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  #1  
Alt 08-12-2009, 21:45
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: aiki-jitsu
 
Registrierungsdatum: 28.11.2009
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Standard Pistole entwaffnen Rechtslage

Hi Leute ich hab mal ne hypothetische Frage. Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.

1. -> ich erschieße ihn aus Schreck/Wut/etc.
2. -> ich erschieße ihn weil er mich nochmal angegriffen hat/ angreifen wollte.



Danke =)
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  #2  
Alt 08-12-2009, 21:52
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Kampfkunst: ;-)
 
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Alter: 31
Beiträge: 36
Standard

Da du 15 bist , würdest du auch bei einem vorsätzlichen Mord maximal 10 Jahre in Bau kommen wegen dem Jugendstrafrecht.
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  #3  
Alt 08-12-2009, 21:53
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: aiki-jitsu
 
Registrierungsdatum: 28.11.2009
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Beiträge: 19
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Naja aber stell dir mal vor ich wäre 18. Mich interessiert das einfach mal wie das ist, da ich ja eig. dann als Angegriffener keinen Fehler gemacht habe.
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  #4  
Alt 08-12-2009, 21:57
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: -
 
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Alter: 41
Beiträge: 2.249
Standard

Was passiert entscheidet dann die Justiz, und darum kann man hier auch kein Pauschalurteil abgeben.
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  #5  
Alt 08-12-2009, 21:59
Benutzerbild von F-factory
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Kampfkunst: Krav Maga (IKMF)
 
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Zitat:
Zitat von Toni93 Beitrag anzeigen
Hi Leute ich hab mal ne hypothetische Frage. Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.

1. -> ich erschieße ihn aus Schreck/Wut/etc.
2. -> ich erschieße ihn weil er mich nochmal angegriffen hat/ angreifen wollte.
So einfach kann man nicht klären was mit Dir geschehen würde, da noch weitere Umstände eine Rolle spielen.

Gruß
John
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  #6  
Alt 08-12-2009, 22:13
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: aiki-jitsu
 
Registrierungsdatum: 28.11.2009
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Achso, okay danke. Ich hab nen Freund der ist Anwalt, den frag ich einfachmal bei Gelegenheit was er dazu meint.

DANKE
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  #7  
Alt 09-12-2009, 12:58
Benutzerbild von Tori
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Kampfkunst: KiBoTu
 
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Mach das.. weil Du das mit 15 J. unbedingt wissen musst

Im übrigen gilt hier folgender Satz:

Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand
__________________
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  #8  
Alt 09-12-2009, 13:18
Benutzerbild von Fry_
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Ort: Fryway to hell
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ohne Jurist zu sein, wage ich mal die Aussage:
wer ne Knarre hat und damit jemanden der keine hat abknallt, kann sich wohl schwer auf Notwehr berufen. Außer, der andere war so blöd einen trotzdem anzugehen. So was solls auch geben.
__________________
Das Leben ist eher breit als lang
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  #9  
Alt 22-12-2009, 22:23
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Kampfkunst: Balisto
 
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Zitat:
Zitat von Toni93 Beitrag anzeigen
Hi Leute ich hab mal ne hypothetische Frage. Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.

1. -> ich erschieße ihn aus Schreck/Wut/etc.
Dann ist das eine straffreie Überschreitung der Notwehr. § 33 StGB.

Zitat:
Zitat von Toni93 Beitrag anzeigen
2. -> ich erschieße ihn weil er mich nochmal angegriffen hat/ angreifen wollte.
Möglicherweise Notwehr (§ 32 StGB). Aber nur, wenn es auch erforderlich war, denjenigen zu erschießen. Man muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anwenden. Wenn du ein Rhinozeros bist und der Typ ein kleiner Wicht, dann hast du womöglich Schwierigkeiten, dem Richter zu erklären, dass du ihn unbedingt erschießen musstest.

Wenn der Richter keine Notwehr darin sieht, dann ist schlecht. Ganz schlecht.
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  #10  
Alt 23-12-2009, 12:24
Kanomann
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Beiträge: n/a
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[QUOTE=oliverk71;2031884 Wenn der Richter keine Notwehr darin sieht, dann ist schlecht. Ganz schlecht.[/QUOTE]

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  #11  
Alt 23-12-2009, 15:17
Benutzerbild von Kyoshi
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Zitat:
Zitat von Toni93 Beitrag anzeigen
Was passiert wenn mich jemand mit einer Pistole bedroht, ich es schaffe ihn zu entwaffnen und ihn dann erschieße.
1.) Dann bist Du in Afghanistan !
2.) Du hast Uniform an !
3.) Die deutsche Staatsanwaltschaft zieht Dir die Eier bis zum Erdboden !
__________________
Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!!
Sprichwort eines Scharfschützenwww.protectionacademy.de
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  #12  
Alt 24-12-2009, 00:15
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Ort: mitten im Pott, wo alles schwarz und grau ist!
Alter: 37
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Zitat:
Zitat von Kyoshi Beitrag anzeigen
1.) Dann bist Du in Afghanistan !
2.) Du hast Uniform an !
3.) Die deutsche Staatsanwaltschaft zieht Dir die Eier bis zum Erdboden !
So in der Art!
__________________
Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
(Leo Tolstoi)
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  #13  
Alt 28-12-2009, 02:12
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Und das traurige ist, es stimmt sogar.
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  #14  
Alt 28-12-2009, 08:54
Benutzerbild von Kyoshi
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Kampfkunst: Close Combat / Selfdefense
 
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Zitat:
Zitat von Volzotan Beitrag anzeigen
Und das traurige ist, es stimmt sogar.
Und ich war dabei !
__________________
Ich sehe Dich und wenn ich will, treffe ich Dich auch !!!
Sprichwort eines Scharfschützenwww.protectionacademy.de
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  #15  
Alt 04-01-2010, 22:29
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Jutsu des östlichen Kirschbaums
 
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@Toni93: Und, hast du schon mal deinen Freund den Rechtsanwalt gefragt?

welches delikt käme in frage, hmm? ich will mich mal versuchen

mord ... auf keinen fall, die arglosigkeit fehlt
totschlag, mindestens aber körperverletzung, auch in seinem qualifizierten tatbestand, dürften dabei rumkommen ... also wenn du ihn in wut erschießen würdest, dann dürfte es auch für totschlag langen, denn im subjektiven tatbestand reicht schon der bedingte vorsatz aus und wer eine geladene waffe auf jemanden richtet ... naja.

das mit dem erschrecken, das kann ich mir immer irgendwie nicht so richtig vorstellen. hey, du hast ihm die waffe abgenommen "erschrecken" da komm ich nicht wirklcih mit - (siehe weiter unten warum ich hier sowieso nicht einem erschrecken folgen kann)

Zitat:
Zitat von oliverk71 Beitrag anzeigen
Dann ist das eine straffreie Überschreitung der Notwehr. § 33 StGB.

Möglicherweise Notwehr (§ 32 StGB). Aber nur, wenn es auch erforderlich war, denjenigen zu erschießen. Man muss das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anwenden. Wenn du ein Rhinozeros bist und der Typ ein kleiner Wicht, dann hast du womöglich Schwierigkeiten, dem Richter zu erklären, dass du ihn unbedingt erschießen musstest.

Wenn der Richter keine Notwehr darin sieht, dann ist schlecht. Ganz schlecht.
auch wenn er kein rhino ist, dem richter beizubiegen, dass der schuss aus einer pistole das mildeste zur verfügung stehende mittel war, dat ist schwer. man könnte sicherlich erwarten, dass er ihn erstmal verbal warnt oder einen warnschuss abgibt und nicht gleich auf den kerl losballert oder dass er mit der waffe abhaut oder sie in einen kanal wirft oder so und wenn du dann noch eine kk/ks machst - und wir sind ja hier in so einem board, dann wird es ungleich noch sehr, sehr viel schwerer, zwar wird dein kenntnisstand berücksichtigt, aber, wenn ich mir den ausgang nochmal durchlese, dann geht toni93 ja davon aus genügend ks/kk-können zu haben, um jemanden mit ner pistole zu entwaffnen, das ist schon eine super leistung. dann kann man auch davon ausgehen, dass er genügend fähig- und fertigkeiten aufbringen kann unbewaffnete angriffe abzuwehren. ballerst du dann also auf ihn los, dann ist nix mehr mit notwehrexzess - dann wird das opfer zum täter

und die frage der affekte ist ja dann auch nochmal zu klären; affekte die auf dem gefühl der bedrohung beruhen sind zulässig, die auf aggression beruhen nicht, wut ist definitiv aggression und einer verwirrung, einer furcht und einem schrecken kann und will ich nicht folgen, wenn der kerl es schafft dem gegner die pistole abzunehmen ... also ich würde wohl eher mein handy oder meine börse rausrücken bevor ich sowas versuche.



Zitat:
Zitat von Kyoshi Beitrag anzeigen
1.) Dann bist Du in Afghanistan !
2.) Du hast Uniform an !
3.) Die deutsche Staatsanwaltschaft zieht Dir die Eier bis zum Erdboden !
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