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  #1  
Alt 16-05-2005, 01:33
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: "-"
 
Registrierungsdatum: 16.05.2005
Beiträge: 75
Standard nunchakus

hi zusammen!

also ich möchte mir nunchakus kaufen.
einfach so zum paar tricks lernen und so.
zum eben tricks lernen genügt doch wänn ich mir Z.B. game of death anschaue oder ein einderen bruce lee film mit nunchakus!??

aber was für nunchakus soll ich kaufen!??
auf was soll ich beim kauf schauen!??

ich känne diese dinger nur von filmen.


shorty
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  #2  
Alt 16-05-2005, 01:46
Benutzerbild von Sifu Otti
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Kampfkunst: PFS (Polite First Strike)
 
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Ort: Drunt im Tal
Alter: 40
Beiträge: 102
Standard

Falls du zufällig in Deutschland lebst - dort sind Nunchakus ganz, ganz pöhse und verpohten. Falls du nicht in Deutschland lebst - nebenan in Österreich sind sie frei erhältlich.
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  #3  
Alt 16-05-2005, 02:10
Benutzerbild von andi85
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Kampfkunst: judo(1.Kyu), Nunchaku
 
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Ort: Bad Tölz (südliches Oberbayern)
Alter: 22
Beiträge: 250
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Selberbauen...... ach ne da darf ich hier keine Tips geben ...... hmm ...dann nimm einfach wie in nen anderen thread beschrieben ein Springseil und stells ganz kurz ein.
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  #4  
Alt 16-05-2005, 11:03
Benutzerbild von FrAgGlE
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Kampfkunst: Jiu-Jitsu, Lameco-Eskrima, Lightning Scientific Arnis, Hock Hochheim's CQC
 
Registrierungsdatum: 31.01.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.742
Standard

oder die von MacGregor, die müssten noch erlaubt sein
__________________
IN A WORLD OF COMPROMISE - SOME DON'T
Silat Lincah & Lightning Scientific Arnis mit Glenn Lobo in Erlensee (Hanau)
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  #5  
Alt 17-05-2005, 11:32
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Kampfkunst: Kung-Fu Softnunchaku
 
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Beiträge: 286
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Zitat:
also ich möchte mir nunchakus kaufen.
einfach so zum paar tricks lernen und so.
zum eben tricks lernen genügt doch wänn ich mir Z.B. game of death anschaue oder ein einderen bruce lee film mit nunchakus!??

aber was für nunchakus soll ich kaufen!??
auf was soll ich beim kauf schauen!??

ich känne diese dinger nur von filmen.
Wie dir schon gesagt wurde: die Dinger sind in Deutschland absolut verboten! Daher kriegst du auch kein echtes Nunchaku im Laden. Ich halte es ohnehin für besser, wenn man erst einmal im waffenlosen Kampfsport Erfahrungen sammelt. Falls du dich aber nicht davon abbringen lässt, empfehle ich dir in einen Verein zu gehen, wo du Sport-Nunchaku-Do trainieren kannst. Am besten fragst du Dirk Hoffmann Mc Gregor selbst (www.sport-nunchaku-do.de). Er kann dir auf jeden Fall sagen, wo du diesen Sport ausüben kannst. Dort lernst du dann auch den Umgang damit und kannst dich mit anderen sportlich messen (Kumite). Noch ein entscheidender Vorteil der Softnunchakus: man verletzt sich nicht so leicht damit selbst ;c)

Ansonsten schau mal auf meine Webseite pro-nunchaku.de.vu
Dort gibt es auch noch einige Informationen zur Gesetzeslage in Europa etc.
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  #6  
Alt 17-05-2005, 12:13
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Kampfkunst: Aikido
 
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Beiträge: 663
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Also wenn jemand nicht wirklich zwei linke Hände hat, würde ich ihm auf jeden Fall empfehlen ein Nunchaku selbst zu bauen, so schwer ist es nicht. Auch die Schaumstoffvariante ist durchaus machbar!
Und falls Du den Umgang mit dem Nunchaku wirklich selbst lernen willst, empfehle ich Dir für den Anfang die Videos auf www.nunchaku.org! Gehst auf Freestyle und dann auf Demo. Das Video men senior single nunchaku fand ich für mich am hilfreichsten, da hab ich mir einiges abgeschaut! Für die ganze Performance mußt Du sicher noch etwas üben, aber man kann ja einzelne Szenen langsam laufen lassen und nachmachen probieren. Es gibt dort auch eine eigene Rubrik "Techniques", aber dort sind nur drei Techniken drin von denen die zweite die erste rückwärts ist, also eigentlich nur zwei. Das ist wirklich nur ganz am Anfang eventuell hilfreich.
Vor allem am Anfang wirst Du Dir oft auf die Finger klopfen und das kann seeeehr weh tun, aber laß Dich davon nicht entmutigen. Wenn mans mal ein bisserl kann, passiert das nur noch recht selten...*g* Ich wünsch Dir noch viel Spaß und Erfolg!

Geändert von captainplanet (17-05-2005 um 12:21 Uhr).
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  #7  
Alt 17-05-2005, 13:35
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Zitat:
Also wenn jemand nicht wirklich zwei linke Hände hat, würde ich ihm auf jeden Fall empfehlen ein Nunchaku selbst zu bauen, so schwer ist es nicht. Auch die Schaumstoffvariante ist durchaus machbar!
Das würde ich nicht empfehlen, denn jedes selbstgemachte Nunchaku ist illegal. Falls das Gericht (Verwaltungsgericht Wiesbaden) eine Entscheidung zugunsten der Sportnunchakus fällt, dann gilt diese ausschließlich für die Softnunchakus, die von Hoffmann McGregor vorgelegt wurden. Im Klartext: alle anderen Softnunchakus sind illegal. Nicht, daß ich das schlimm finden würde, wenn sich jemand ein Softnunchaku oder auch richtiges Nunchaku selbst baut. Doch man sollte zumindest wissen, daß es trotzdem verboten ist. Und dementsprechend natürlich nicht im Stadtpark damit rumschwingen.

Hoffmann McGregor sollte man nur fragen, wenn man sich für Sport-Nunchaku-Do interessiert. Dann ist er aber genau der richtige Ansprechpartner. Für andere Nunchakus interessiert er sich nicht und hat auch kein Interesse an einer Legalisierung des Nunchakus (wie auch viele seiner Verbandsmitglieder). Die stehen halt auf dem Standpunkt, daß so ein Sport-Nunchaku aus Schaumstoff für sportliche Zwecke vollkommen ausreichend ist und auch Kumite (Zweikampf) ermöglicht (was mit einem normalen Nunchaku nicht möglich ist-->Verletzungsgefahr). Mein Standpunkt ist ein anderer, die meisten hier kennen ihn inzwischen

Techniken: es gibt einige Nunchaku-Lehrvideos auf dem Markt und auch im Internet. Auch Hoffmann McGregor verkauft ein Lehrvideo, das ich allerdings nicht kenne. Aus früherer Zeit gibt es Videos von Kim Silver und anderen. Für die Suche nach kurzen Videos im Netz bietet sich yahoo an, denn da kann man direkt nach Videos suchen. Demnächst kommt auch ein Lehrvideo von Sascha deVries raus (http://hometown.aol.de/secretmaster76/index.html), das ich allen Interessierten nur empfehlen kann. Zwar kenn ich das Video noch nicht, aber ich kenne Sascha und weiß, daß er damit verdammt gut umgehen kann. Immerhin ist er Vize-Weltmeister. Was das Erscheinungsdatum seiner Lehr-CD angeht, fragst du am besten selbst mal per E-Mail nach.

Verletzungsgefahr: Ich übe schon seit ein paar Jahren mit dem (Soft-)Nunchaku und muss gestehen, daß ich mir manchmal immer noch vor die Nase haue. Eigentlich nur bei neuen Techniken und dann meistens mit links (da hab ich kein Feingefühl), aber es kommt halt eben vor. Dann bin ich immer froh, daß es nur eins aus Schaumstoff ist ;-) Andererseits steigert ein echtes sicher den Lerneffekt
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  #8  
Alt 01-06-2005, 02:01
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wieso sind nunchakos eigentlich verboten ?
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  #9  
Alt 01-06-2005, 02:13
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Weil es gaaanz gefährliche Würgehölzer sind...
__________________
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http://www.kampfkunst-board.info/for...70/#post871424
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  #10  
Alt 02-06-2005, 18:59
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Genau. Die sind verboten, weil sie zum Würgen geeignet sind! Und weil an jedem Ende ein Stück Holz dran ist So steht es im Gesetzestext.

Falls du den unweigerlichen Drang verspürst es selbst nachlesen zu wollen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...002/index.html
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  #11  
Alt 02-06-2005, 21:04
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Zitat:
Zitat von oliverk71
Genau. Die sind verboten, weil sie zum Würgen geeignet sind! Und weil an jedem Ende ein Stück Holz dran ist So steht es im Gesetzestext.

Falls du den unweigerlichen Drang verspürst es selbst nachlesen zu wollen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...002/index.html
Also jetzt kenn ich mich nicht ganz aus. Das müßte doch Waffengesetz §40 sein, oder? Wo steht da was von wegen Würgen?!?
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  #12  
Alt 02-06-2005, 21:06
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Ups, habs schon gefunden. Anlage 2, Waffenliste... ich bin vielleicht ein blindes Hendl!
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  #13  
Alt 03-06-2005, 17:53
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Hier mal alle relevanten Stellen aus dem Waffengesetz bezüglich Nunchaku auf einen Blick:

Zitat:
Waffengesetz WaffG
Ausfertigungsdatum: 11. Oktober 2002
Verkündungsfundstelle: BGBl I 2002, 3970 (4592) (2003, 1957)
Sachgebiet: FNA 7133-4
Stand: ( +++ Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 10. 9.2004 I 2318

WaffG 2002 § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

[...]

(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.

[...]

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind

1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit
sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft
machen können,

2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

-----

WaffG 2002 § 40 Verbotene Waffen

(1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern.

[...]

(4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

(5) Wer eine in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichnete Waffe als Erbe, Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen oder Munition sicherstellen oder anordnen, dass innerhalb einer angemessenen Frist die Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht, von Verbotsmerkmalen befreit oder einem nach diesem Gesetz Berechtigten überlassen werden, oder dass der Erwerber einen Antrag nach Absatz 4 stellt. Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition wird nicht wirksam, solange die Frist läuft oder eine ablehnende Entscheidung nach Absatz 4 dem Antragsteller noch nicht bekannt gegeben worden ist.

-----

WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

[...]

1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt
sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);

[...]
Ihr seht also, wenn man es ganz genau nimmt, dann ist auch ein Satz wie "Mach dir doch selbst eins. Nimm dies und das und mach das so und so." verboten. Gilt natürlich auch für Anleitungen von Molotow-Cocktails etc. Warum die Soft-Nunchakus nun verboten werden sollten, weiß der Himmel. Die sind ja nicht dafür bestimmt, "durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen", sondern um damit sportlich aktiv zu sein. Hier der Festellungsbescheid des BKA
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  #14  
Alt 04-06-2005, 11:37
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Kampfkunst: wushu tan ke tze
 
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Beiträge: 3
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die dinger sind verboten
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  #15  
Alt 04-06-2005, 20:35
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Zitat:
Zitat von christian11
die dinger sind verboten
Genau, das ist der langen Rede kurzer Sinn.
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