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#1
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| Sind Nunchucks in Deutschland illegal und wenn ja warum?Wenn man es polstert kann man doch nicht groß was kaputt machen. Bo-Stäbe und Bokken darf man doch auch haben oder? EDIT: Sind Soft-NunChakus mit SollBruchstellen noch erlaubt? Geändert von Xazen (31-08-2008 um 15:15 Uhr). |
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#2
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| Nein sind sie nicht ^^ |
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#3
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| Nutz mal die SuFu hier und du wirst ne Menge Antworten, inkl. Rechtsgrundlagen finden. MfG Markus
__________________ Lieber im Training schwitzen, als auf der Straße bluten! |
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#4
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| habe ich aber als ich das gefunden habe wollte ich es gerne genauer wissen. ich dachte dass es zwar verboten ist. aber als derjenige den brief schrieb es iwie doch hinbekommen hat dass man nunchuk benutzen darf. |
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#5
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| laut gesetz gilt das nunchaku auch wegen seiner Kette als Waffe, da man damit Würgen kann. Da das Nunchaku als Waffe hergestellt wird, gibts auch keine Ausreden, wie ich will doch nur tricksen. (Als würde jemand ein Schlagring kaufen und meinen es sei nur da, um beim Kochen das Fleisch weichzuhauen) Ich möchte nicht zuviel versprechen, aber es könnte doch noch eine andere Möglichkeit geben diese Nunchakus zu beschaffen, außer sie zu kaufen. Wie gesagt nur eine Möglichkeit, keine ahnung wie das gehen soll ![]() ![]() PS.: Fürs allgemeinwissen: Die "Soft" Nunchakus wurden 2004 verboten ![]() |
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#6
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| Du solltest Dir angewöhnen auf "zitat" zu klicken, damit man weiß was du meinst. Bei mehreren Fragen ist es nämlich schwer, festzustellen worauf du dich beziehst. ![]() |
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#7
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| Aber okay, hast recht |
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#8
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| Der Brief ist von 1998! Seit dem hat sich vieles geändert. MfG Markus
__________________ Lieber im Training schwitzen, als auf der Straße bluten! |
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#9
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| die nunchaku sind deswegen verboten, weil sie auch als würgewaffe zählen. wir österreicher haben allerdings das "glück", dass wir im privatraum üben/trainieren dürfen, jedoch in der öffentlichkeit sind sie auch verboten. |
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#10
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| Dass es immer noch Leute gibt, die nicht darüber Bescheid wissen.... *tz Naja, liegt wohl auch daran, dass z.B. die Seite Sport-Nunchaku-do.de seit Ewigkeiten nicht mehr gepflegt und der aktuell gültigen Rechtslage angepasst wurde. Früher war die Situation in Deutschland bezüglich der Soft-Nunchaku uneinheitlich. In jedem Bundesland gab es einen Bescheid vom LKA, der entweder positiv oder negativ (also erlaubt oder nicht erlaubt) war. Dann gab es die Waffenrechtsnovelle und der entsprechende Paragraph im Waffengesetz wurde wie folgt geändert (das Neue kursiv gedruckt): Zitat:
Meines Erachtens hat das BKA da aber Käse gebaut, denn laut Gesetz sind Nunchaku dann verboten, wenn sie zum Würgen bestimmt sind. Eine bloße Eignung reicht dafür (eigentlich) nicht aus! Der damalige Importeur der Soft-Nunchaku hat gegen den Feststellungsbescheid Wiederspruch erhoben und ist damit (leider) kläglich gescheitert. Wenn sich einer das Urteil ansehen möchte: Soft-Nunchaku-Urteil des VG Giessen. Das Urteil ist aus meiner Sicht das Letzte, denn auch hier ist es so, dass lediglich festgestellt wurde, dass die Softies zum Drosseln geeignet sind und nicht, dass sie dazu bestimmt sind. Dafür (zum Feststellen der Eignung) wurde aber sogar extra ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Mal abgesehen davon steigern Rechtschreibfehler und unvollständige Sätze nicht gerade mein Vertrauen in den Richter. Wie auch immer, da nicht in Berufung gegangen wurde ist das Urteil rechtskräftig. Auch eine Verfassungsbeschwerde wurde nicht eingereicht. Das wäre möglich gewesen und meines Erachtens auch sinnvoll. Aber zu spät, die Frist ist abgelaufen. Trotzdem halte ich das Urteil und das Total-Verbot nicht für verfassungsgemäß. Stichwort: "Allgemeine Handlungsfreiheit". Es ist nicht einzusehen, warum die Softies verboten sind. Und das gilt im Grunde auch für andere "leichtere" Nunchakus (für Freestyle etc). Wenn sich aber einer mit einem Soft-Nunchaku erwischen lässt, so würde ich an dessen Stelle auf jeden Fall durch die Instanzen klagen und darauf beharren, dass das Totalverbot auch von rein sportlich genutzten Nunchaku nicht verhältnismäßig und verfassungskonform ist. Dann wäre übrigens auch wieder eine Verfassungsbeschwerde möglich. Die so herbeigeführte Entscheidung des BVerfG wäre die einzige Möglichkeit das Soft-Nunchaku doch noch zu legalisieren. Übrigens: weder in der Schweiz noch in Österreich sieht man das so eng. In beiden Ländern sind die Softies erlaubt, wie auch in den meisten anderen Ländern. Zumindest in Österreich sind auch die einfachen traditionellen Kobudo-Nunchaku erlaubt (in den anderen Ländern weiß ich es nicht). Ein "Totschläger"-Nunchaku muss dort schon etwas schwerer und stabiler sein als so ein Softie-Spielzeug. |
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#11
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| Also die dinger sind ja in deutschland illegal is gibt da die möglichkeit sich die dinger in nem anderen land zu kaufen ( also der tipp kommt jetzt nicht von mir) also so weit ich weis krigt man die in japan aber das würde ich an deiner stelle nicht machen weil einer aus meinem verein hat das gemacht das ding wurde am zoll entdeckt und der hatte erst ma ne anzeige am halz und musste strafe zahlen. Dann gebe es dan noch möglichkeit b man macht in italien uhrlaub da krigt man nähmlich alles von gaas Pistolen (freund von mir hat son ding mit 16 bekommen ![]() ![]() ) über katanas bis zu nunchucks und man wird eigentlich nicht kontrolirt wenn man in nem reise buss sitzt also nur so am rande ![]() ![]() |
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#12
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| Jap sie sind illegal, das durfte ich am eigenen Leib erfahren ![]() Der Zoll hat meins abgefangen und hab nen Brief nach Hause gekriegt, ist aber nix weiter passiert. Welche mit Sollbruchstelle sind glaub ich erlaubt aber sicher bin ich mir da nich. |
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#13
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| Zitat:
__________________ Es gibt nur einen wahren Feiertag. ![]() R.I.P Horst |
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#14
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| der zoll zieht auch gerne mal busse raus, insofern ist das keine anleitung, sondern einfach nur glück gehabt. softairs und dergleichen findet man bei jugendgruppen fast immer, lohnt sich also. |
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#15
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| Zitat:
__________________ Lieber im Training schwitzen, als auf der Straße bluten! |
![]() |
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