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  #1  
Alt 25-07-2010, 13:16
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Taekwondo, Enshin Karate
 
Registrierungsdatum: 23.07.2010
Alter: 21
Beiträge: 56
Standard Kuriose Waffengesetze

Ich wollte hier mal einen Thread eröffnen, in dem man sich mal über total lächerliche (aber leider bestehende) Waffengesetze unterhalten kann.

Ich mache mal den Anfang:
In Deutschland ist es verboten einen Baseballschläger im Auto mitzuführen, da dies als eine Waffe angesehen werden kann. Sobald aber ein Handschuh und ein Baseball daneben liegt, zählt es als Sportgerät und darf mitgeführt werden.
Meiner Meinung nach totaler Käse. xD
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  #2  
Alt 25-07-2010, 13:34
Benutzerbild von defensiv
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Beiträge: 1.488
Standard

Das führt zu gar nix. Das Waffenrecht ist oft völlig unlogisch, aber so ist es halt. Und nun?
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  #3  
Alt 25-07-2010, 13:38
Benutzerbild von himura_kenshin
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Kampfkunst: Ju-Jutsu
 
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Alter: 26
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Standard

Zitat:
Zitat von WSOKami Beitrag anzeigen
Ich wollte hier mal einen Thread eröffnen, in dem man sich mal über total lächerliche (aber leider bestehende) Waffengesetze unterhalten kann.

Ich mache mal den Anfang:
In Deutschland ist es verboten einen Baseballschläger im Auto mitzuführen, da dies als eine Waffe angesehen werden kann. Sobald aber ein Handschuh und ein Baseball daneben liegt, zählt es als Sportgerät und darf mitgeführt werden.
Meiner Meinung nach totaler Käse. xD

FALSCH!!!

In Deutschland ist es verboten Hieb- und Stoßwaffen (Schlagstöcke, etc.) mit sich zu führen (auch im Auto).
Baseballschläger sind aber generell keine Waffen, sondern Sportgeräte, und fallen deshalb NICHT unter das Führverbot des § 42a WaffG.
__________________
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ???
"Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^
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  #4  
Alt 25-07-2010, 13:38
Benutzerbild von sbenji
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Kampfkunst: Leben
 
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Ort: Nordhalbkugel
Alter: 25
Beiträge: 1.086
Standard

Aus Verbotene Waffen

Zitat:
Zitat von Daemonday
Bitte aufstehen, schritt zur seite gehen und wieder setzen.

Sorry wenn ich das so sage, aber du sitzt auf der Leitung.^^

Wenn ein Fundo so aussieht:
http://www.dragonhoshidefense.com/images/100_1812.jpg
hält das BKA es für ein Nunchaku (wegen der Griffe), und somit ist es verboten.

Sieht es aber so aus:
http://www.ninjagym.com/LEVEL_1/STIC...usarifundo.gif
Hält es das BKA für ne Kette mit 2 Gewichten und es ist nicht verboten.

Das beides dieselbe Waffe ist und man beide zu95% gleich nutzt ist hierbei egal.
-------------------------


Naja das deutsche WaffG ist eh fürn *****, nicht nur das es seine eigene Rechtssprache hat die gegensätzlich zu den anderen Gesetzbüchern läuft (siehe z.B. Besitz), nein es gibt auch Gesetze die einfach bar jeder Logik sind.
Warum zum Beispiel ist ein Pistolengriff oder ein kurzer Lauf bei eine Vorderschaftrepetierflinte verboten, bei einer Selbstladeflinte aber nicht?

-----------------------
anderes beispiel
Das Kyogetsu Shogei
mit kette verboten man könnte ja mit würgen
ohne erlaubt
btw es hat 2 scharfe Klingen
Keine schnur/kette mehr zum an den Hals gehen man muss jetzt auch für den hals die Klingen nehmen.....


edit: sufu ist dein freund einfach mal ein bisschen stöbern.
__________________
fight with blood - fight with steel - die with honor, never yield

Geändert von sbenji (25-07-2010 um 13:47 Uhr).
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  #5  
Alt 25-07-2010, 13:47
Benutzerbild von Sven K.
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Zitat:
Zitat von WSOKami Beitrag anzeigen
Ich wollte hier mal einen Thread eröffnen, in dem man sich mal über total lächerliche (aber leider bestehende) Waffengesetze unterhalten kann.

Ich mache mal den Anfang:
In Deutschland ist es verboten einen Baseballschläger im Auto mitzuführen, da dies als eine Waffe angesehen werden kann. Sobald aber ein Handschuh und ein Baseball daneben liegt, zählt es als Sportgerät und darf mitgeführt werden.
Meiner Meinung nach totaler Käse. xD
Um effektiv darüber zu diskutieren, solltest Du dich in einem Recht-Forum
anmelden. Du musst mit dem Gesetzen leben und Punkt. Wenn Du es ändern
möchtest, solltest Du dich politisch engagieren.
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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  #6  
Alt 25-07-2010, 15:09
inaktiv
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In der Schweiz muss ich für den Erwerb einer Seriefeuerwaffe tatsächlich eine kantonale Ausnahmegenehmigung beantragen..... und das obwohl jedr Armeeangehörige eine SIG550 Gratis und Franko mit nach Hause kriegt

Kurios, ne?
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  #7  
Alt 25-07-2010, 15:16
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Die Sturmgewehre werden allerdings zuvor zu Halbautomaten umgebaut. Noch was blödsinnig aus der Schweiz (Liechtenstein glaub ich): Dort sind Pumpguns verboten, Selbstladeflinten dagegen frei erwerbbar
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  #8  
Alt 25-07-2010, 17:08
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wer glaubt denn noch, dass IMMER so was wie Recht und Gerechtigkeit, bzw. Gesetze und eine durchgehende Logik was miteinánder zu tun haben?
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  #9  
Alt 26-07-2010, 17:56
Benutzerbild von Sven K.
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Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Zitat:
Zitat von Helmut Gensler Beitrag anzeigen
wer glaubt denn noch, dass IMMER so was wie Recht und Gerechtigkeit, bzw. Gesetze und eine durchgehende Logik was miteinánder zu tun haben?
Dazu kommt noch die Frage, ob denn wirklich jemand glaubt, es säßen beim
Gesetze ausarbeiten, Leute dabei die sich WIRKLICH auskennen ?
__________________
Bis denn. Euer Sven.
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  #10  
Alt 26-07-2010, 20:39
Benutzerbild von Daemonday
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Kampfkunst: Bujinkan Budo Taijutsu, Bojewoje Sambo und Historisches Fechten
 
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Zitat:
Dazu kommt noch die Frage, ob denn wirklich jemand glaubt, es säßen beim
Gesetze ausarbeiten, Leute dabei die sich WIRKLICH auskennen ?
Das Kyogetsu Shoge (mit Kette) wurde aufgrund eines Buches von Wolfgang Etting verboten der dort erklärt wie tll man damit würgen kann.

Das Nunchaku wurde aufgrund eines Übersetzungsfehlers verboten.

Wurfsterne wurden verboten weil man sie auf Demos werfen könnte.

Pump Action Flinten mit kurzem Lauf und/oder Pistolengriff ohne Schaft wurden verboten weil man sie unter einem Mantel oder in einer Tasche verstecken kann.

Also sieht man hier wie viele Experten dort am Werk waren.

Lg
Micha
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  #11  
Alt 26-07-2010, 21:00
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Zitat:
Zitat von Schwammal Beitrag anzeigen
Die Sturmgewehre werden allerdings zuvor zu Halbautomaten umgebaut. Noch was blödsinnig aus der Schweiz (Liechtenstein glaub ich): Dort sind Pumpguns verboten, Selbstladeflinten dagegen frei erwerbbar
NACH dem Dienst werden sie zu Halbautomaten gemacht

Aber vom Einrücken bis zur Entlassung, also doch über 10 Jahre ists das Sturmgewehr.

Und auch danach ist der rückbau eine Fingerübung.......
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  #12  
Alt 26-07-2010, 21:29
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Ringen
 
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Meinte ich doch
Die Schweizer habens aber echt (noch) gut im Vergleich zu uns in Deutschland. Was man sich als Sportschütze alles gefallen lassen muss, aktuell die Waffensteuer in Stuttgart z.B.
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  #13  
Alt 26-07-2010, 21:33
inaktiv
Kampfkunst: kämpfen
 
Registrierungsdatum: 21.02.2008
Ort: Ingenbohl
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Beiträge: 17.415
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Jop, wir haben eines der wenigen gescheiten Waffengesetze der Welt

Lustigerweise passiert trotzdem so gut wie nichts damit.... keine Mordraten wie in den USA.. die verkappten Grünen werden sich nen andern Prügelknaben suchen müssen, für die steigenden Gewalttaten andernorts
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  #14  
Alt 26-07-2010, 21:55
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Ringen
 
Registrierungsdatum: 21.05.2009
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Ich denke das ist auch mehr ein Problem der Gesellschaft. Hätten die keine Schusswaffen würden sie sich mit Steinen die Schädel einschlagen...
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  #15  
Alt 26-07-2010, 22:00
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Kampfkunst: smäääshing da enemy !
 
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Zitat:
Zitat von Schwammal Beitrag anzeigen
Ich denke das ist auch mehr ein Problem der Gesellschaft. Hätten die keine Schusswaffen würden sie sich mit Steinen die Schädel einschlagen...
wieso steine ? mit 18 darfst du in österreich mit einer machete spaziern gehn ohne zubefürchten das du ärger mit der polizei kriegst
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