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  #1  
Alt 10-10-2008, 16:29
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: B.M.F.C.K.F. - BadMotherfuckerCombatKungFu
 
Registrierungsdatum: 21.08.2007
Ort: Erlangen
Beiträge: 105
Standard P 99 Tactical Knife

Heyho,

finde mich im Waffenrecht nicht zurecht und da ständig jeder halbwissen darüber verliert woltle ich nachfragen:

und zwar ist das objekt meiner begierde gerade das walther p99 tactical knife
14cm klingenlänge.

in wie weit legal mit besitz und interessehalber wie schauts es zu tragen in der öffentlichkeit?

grüße

doncharlotte
__________________
dööööööööööööööööööööööööms
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  #2  
Alt 10-10-2008, 16:44
Benutzerbild von shuuz
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Karate, Teak-Won-Donut
 
Registrierungsdatum: 04.09.2008
Alter: 21
Beiträge: 107
Standard

Fixed Knifes, also Messer mit feststehender Klinge und Klingenlänge über 12 cm sind seit dem 1.4. verboten. Dein Walther fällt darunter. Hättest mit ein wenig googlen und der Boardsuche aber auch selbst rausbekommen.
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  #3  
Alt 10-10-2008, 16:44
Benutzerbild von Quan Dao
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Quan Dao Kung Fu
 
Registrierungsdatum: 24.08.2005
Ort: Hessen
Alter: 36
Beiträge: 84
Standard

Erweb und Besitz sind legal. Das Führen von Klingen länger als 10cm aber ist verboten.

Gruß
LEVI
__________________
www.quandao.de
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  #4  
Alt 10-10-2008, 16:44
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: JJ, PTK, J (inaktiv), Aikido (inaktiv), Schlafzimmergrappling
 
Registrierungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 131
Standard

schon gelesen?
Waffen: Gesetze, Verordnungen usw

auf der bka-webseite gibt es außerdem noch ein paar FAQs

edit:
@ die poster vor mir: bitte auch mal nachlesen! weder "verboten" noch 10cm stimmen .
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  #5  
Alt 10-10-2008, 20:41
Benutzerbild von enraged_Clown
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock
 
Registrierungsdatum: 21.06.2005
Ort: Rhein Main
Alter: 26
Beiträge: 2.490
Standard

Zitat:
Zitat von Quan Dao Beitrag anzeigen
Erweb und Besitz sind legal. Das Führen von Klingen länger als 10cm aber ist verboten.

Gruß
LEVI
12cm
__________________
Es gibt nur einen wahren Feiertag.http://www.smilies.4-user.de/include/St_Patricks_Day/smilie_st_009.gif
R.I.P Horst
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  #6  
Alt 10-10-2008, 21:26
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: JJ, PTK, J (inaktiv), Aikido (inaktiv), Schlafzimmergrappling
 
Registrierungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 131
Standard

und nichtmal das stimmt so ohne weiteres
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  #7  
Alt 10-10-2008, 21:36
Benutzerbild von enraged_Clown
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock
 
Registrierungsdatum: 21.06.2005
Ort: Rhein Main
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Beiträge: 2.490
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Zitat:
Zitat von teh_dude Beitrag anzeigen
und nichtmal das stimmt so ohne weiteres
Zitat:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


zu führen.
naja, das ist doch recht deutlich, oder?
__________________
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R.I.P Horst
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  #8  
Alt 10-10-2008, 21:51
Benutzerbild von Klaus
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Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 31.08.2001
Ort: NRW
Beiträge: 7.265
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Besitz ist nicht führen, aber wenn man es in der Öffentlichkeit am Körper mit sich rumträgt ist das ganz sicher führen und damit verboten. Den Sinn eines solchen Messers zum Schälen oder Filettieren in der eigenen Wohnung sehe ich nicht, dafür gibt es sicher bessere Küchenmesser. Man kann die Korinthenkackerei also getrost lassen, denn so ein Messer ist ausserhalb der Vitrine verboten und demnach ganz sicher keine Option für "tactical urban warfare".
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  #9  
Alt 11-10-2008, 01:09
Benutzerbild von DocDog
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Kampfkunst: Krav Maga, Kapap,BJJ, LL, MMA, La Superba
 
Registrierungsdatum: 12.03.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 2.962
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Es soll ja auch Sammler geben Zudem kann man diese Messer nach wie vor unter bestimmten Umständen auch führen.
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  #10  
Alt 11-10-2008, 02:41
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: JJ, PTK, J (inaktiv), Aikido (inaktiv), Schlafzimmergrappling
 
Registrierungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 131
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Zitat:
Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
naja, das ist doch recht deutlich, oder?
so, und dann zitieren wir noch komplett:
Zitat:
(2) 1Absatz 1 gilt nicht

1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
somit sind einhandmesser nicht generell verboten (nur führungsverbot) und es gibt auch kein führungsverbot für klingen >10cm (sondern 12), wie obenstehend behauptet wird.

Eine komplett verbotene waffe ist was anderes, als eine waffe, die man nicht mich sich führen darf.

er darf sich das messer kaufen und besitzen, nur darf er damit effektiv nicht herumlaufen.

@Threadstarter: hat das P99 eigentlich eine beidseitig angeschliffene klinge?
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  #11  
Alt 11-10-2008, 11:29
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: noch keine
 
Registrierungsdatum: 29.12.2007
Alter: 19
Beiträge: 3
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@don
schau dir ma die applegate fairbairn dolche an
da gibts imho auch einen der 12cm lang ist den dürftest du mit rum schleppen

das walther teil is nur umgelabelt und hat einen anders strukturierten griff
sonst sind die gleich
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  #12  
Alt 11-10-2008, 14:44
Benutzerbild von Lars´n Roll
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Kampfkunst: Rock´n Roll is a Full Contact Sport (S. Tyler, Aerosmith)
 
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Ort: Temple of Love
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Beiträge: 6.605
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Zitat:
Zitat von crimson Beitrag anzeigen
@don
schau dir ma die applegate fairbairn dolche an
da gibts imho auch einen der 12cm lang ist den dürftest du mit rum schleppen
Nein. Dolche unterliegen dem Führungsverbot oder Führungsbeschränkung, unabhängig von der Klingenlänge.
Die Beschaffenheit der Klinge spielt nämlich auch ne Rolle. Details bitte nachgooglen, weiß jetzt nicht alles auswendig.
__________________
Rock´n Roll above all !
Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind?
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  #13  
Alt 11-10-2008, 16:27
Moderator
Kampfkunst: LTWT
 
Registrierungsdatum: 24.08.2007
Ort: Deutschland
Beiträge: 4.300
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Wenn ich einen Grund habe, warum ich das Messer führe, ist es meines Wissens nach erlaubt. Zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder hobbymäßig als Angler oder so...
__________________
„Wohin möchtest Du, dass ich Dich schlage?“
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  #14  
Alt 11-10-2008, 17:04
Benutzerbild von Markus11
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Kampfkunst: MMA/Thaiboxen juhu neues Studio gefunden =)
 
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Ort: Wien
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Beiträge: 510
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Zitat:
Zitat von Sun Tsu Beitrag anzeigen
Wenn ich einen Grund habe, warum ich das Messer führe, ist es meines Wissens nach erlaubt. Zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder hobbymäßig als Angler oder so...
Ein sozial anerkannter Grund muss es sein.

Wenn jemand das Messer mit Selbstverteidigung als Hauptgrund führt und das dann auch bei der Polizei angibt kann er mit bis zu 10.000€ Strafe rechnen .

Mfg. Markus
__________________
bêtise = parole ou action qui manque d'intelligence
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  #15  
Alt 11-10-2008, 17:17
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: noch keine
 
Registrierungsdatum: 29.12.2007
Alter: 19
Beiträge: 3
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ne die führung bei dolchen ist nur eingeschränkt, nicht verboten
du darfst das net auf öffentliche veranstaltungen mitnehmen (kirmes, kino usw.)
sonst is das kein problem
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