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  #1  
Alt 25-05-2009, 18:05
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 23.05.2009
Alter: 18
Beiträge: 20
Lightbulb Pistole

Kenne jemanden der hat noch ne alte Pistole aus "West Deutschland"
lediglich ne Gas Pistole. Diese hat er immer ungeladen dabei seitdem er mal Krankenhaus reif geschlagen wurde. Soweit ich weiß ist die eh nicht Schussbereit da dort i.wie was net klappt.

Doch meine Frage ist es darf er die eig so tragen ?
Würde mich eig. mal interresieren hatte schon mal gegoggelt aber nicht was gefunden. Vielleicht kennt sich einer von euch ja damit aus.

//Edit

Er sagte mir mal das es legal sei da sie ja nicht Schuss bereit sei was ich mir aber nicht vorstellen kann

Geändert von Cobaa (25-05-2009 um 18:10 Uhr).
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  #2  
Alt 25-05-2009, 18:11
Benutzerbild von Trinculo
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Kampfkunst: 没有, Ni NT, ничего, SFA
 
Registrierungsdatum: 15.01.2004
Ort: Land der tausend Hügel
Alter: 41
Beiträge: 18.755
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Nur mit "Kleinem Waffenschein".
__________________
But if they tell you that I've lost my mind
Baby it's not gone just a little hard to find
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  #3  
Alt 25-05-2009, 18:13
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 23.05.2009
Alter: 18
Beiträge: 20
Standard

Sagen wir es so, er ist 17 da wird er den Schein wohl nicht haben. Schätze mal Illegal richtig?
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  #4  
Alt 25-05-2009, 18:21
Benutzerbild von AsemC
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Kampfkunst: Boxen - PhB Ving Tsun
 
Registrierungsdatum: 04.04.2009
Ort: Hannover!!!!!!!!!
Beiträge: 418
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also ich hab immer ne ak47 dabei aber die patronen in einer seperaten tasche.
darf ich das???
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  #5  
Alt 25-05-2009, 18:49
Benutzerbild von Psychodad
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Luta Livre
 
Registrierungsdatum: 26.05.2008
Ort: Aachen
Alter: 23
Beiträge: 362
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Abgesehen davon kann das mächtig nach hinten losgehen, wenn er damit an die falschen Leute gerät!
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www.kampfsport-aachen.de
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  #6  
Alt 25-05-2009, 19:14
STCH
Gast
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Zitat:
Zitat von Cobaa Beitrag anzeigen
Sagen wir es so, er ist 17 da wird er den Schein wohl nicht haben. Schätze mal Illegal richtig?
Ja.
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  #7  
Alt 25-05-2009, 20:58
Benutzerbild von enraged_Clown
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Kampfkunst: Boxen zur Fitness
 
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Beiträge: 3.038
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Zitat:
Zitat von Cobaa Beitrag anzeigen
Kenne jemanden der hat noch ne alte Pistole aus "West Deutschland"
lediglich ne Gas Pistole. Diese hat er immer ungeladen dabei seitdem er mal Krankenhaus reif geschlagen wurde. Soweit ich weiß ist die eh nicht Schussbereit da dort i.wie was net klappt.

Doch meine Frage ist es darf er die eig so tragen ?
Würde mich eig. mal interresieren hatte schon mal gegoggelt aber nicht was gefunden. Vielleicht kennt sich einer von euch ja damit aus.

//Edit

Er sagte mir mal das es legal sei da sie ja nicht Schuss bereit sei was ich mir aber nicht vorstellen kann
cool, und was macht er im ernstfall? will er sie dann seinem aggressor über den schädel ziehen. das wäre die einzige möglichkeit die ich sehe das ding wenigsten entfernt zewckmässig noch einzusetzen. aber ich stelle fest wir befinden uns in einem evolutionären rückwärtsgang.
__________________
Und wenn du zu Boden gehst, steh einfach wieder auf
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  #8  
Alt 25-05-2009, 21:17
Benutzerbild von Hunter_Joe
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Kampfkunst: Judo+sympatiesiere mit kung fu/kobudo
 
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Beiträge: 411
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wenn doch selbst softairs verboten sind..........
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"The difference between men and boys is the size of thier toys." Mit freundlichen grüßen, Hunter Joe
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  #9  
Alt 25-05-2009, 21:27
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Kampfkunst: SV, Boxen
 
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Wenn es eine echte Pistole ist und keine Schreckschusswaffe, dann stellt das Führen der Waffe ein Verbrechenstatbestand mit mindesfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Also ganz schön gefährlich was er da macht bei unseren Waffengesetzten.

Einen Waffenschein wird er wohl kaum haben. Den bekommen außer Polizisten nur ein paar wenige Berufsgruppen und dann nur örtlich und zeitlich sehr eingeschränkt.
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  #10  
Alt 25-05-2009, 21:30
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: SV, Boxen
 
Registrierungsdatum: 25.05.2009
Beiträge: 15
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Oh, tschuldigung... tja wenn man nicht lesen kann.
Du hast geschrieben es ist ne Gasknarre. Tja dann dürfte es meines wissens (da er keine 18 ist) nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Also je nach festlegung der örtlichen Behörde eine Geldstrafe zwischen ca. 30 und 200 Euro.
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  #11  
Alt 25-05-2009, 21:34
STCH
Gast
Kampfkunst:
 
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Zitat:
Zitat von skranka Beitrag anzeigen
Oh, tschuldigung... tja wenn man nicht lesen kann.
Du hast geschrieben es ist ne Gasknarre. Tja dann dürfte es meines wissens (da er keine 18 ist) nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Also je nach festlegung der örtlichen Behörde eine Geldstrafe zwischen ca. 30 und 200 Euro.
Kein kleiner Waffenschein -> Straftat.
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  #12  
Alt 25-05-2009, 21:53
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Kampfkunst: Karate-Do, Arnis
 
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Da du schreibst, das die Pistole alt ist, vermute ich mal, sie hat kein Prüfzeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt auf dem Verschluss. Dann wäre sie so oder so verboten, ob mit oder ohne Kleinem Waffenschein. Sie würde wie eine normale Schusswaffe behandelt werden und erfordert also einen Großen Waffenschein.
Griffbereites Führen der Waffe ist grundsätzlich nur mit Kleinem Waffenschein erlaubt (wie bereits erwähnt), den er mit 17 noch nicht haben kann.
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  #13  
Alt 25-05-2009, 23:38
Benutzerbild von promo
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Kampfkunst: Kyokushin, Tec-Rennweg
 
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Ort: Mönchengladbach
Alter: 23
Beiträge: 442
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Deinen Thread hättest du aber auch überdenken sollen
Nicht, dass dein Freund noch ins Kreuzfeuer der behörden kommt, von wegen potentzieller amor-läufer

Huhu schäuble *wink* !!
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  #14  
Alt 26-05-2009, 07:34
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
Registrierungsdatum: 02.03.2005
Ort: mitten im Pott, wo alles schwarz und grau ist!
Alter: 37
Beiträge: 19.038
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Zitat:
Zitat von skranka Beitrag anzeigen
Einen Waffenschein wird er wohl kaum haben. Den bekommen außer Polizisten nur ein paar wenige Berufsgruppen und dann nur örtlich und zeitlich sehr eingeschränkt.
Wieso bekommen Polizisten einen Waffenschein?
Das wäre mir neu!!!
__________________
Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
(Leo Tolstoi)
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  #15  
Alt 26-05-2009, 08:11
alex2000
Gast
Kampfkunst:
 
Beiträge: n/a
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Kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber soweit ich weiß, darf man die nicht aushalb des Haus bzw. Grundstück bei sich tragen, aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht.
Alex
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