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  #1  
Alt 30-10-2009, 09:35
Benutzerbild von SifuSeifenzwerg
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Standard Nochmal Autokontrolle - Rechte des Bürgers?

Gehört irgendwie zu meiner 'Knüppel-Frage' ist aber ein eigenständiges Thema.

Darf in DE verachtsunabhängig einfach mal so das Auto eines deutschen Bürgers mit Reisetaschen und was so darin ist von Polizei oder Zoll zerlegt und untersucht werden? Gleich noch die Briefe im Koffer lesen, schauen, was der Doc verschrieben hat, Bild der Freundin und Kondomgrösse checken. Irgendwas geht immer, vielleicht verfassungsfeindliche Gedanken im Brief, vielleicht kriegt man den Arzt für irgendwas belangen. Machte in dem Film den Anschein, wäre doch aber ein brutaler Einbruch in die Privatsphäre .

Bei meinen Freunden in den US geht das nicht, das weiss ich. Die sagen der einzelne Bürger habe gegenüber dem Staat Rechte (wiei bei uns), die aber auch durchgesetzt werden. Wenn es bei uns so wäre und ich es ihnen erzählen würde, kämen die mit Saddam, Hitler, Stalin. (Ihr Lieblings-Trio)
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Geändert von SifuSeifenzwerg (30-10-2009 um 09:38 Uhr).
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  #2  
Alt 30-10-2009, 09:38
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Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich in einer normalen Verkehrskontrolle nicht aus dem Auto steigen muss. Ich kann die Knöpfe unten lassen und die Papiere durchs Fenster geben.

Problematisch ist wenn etwas gegen mich vorliegt.

Die Cops können natürlich sagen: Der hat sich verdächtig verhalten, wir mussten ihn überprüfen. Theoretisch dürfen sie also dein Auto zerlegen.
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  #3  
Alt 30-10-2009, 09:42
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Je nach dem wer dich kontrolliert, wann er dich kontrolliert, wo er dich kontrolliert und aus welchem Grund er dich kontrolliert, sind die Befugnisse unterschiedlich.
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Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
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  #4  
Alt 30-10-2009, 09:44
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Zitat:
Zitat von re:torte Beitrag anzeigen
Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich in einer normalen Verkehrskontrolle nicht aus dem Auto steigen muss. Ich kann die Knöpfe unten lassen und die Papiere durchs Fenster geben.

Problematisch ist wenn etwas gegen mich vorliegt.

Die Cops können natürlich sagen: Der hat sich verdächtig verhalten, wir mussten ihn überprüfen. Theoretisch dürfen sie also dein Auto zerlegen.
Bin etwas beruhigt, also auch nicht Kofferraum auf etc.
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  #5  
Alt 30-10-2009, 09:47
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Oh oh, gefährliches Halbwissen!
Je nach dem wer dich kontrolliert, wann er dich kontrolliert, wo er dich kontrolliert und aus welchem Grund er dich kontrolliert, sind die Befugnisse unterschiedlich.
Wer darf dann wann und wo sowas wie in dem Film. Führerschein zeigen, anhauchen etc. ist nicht mein Problem. Reisetasche und Medikamentenbeutel mal kurz checken schon.
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  #6  
Alt 30-10-2009, 09:47
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natürlich dürfen die dich auffordern den kofferraum zu öffnen. schliesslich hast du darin sowas wie verbandkasten und warndreieck,welches die polizei prüfen darf.
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  #7  
Alt 30-10-2009, 09:48
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mein Wissensstand:
-bei einem "begründeten Verdacht" der Beamten dir gegenüber dürfen sie das.
-begründeter Verdacht kann sein: Du verhälst dich "auffällig"
-auffällig kann sein: deine Frisur passt ihnen nicht, verhälst dich aufgeregt oder aufmüpfig bla bla bla usw

bin auch schon grundlos angehalten worden, hab mich komplett an alle Verkehrsregeln gehalten und auch keineswegs ein Auto gefahren das überprüfungs-notwendig gewesen wäre.

= Bürgerrechte auf dem Papier mit Zusatzklauseln (begründeter Verdacht) sind weniger Wert als das Papier auf dem sie stehen.
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  #8  
Alt 30-10-2009, 09:49
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deshalb sagte ich auch bei einer allg. Vekehrskontrolle.
Wenn du Nachts nach der Disko in FFM weigerst die Knöpfe hochzumachen und auszusteigen kann das böse enden.....

Aber ein Verdacht lässt sich eh leicht konstruieren, denn Grundsätzlich ist jeder verdächtig. Vor allem wenn er sich weigert auszusteigen.

Bis zu einem gewissen Grad kooperiere ich vorsichtshalber, aber alles muss man sich auch nicht gefallen lassen.
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  #9  
Alt 30-10-2009, 09:53
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Zitat:
Zitat von BenitoB. Beitrag anzeigen
natürlich dürfen die dich auffordern den kofferraum zu öffnen. schliesslich hast du darin sowas wie verbandkasten und warndreieck,welches die polizei prüfen darf.
Denke die dürfen Verbandkasten prüfen. Der muss aber nicht im Kofferraum sein. Sind zwei paar Stiefel.

Edit: Brauch, denke ich, nix verstecken. Will trotzdem nicht, dass z.B. mal geschaut wird, ob ich Medikamente gegen Aids kriege, geht keine Sau was an.
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Geändert von SifuSeifenzwerg (30-10-2009 um 09:59 Uhr).
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  #10  
Alt 30-10-2009, 09:57
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Zitat:
Zitat von SifuSeifenzwerg Beitrag anzeigen
Denke die dürfen Verbandkasten prüfen. Der muss aber nicht im Kofferraum sein. Sind zwei paar Stiefel
du drehst zwei paar stiefel daraus,weil du es nicht verstehen willst. bei einer allgemeinen verkehrskontrolle darf auch der kofferraum überprüft werden,weil dort,in der regel-nicht immer-, der verbandkasten ist,das warndreieck sowieso,kenns nur dass das im kofferraum ist. dazu kommt dass dann geprüft wird ob sich ein ersatzrad oder pannenset(für fahrzeuge ohne ersatzrad) im pkw befindet. gleichzeitig kann geprüft werden ob sich keine ungesicherte ladung im gepäckabteil findet. das sind alles mögliche,und rechtlich einwandfreie, kontrollmaßnahmen im rahmen der allgemeinen verkehrskontrolle.
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  #11  
Alt 30-10-2009, 09:58
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Grob gesagt allgemneine Kontrollen:
Polizei:
Papiere, Sicherheit inkl. Zubehör (Warndreieck, Verbandkasten), technische Dinge (Seriennummer, Motorblocknummer), allgemeine Personenkontrollen.
Zoll:
Sobald ein Grenzbezug hergestellt werden kann (auf ner Autobahn die in ein Nachbarland führt reicht aus), Kennzeichen, etc, Papiere und KOMPLETTER Inhalt von Personen und Kraftfahrzeug.
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  #12  
Alt 30-10-2009, 10:03
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Grob gesagt allgemneine Kontrollen:
Polizei:
Papiere, Sicherheit inkl. Zubehör (Warndreieck, Verbandkasten), technische Dinge (Seriennummer, Motorblocknummer), allgemeine Personenkontrollen.
Heisst aber nicht automatisch Kofferraum? Gibt ne dubiose Empfehlung eines Schützenverbandes, Zubehör im Fahrzeuginneren zu transportieren. Der Kofferraum dürfe dann nicht automatisch mitgeprüft werde.
Oder: Kofferraum offen und darin eine Tasche, Kiste etc. Die darf dann nicht automatisch mitgeprüft werden?
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  #13  
Alt 30-10-2009, 10:04
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Also ich hab keine Ahnung, was die genau dürfen und was nicht, deshalb sage ich dazu auch nix.
Was ich sagen kann, ist das man mit den Jungs auch meisstens gut zu recht kommen kann.
Einmal wurde ich angehalten, weil ich halt "verdächtig" war. Die wollten mich auch auf Drogen kontrollieren, also ich sollte pinkeln, oder so nen Schnelltest machen, weiss es nicht mehr genau. Ich war ziemlich aufgedreht, weil ich am nächsten Tag meine Zwischenprüfung hatte. Hab es Ihnen erklärt, mich aber gerne für den Test bereit erklärt. Durfte dann ohne Test weiterfahren.

Ich hab früher auch etwas feindseliger reagiert. Warum kontrollieren die mich? Was soll die Schickane? Bäh und überhaupt. Mittlerweile finde ich das richtig gut, wenn die ihre Kontrollen machen. Und wie gesagt seit ich mit der Einstellung in Kontrollen gerate und mich auch dementsprechend verhalte, hab ich nur positive Erfahrungen gemacht.
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  #14  
Alt 30-10-2009, 10:17
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Wenn ein Beamter irgendwas sehen will, findet man immer einen Grund.
So wie der Onkel das gesagt hat, freundlich bleiben, hilfsbereit und ggf. im Vorfeld schon sagen, was sich ggf. in einer Tasche befindet, insbesondere wenn es Waffen oder ähnliches sind.
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  #15  
Alt 30-10-2009, 10:35
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Wenn ein Beamter irgendwas sehen will, findet man immer einen Grund.
So wie der Onkel das gesagt hat, freundlich bleiben, hilfsbereit und ggf. im Vorfeld schon sagen, was sich ggf. in einer Tasche befindet, insbesondere wenn es Waffen oder ähnliches sind.
Das ist die Praxis, bei mir auch. Die Theorie mit dem Kofferraum hät ich trotzdem gern gewusst.

In dem blöden Film war da halt so ne Schadensfreude, hehe doch was gefunden, die mir aufgestossen ist. 'Der junge Mann weiss das noch nicht, hat sich wohl noch nicht rumgesprochen, aber Unkenntnis schützt nicht vor Strafe`' Fehlte noch das 'Ätsch'
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