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#31
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| Nunchakus sind seit je her ein Verbotener Gegenstand und dürfen weder gebaut, besessen und erst recht nicht mit geführt werden. Und warum, weil es Würgehölzer sind. Es war schon immer eine Straftat einen Verbotenen Gegenstand zu besitzen. Ach ja, Nunchakus dürfen nicht einmal besessen werden wenn man einen Waffenschein hat, also selbst wenn man eine Schusswaffe mit sich führen darf, darf man kein Nunchaku besitzen. Viele Grüße Panther |
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#32
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| Äh ja doch, Panther. Gedanklicher Hänger von mir. Sorry. |
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#33
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| Ja und Nein, ja, der besitz eines Nunchaku war auch nach altem Waffenrecht verboten, gleichwohl beziehen sich meine Angaben auf das Neue und gerade bei unmittelbaren Gesetzesänderungen ist es sinnvoll zu sagen worauf man sich bezieht. Im übrigen schien die Einordnung bisher nicht so ganz klar, da hier disskutiert wurde ob es sich um Tagessätze oder Bußgelder handelt handelte. Bußgelder werden aber nicht im Strafverfahren verhängt sie richten sich nach dem OWiG (Es gibt Mischtatbestände, denoch im Ergebniss nur das eine oder andere)hier gibt es aber keine Tagessätze, diese werden im Strafverfahren zur Ermittlung einer Geldstrafe herrangezogen. Im übrigen ist nach altem (§55 I Nr.22. a. und b.) wie auch nach neuem Waffenrecht (§53 I Nr. 2, hier wird von verbotener waffe gesprochen, der Terminus verbotener Gegenstandt wird meines wissens im Gesetz nicht mehr verwandt) der Besitz eines "Verotenen Gegenstandes" nicht automatisch eine Straftat sondern kann sehr wohl wie oben gezeigt eine Ordnungswidrigkeit sein!
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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#34
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| OK, danke Jibaku. |
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#35
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| Tja, wenn ich daran denke, dass ich schon ca. 3 Stück Nunchaku´s eingezogen habe mit denen Schüler von uns beim Training auftauchten... *kopfschüttel* @ Jibaku & Panther: Stichwort "Würgehölzer". Inwiefern besteht hierzu noch die Möglichkeit die Schaumstoff-Trainings-Nunchakus zum Würgen zu benutzen? Gruß Spotter ![]() |
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#36
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| Die Möglichkeit besteht wohl zweifelsohne, die mir bekannten Übungsgeräte wurden ja nur im Hinblick auf Schlagangriffe entschärft, aber ich denke Deine Frage zielte wohl eher auf die rechtliche Bewertung. Grundsätzlich würde ich Übungswaffen nicht unter die Einschränkenden Bestimmungen des WaffG subsummieren weil ihnen die objektive Gefährlichkeit fehlt (Hier ja nur zum Teil) und weil sie eben nicht zum Gebrauch als Waffe "bestimmt" sind. Nun mag man es als Schwierigkeit anzehen, daß das Nunchaku nicht unter die allgemeine (Hieb und Stich)Waffendefinition fällt sondern konkret beschrieben und explizit genannt wird (Anlage 2 Abschnit eins Nr. 1.3.8. zum WaffG) aber auch hier wird auf die Zweckbestimmung abgestellt und in meinen Augen, was andere anders sehen mögen, fehlt es hieran. Eine Übungswaffe soll eben gerade nicht verletzen.
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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#37
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| Was für eine Welt.. :brrrrrr: Muß ich jetzt meine alten Balisong und Nunchakus vernichten? Was mach ich mit der Gaspistole die bei mir rumliegt ? (hab ich nem Typen in der Disco abgenommen) Und wie lange dauert es, bis Alumesser und Escrimastöcke verboten werden ?? Fragen über fragen.. ![]() |
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#38
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| Zitat:
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#39
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| Zitat:
Mit der Gaspistole musst Du, sofern Du über 18 bist, gar nichts machen, es sei denn Du willst sie in der Öffentlichkeit tragen, dafür brauchst Du jetzt einen "kleinen Waffenschein". Zitat:
Klingt aber logisch und konsequent, alles was ich in der Hand hatte, hatte das nicht...
__________________ Freundliche Grüße Jibaku |
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#40
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| HI! Zitat:
War eigentlich ironisch gemeint das ganze, ist aber trotzdem das letzte, daß man jetzt sowas nicht zu hause haben darf. Hab als Jugendlicher diese Teile gesammtelt und höchstens an die Wand gehängt, bestimmt nicht mit mir rumgetragen. Das mit dem kleinen Waffenschein für Schreckschuß und Gaswaffen find ich sogar in ordnung. Jetzt trägt nämlich jeder kleine Pseudogangster so ein Ding mit sich rum, hatte schon etliche male das Vergnügen. Die kann man jetzt wenigstens anzeigen. Ach, fast hätte ich es vergessen, ist dieses Teil jetzt legal oder nicht und darf man es mit sich mitführen oder nicht ?? http://www.kampfkunst-board.de/kampf...&threadid=7245 Greets Geändert von Shogun (03-04-2003 um 10:39 Uhr). |
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#41
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| Hi wollte auch mal was zu dem thema sagen. Als Sportschütze bekommt man das Waffengesetzt natürlich hautnah mit und ich muss sagen es macht es ungeheuer schwer an Nachwuchs zu kommen. In dem Gesetz wird immer wieder gesagt das Jugendliche nur unter besonders ausgebildeter Aufsicht schiessen dürfen, wie diese Aufsicht allerdings ausgebildet sein soll, weiss keiner. Auch ist es verboten nach dem neuen Gesetz seine Sportwaffen bei einem Kameraden zu deponieren. Man soll/muss sie zuhause im Schrank lassen. In einer unbewohnten Wohnung, klasse oder? Auch sind neue Stahltresore gefordert. die sind nur so schwer das man damit probleme mit dem Boden bekommen wird. Bürokratenmist sage ich dazu nur |
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#42
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| http://www.bundesregierung.de/index-...setz-tritt.htm So wie es da drin steht kann man es machen und so ist es Kann mir eigentlich jemand erklären, warum Schnappmesser verboten wurden, so halbwegs klann ich mir das ja erklären, jedoch wenn ich einen Schnellziehhalfter für ein Klappmesser hab ist, das in etwa der gleichen zeit einsatzbereit, die ich brauche um mein Schnappmesser aus der Tasche zu ziehen und einsatzbereit zu machen. Nunchakus wurden ja schon vor ewigen Zeiten verboten, die begründung war damals, dass sie auch als Würgewaffe verwendet werden können !!! (AHA!!!) Erlaubt sind nur noch Trainingswaffen, jetzt gibt es aber Trainingswaffen, bei denen der einzige unterschied zum orginal, die Polsterung der beiden Holzstäbe ist, würgen kann ich allerdings trotzdem noch damit (das ist jetzt Praktisch das einzigste was ich damit machen kann, und genau des wegen wurde das orginal Nunchaku verboten) Das soll einer verstehen EIN SCHEIß IST DAS !!! Mein Beileid an alle die ihre Sammlungen und hobbys aufgeben müssen, und bis ende des Monats aufgefordert sind ihre Waffen bei ein Polizeidienststelle ihres vertrauens abzugeben !!! |
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#43
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und morgen werden alle nudelhölzer und besen und nicht zu vergessen die Staubsaugerkabel ("Würgewaffe" *g*9 eingezogen hmmpf riesen shit ! |
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#44
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| Und ich wette mit euch, wenn mehr als fünf Frauen ihre Männer mit Nudelhölzern erschlagen, dann werden die auch noch verboten! Und vorsicht mit Büchern das sind hinterhältige Schlagwaffen! Nicht zu vergessen das man mit ihnen auch jemanden zerquetschen kann (Buch auf Kopf rein Buch zu)!!! ![]() |
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#45
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| @ OhhDreascher: Schon mal jemanden einen schmalen harten Buchrücken vors Nasenbein geschlagen!? Eignet sich dafür wirklich besonders gut...Gruß Spotter ![]() |
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