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  #31  
Alt 24-08-2005, 22:21
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Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 31.07.2002
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Natürlich ist ein Nunchaku keine wesentlich gefährlichere Waffe als alles, was man hier auflisten könnte.
Intension des Gesetzgebers war es sicher nie, die Gefährlichkeit eines Würgeinstrumentes zu würdigen. Ich kann es mir wie folgt vorstellen: vor Einführung des Verbots gab es eine Häufung von Straftaten unter Benutzung von Nunchakus oder dem Mitführen von solchen. Die Dinger waren einfach zu der Zeit so hip, wie es Butterflies vor einigen Jahren waren. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und diese verboten, um so bei anderen Anlässen durch Sicherstellungen (zumindest schwerere) Straftaten zu verhindern und diese "Modewaffe" von der Straße zu nehmen.
Würden Leute auf das schmale Brett kommen, daß heutzutage Katanas das nonplusultra für den Überfall auf den Klassenkameraden/Verprügeln des Konkurrenten/*bitte gewünschte Straftat hier einfügen* darstellen, würden auch diese verboten werden, obwohl andere Mittel ebenso geeignet sind.

Die Bezeichnung der "Würgehölzer" ist im Grunde nur beamtische Sturheit, fremde Begriffe zu übernehmen, wobei eine gehörige Portion Weltfremdheit sicher ein Rolle spielt.
Weitere Beispiele: "Leibriemen", "Dauerschreiber", "Mehrzweckeinsatzstock"

Ebenso beamtisch ist es jetzt, den rückläufigen Trend der mitgeführten Nunchakus nicht zu sehen und die Dinger wieder freizugeben, meinetwegen auch nur kontrolliert an Sportler. Denn jetzt werden sie wirklich nur noch von wenigen Leuten verwendet. Aus diesem Gesichtspunkt hatte das Verbot tatsächlich Erfolg.

Nicht falsch verstehen: ich halte nicht viel von unserem Waffengesetz, auch und gerade in der novellierten Form nicht. Ich kann jedoch die Seite des Gesetzgebers nachvollziehen.

Gruß
-Niten-
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  #32  
Alt 25-08-2005, 21:06
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Kampfkunst: bin gegen gewalt
 
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hi
jo ziemlich interessant, ich denke auch , das jedes küchenmesser gefährlicher ist.hm ich übe auch gerade ein bischen mit dieser waffe..heheh nicht das küchenmesser.mh..nja, aber es ist ja schon interessant, man schlägt sich ja quasi immer selber, um das nunchaku wieder unter kontrolle zu bekommen, jedoch ist ja gleich hinter der schnur,am holzstück so gut wie keine kraft.mh irgenwie beschreitet das holzstück eine kreisförmige flugbahn, und hat am aüßersten ende am meisten kraft.hm ich wüsste gerne wissen wie man diese kräfte errechnen kann...weiß das jemand zufällig.
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  #33  
Alt 25-08-2005, 21:57
Benutzerbild von captainplanet
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Kampfkunst: Aikido
 
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Alter: 27
Beiträge: 663
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Na ja, die kinetische Energie könntest Du ausrechnen, das geht einfacher da die Geometrie des Aufpralles keine Rolle spielt. Bei Projektilen macht man das ja auch. Du brauchst die Rotations(Umfangs)geschwindigkeit und die Masse. Da die Umfangsgeschwindigkeit zum Radius proportional ist kannst Du sie mitteln ((vorne+hinten)/2) und ersparst dir das Integral. Die Kinetische Energie ist Masse * Geschwindigkeit /2. Diese wird aber nur dann zu 100% auf das getroffene Objekt übertragen, wenn das Nunchaku nicht abprallt (unelastischer Stoß, was sicher der Fall ist wenn Du auf Fleisch und Knochen schlägst) und abrutscht (das Drehmoment muß oberhalb und unterhalb der Stelle, mit der Du triffst, gleich sein).
Die Umfangsgeschwindigkeit mußt Du abschätzen. Am besten zB. 10 mal wirbeln, mitstoppen, abmessen, ausrechnen und wieder durch 10 dividieren.

Geändert von captainplanet (25-08-2005 um 22:01 Uhr).
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  #34  
Alt 25-08-2005, 22:05
Benutzerbild von x-spirit
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Muay Thai
 
Registrierungsdatum: 21.04.2005
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Beiträge: 159
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Zitat:
Zitat von captainplanet
Na ja, die kinetische Energie könntest Du ausrechnen, das geht einfacher da die Geometrie des Aufpralles keine Rolle spielt. Bei Projektilen macht man das ja auch. Du brauchst die Rotations(Umfangs)geschwindigkeit und die Masse. Da die Umfangsgeschwindigkeit zum Radius proportional ist kannst Du sie mitteln ((vorne+hinten)/2) und ersparst dir das Integral. Die Kinetische Energie ist Masse * Geschwindigkeit /2. Diese wird aber nur dann zu 100% auf das getroffene Objekt übertragen, wenn das Nunchaku nicht abprallt (unelastischer Stoß, was sicher der Fall ist wenn Du auf Fleisch und Knochen schlägst) und abrutscht (das Drehmoment muß oberhalb und unterhalb der Stelle, mit der Du triffst, gleich sein).
Die Umfangsgeschwindigkeit mußt Du abschätzen. Am besten zB. 10 mal wirbeln, mitstoppen, abmessen, ausrechnen und wieder durch 10 dividieren.
Alles klar... Gute Nacht!
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  #35  
Alt 03-09-2005, 05:53
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 501
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Zitat:
Zitat von Shinobi666
Leider leben wir in einem Land, wo sich die Polizei erst bewegt, wenn das Messer im Rücken des Hilfesuchenden aufgehört hat zu zittern ... Wo soll das noch enden? In einem Land, wo der Bürger immer erst ernsthaft verletzt sein muss, bevor die Polizei was tut.
Ist es nicht schlimm genug mit dieser Art von Aussagen in der Wahlkampf? Natürlich kann die Polizei erst was tun, wenn entweder tatsächlich ein Verbrechen passiert ist oder wenn handfeste Hinweise vorliegen, dass etwas passieren wird - tatsächliche Drohungen z.B. Wo kämen wir auch hin, wenn es nicht so wäre? Soll die Frau Meyer nebenan - nur weil die deine Frisur nicht mag - die Polizei rufen können, und zack sofort hat man dich eingesperrt? Wohl nicht. Also wo willst du die Grenze setzen. Demokratie oder Polizeistaat. Die Grenze ist fließend und eine demokratische Gesellschaft ist wie schon immer leicht Verletzbar.

Also netter würde ich es finden, wenn Leute mit ihrer Polizei mehr zusammenarbeiten würden, vernünftige Hinweise weiter leiten, und wenn es wirklich ein Problem der Rechtslage ist, nicht auf die Polizei schimpfen, sondern den zuständigen Politikern mit konkreter, sachlicher Kritik und Anregungen belästigen.

Und die Sache mit dem Nunchaku: Das müsste doch eigentlich jedem ersichtlich sein, dass dies wieder ein Beispiel von Stimmungsmache und Symptombearbeitung war. Kaum ist Bruce Lee mit so einem Ding im Kino und jeder Idiot schleppt das Teil durch die Gegend, wenn er Radau machen will. Dann kommt irgend ein Politiker, aufgedreht und voller Aktionismusdrang und will was gegen die Straßenkriminaltät tun. Was ist dann leichter. Konkret was tun oder irgendein neues Verbot in das neue Waffengesetz ein führen?

Oder habt ihr euch nie das Datum des Gesetzens angeschaut und 2+2 zusammengezählt?
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  #36  
Alt 10-05-2006, 20:32
Benutzerbild von Van Dammilein
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Ein Profi kann mit dem Nunchako einen Aufschlag von 200 kg. erzeugen...
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  #37  
Alt 21-06-2006, 17:14
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man kann mit den Dingern gut würgen
und deshalb sind sie verboten.
aber ein katana darfst du haben obwohl man damit direkt den kopf abschlagen kann! ?????????????????????????????????????????????????
????????????????????????????????????????????????me rkwürdig
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  #38  
Alt 21-06-2006, 17:35
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Zitat:
Zitat von Van Dammilein
Ein Profi kann mit dem Nunchako einen Aufschlag von 200 kg. erzeugen...
Bist du Archäologe oder warum hast du den Uralt-Thread wieder ausgegraben?
Hast du zu deiner Angabe eine Quelle? Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie finde ich solche Angabe unseriös. In der Wikipedia stand auch mal so ein Wert, der ist aber gelöscht worden, weil es einfach Kappes war und komischerweise niemand eine Quelle nennen kann. Unzweifelhaft, daß ein Profi ordentlich damit zuschlagen kann, aber Zahlen zu nennen finde ich übertrieben.
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  #39  
Alt 26-06-2006, 15:08
Benutzerbild von Tobi 90
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also, der nunchaku ist verboten, aber wie sieht es mit dem Sansetzukon aus?
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Die Goldene Regel des Kampfes:
Vermeide ihn!!
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  #40  
Alt 27-06-2006, 17:38
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Zitat:
Zitat von Tobi 90
also, der nunchaku ist verboten, aber wie sieht es mit dem Sansetzukon aus?
Ist ebenfalls verboten. Das Sansetsukon ist ja das dreiteilige Nunchaku. Rechtlich spielt es keinen Unterschied, da es (nach Ansicht des BKA bzw des Gesetzgebers) eine Waffe ist und zum Würgen geeignet.
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  #41  
Alt 27-06-2006, 17:45
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Wo mir das gerade auffällt, weil ich was über Ketten gelesen habe: auch die sind verboten! Natürlich nicht die Kette aus dem Baumarkt, aber die neunteilige Kettenpeitsche dürfte auch unter das Verbot fallen.
Zitat:
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
__________________
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  #42  
Alt 27-06-2006, 17:59
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Zitat:
Zitat von Schlagdraufundschlus
Noch was spaßiges zum Waffengesetz:

Streng juristisch gesehen kann man jeden Metzger verklagen, weil die Metzgermesser laut neustem Waffengesetz "verbotene Waffen" sind, da die Klingen zu lang und zu schmal geschliffen sind.
hä? den absatz im waffg zeig mir mal bitte.
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  #43  
Alt 27-06-2006, 18:13
Benutzerbild von DocDog
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Den Absatz hätte ich auch gerne!

Da habe ich anscheinend bei unserer letzten WaffG-Beschulung geschlafen, als das erwähnt wurde

(Sobald Du mir den Absatz genannt hast, werd ich mal zu meinem örtlichen Fleischfachverkäufer und ihn darauf aufmerksam machen. Mal schauen, ob danach mein Grillfleisch wohlwollender portioniert wird )
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  #44  
Alt 27-06-2006, 19:24
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Kampfkunst: Kung-Fu Softnunchaku
 
Registrierungsdatum: 17.02.2005
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Zitat:
Zitat von enraged_Clown
hä? den absatz im waffg zeig mir mal bitte.
Der Beitrag auf den du dich beziehst ist vom Juli 2005, also kalter Kaffee.
__________________
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  #45  
Alt 05-07-2006, 18:39
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Wo hier so viel über die Gründe des Verbots gerätselt wird: Ich denke, dass es nicht nur daran liegt, das man mit einem Nunchaku würgen kann, sondern zu einem großen Teil daran, das die Dinger früher bei Jugendbanden sehr populär waren. Und um das einzugrenzen wurde das Verbot erlassen, genau wie bei Butterfly-Messern. Nur darunter müssen dann die KKler leiden, obwohl sie Nunchakus nur als Sportgeräte nutzen. Komischerweise scheinen die Regelungen für Sportwaffen hier nicht zu greifen. Versteh einer die Bürokratie...
mfg, KarateIai
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"Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden." Chinesische Weisheit
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