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#1
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| Da in diversen Thread's teilweise kontroverse Ansichten zum Thema Messer führen und Messerbesitz herrschen, poste ich mal eine m.E.n. brauchbare Zusammenfassung der aktuellen Gesetzeslage (Quelle: Messer Katalog 2010)
__________________ Es ist besser, hohe Grundsätze zu haben, die man befolgt, als noch höhere, die man außer Acht lässt (Albert Schweitzer) |
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#2
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| wow...diese kugelschreibermesser gibts bei uns in der stadt zu kaufen...25 euro und du bist dabei ![]()
__________________ www.unlimitedcombatsystem.de |
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#4
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| und die gehstockschwerter kann man als historische artefackte durchkriegen das is ne lücke im gesetz genau wie holz tonfas die kann auch schon n z.b 14 jähriger besitzten |
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#5
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![]() WaffG - Einzelnorm WaffG - Einzelnorm Nr. 1.3.1
__________________ Love breeds suicide |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
Lg Micha |
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#7
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| Bist halt noch recht jung ,das ändert sich aber mit den jahren . Probier mal genau zu lesen dann wirst auch du erleuchtet Peace and Woodstock
__________________ Es gibt kein schöneres Geräusch als das Zähneknirschen eines Kumpels.:o) |
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#8
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| Huhu zusammen, also so fern mir bekannt ist ist jeder Gegenstand, der vortäuscht etwas zu sein und als Waffe zu benutzen ist verboten. Das gilt für Kugelschreibermesser, Schirmpistolen, Stockdegen etc. also alles, was deinem Gegenüber vorgaukeln kann du wärest quasi unbewaffnet. Außerdem gibt es einen Unterschied zwischen im Besitz und Eigentum. Du darfst Chakus zu Hause haben, aber es ist verboten sie versammlungsrechtlich mitzuführen - soll heißen wenn dich einer damit außerhalb deiner Wohnung erwischt biste fällig. Der Unterschied hierbei ist allerdings rein rechtlich ... der Besitz von den versteckten Gegenständen ist prinzipiell verboten - auch daheim. Da gibt es dann noch lustige Stilblüten. So darf man einen Baseballschläger nur mit sich führen (z.B. im Auto) wenn man auch eine komplette Baseballausrüstung mit sich führt. Ansonsten kann man da bei einer Kontrolle auch einen Strick draus drehen. Verboten sind auch Stahlruten die einen Fallmechanismus haben, aber nicht diejenigen, die man herausziehen und arretieren muss. Hintergrund: Man kann die herausfallende Rute so halten, daß man sie nicht sehen kann, ergo man den Träger für unbewaffnet halten könnte. Verboten sind all die schönen Dinge die irgendwas mit "Ninja" im Wort haben. Irrsinnigerweise sind so "Ninja-Wurfmesser" verboten, weil das Wort Ninja schon die Verletzung einer Person impliziert, also so der Grund des Mitführens offenliegt, aber normale Wurfmesser als Sportgeräte gelten . Da hat einer richtig gut mitgedacht, gelle? Ein zweischneidiges Messer oder alles was Dolch im Namen führt unterliegt derselben Bewertung, ebenso wie Faustmesser/-dolche weil verborgen und "Dolch", 30cm lange Küchenmesser und das gute alte Skinnermesser jedoch nicht, da Arbeitsutensil genau wie eine Holzfälleraxt oder ein Zimmermannshammer - trifft man jedoch jemanden an mit einem Teppichmesser, Hammer oder Schraubenzieher kann demjenigen die eher ungewöhnliche Nutzung zur Verformung einer anderen körperlichen Struktur eines Mitmenschen unterstellt werden, z.B. Nachts in der Fußgängerzone. Der Gesetzgeber ist da - wie so oft - recht schwammig.Gegen eine Fahrradluftpumpe aus Metall sagt aber keiner was ![]() Bis dannemann Caramba |
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#9
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| Einige ausziehbare Werkzeuge: Wurflöffel ausziehbar Far Flung - Hunde - Star Mark - dogs4friends.de atlantis-shop24.de > Baumarkt & Auto > Werkzeug > Teleskop-Schraubendreher > Teleskop-Schraubendreher Teleskop-Magnetheber, bis 630 mm ausziehbar - Schlossers Werkzeuge Magnetheber, flexibel, Länge 560 mm - Schlossers Werkzeuge Helfer mit Licht und Magnet und Teleskop Bißchen mehr Phantasie, liebe Schlagstockfreunde. ![]() |
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#10
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![]() Gruß Wolverine |
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#11
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![]() Wenn schon Werkzeug, dann dieses hier Gruß Wolverine |
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#12
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| Zitat:
Vorallem das mitn Baseballschläger ist so ne typische Urbane Legende.^^ Und nunchakus erlaubt ausser bei Demos? schön wärs Echt nur 5 Minuten im WaffenG blättern hätten vor dem Post echt geholfen. lg Micha |
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#13
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| Fehlpost. Geändert von heavenlybody (25-06-2010 um 13:02 Uhr). |
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#14
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| da reicht es schon §1 WaffG durchzulesen. dann kommen auch keine schwachsinnigen ideen mit dem unterschied von besitz und eigentum zustande, weil es umgang heißt. vielleicht hilft es, wenn ich hier mal den absatz 3 zitiere: Zitat:
juris BMJ - Startseite ist eine gute adresse müssen alle trainer jetzt noch eine belehrung über das waffenrecht durchführen damit nicht so viel schwachsinn in umlauf kommt? gut finde ich es auch, dass es häufig heißt: "ein freund hat mir gesagt ...", "ich habe gehört/gelesen ...", usw. keiner sagt mal: "ich habe keine ahnung, wie sieht es denn nun genau aus?" das würde zumindest nicht diejenigen verunsichern, die es auch nicht wissen und nur mitlesen. |
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#15
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| Moin Leute! Zu den Nunchakus... um die Verwirrung mal etwas weiter zu treiben... man KANN bzw. man KONNTE (obs noch geht weiß ich nicht) eine Sonderlizenz erwerben um mit den Dingern auf Demos/Galas etc. zu hantieren! Ob man die jetzt bei der Polizei oder irgendner Behörde beantragen muß weiß ich aber nicht. Und zu den Messern... also mal ehrlich... diese ganze Aufregung um welches Messer darf ich noch mitnehmen etc. ... klar ist das Gesetz total dämlich, und trägt mehr zur verunsicherung bei als es nützt (nützt es überhaupt was???). Aber unter sozialadäquatem Gebrauch verbirgt sich auch der ganz normale Umgang, bei sich Tragen usw. und nicht nur das Messer im Strumpfband für Volkloreautritte oder Angeln; Camping usw. Und was die öffentlichen Veranstaltungen angeht... laßt euch mal mit nem Messer dort erwischen (egal was für eins auch ein Zweihändigt zu öffnendes Messer oder eins mit feststehender Klinge) das wird auch erstmal eingezogen von der Polizei - ok es ist vielleicht leichter es hinterher wieder zu bekommen aber sicher ist das auch nicht! Kauft euch Das Messer was für eure Zwecke dienlich ist und fertig! Und wenn es euch abgenommen wird, dann nehmt euch nen guten Anwalt (aber für ein Messer für 20 € lohnt sich das nun wirklich nicht) und macht keinen Larry bei der Polizei! Fragen warum ihr euer Schweizer Taschenmesser beim Rudelgucken dabei hattet werdet ihr euch genauso anhören müssen, als wenn ihr nen Einhandfolder oder Springer (erlaubtes) dabei hattet. |
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