bereits gefragt, ob er ein Waffennarr sei.
Ein anderes mal wurde er von zivilen Polizisten an der Autobahnraststätte angehalten, die dringend sein Gürtelmesser vermessen mussten, um zu sehen ob es denn nicht länger als 12cm sei. Außerdem soll er das Messer nicht so offen tragen... wie genau er ein Gürtelmesser anders als am Gürtel tragen soll ist ihm bisher noch nicht klar.

Naja, ich hoffe mal, dass Sportgeräte und Feuerholz nicht bald irgendwann in speziellen Behältnissen geführt werden müssen -.-


Abschließend wäre es schön wenn herauszufinden wäre, wo und wann genau diese Dokumentation lief, damit man sich das mal selbst ansehen könnte, anstatt hier nur Mutmaßungen anzustellen.
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