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  #1  
Alt 17-03-2010, 18:28
Benutzerbild von Pai Mei
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Kampfkunst: Krav Maga; UCS Messerkampf
 
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Post Messer in Bezug auf aktuelles Waffenrecht

Da in diversen Thread's teilweise kontroverse Ansichten zum Thema Messer führen und Messerbesitz herrschen, poste ich mal eine m.E.n. brauchbare Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage (Quelle: Messer Katalog 2010)
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Neues Waffenrecht_Seite1.pdf (1,18 MB, 131x aufgerufen)
Dateityp: pdf Neues Waffenrecht_Seite2.pdf (1,42 MB, 101x aufgerufen)
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Es ist besser, hohe Grundsätze zu haben, die man befolgt, als noch höhere, die man außer Acht lässt (Albert Schweitzer)
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  #2  
Alt 17-03-2010, 18:34
Benutzerbild von miskotty
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wow...diese kugelschreibermesser gibts bei uns in der stadt zu kaufen...25 euro und du bist dabei
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  #3  
Alt 21-03-2010, 18:16
Benutzerbild von Wolverine
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Abweichend von diesem Artikel sind Kugelschreibermesser nicht grundsätzlich verboten:

Link BKA
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  #4  
Alt 21-06-2010, 17:39
Benutzerbild von elTotih
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und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz genau wie holz tonfas die kann auch schon n z.b 14 jähriger besitzten
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  #5  
Alt 21-06-2010, 20:38
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Zitat:
Zitat von elTotih Beitrag anzeigen
und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz genau
Lesen... und verstehen... Hoffe das bringt man euch in der Schule noch bei

WaffG - Einzelnorm

WaffG - Einzelnorm

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  #6  
Alt 22-06-2010, 00:45
Benutzerbild von Daemonday
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Zitat:
und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz
Deswegen wurde vor ein Paar Jahren auch ein hochrangiger Politiker verhaftet. Der meinte auch das sei ein erbstück.^^

Zitat:
genau wie holz tonfas die kann auch schon n z.b 14 jähriger besitzten
Besitzen ja als Sportgerät. Führen darf er sie aber keines Wegs (übrigens auch nicht mit 18)

Lg
Micha
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  #7  
Alt 22-06-2010, 00:55
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Zitat:
Zitat von elTotih Beitrag anzeigen
und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz genau wie holz tonfas die kann auch schon n z.b 14 jähriger besitzten

Bist halt noch recht jung ,das ändert sich aber mit den jahren .
Probier mal genau zu lesen dann wirst auch du erleuchtet

Peace and Woodstock
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Es gibt kein schöneres Geräusch als das Zähneknirschen eines Kumpels.:o)
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  #8  
Alt 22-06-2010, 07:20
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Beiträge: 7
Standard Versteckte Gegenstände und so...

Huhu zusammen,
also so fern mir bekannt ist ist jeder Gegenstand, der vortäuscht etwas zu sein und als Waffe zu benutzen ist verboten.
Das gilt für Kugelschreibermesser, Schirmpistolen, Stockdegen etc. also alles, was deinem Gegenüber vorgaukeln kann du wärest quasi unbewaffnet. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen im Besitz und Eigentum. Du darfst Chakus zu Hause haben, aber es ist verboten sie versammlungsrechtlich mitzuführen - soll heißen wenn dich einer damit außerhalb deiner Wohnung erwischt biste fällig. Der Unterschied hierbei ist allerdings rein rechtlich ... der Besitz von den versteckten Gegenständen ist prinzipiell verboten - auch daheim.
Da gibt es dann noch lustige Stilblüten. So darf man einen Baseballschläger nur mit sich führen (z.B. im Auto) wenn man auch eine komplette Baseballausrüstung mit sich führt. Ansonsten kann man da bei einer Kontrolle auch einen Strick draus drehen. Verboten sind auch Stahlruten die einen Fallmechanismus haben, aber nicht diejenigen, die man herausziehen und arretieren muss. Hintergrund: Man kann die herausfallende Rute so halten, daß man sie nicht sehen kann, ergo man den Träger für unbewaffnet halten könnte.
Verboten sind all die schönen Dinge die irgendwas mit "Ninja" im Wort haben. Irrsinnigerweise sind so "Ninja-Wurfmesser" verboten, weil das Wort Ninja schon die Verletzung einer Person impliziert, also so der Grund des Mitführens offenliegt, aber normale Wurfmesser als Sportgeräte gelten . Da hat einer richtig gut mitgedacht, gelle? Ein zweischneidiges Messer oder alles was Dolch im Namen führt unterliegt derselben Bewertung, ebenso wie Faustmesser/-dolche weil verborgen und "Dolch", 30cm lange Küchenmesser und das gute alte Skinnermesser jedoch nicht, da Arbeitsutensil genau wie eine Holzfälleraxt oder ein Zimmermannshammer - trifft man jedoch jemanden an mit einem Teppichmesser, Hammer oder Schraubenzieher kann demjenigen die eher ungewöhnliche Nutzung zur Verformung einer anderen körperlichen Struktur eines Mitmenschen unterstellt werden, z.B. Nachts in der Fußgängerzone. Der Gesetzgeber ist da - wie so oft - recht schwammig.
Gegen eine Fahrradluftpumpe aus Metall sagt aber keiner was
Bis dannemann
Caramba
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  #9  
Alt 23-06-2010, 23:22
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Zitat:
Zitat von Caramba Beitrag anzeigen
Gegen eine Fahrradluftpumpe aus Metall sagt aber keiner was
Einige ausziehbare Werkzeuge:

Wurflöffel ausziehbar Far Flung - Hunde - Star Mark - dogs4friends.de
atlantis-shop24.de > Baumarkt & Auto > Werkzeug > Teleskop-Schraubendreher > Teleskop-Schraubendreher
Teleskop-Magnetheber, bis 630 mm ausziehbar - Schlossers Werkzeuge
Magnetheber, flexibel, Länge 560 mm - Schlossers Werkzeuge
Helfer mit Licht und Magnet und Teleskop

Bißchen mehr Phantasie, liebe Schlagstockfreunde.
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  #10  
Alt 24-06-2010, 21:49
Benutzerbild von Wolverine
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Zitat:
Zitat von Caramba Beitrag anzeigen
[...]
Das gilt für Kugelschreibermesser, Schirmpistolen, Stockdegen etc. also alles, was deinem Gegenüber vorgaukeln kann du wärest quasi unbewaffnet. [...]
Kugelschreibermesser nicht generell (siehe mein Posting oben)

Zitat:
Zitat von Caramba Beitrag anzeigen
[...]Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen im Besitz und Eigentum. Du darfst Chakus zu Hause haben, aber es ist verboten sie versammlungsrechtlich mitzuführen [...]
Nein: Nunchakus sind in Deutschland verboten, sowohl der Besitz als auch Eigentum

Zitat:
Zitat von Caramba Beitrag anzeigen
[...]So darf man einen Baseballschläger nur mit sich führen (z.B. im Auto) wenn man auch eine komplette Baseballausrüstung mit sich führt. [...]
Nein, dass stimmt nicht

Zitat:
Zitat von Caramba Beitrag anzeigen
[...]Verboten sind auch Stahlruten die einen Fallmechanismus haben, aber nicht diejenigen, die man herausziehen und arretieren muss.
[...]
Nein, Stahlruten (flexibel) sind in Deutschland verboten, egal ob automatisch oder manuell

Zitat:
Zitat von Caramba Beitrag anzeigen
[...]
Verboten sind all die schönen Dinge die irgendwas mit "Ninja" im Wort haben.
[...]
Ach, ich wusste noch garnicht, dass die Teenage Mutant Ninja Turtles auch verboten sind (und Ninja-Filme, und ...)

Gruß
Wolverine
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  #11  
Alt 24-06-2010, 21:57
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Zitat:
Zitat von Arc Angel Beitrag anzeigen
Einige ausziehbare Werkzeuge:

[...]

Bißchen mehr Phantasie, liebe Schlagstockfreunde.
Hmm, der größte Teil davon darf aber nicht als Schlagstock, sondern eher als -stöckchen bezeichnet werden

Wenn schon Werkzeug, dann dieses hier

Gruß
Wolverine
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  #12  
Alt 25-06-2010, 00:34
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Zitat:
Huhu zusammen,
also so fern mir bekannt ist ist jeder Gegenstand, der vortäuscht etwas zu sein und als Waffe zu benutzen ist verboten.
Das gilt für Kugelschreibermesser, Schirmpistolen, Stockdegen etc. also alles, was deinem Gegenüber vorgaukeln kann du wärest quasi unbewaffnet. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen im Besitz und Eigentum. Du darfst Chakus zu Hause haben, aber es ist verboten sie versammlungsrechtlich mitzuführen - soll heißen wenn dich einer damit außerhalb deiner Wohnung erwischt biste fällig. Der Unterschied hierbei ist allerdings rein rechtlich ... der Besitz von den versteckten Gegenständen ist prinzipiell verboten - auch daheim.
Da gibt es dann noch lustige Stilblüten. So darf man einen Baseballschläger nur mit sich führen (z.B. im Auto) wenn man auch eine komplette Baseballausrüstung mit sich führt. Ansonsten kann man da bei einer Kontrolle auch einen Strick draus drehen. Verboten sind auch Stahlruten die einen Fallmechanismus haben, aber nicht diejenigen, die man herausziehen und arretieren muss. Hintergrund: Man kann die herausfallende Rute so halten, daß man sie nicht sehen kann, ergo man den Träger für unbewaffnet halten könnte.
Verboten sind all die schönen Dinge die irgendwas mit "Ninja" im Wort haben. Irrsinnigerweise sind so "Ninja-Wurfmesser" verboten, weil das Wort Ninja schon die Verletzung einer Person impliziert, also so der Grund des Mitführens offenliegt, aber normale Wurfmesser als Sportgeräte gelten . Da hat einer richtig gut mitgedacht, gelle? Ein zweischneidiges Messer oder alles was Dolch im Namen führt unterliegt derselben Bewertung, ebenso wie Faustmesser/-dolche weil verborgen und "Dolch", 30cm lange Küchenmesser und das gute alte Skinnermesser jedoch nicht, da Arbeitsutensil genau wie eine Holzfälleraxt oder ein Zimmermannshammer - trifft man jedoch jemanden an mit einem Teppichmesser, Hammer oder Schraubenzieher kann demjenigen die eher ungewöhnliche Nutzung zur Verformung einer anderen körperlichen Struktur eines Mitmenschen unterstellt werden, z.B. Nachts in der Fußgängerzone. Der Gesetzgeber ist da - wie so oft - recht schwammig.
Gegen eine Fahrradluftpumpe aus Metall sagt aber keiner was
Bis dannemann
Caramba
Ich stimme Wolverin voll und Ganz zu nie soviel Käse in einem post gesehen.

Vorallem das mitn Baseballschläger ist so ne typische Urbane Legende.^^
Und nunchakus erlaubt ausser bei Demos? schön wärs

Echt nur 5 Minuten im WaffenG blättern hätten vor dem Post echt geholfen.

lg
Micha
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-Michael May-
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  #13  
Alt 25-06-2010, 12:50
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Fehlpost.

Geändert von heavenlybody (25-06-2010 um 13:02 Uhr).
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  #14  
Alt 25-06-2010, 12:59
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Kampfkunst: Jutsu des östlichen Kirschbaums
 
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Ort: im Reich des ewigen Nebels
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da reicht es schon §1 WaffG durchzulesen. dann kommen auch keine schwachsinnigen ideen mit dem unterschied von besitz und eigentum zustande, weil es umgang heißt. vielleicht hilft es, wenn ich hier mal den absatz 3 zitiere:

Zitat:
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt,
führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder
damit Handel treibt. (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...002/gesamt.pdf)
alles was mit ninja zu tun hat? oh schei***, wie kommt man denn auf so eine schwachsinnige idee? allein schon die logik lässt mich zweifeln, denn alle "ninja"-waffen haben auch noch eine japanische bezeichnung und darüber hinaus sind nicht alle ninjawaffen verboten und und und

juris BMJ - Startseite ist eine gute adresse

müssen alle trainer jetzt noch eine belehrung über das waffenrecht durchführen damit nicht so viel schwachsinn in umlauf kommt? gut finde ich es auch, dass es häufig heißt: "ein freund hat mir gesagt ...", "ich habe gehört/gelesen ...", usw. keiner sagt mal: "ich habe keine ahnung, wie sieht es denn nun genau aus?" das würde zumindest nicht diejenigen verunsichern, die es auch nicht wissen und nur mitlesen.
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  #15  
Alt 25-06-2010, 13:10
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Moin Leute!

Zu den Nunchakus... um die Verwirrung mal etwas weiter zu treiben... man KANN bzw. man KONNTE (obs noch geht weiß ich nicht) eine Sonderlizenz erwerben um mit den Dingern auf Demos/Galas etc. zu hantieren! Ob man die jetzt bei der Polizei oder irgendner Behörde beantragen muß weiß ich aber nicht.
Und zu den Messern... also mal ehrlich... diese ganze Aufregung um welches Messer darf ich noch mitnehmen etc. ... klar ist das Gesetz total dämlich, und trägt mehr zur verunsicherung bei als es nützt (nützt es überhaupt was???).
Aber unter sozialadäquatem Gebrauch verbirgt sich auch der ganz normale Umgang, bei sich Tragen usw. und nicht nur das Messer im Strumpfband für Volkloreautritte oder Angeln; Camping usw.
Und was die öffentlichen Veranstaltungen angeht... laßt euch mal mit nem Messer dort erwischen (egal was für eins auch ein Zweihändigt zu öffnendes Messer oder eins mit feststehender Klinge) das wird auch erstmal eingezogen von der Polizei - ok es ist vielleicht leichter es hinterher wieder zu bekommen aber sicher ist das auch nicht!
Kauft euch Das Messer was für eure Zwecke dienlich ist und fertig! Und wenn es euch abgenommen wird, dann nehmt euch nen guten Anwalt (aber für ein Messer für 20 € lohnt sich das nun wirklich nicht) und macht keinen Larry bei der Polizei! Fragen warum ihr euer Schweizer Taschenmesser beim Rudelgucken dabei hattet werdet ihr euch genauso anhören müssen, als wenn ihr nen Einhandfolder oder Springer (erlaubtes) dabei hattet.
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