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  #16  
Alt 10-06-2004, 08:18
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McFly hat mit seinen Ausführungen recht und Ausnahmegenehmigungen gibt es lt. BKA keine mehr (sonst wäre ich einer der ersten gewesen der eine beantragt hätte ) und es ist auch für die Zukunft nicht geplant dies zu ändern. Wenn Firmen weiterhin Nunchakus (Soft Safety) verkaufen, so ist dies letztlich nicht unser Problem, sondern deren. Dies gilt auch für Personen die trotz der eindeutigen Rechtslage weiterhin mit dem Nunchaku trainieren, andere ausbilden oder einfach nur zu Hause rumliegen haben.
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  #17  
Alt 10-06-2004, 08:40
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Zitat:
Zitat von Michael Kann
McFly hat mit seinen Ausführungen recht und Ausnahmegenehmigungen gibt es lt. BKA keine mehr (sonst wäre ich einer der ersten gewesen der eine beantragt hätte ) und es ist auch für die Zukunft nicht geplant dies zu ändern...
Aber ist diese Rechtslage nicht etwas "schief"? Wie ich bereits sagte, ein Baseballschläger kann Sportgerät oder Waffe sein. Ein Soft-Nunchaku ist und bleibt ein verbotener Gegenstand...

Beide Gegenstände können gleich gefährlich sein. Die Kollegin vom BKA hat sich aber nicht beirren lassen. Also über die bekommt man keine Ausnahmegenemigung...

Da müsste eigentlich mal etwas getan werden.


McFly
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  #18  
Alt 10-06-2004, 09:37
Benutzerbild von Michael Kann
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Stimme Dir zu, doch WAS soll man tun?
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  #19  
Alt 10-06-2004, 09:45
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Guckst Du hier.... http://store.budomarket.com/ecomm/pr...asp?cod=LN6000

Gruß
Jaycee
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  #20  
Alt 10-06-2004, 09:46
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Das mit der Novellierung des WaffG ist genau so wie damals mit der Gefahrtierverordnung:

Es ist was Schlimmes passiert und jetzt müssen neue Gesetze her!

Wenn man eine entsprechende Klage einreichen würde, in der man auf die Nicht-Gefährlichkeit solch eines Soft-Nunchakus hinweist, könnte man Glück haben...

Aber der Weg ist lang und beschwerlich...

Ich kann nur jedem raten, der mit dem Nunchaku lehrt, der Versicherung nichts darüber mitzuteilen... Die kommt nicht für Schäden auf...

McFly
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  #21  
Alt 10-06-2004, 09:48
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Zitat:
Zitat von mcfly777
Aber ist diese Rechtslage nicht etwas "schief"? Wie ich bereits sagte, ein Baseballschläger kann Sportgerät oder Waffe sein. Ein Soft-Nunchaku ist und bleibt ein verbotener Gegenstand...

Beide Gegenstände können gleich gefährlich sein. Die Kollegin vom BKA hat sich aber nicht beirren lassen. Also über die bekommt man keine Ausnahmegenemigung...

Da müsste eigentlich mal etwas getan werden.


McFly

Hast du jetzt so nen Problem damit das du die dinger nicht haben kannst?
Ist das so schwer zu akzeptieren?
Es werden heute keine mehr ausgeteilt das stimmt wohl.
Also akzeptieren und gut ist,darüber wird nicht verhandelt und gut.
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.
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  #22  
Alt 10-06-2004, 09:49
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Zitat:
Zitat von Jaycee
Nach der neuesten Anzeige in der KKI erwähnen sie, dass dieses Nunchaku
nur in bestimmten Bundesländer erlaubt sei. Ich glaube es waren
Schleswig-Holstein, Bayern, NRW, Badde Würdebersch, und Thüringen.
Aber keine Ahnung auf welcher Rechtslage
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Bis denn. Euer Sven.
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  #23  
Alt 10-06-2004, 10:20
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Zitat:
Zitat von Jaycee
Safety-NUNCHAKU mit patentrechtlich geschützter Sollbruchstelle bestehend aus einer formstabilen und griffigen Schaumstoffhülle mit guten Dämpfungseigenschaften. Ein Innenstab aus Kunststoff verleiht das notwendige Gewicht und die erforderliche Stabilität. Diese Kombination ermöglicht anspruchsvolle Griff- und Schlagtechniken, bis hin zu akrobatischen Übungen, die sich in eindrucksvoller Art und Weise mit diesem Sportgerät ausführen lassen. Zugelassen in Bayern, Thüringen, Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein.

Ok, nochmal für Dich:

Früher waren auch nach dem alten Waffenrecht Nunchakus verboten. Da kamen einige Leute auf die Idee, diese oben angegebenen Soft-Nunchakus mit "Sollbruchstelle" zu bauen. Die wurden dann nicht als Waffe im Sinne des alten WaffG angesehen und waren somit auch erlaubt.

Nach dem alten Waffenrecht war die zuständige Behörde hierfür das Land. Man kann dies in deinem Beispiel wunderbar sehen: ...Zugelassen in Bayern, Thüringen, Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein...

Nach dem neuen Waffenrecht fallen auch die Soft-Nunchakus unter das Waffenrecht. Nämlich als verbotene Gegenstände, deren Führen, Verkauf oder Erwerb grundsätzlich untersagt ist.

Zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen sind nun icht mehr die Länder sondern alleinig das BKA. Und die sagen folgendes:

http://www.bka.de/profil/faq/faq-soft-nunchaku.pdf

Die Tatsache, dass Budo-Market.com hier die Ausnahmegenehmigungen der verschiedenen Bundesländer angibt, zeigt an, dass die Damen und Herren dort denken, dass noch das alte Waffenrecht gilt.
Leider wurden durch die Novellierung alle Ausnahmegenehmigungen betreffs der Soft-Nunchakus wieder zurückgenommen. Aber bei Budo-Market.com weiß das wohl noch niemand...



McFly
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  #24  
Alt 10-06-2004, 10:25
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Zitat:
Zitat von Belial55
Hast du jetzt so nen Problem damit das du die dinger nicht haben kannst?
Ist das so schwer zu akzeptieren?
Es werden heute keine mehr ausgeteilt das stimmt wohl.
Also akzeptieren und gut ist,darüber wird nicht verhandelt und gut.
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.

Nein, ich benötige diese Dinger nicht. Habe auch kein Problem, dass ich so ein Teil nicht haben kann. Es geht mir hier nur um das generelle Problem. Des Weiteren wollte ich meine Meinung anbringen, dass ich das neue Waffenrecht durchaus verbesserungswürdig finde...
Ich bin durch Zufall auf die Tatsache gestoßen, dass Soft-Nunchakus verboten sind und wollte mich nur mal genau über die Rechtslage informieren. Und da Strafrecht mein Beruf ist, denke ich, ist es ganz gut, wenn ich mich mit dem Waffenrecht auskenne, oder?

McFly
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  #25  
Alt 10-06-2004, 10:30
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Zitat:
Zitat von Belial55
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.
*kopfschüttel* ... nach meinem Empfinden ist eines der besten Trainingsgeräte für die Koordination durch dieses Gesetz verloren gegangen.
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  #26  
Alt 10-06-2004, 10:31
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Zitat:
Zitat von mcfly777
Ok, nochmal für Dich:

Früher waren auch nach dem alten Waffenrecht Nunchakus verboten. Da kamen einige Leute auf die Idee, diese oben angegebenen Soft-Nunchakus mit "Sollbruchstelle" zu bauen. Die wurden dann nicht als Waffe im Sinne des alten WaffG angesehen und waren somit auch erlaubt.

Nach dem alten Waffenrecht war die zuständige Behörde hierfür das Land. Man kann dies in deinem Beispiel wunderbar sehen: ...Zugelassen in Bayern, Thüringen, Nordrhein Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig Holstein...

Nach dem neuen Waffenrecht fallen auch die Soft-Nunchakus unter das Waffenrecht. Nämlich als verbotene Gegenstände, deren Führen, Verkauf oder Erwerb grundsätzlich untersagt ist.

Zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen sind nun icht mehr die Länder sondern alleinig das BKA. Und die sagen folgendes:

http://www.bka.de/profil/faq/faq-soft-nunchaku.pdf

Die Tatsache, dass Budo-Market.com hier die Ausnahmegenehmigungen der verschiedenen Bundesländer angibt, zeigt an, dass die Damen und Herren dort denken, dass noch das alte Waffenrecht gilt.
Leider wurden durch die Novellierung alle Ausnahmegenehmigungen betreffs der Soft-Nunchakus wieder zurückgenommen. Aber bei Budo-Market.com weiß das wohl noch niemand...

McFly
Nochmal, McFly hat Recht ... das gleiche wurde mir vom BKA telefonisch bestätigt. Die Ausnahmegenehmigungen auf die sich die Vertreiber berufen, sind alle hinfällig.
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  #27  
Alt 10-06-2004, 11:13
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Zitat:
Zitat von mcfly777
Nein, ich benötige diese Dinger nicht. Habe auch kein Problem, dass ich so ein Teil nicht haben kann. Es geht mir hier nur um das generelle Problem. Des Weiteren wollte ich meine Meinung anbringen, dass ich das neue Waffenrecht durchaus verbesserungswürdig finde...
Ich bin durch Zufall auf die Tatsache gestoßen, dass Soft-Nunchakus verboten sind und wollte mich nur mal genau über die Rechtslage informieren. Und da Strafrecht mein Beruf ist, denke ich, ist es ganz gut, wenn ich mich mit dem Waffenrecht auskenne, oder?

McFly
Wo liegt den das generelle Problem?Ich habe kein problem damit,ist gut die Dinger zu verbieten wenn man die Fragen nach den chakus oder anderen waffen hier in diesem forum liest,ist das mehr als nötig und noch nicht weitgenug.
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  #28  
Alt 10-06-2004, 12:13
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Zitat:
Zitat von Belial55
Wo liegt den das generelle Problem?Ich habe kein problem damit,ist gut die Dinger zu verbieten wenn man die Fragen nach den chakus oder anderen waffen hier in diesem forum liest,ist das mehr als nötig und noch nicht weitgenug.


Genau dort liegt meiner Meinung nach das Problem:

Man kann das nicht alles pauschalisieren. Bloß weil einige Zu viel Bruce Lee Filme geschaut haben und auch mal rumknüppeln wollen, kann man dem Rest nicht den Umgang mit so etwas verbieten.


Ich glaube, Du liest nur die Wörter, die hier geschrieben werden und begreifst nicht, was damit gemeint ist:

Ich darf doch auch im Sportverein mit einer Schusswaffe schießen, sofern ich eine entsprechende Erlaubnis dafür habe. Den Umgang mit einem Nunchaku könnte ich auch im Sportverein lernen, hierfür sieht der Gesetzgeber aber keine Genehmigung vor.
Und Du siehst hier keine Diskrepanz?


Zu der Frage, wo ich das generelle Problem sehe:

Ich wollte nur die gültige Rechtsauffassung betreffs Soft-Nunchakus in diesem Forum diskutieren und fragen, welche Erfahrung Ihr so gemacht habt mit dem WaffG und Nunchakus.
Und wie ich gelesen habe, bin ich nicht der einzige, der es merkwürdig findet, dass der Gesetzgeber diese Regelung getroffen hat.

Ob Du nun eine Urkunde von einem Privatverein hast, die besagt, dass Du gut im Umgang mit dieser Waffe bist, oder in China fällt ein Reissack um...

Das berechtigt Dich nicht, dieses Teil zu führen oder zu erwerben. Und das ist meiner Meinung nach schade.

McFly
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  #29  
Alt 10-06-2004, 14:22
Benutzerbild von TigerKing
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Post Eigenartige Gesetze in Deutschland

Ich finde auch, dass ihr in Deutschland eigenartige Gesetze habt. Nunchaku sollten gleich behandelt werden wie zb. Fechten.
Wir habe uns früher selber welche gebastelt und na ja ein paar Beulen gabs schon... aber es hat irre Spass gemacht. Ich hab mir dann vor ca. 10 Jahren eins mit Kugellager gekauft. Damit übe ich ab und zu vor dem Spiegel.
Im finde es falsch Nunchakus zu verteufeln, denn es ist genauso eine Kampfsportart wie andere auch... im übrigen teile ich die Meinung von McFly

Gruss, TK
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  #30  
Alt 19-02-2008, 11:09
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Zitat:
Zitat von Belial55 Beitrag anzeigen
Hast du jetzt so nen Problem damit das du die dinger nicht haben kannst?
Ist das so schwer zu akzeptieren?
Es werden heute keine mehr ausgeteilt das stimmt wohl.
Also akzeptieren und gut ist,darüber wird nicht verhandelt und gut.
Kein Mensch brauch diese Dinger wirklich,sie haben weder einen Sv wert noch sonst einen Zweck,lediglich für leute die irgendwie Poosen wollen und zeigen müssen was für Coole Hengste sie sind.

Klar kannst du damit posen!

Aber realistisch betrachtet, wäre ein Nunchaku selbst zur Messerabwehr schnell und flexibel genug im gegensatz zu einem Stock egal welcher Art.

Aber nur weil irgendwelche "nicht-integrierten" Kiddies an solche Geräte ran kamen und Schei.. damit gebaut haben, darf jetzt in Deutschland niemand mehr so eine "Waffe" führen, geschweigedenn damit trainieren.

Man führe sich nur mal vor Auge, dass die, die verantwortlich für die Beschließung dieses Gesetzes sind (nicht die, die es beschlossen/verabschiedet haben, sondern die, die straffällig wurden), damit offenbar "gewürgt" haben.

Das zu hören sagt klar aus, dass die Jungs sich beim Versuch damit zu schlagen, vermutlich selbst verletzt hätten und außer posen nichts konnten.

Ich war zu der Zeit als die neuen Waffengesetze kamen beim grünweißen Trachtenverein und habe mich zähneknirschend in die neue Verordnung eingelesen.

Sorry, aber mit einem Messer darf jeder rumlaufen!

Selbst mit einem Schwert, darf man durch die Stadt laufen! (Außer bei öffentlichen Veranstaltungen) o.ä.)

Aber ein Nunchaku?

Nein, denn damit kann man "würgen"!

Da könnte man auch gleich Essig verbieten, weil man damit die Augen eines andren schädigen kann, oder man könnte Handys mit außen liegender Antenne verbieten, weil man diese als Palmstick gegen Nervendruckpunkte verwenden kann usw...

Diejenigen, die solche Gesetze beschließen, sind meiner meinung nach ferner von der realen Welt und unwissender bzgl. Kampfkünste als ein Kind, das einen Kung Fu Film gesehen hat und bemerkt:

"Der eine Mann hat den andren Mann mit Essstäbchen in die Augen gestochen!"

Aber würde ein Kind deswegen denken "Ess-Stäbchen sind brutal, die sollten verboten werden!" ???

Nein, weil selbst ein Kleinkind begreift, dass nicht das Mittel zum Zweck den andren schwer verletzt oder getötet hat, sondern der Mensch, der es benutzt hat!

Da draußen dürfen Leute mit Messern herumlaufen, die selbst bei nicht-tödlichen Attacken bereits verheerende Verletzungen hervorrufen können und jemand, der mit einem Nunchaku umgehen kann, ist ein Verbrecher.

Dann sollten sie auch gleich alle andren Mittel/Waffen, mit denen man sich verteidigen kann, verbieten.

Mit einem Elektroschocker kann man jemanden auch durchbraten, wenn man draufhält bis der Akku nachlässt.

Die deutsche Gesetzgebung ist mit die schlechteste, die man sich vorstellen kann.

(Ich sag nur: Ein Mörder kommt nach 10-15 Jahren wieder auf freien Fuß, ein Vergewaltiger nach viel kürzerer Zeit, aber wer Straftaten mit dem lieben Geld begeht, der kann sich mitunter auf eine wesentlich längere Zeit im Knast gefasst machen... )

So, erstmal genug hierzu, ich brauch erstmal einen Tee um mich zu beruhigen
__________________
"Die größte Leistung besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen." Sun Tzu
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