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#1
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| Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Desöfteren wurde ja schon angemerkt das es nicht sehr ratsam ist einen Tele oder Holzknüppel im Auto liegen zu haben. Wie sieht es mit einem Nothammer aus ? Es ist zwar a. Eine Stumpfe Waffe b. aber auch berechtigtes Intresse, die Dinger hängen ja schliesslich in jedem Bus. So einer mit Bügel sollte es sein ![]() |
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#2
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| Müsste in Ordnung sein (aber ich bin kein Jurist)! Hat zwar keinen Bügel, dafür aber ein Gurtmesser und man muss nich überlegen mit welcher Seite ich die "Fensterscheibe" einschlagen will. Ist auch ohne Halterung. http://www.carware.de/images/043055.jpg |
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#3
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| Kannst dir auch Nudelholz ins Auto packen ![]() Letzden Endes ist es doch völlig egal womit du die "Fensterscheibe" kaputt haust, missbrauchst du die Dinger, ist es eine Waffe. Finde ich persönlich auch völlig hirnlos, zu überlegen, was man sich alles so ins Auto packen kann, das sich später perfekt dazu eignet anderen Verkehrsteilnehmern den Schädel einzuhauen. Werd doch Schrotthändler dann kannste erst mit nem Fernseher schmeissen und später mit der Kettensäge loslegen, lag ja rein zufällig auf der Laderampe ![]() |
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#4
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| Wofür wollen sich so viele leute Waffen ins Auto legen? Ich kann mir irgendwie kaum vorstellen mit dem Auto in eine SV situation zu geraten... Zur Not kann man doch einfach wegfahren. |
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#5
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| Zitat:
![]() super qualifizierte aussage von dir ![]() wenn man keine ahnung hat... eine waffe "wird" etwas nicht, was eine waffe ist, ist juristisch genau definiert, es ist ein gegenstand "der dazu bestimmt ist, die verteidigungsfähigkeit von menschen herabzusetzen" BESTIMMT.... nicht geeignet oder missbraucht ![]() und mit nem nudelholz bringste eine scheibe eben NICHT so leicht kaputt, die scheibenhammer haben durchaus ihre berechtigung! |
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#6
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| Da hast du leider nicht ausreichend recherchiert...dann wäre eine Axt z.B keine Waffe so wie du es beschreibst. Natürlich ist ein Axt keine Waffe wie eine AK47 aber wenn ich in der Stadt damit hinter dir her renne und schreie " ich hau dir den Kopf ab " DANN ist es eine Waffe! Dann sind wir nämich bei dem von dir beschriebenen Punkt :"Es ist ein gegenstand "der dazu bestimmt ist, die verteidigungsfähigkeit von menschen herabzusetzen" "der dazu bestimmt ist<-----Das macht nicht der Hersteller von der Axt sondern der Täter Soll heissen,steht er jetzt mit dem Nothammer auf der Kreuzung und schreit zu seinem Kotrahenten"Ich hau dir damit den Schädel ein" dann benutzt er den Nothammer als Waffe(verteidigungsfähigkeit von menschen herabzusetzen). Geändert von Immerfroh (06-11-2009 um 16:26 Uhr). |
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#7
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| WaffG §1 Absatz 2 "Waffen sind...tragbare Gegenstände, a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b)die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind" ![]() Der Nothammer wird im WaffG+Anhänge meines Wissens nach nicht genannt und ist damit keine Waffe. Darf also im Auto mitgeführt werden. Trotzdem kann bei einem Einsatz gegen Menschen durch das Gerät eine Körperverletzung zu einer gefährlichen Körperverletzung werden -> Härtere Strafe wenn nicht durch Notwehr gerechtfertigt. §224 STGB "1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs..." Viele Grüße, Oliver |
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#8
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| gefährliches werkzeug vielleicht, aber keien waffe... macen wir's noch einfacher, damit's diesmal auch jeder versteht... denn anscheinend schient die deutsche definition einer waffe von der schweizer def. abzuweichen.... eine waffe strafrechtlciher relevanz sind all jene gegenstände, welche mittels des waffengesetzes erfasst werden, gegenstände, welche darin keien erwähnugn finden sind KEINE waffen, egal was man damit anstellt. sie könen als gefährlcihe gegenstände eingestuft werden (axt) waffen sind sie dennoch nciht, jedenfalls ncith strafrechtlich ![]() |
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#9
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| hol dir einfach im bauhaus oder so ne wasserwaage mit metallmantel... besser gehts nicht... ausser du willst das ding wirklich für die scheibe ![]()
__________________ "Hast du schonmal im Mondlicht mit dem Teufel getanzt?" http://www.mujoken-ki.de |
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#10
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| Stell dir vor du hast zb deine Freundin dabei und musst an oben erwähnten 3-5 Personen vorbei zum Eingang. Spontan hast du die Option dir einen Nothammer in die Tasche zu stecken, da du absolut keinen Bock auf irgendwelche Scherereien mit solchen Assis hast. Also kannst du völlig entspannt die Typen passieren. dann .. - Passiert zu 99,9 % einfach nichts oder ein dummer Spruch der ignoriert wird - Oder man wird freudlich angesprochen "He was gugsch du so blöd mann willsch aufs Maul". Sollte es dann weitergehen kann man Situationsabhängig dann 1-2 Typen das Lächeln mit dem Nothammer verschönern. ![]() Der Rest hat meistens kein Bock mehr. |
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#11
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| wenn man shciss hat, geht man eben NICHT in den mac neben der tankstelle ![]() |
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#12
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| nimmste dir ne 12er Kaliber schrotflinte und pustest die typen weg... kannst dann wahrscheinlich sogar umsonst im mac einkaufen
__________________ "Hast du schonmal im Mondlicht mit dem Teufel getanzt?" http://www.mujoken-ki.de |
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#13
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| Wenn ich Hunger hab hab ich Hunger... ![]() @ MC Victim Die 12er kann man sich aber nicht legal ins Auto legen ohne Stess mit Grünweiss zu bekommen . |
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#14
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| wofür gibts nen drive in? oder willste deine freundin dort edel ausführen? ![]()
__________________ "Hast du schonmal im Mondlicht mit dem Teufel getanzt?" http://www.mujoken-ki.de |
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#15
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| Was gehn hier eigentlich für Diskussionen? Wie krank sind hier eigentlich einige, dass sie sich allmögliche Waffen ins Auto packen, einige dieser inzwischen häufigen Anfragen waren ja wirklich ernst gemeint. Wie man in den Wald reinruft.....solltest Du an den falschen geraten, wertet er deinen Angriff mit einem solchen Nothammer zurecht als Mordversuch. Wenn ich das Ding zu fassen kriegen würde dann bliebe von deinem Schädel nicht mehr viel übrig und vor Gericht bekomm ich garantiert noch recht. Leute mit Waffen sollten generell mit selbiger gerichtet werden, kein Mensch braucht eine Waffe hier ist doch kein scheiss Krieg!? |
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