Kampfkunst-Board



Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30-04-2004, 18:10
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: noch nichts
 
Registrierungsdatum: 25.04.2004
Beiträge: 3
Exclamation NUNCHAKU lernen?

hallo!

weiß jemand von euch wie man munschako (keine ahnung wie man das schreibt) bzw. techniken lernen kann?

kennt jemand ein buch darüber oder gibts was im internet?

danke schonmal

ciao
SEALMAN
Mit Zitat antworten
Quicklinks
  #2  
Alt 30-04-2004, 18:20
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Karate,Jujutsu,Taekwondo,Kobudo,Iaido
 
Registrierungsdatum: 05.04.2004
Ort: NRW
Alter: 52
Beiträge: 260
Standard

ich nehme an das du den nunchaku meinst....Bücher gibts darüber und lernen kann man das auch wenn es auch nicht jeder lehren darf.das teil fällt unters waffengesetz.und nochwas such dir nen andere waffe wenn es nun unbedingt ne waffe sein muss
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30-04-2004, 18:21
Benutzerbild von Fairtex
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Vollkontakt Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 05.04.2004
Ort: Böblingen bei Stuttgart
Alter: 23
Beiträge: 349
Standard

Das Ding heisst 'Nunchaku', wenn du hier im Board danach suchst, wirst du ein paar Beiträge dazu finden. Soweit ich weiss sind die Dinger jedoch laut Waffengesetz verboten...
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30-04-2004, 18:22
Benutzerbild von Fairtex
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Vollkontakt Kickboxen
 
Registrierungsdatum: 05.04.2004
Ort: Böblingen bei Stuttgart
Alter: 23
Beiträge: 349
Standard

Und wieder war hier jemadn schneller als ich...
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30-04-2004, 18:22
Benutzerbild von kortduorsch
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Verschiedenes
 
Registrierungsdatum: 15.11.2003
Alter: 22
Beiträge: 110
Standard

http://mitglied.lycos.de/oreax/

EDIT: Und schneller als ich.

Geändert von kortduorsch (30-04-2004 um 18:24 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30-04-2004, 18:53
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Karate,Jujutsu,Taekwondo,Kobudo,Iaido
 
Registrierungsdatum: 05.04.2004
Ort: NRW
Alter: 52
Beiträge: 260
Standard

und das mit knapp 50 schulterklopf...danke bitte keine wellen ruhig weiter nicht zuviel jubel bitte
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 30-04-2004, 20:06
Benutzerbild von Darkpaperinik
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Balintawak Arnis / hauen, treten, werfen, hebeln...alles völlig gewaltfrei!
 
Registrierungsdatum: 08.12.2003
Ort: BRD / Italia/ Suomi
Alter: 32
Beiträge: 2.727
Standard

Zitat:
Zitat von SEALMAN
hallo!

weiß jemand von euch wie man munschako (keine ahnung wie man das schreibt) bzw. techniken lernen kann?

kennt jemand ein buch darüber oder gibts was im internet?

danke schonmal

ciao
SEALMAN
wozu? haust Dir nur selber auf den Kopp
__________________
Balintawak Seminare 2008 mit Dieter Roser - Infos hier!
"
hinter allem steckt ein grosser plan - ich versteh ihn nur nicht"
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 01-05-2004, 00:30
Benutzerbild von B3rl1n TRiCKeR
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: Taekwondo, XtReMe tRiCkInG
 
Registrierungsdatum: 11.04.2004
Ort: Berlin
Alter: 19
Beiträge: 609
Talking

Zitat:
Zitat von Darkpaperinik
wozu? haust Dir nur selber auf den Kopp

hahaha
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 01-05-2004, 06:50
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Karate,Jujutsu,Taekwondo,Kobudo,Iaido
 
Registrierungsdatum: 05.04.2004
Ort: NRW
Alter: 52
Beiträge: 260
Standard

was ist daran so lustig so falsch ist die aussage doch gar nicht......den Nunchako richtig zu schwingen oder wie einige meinen damit zu Tricksen dauert nunmal einige Zeit manche lernne es nie.und wenn es auch spektakulär aussieht das teil herumzuschwingen ist und bleibt es doch ne Waffe mit der man nicht Trickst.Zweitens aus sinn der Verteidigung hat der nunchako keinen sinn..da du ihn weder bei dir tragen darfst noch im Notfall einsetzen...sonst bist du selbst der Straftäter SV hin oder her..also höchstens als wettkampdiziplin zu gebrauchen und selbst das dürfen nur ein kleiner teil der Ks.
Also nur weil ein Herr Lee in der Mann mit der Todesklauen mit dem Chaku herumwirbelt als ob es kein morgen gibt,ist das nicht zu empfehlen.den selbst die szenen sind mehrmals gedreht worden bis sie perfekt waren.Also wenn es schon ne waffe sein muss sucht dir was anderes der chaku ist ungeeignet.Ausbilden am Nunchaku dürfen nur Lizensieret Trainer.Und um es abzuschließen Ich habe diese Lizens und ich suche mir die leute ganz genau aus denen ich das teil in die Hand gebe....und leuten die nie anderen Kampfsport gemacht haben und dann kommen um den Chaku zu lernen zeige ich doch schnell den ausgang.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 09-06-2004, 12:50
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: früher: Wado-Ryu, Wun Hop Kuen Do, Ju-Jutsu - jetzt: Shoto-Kempo-Ryu Karate-Do
 
Registrierungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 21
Standard

Zitat:
Zitat von Belial55
Ausbilden am Nunchaku dürfen nur Lizensieret Trainer.Und um es abzuschließen Ich habe diese Lizens und ich suche mir die leute ganz genau aus denen ich das teil in die Hand gebe....und leuten die nie anderen Kampfsport gemacht haben und dann kommen um den Chaku zu lernen zeige ich doch schnell den ausgang.
Hallo,

habe gerade mit einem Mitarbeiter des BKA gesprochen, da die ja für die Sondergenehmigungen zuständig betreffs des Waffengesetzes. die sagen, dass auch die "Sportgeräte", also die Soft-Nunchakus verboten seien. Wo hast du deine behördliche Ausnahmegenehmigung her? Da bei uns im Dojo auch Soft-Nunchakus hängen und unser Sensei vielleicht mal auf die Idee kommt, uns einiges zu zeigen, möchte ich natürlich, dass er sich nicht strafbar macht. Wo bekomme ich solch eine Ausnahmegenehmigung her?

McFly
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 09-06-2004, 13:47
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Karate,Jujutsu,Taekwondo,Kobudo,Iaido
 
Registrierungsdatum: 05.04.2004
Ort: NRW
Alter: 52
Beiträge: 260
Standard

Zitat:
Zitat von mcfly777
Hallo,

habe gerade mit einem Mitarbeiter des BKA gesprochen, da die ja für die Sondergenehmigungen zuständig betreffs des Waffengesetzes. die sagen, dass auch die "Sportgeräte", also die Soft-Nunchakus verboten seien. Wo hast du deine behördliche Ausnahmegenehmigung her? Da bei uns im Dojo auch Soft-Nunchakus hängen und unser Sensei vielleicht mal auf die Idee kommt, uns einiges zu zeigen, möchte ich natürlich, dass er sich nicht strafbar macht. Wo bekomme ich solch eine Ausnahmegenehmigung her?

McFly

Was heiß ausnahmegenehmigung da gibts keine ausnahmegenehmigung......Erstmal musste schonmal neTrainerausbildung haben dann verschiedene Lehrgänge machen Prüfungen etc und dann bekommste ne Lizenz...und das ist was anderes als ne Sondergenehmigung.
Und diese Lizens Besagt das Ich mit und an diesen waffen Trainieren und ausbilden darf.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 09-06-2004, 14:02
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: früher: Wado-Ryu, Wun Hop Kuen Do, Ju-Jutsu - jetzt: Shoto-Kempo-Ryu Karate-Do
 
Registrierungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 21
Standard

Zitat:
Zitat von Belial55
Was heiß ausnahmegenehmigung da gibts keine ausnahmegenehmigung......Erstmal musste schonmal neTrainerausbildung haben dann verschiedene Lehrgänge machen Prüfungen etc und dann bekommste ne Lizenz...und das ist was anderes als ne Sondergenehmigung.
Und diese Lizens Besagt das Ich mit und an diesen waffen Trainieren und ausbilden darf.

Naja, trotzdem ist ein Soft-Nunchaku eine Waffe nach dem WaffG. Und das Führen, der Erwerb und der Besitz dieser Waffe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon kann nur die zuständige Behörde erlassen und das ist das BKA. Die Lizens, die Du meinst ist ja was privatrechtliches: Eine Verein oder Verband bestätigt Dir, dass Du die entsprechende Leistung und das Wissen hast, andere auszubilden. Aber der Staat kümmert sich nicht darum.

Ein privater Verband kann Dir ja nicht erlauben, in Deutschland eine verbotene Waffe zu tragen.

Ich habe heute dies hier gefunden:



http://www.bka.de/profil/faq/faq-soft-nunchaku.pdf

Daraufhin habe ich sofort dort angerufen und nachgefragt. Die Dame sagte mir, dass auch die Sportgeräte darunter fallen und verboten seien. Es seien bisher noch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Das BKA ist nach der Novellierung des WaffG die einzige Behörde, die solch eine Ausnahmegenehmigung erlassen kann.

Eine Schusswaffe darf man haben (mit Waffenbesitzkarte oder Waffenschein) ein Nunchaku nicht... komisch

Ich weiß nun gar nichts mehr.

Kannst mich ja mal anrufen. Bin noch bis 16:00 Uhr hier. Oder ich kann Dich auch anrufen. Dann kostet es Dich nichts.
04141 - 102-324

Grüße

McFly
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 09-06-2004, 14:25
Benutzerbild von Michael Kann
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: www.warriors.de www.psds.de www.nikolaus-budo-lehrgang.de
 
Registrierungsdatum: 24.06.2002
Beiträge: 10.329
Standard

siehe auch hier http://www.kampfkunst-board.info/for...439#post238439 *kopfschüttel*
__________________
www.nikolaus-budo-lehrgang.de www.warriors.de www.psds.de NBL findet am 13. +14.12.2008 statt!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 09-06-2004, 19:21
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Karate,Jujutsu,Taekwondo,Kobudo,Iaido
 
Registrierungsdatum: 05.04.2004
Ort: NRW
Alter: 52
Beiträge: 260
Standard

Da hast du aber nette Infos vom BKA bekommen, aber wenn du dir meine oder ander beiträge durchgelesen hättest ,wäre der Anruf da unötig gewesen.Ich kann dir die Urkunde ja mal Faxen damit du sie mir glaubst und siehe mal auf das Datum der Austellung sowie auf die die dort Unterschrieben haben.

Zweitens......was ich darf und was ich mache sind ebenfalls unterschiede......rein rechtlich darf ich auch nen Panzer fahren mache es trotzdem nicht. Bevor du fragst dafür gibts auch keine Sondergenehmigungen.
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 10-06-2004, 08:01
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: früher: Wado-Ryu, Wun Hop Kuen Do, Ju-Jutsu - jetzt: Shoto-Kempo-Ryu Karate-Do
 
Registrierungsdatum: 26.05.2004
Beiträge: 21
Standard

Zitat:
Zitat von Belial55
Da hast du aber nette Infos vom BKA bekommen, aber wenn du dir meine oder ander beiträge durchgelesen hättest ,wäre der Anruf da unötig gewesen.Ich kann dir die Urkunde ja mal Faxen damit du sie mir glaubst und siehe mal auf das Datum der Austellung sowie auf die die dort Unterschrieben haben.

Zweitens......was ich darf und was ich mache sind ebenfalls unterschiede......rein rechtlich darf ich auch nen Panzer fahren mache es trotzdem nicht. Bevor du fragst dafür gibts auch keine Sondergenehmigungen.


Wir sollten hier mal eines klarstellen:
Wenn Du sagst, dass Du ein Nunchaku führen darfst, dann glaube ich Dir das erstmal. Sagtest Du nicht, dass Du so etwas auch lehrst? Dann wirst Du ja auch mit der entsprechenden Rechtsmaterie auskennen, oder? Deshalb habe ich ja auch Dich gefragt.
Dass sich hier immer gleich jeder sofort angegriffen fühlt.

Aber trotzdem solltest Du auch mit Einwänden umgehen können und diesen argumentativ entgegenstehen.

Ich zweifel doch überhaupt nicht Deine Kompetenz als Lehrer für den Umgang mit dem Nunchaku an, aber Dir ist doch auch klar, dass eine Urkunde, die u.U. von einem privaten Verein oder Verband ausgestellt wurde, niemals die Erlaubnis für das Führen einer verbotenen Waffe nach dem WaffG sein kann. Und da diese Waffe sogar ein verbotener Gegenstand ist, benötigt man eine Ausnahmegenehmigung. Und seit der Novellierung des WaffG ist diese Behörde ausschließlich das BKA.
Aus diesem Grund habe ich gestern dort angerufen.

Oder siehst Du das irgendwie anders? Ich meine, Du bist ja als Trainer versichert, wenn sich jemand im Training verletzt, oder? Wenn Deine Versicherung nun erfährt, dass dies im Umgang mit dem Nunchaku, einer verbotenen Waffe geschehen ist, werden die natürlich besonders gerne bezahlen, wenn die erfahren, dass Du gar keine behörliche Erlaubnis zum Führen dieses Gegenstandes hast.

Vielleicht hast Du ja auch solch eine Genehmigung. Ich dachte, dass Dich das auch interessiert, da Du ja mit dem Nunchaku arbeitest.


Vielleicht hat ja irgendein anderer Erfahrung mit solch einer Ausnahmegenehmigung...

Wer hat schon solch eine Genehmigung beantragt? Welche Antwort habt Ihr erhalten?
Ich denke, dass die Einstellung des BKA hier rechtlich nicht haltbar ist. Soft-Nunchakus sind nicht gefährlicher als ein Bo, eine Sai-Gabel, oder ein Baseball-Schläger. Ein Baseball-Schläger ist jedoch ein Sportgerät. Auf einer Demo wäre das selbe Teil eine Waffe...

Ein Nunchaku hingegen ist zu jeder Zeit ein Waffe, sogar ein verbotener Gegenstand. Hier stimmt doch was nicht...


Übrigens, das mit dem Panzer war kein guter Vergleich:
Naja, der Besitz eines funktionstüchtigen Panzers wäre ein Verstoß nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Mit dem Teil fahren darst Du, wenn Du die entsprechende Fahrerlaubnis dafür hast, also eine behördliche Genehmigung. Im öffentlichen Verkehrsraum damit zu fahren wäre u.U. eine Sondernutzung nach dem Straßengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Ist aber auch egal.


McFly
Mit Zitat antworten
Antwort


Dieses Thema betrachten zurzeit 1 Personen. (0 registrierte Benutzer und 1 Gäste)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An
[IMG] Code ist An
HTML-Code ist Aus
Trackbacks are Aus
Pingbacks are Aus
Refbacks are Aus

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
kung fu lernen, nur wo ? thomas-- Suche: Verein, Schule, Club, Trainingspartner, freie Gruppe 6 31-03-2008 09:00
Karate nur von Japanern lernen? CeKaVau Karate 25 10-10-2007 14:05
japanisch lernen - die Kunst nicht zu vergessen -erdmännchen- Off-Topic Bereich 10 12-05-2004 09:58
wo kann man capoeira lernen?? jacky Capoeira, Akrobatik in der Kampfkunst 1 28-04-2003 19:02
WuShu nur mit Büchern&Videos lernen? usvb Kung Fu, Wushu, Kuoshu Sanda, Lei Tai 10 22-11-2002 08:20


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:15 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.