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  #16  
Alt 12-05-2008, 15:13
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Kampfkunst: Tae Kwon Do
 
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Würde es bei einer Verurteilung w/ KV, Totschlag, Mord... eine Rolle spielen ob der Täter ein "zum Tragen erlaubtes Messer" oder ein "zum Tragen verbotenes Messer" benutzte?
Bzw. würde sich das bei z.B. Notwehr negativ für den Angenagten auswirken?
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  #17  
Alt 12-05-2008, 15:26
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Nein, für die Beurteilung einer Notwehrhandlung kommt es auf die verwaltungsrechtliche/waffenrechtliche Einordnung des verwendeten Mittels nicht an, sondern einzig und allein darauf, ob die Voraussetzungen der §§ 32 ff. StGB vorliegen.

Allerdings kannst du für den waffenrechtlichen Verstoß belangt werden, selbst wenn du für die Hauerei mit Notwehr davonkommst. Das dürfte dann allerdings deine geringste Sorge sein
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  #18  
Alt 12-05-2008, 15:33
Benutzerbild von meridian9
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Kampfkunst: Tae Kwon Do
 
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Dank Dir, Hobbes

Ich glaube auch nicht an einen Freibrief
nur ist es dann wenigstens genauso wie bei den "Tätern" - es bleibt egal womit man angreift - sich verteidigt.

Bei zufälligen Kontrollen kann es halt zu Probs kommen, das sollten wir alle mittlerweile wissen.

viele Grüße
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  #19  
Alt 12-05-2008, 16:19
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Was ist denn mit das lag gerade da auf dem Gehweg und als der Typ mich platt mache wollte hab ich es schnell aufgehoben? Würde das funktionieren?

Und wenn man einfach nur kontrolliert wird, hat man es halt in der Tasche vergessen(vom Wochenendausflug in den Wald) da werden die Maßnahmen ja wohl nicht so drastisch sein
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  #20  
Alt 12-05-2008, 16:38
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Was der Rollijockey also bei Abgeordnetenwatch zu diesem Thema von sich gibt,
Du regst Dich über den Begriff "Bulle" oder "landwirtschaftliches Nutztier" auf (hier) und bringst dann so was in Bezug auf einen Rollstuhlfahrer der durch einen politischen Anschlag im rollstuhl sitzt?
__________________
________
Dominic R.
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  #21  
Alt 12-05-2008, 16:39
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Zitat:
Was ist denn mit das lag gerade da auf dem Gehweg und als der Typ mich platt mache wollte hab ich es schnell aufgehoben? Würde das funktionieren?
Kommt drauf an, ob der Richter dir das glaubt oder nicht: ich würds wohl tendenziell eher nicht glauben

Zitat:
Und wenn man einfach nur kontrolliert wird, hat man es halt in der Tasche vergessen(vom Wochenendausflug in den Wald) da werden die Maßnahmen ja wohl nicht so drastisch sein
Kommt drauf an, ob der Sachbearbeiter beim Ordnungsamt der Ansicht ist, daß man beim Wochenendausflug in den Wald ein Einhandmesser führen darf.
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  #22  
Alt 12-05-2008, 20:10
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen

Allerdings kannst du für den waffenrechtlichen Verstoß belangt werden, selbst wenn du für die Hauerei mit Notwehr davonkommst. Das dürfte dann allerdings deine geringste Sorge sein
Nein! Wurde für Schußwaffen entschieden, BGH NStZ 1999, 347.
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  #23  
Alt 12-05-2008, 20:13
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Glaube nicht das diesbezüglich so ein großer unterschied zwischen Schusswaffen und Messern gemacht wird...
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  #24  
Alt 12-05-2008, 20:16
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Eben.
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  #25  
Alt 12-05-2008, 20:31
Benutzerbild von SeraphiM
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wenn du mit notwehr durchkommst, dann war dein gebrauchsmesser (für das du sicherlich einen sozial adäquaten grund gehabt hast)
das mittel, welches notwendig war, um den angriff abzuwenden...
da wird dir keiner noch einen reinwürgen, es sei denn, du hast zu viel in den mund genommen...

du darfst es nur nicht von vorneherein zur SV dabeigehabt haben, aber zufällle/pech soll es geben...
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  #26  
Alt 12-05-2008, 20:52
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Zitat:
Zitat von Kazushi Beitrag anzeigen
Nein! Wurde für Schußwaffen entschieden, BGH NStZ 1999, 347.
Falsch. Das tatnotwendige, also im unmittelbaren Zusammenhang mit der Notwehrhandlung stehende Führen/Besitzen der erlaubnispflichtigen Waffe ist ebenfalls durch die Notwehr gerechtfertigt, das vor der Tat erfolgte und nicht zu dieser in einer Beziehung stehende Führen/Besitzen allerdings nicht.

Wenn der unerlaubte Umgang mit der Waffe also zu einem Zeitpunkt beginnt, an eine Notwehrlage weder vorliegt noch dringend zu erwarten ist, handelst du also sehr wohl strafbar bzw. ordnungswidrig.
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  #27  
Alt 12-05-2008, 20:56
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Also bleibt es dabei...

benutzt du ein Messer in der SV und fällt dieses Messer unter gewisse Auflagen wie zB. Einhandmesser... mußt DU ne (gute) Erklärung haben wieso Du es dabei hattest... und ich brauche es zur SV ist kein Sozial-Adäquater Grund.
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  #28  
Alt 12-05-2008, 21:00
Benutzerbild von SeraphiM
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Zitat:
Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
Also bleibt es dabei...

benutzt du ein Messer in der SV und fällt dieses Messer unter gewisse Auflagen wie zB. Einhandmesser... mußt DU ne (gute) Erklärung haben wieso Du es dabei hattest... und ich brauche es zur SV ist kein Sozial-Adäquater Grund.
bingo !
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  #29  
Alt 12-05-2008, 21:33
Benutzerbild von enraged_Clown
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Zitat:
Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
Also bleibt es dabei...

benutzt du ein Messer in der SV und fällt dieses Messer unter gewisse Auflagen wie zB. Einhandmesser... mußt DU ne (gute) Erklärung haben wieso Du es dabei hattest... und ich brauche es zur SV ist kein Sozial-Adäquater Grund.
ich habe ein rettungsmesser mit klarer zweckbestimmung. manchmal muss man sich eben selbst retten muhahahahahaha
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Es gibt nur einen wahren Feiertag.http://www.smilies.4-user.de/include/St_Patricks_Day/smilie_st_009.gif
R.I.P Horst
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  #30  
Alt 12-05-2008, 21:52
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@ Clown: WElches Genau?
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