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#1
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| Kenne jemanden der hat noch ne alte Pistole aus "West Deutschland" lediglich ne Gas Pistole. Diese hat er immer ungeladen dabei seitdem er mal Krankenhaus reif geschlagen wurde. Soweit ich weiß ist die eh nicht Schussbereit da dort i.wie was net klappt. Doch meine Frage ist es darf er die eig so tragen ?Würde mich eig. mal interresieren hatte schon mal gegoggelt aber nicht was gefunden. Vielleicht kennt sich einer von euch ja damit aus. //Edit Er sagte mir mal das es legal sei da sie ja nicht Schuss bereit sei was ich mir aber nicht vorstellen kann Geändert von Cobaa (25-05-2009 um 18:10 Uhr). |
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#2
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| Nur mit "Kleinem Waffenschein".
__________________ But if they tell you that I've lost my mind Baby it's not gone just a little hard to find |
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#3
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| Sagen wir es so, er ist 17 da wird er den Schein wohl nicht haben. Schätze mal Illegal richtig? |
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#4
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| also ich hab immer ne ak47 dabei aber die patronen in einer seperaten tasche. darf ich das??? |
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#5
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| Abgesehen davon kann das mächtig nach hinten losgehen, wenn er damit an die falschen Leute gerät! ![]()
__________________ www.kampfsport-aachen.de |
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#6
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| Ja. |
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#7
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| Zitat:
__________________ Und wenn du zu Boden gehst, steh einfach wieder auf |
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#8
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| wenn doch selbst softairs verboten sind..........
__________________ "The difference between men and boys is the size of thier toys." Mit freundlichen grüßen, Hunter Joe |
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#9
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| Wenn es eine echte Pistole ist und keine Schreckschusswaffe, dann stellt das Führen der Waffe ein Verbrechenstatbestand mit mindesfreiheitsstrafe von einem Jahr. Also ganz schön gefährlich was er da macht bei unseren Waffengesetzten. Einen Waffenschein wird er wohl kaum haben. Den bekommen außer Polizisten nur ein paar wenige Berufsgruppen und dann nur örtlich und zeitlich sehr eingeschränkt. |
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#10
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| Oh, tschuldigung... tja wenn man nicht lesen kann. Du hast geschrieben es ist ne Gasknarre. Tja dann dürfte es meines wissens (da er keine 18 ist) nur eine Ordnungswidrigkeit sein. Also je nach festlegung der örtlichen Behörde eine Geldstrafe zwischen ca. 30 und 200 Euro. |
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#11
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| Kein kleiner Waffenschein -> Straftat. |
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#12
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| Da du schreibst, das die Pistole alt ist, vermute ich mal, sie hat kein Prüfzeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt auf dem Verschluss. Dann wäre sie so oder so verboten, ob mit oder ohne Kleinem Waffenschein. Sie würde wie eine normale Schusswaffe behandelt werden und erfordert also einen Großen Waffenschein. Griffbereites Führen der Waffe ist grundsätzlich nur mit Kleinem Waffenschein erlaubt (wie bereits erwähnt), den er mit 17 noch nicht haben kann. |
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#13
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| Deinen Thread hättest du aber auch überdenken sollen Nicht, dass dein Freund noch ins Kreuzfeuer der behörden kommt, von wegen potentzieller amor-läufer ![]() Huhu schäuble *wink* !! ![]() |
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#14
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| Das wäre mir neu!!!
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#15
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| Kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber soweit ich weiß, darf man die nicht aushalb des Haus bzw. Grundstück bei sich tragen, aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht. Alex |
![]() |
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