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  #1  
Alt 23-02-2008, 15:40
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Standard Messersammeln - ein sozail-adäquater Grund?

Laut neuem Waffengesetz bleibt es ja "angeblich" erlaubt die neu erfassten Messer (Einhandmesser und Fixed >12cm) zur Ausübung von Beruf und Hobby zu führen. Meine Frage an die Polizisten hier im Forum: Wie seht Ihr das?
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Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
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  #2  
Alt 23-02-2008, 16:26
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Sammeln bedeutet nicht, dass man sie zugriffsbereit bei sich tragen muss.

Mit Hobby ist hier z.B. ein Outdoorenthusiast gemeint, der sein Fahrtenmesser mit zum Wandern und Campen nimmt.
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Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind?
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  #3  
Alt 23-02-2008, 16:41
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Zitat:
Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
Sammeln bedeutet nicht, dass man sie zugriffsbereit bei sich tragen muss.

Mit Hobby ist hier z.B. ein Outdoorenthusiast gemeint, der sein Fahrtenmesser mit zum Wandern und Campen nimmt.
Ist "Camper" ein Beruf oder eine Rasse? Eine Religion oder etwas anderes, unabänderliches? Wann und wie wird man zum Camper? Wenn ich mich mal in ein Wohnmobil setze, auch wenn es nicht meines ist? Oder wenn ich einen Rucksack und ein Zelt auf dem Rücken trage, obwohl ich gar nicht auf dem Weg ins Grüne bin? Bin ich ein Wanderer, wenn ich in der U-Bahn sitze? Und was ist mit "Brauchtum" gemeint? Wenn ich einen Schottenrock anziehe und einen Skian Dubh in den Strumpf stecke, darf ich den dann behalten? Oder eine Galabia trage, darf ich dann einen Krummdolch mitführen?

Hat sich irgend ein bescheuerter Politaffe darüber mal Gedanken gemacht? Garantiert nicht!


Populismus, Kontrollismus und verschissene ängstliche Engherzigkeit, sage ich nur!
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...Auf das die anderen Kampfsportarten und Künste der Selbstverteidigung ... wissen, dass sie zu einem Kämpfer aus dem Wing Tsun besser klugen und ängstlichen Abstand halten. :D
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  #4  
Alt 23-02-2008, 16:46
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Ich schätze mal die lassen Dir das 20cm Bowie-Messer als Outdoor-Ausrüstung durchgehen, wenn Du mit Rucksack durch den Wald marschierst... in der U-Bahn wohl eher nicht.



Zitat:
Hat sich irgend ein bescheuerter Politaffe darüber mal Gedanken gemacht? Garantiert nicht!

Das wär ja auch ne Premiere...
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  #5  
Alt 23-02-2008, 16:49
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Ich wollte eiegntlich auch nur zum Nachdenken über dieses Problem anregen! So verblendet bin ich nicht, dass ich daran glaube!
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  #6  
Alt 23-02-2008, 16:50
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Das Kind is in den Brunnen gefallen und der Folder bleibt daheim... so einfach is das.
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  #7  
Alt 23-02-2008, 16:54
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Ja... mein klassisches Klappmeser darf ich gottseidank erstmal noch weitertragen... und mein 9,5 cm-Gürtelmesser - ach nee, das steht "Combat Ready" drauf, da drehen sie bestimmt durch!
Aber mein Herbertz-Rettungsmesser mit der Sichelklinge, das müßte noch gehen... oder stufen sie das als Stoßdolch ein?

Wie ist das mit Neck Knifes? Wie werden die eingestuft?
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  #8  
Alt 23-02-2008, 17:00
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Wenn das Neckknive keine 12cm und keine Dolchklinge hat, dann isses okay, wenn ich das alles richtig verstanden habe...

Aber das ist auch nicht das was mich stört... eigentlich müsste es mich gar nicht kümmern weil ich so gut wie nie ein Messer bei mir trage.

Was mich an der Sache ankotzt ist, dass man hier wieder mündigen Bürgern total sinnfrei Vorschriften macht.
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  #9  
Alt 23-02-2008, 17:09
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Zitat:
Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
Was mich an der Sache ankotzt ist, dass man hier wieder mündigen Bürgern total sinnfrei Vorschriften macht.

Am Fernsehprogramm kann man ablesen für wie mündig uns die dort oben halten

Heute war ich mit meinem Langbogen(entspannt) und Pfeilen unterwegs, wurde aber nicht blöd angeschaut.

Wie sieht es eigentlich mit Bögen Gesetzmäßig aus??
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  #10  
Alt 23-02-2008, 19:04
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Zitat:
Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
Was mich an der Sache ankotzt ist, dass man hier wieder mündigen Bürgern total sinnfrei Vorschriften macht.
Genau so geht es mir dabei auch.

Grüße
Christian
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  #11  
Alt 24-02-2008, 13:29
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Noch ein Grund, auszuwandern...


Zitat:
Zitat von Da Mo Beitrag anzeigen
Am Fernsehprogramm kann man ablesen für wie mündig uns die dort oben halten

Heute war ich mit meinem Langbogen(entspannt) und Pfeilen unterwegs, wurde aber nicht blöd angeschaut.

Wie sieht es eigentlich mit Bögen Gesetzmäßig aus??
Ein richtiger Lanbogen gilt wahrscheinlich als Waffe (seinem Wesen nach dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen). Da du 18 bist, darfst du Waffen führen, die nicht verboten sind.

Wenn der Bogen nicht (mehr) als Waffe gilt, hast du sowieso kein Problem - zu den verbotenen Waffen gehört er auf jeden Fall nicht. Zum Sichergehen würde ich aber mal einen Experten fragen.
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  #12  
Alt 28-02-2008, 11:13
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Sozial-adäquate Gründe gibt es vielleicht, aber (für unsere Politiker-Kaste) wohl sicherlich nicht im Zusammenhang mit Waffen. Zumindest die Linken dürften das so sehen.

Bevor ihr ein Magengeschwür kriegt lasst Gesetze einfach Gesetze sein. Kriegt man eben mal ein Bußgeld oder so, wenn man als Rucksacktourist von Hostel zu Hostel auch mal mit dem Bowie-Messer in der U-Bahn sitzt. Notfalls kann man es ja in den Rucksack tun.

Die Leute (insbesondere die Politiker) sind doch eh bekloppt. Das ist nicht nur bei Waffen so. Ein paar Beispiele:

Wer sich für Schließtechnik interessiert (Lockpicking) steht automatisch für viele Leute unter Verdacht kriminell zu sein. "Viele Leute" sind hier bestimmt identisch mit denjenigen, die Messerbesitzer gerne kriminalisieren wollen. Für diese Klientel ist auch jemand, der Kampfsport macht automatisch ein asozialer Schläger. Und wer MP3s hat ist ein illegaler Raubkopierer.

Woher kommt das? Ganz einfach: Kurzschluss oder Fehlschaltung im Gehirn! Diese Leute können nicht von zwölf bis mittag denken. In manch einem Fall mag es auch eine psychische Erkrankung sein. Bin kein Psychiater, aber vielleicht so etwas wie Verfolgungswahn/Paranoia?!

Dumm nur, dass solche Flachzangen oft genug über uns bestimmen und sich dabei noch einbilden die Meinung des Volkes zu vertreten.
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  #13  
Alt 28-02-2008, 13:02
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... mit MP3s kann man aber niemanden erstechen.

Und dass der Staat einen - möglicherweise auch übertriebenen - Schutzinstinkt gegenüber seinen Bürgern hat und dafür eine Randgruppe mit Waffenfimmel einschränkt, dürfte doch wohl nicht weiter erklärungsbedürftig sein, oder?

Nur weil DU etwas gerne möchtest, muss das noch lange nicht der Wille der Allgemeinheit sein. Und auch wenn ich es jetzt aus dem Ärmel nicht durch Erhebungen belegen kann, sondern nur meine eigenen Beobachtungen heranziehen kann - die breite Masse der Bevölkerung hat absolut NULL Verständnis für irgendwelche Leute, die meinen, mit Kampfmessern durch die Gegend rennen zu müssen.

Du kannst Dich ja auch nicht hinstellen, mit dem Fuß auf den Boden stampfen und brüllen "Ich will aber eine taktische Atombombe mit mir führen!"

Erinnerst sich noch jemand an diesen Fall aus Berlin (meine es war 2006 zur Fußball-WM): Da ist abends ein Jugendlicher durch eine Menschenmenge gegangen und hat wahllos auf die Leute eingestochen. Und das ist nur eins von vielen Beispielen, die man in einem Zeitungsarchiv oder hier im Internet ausgraben könnte.
Wie bitte soll sich der Gesetzgeber nach solchen Fällen verhalten, hm? Wie soll man es den Opfern klar machen, wenn nichts geschieht?

Klar gibt es sehr schöne Messer und andere Klingen. Aber die machen sich als handwerkliche Meisterstücke zu Hause in der Vitrine oder an der Wand allemal besser, als im Bauch oder im Hals eines anderen Menschen.

Ach ja, eins noch lieber oliverk71:

Wenn Du schreibst

"Woher kommt das? Ganz einfach: Kurzschluss oder Fehlschaltung im Gehirn! Diese Leute können nicht von zwölf bis mittag denken. In manch einem Fall mag es auch eine psychische Erkrankung sein. Bin kein Psychiater, aber vielleicht so etwas wie Verfolgungswahn/Paranoia?!"

solltest Du evtl. mal in Betracht ziehen, dass dieser Vorwurf so übertrieben, unbelegt und dabei auch noch aggressiv ist, dass er als Beleg für die Richtigkeit der aktuellen Gesetzgebung herangezogen werden könnte.

Geändert von nihonto (28-02-2008 um 13:07 Uhr).
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  #14  
Alt 28-02-2008, 13:30
Benutzerbild von Ir-khaim
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Zitat:
Zitat von nihonto Beitrag anzeigen
Nur weil DU etwas gerne möchtest, muss das noch lange nicht der Wille der Allgemeinheit sein. Und auch wenn ich es jetzt aus dem Ärmel nicht durch Erhebungen belegen kann, sondern nur meine eigenen Beobachtungen heranziehen kann - die breite Masse der Bevölkerung hat absolut NULL Verständnis für irgendwelche Leute, die meinen, mit Kampfmessern durch die Gegend rennen zu müssen.
Wenn der Wille der Allgemeinheit absolut irrational ist, ist es dann die Pflicht des Staates, diesen Willen umzusetzen - oder aufzuklären?


Zitat:
Zitat von nihonto Beitrag anzeigen
Du kannst Dich ja auch nicht hinstellen, mit dem Fuß auf den Boden stampfen und brüllen "Ich will aber eine taktische Atombombe mit mir führen!"
Eine Atombombe hat ein ganz anderes Nutzungsprofil als ein Messer...

Zitat:
Zitat von nihonto Beitrag anzeigen
Erinnerst sich noch jemand an diesen Fall aus Berlin (meine es war 2006 zur Fußball-WM): Da ist abends ein Jugendlicher durch eine Menschenmenge gegangen und hat wahllos auf die Leute eingestochen. Und das ist nur eins von vielen Beispielen, die man in einem Zeitungsarchiv oder hier im Internet ausgraben könnte.
Wie bitte soll sich der Gesetzgeber nach solchen Fällen verhalten, hm? Wie soll man es den Opfern klar machen, wenn nichts geschieht?
Wenn das ganze mit einer Kettensäge passiert, käme auch niemand auf die Idee, Kettensägen zu verbieten.
Wenn irgendeine Person nur mit einem Schraubenzieher in einem Raum voller unbewaffneter Menschen steht, ist jeder dieser anderen Menschen von der geistigen Gesundheit des Schraubenzieherhalters abhängig. Sobald dieser sich vornimmt, das Ding irgendjemandem in den Hals zu rammen, kann da keiner was gegen machen. Um solche Situationen zu verhindern, müsste man uns alle in Zwangsjacken stecken...
Der Gesetzgeber KANN in einem solchen Fall gar nichts machen, weil ALLE Gegenstände auf die ein oder andere Art und Weise gefährlich sein können.

Mir persönlich ist es egal, ob ich von einem 30 cm Messer abgestochen werde oder von einem 10 cm Messer, bei dem 30 cm Messer hab ich wenigstens die Chance, dass ich es vorher noch sehen.
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  #15  
Alt 28-02-2008, 13:31
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Zitat:
Und dass der Staat einen - möglicherweise auch übertriebenen - Schutzinstinkt gegenüber seinen Bürgern hat und dafür eine Randgruppe mit Waffenfimmel einschränkt, dürfte doch wohl nicht weiter erklärungsbedürftig sein, oder?
hüstel, randgruppe? das verbot betrifft mehr als eine "randrgruppe". das betrifft jeden der ein messer einfach als alltäglichen begleiter mit führen möchte. das sind auch nicht alles waffennarren, das sind ganz normale bürger die jetzt wegen einer tatächlichen randgruppe unter gereralverdacht fällt.

Zitat:
Nur weil DU etwas gerne möchtest, muss das noch lange nicht der Wille der Allgemeinheit sein. Und auch wenn ich es jetzt aus dem Ärmel nicht durch Erhebungen belegen kann, sondern nur meine eigenen Beobachtungen heranziehen kann - die breite Masse der Bevölkerung hat absolut NULL Verständnis für irgendwelche Leute, die meinen, mit Kampfmessern durch die Gegend rennen zu müssen.
ich trage auch kein kampfmesser mit sondern ein normales einhandmesser mit einer völlig unverdächtigen klinge. wo ist das bitte ein kampfmesser? nur weil diese grüne trulla da was durcheinander geschmissen hat wird aus einem x noch kein y.

Zitat:
Du kannst Dich ja auch nicht hinstellen, mit dem Fuß auf den Boden stampfen und brüllen "Ich will aber eine taktische Atombombe mit mir führen!"
super vergleich... wie arsch und gullasch.

Zitat:
Erinnerst sich noch jemand an diesen Fall aus Berlin (meine es war 2006 zur Fußball-WM): Da ist abends ein Jugendlicher durch eine Menschenmenge gegangen und hat wahllos auf die Leute eingestochen. Und das ist nur eins von vielen Beispielen, die man in einem Zeitungsarchiv oder hier im Internet ausgraben könnte.
Wie bitte soll sich der Gesetzgeber nach solchen Fällen verhalten, hm? Wie soll man es den Opfern klar machen, wenn nichts geschieht?
das war die erröffnung des neuen berliber bahnhofs. und das gefährliche kampfmesser das er für die tat benutze war ein kleines schweizer offiziersmesser. ein messer also das durch die gesetzesänderung nichtmal erfasst wird. es ist in den fällen auch nicht das messer welches einen ersticht, es ist der mensch der es in der hand hält.

Zitat:
Klar gibt es sehr schöne Messer und andere Klingen. Aber die machen sich als handwerkliche Meisterstücke zu Hause in der Vitrine oder an der Wand allemal besser, als im Bauch oder im Hals eines anderen Menschen.
ein messer ist ein werzeug. und es gibt zwischen vitrine und lungenstich noch diverse sehr gute einsatzmöglichkeiten.
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Es gibt nur einen wahren Feiertag.http://www.kampfkunst-board.info/forum/signaturepics/sigpic11809_1.gif
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