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  #1  
Alt 27-07-2009, 23:18
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Kampfkunst: grappling , free fight
 
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Ort: Süd Baden
Beiträge: 47
Standard Rettungsmesser, Führen erlaubt ?

Hallo ,

ist das Führen von einhändig bedienbaren Rettungsmesser erlaubt ??

wegen ,, berechtigtem Interesse ,,

ich meine das ,, Führen ,,
weiss da jemand Bescheid ?
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  #2  
Alt 27-07-2009, 23:34
Benutzerbild von Freefight4life
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: freefight
 
Registrierungsdatum: 24.05.2009
Ort: München
Alter: 18
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Standard

Das dürfen nicht mal Militärangehörige, also geh ich davon aus das ein Zivilist das keinesfalls darf
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Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage.
David Lloyd Georg
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  #3  
Alt 27-07-2009, 23:42
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Ju-Jutsu, Alpha Combat System, Luta Livre
 
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Ort: Drolshagen
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Beiträge: 2.208
Standard

Soviel ich weiß fallen einhändig zu öffnende Rettungsmesser mit nicht "spitzer" Spitze nicht unter das neue Waffenrecht! 100 Prozent Sicher bin ich mir aber nicht!
Die anderen Rettungsmesser mit normaler Klinge fallen genauso unter das neue Waffenrecht wie alle anderen Einhandmesser auch! Falls die Polizei dich damit erwischt hast Du bestenfalls eine bessere "Ausrede" als bei einem anderen Messer!

Warte einfach mal ab, bin mir sicher das in den nächsten Monaten Einhandmesser auf den Markt kommen die Gesetzeskonform sind, auch hier im Board gibt es ja die ein oder anderen die bereits an einer solchen Lösung tüfteln!

DAbei fällt mir ein... das ColdSteel Tripple Action mit "TANTO-KLINGE" ist auch so eine Grenzwerte Geschichte, da es ja off. nicht als einhändig zu öffnendes Messer gilt (was es aber mit viel Übung schon ist). Das andere Messer mit der Dolchform fällt aufgrund der beidseitig geschliffenen Klinge auf jeden Fall unter das neue Waffengesetz - egal ob einhändig ober beidhändig zu öffnen.

Gruß Stephan
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  #4  
Alt 28-07-2009, 08:59
Benutzerbild von Messerjocke2000
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Zitat:
Zitat von Freefight4life Beitrag anzeigen
Das dürfen nicht mal Militärangehörige, also geh ich davon aus das ein Zivilist das keinesfalls darf
Seit wann hat die BW Rettungsmesser?
@fusel:
Die Frage, ob man ständig, als Privatperson, ein Rettungsmesser führen darf, kann dir noch keiner sicher beantworten.

Eigentlich sollte die Rettung von Personen natürlich ein allgemein annerkannter Grund sein, ein Rettungmesser zu führen. Sollte. Eigentlich.

Da es aber noch keine Urteile dazu gibt...

Man weiss et nit.
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  #5  
Alt 28-07-2009, 09:27
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Zitat:
Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
Die Frage, ob man ständig, als Privatperson, ein Rettungsmesser führen darf, kann dir noch keiner sicher beantworten.
Wie kommst du auf das schmale Brett??

Feststellungsbescheid Rettungsmesser

Sogar als Spring oder Fallmesser erlaubt.

Wichtig ist die Klingenform.

Greets

Christof
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  #6  
Alt 28-07-2009, 12:52
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Deswegen wäre es auch interessant zu erfahren, was der TE unter einem Rettungsmesser versteht!
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  #7  
Alt 28-07-2009, 12:56
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also mir haben die polizisten mein prt VIII gelassen. war in einer verkehrskontrolle und wurde auf den clip angesprochen.
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  #8  
Alt 28-07-2009, 14:28
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Zitat:
Zitat von chfroehlich Beitrag anzeigen
Sogar als Spring oder Fallmesser erlaubt.

Wichtig ist die Klingenform.
Ist richtig. Da gehts aber um verbotene Gegenstände, es wird nur eine sehr spezielle Klingenform beschrieben und der Bescheid ist vor der Gesetzesänderung herausgegeben worden.

SICHER ist das nicht.

Nebenbei sind die Bescheide des BKA nicht rechtlich bindend.

Ich gehe mal davon aus, dass ein Polizeibeamter ein Messer mit der im Bescheid beschriebenen Klinge nicht einziehen würde, weil es kaum als Waffe geeignet ist. (gesunder Menschenverstand vs. Gesetzestext)

Darauf verlassen kann man sich aber mMn nicht.
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  #9  
Alt 28-07-2009, 14:51
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Zitat:
Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, dass ein Polizeibeamter ein Messer mit der im Bescheid beschriebenen Klinge nicht einziehen würde, weil es kaum als Waffe geeignet ist. (gesunder Menschenverstand vs. Gesetzestext)
Da setzt du bei einigen Beamten aber ne Menge vorraus!
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  #10  
Alt 28-07-2009, 15:35
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@ Messerjocke2000

In dem Feststellungbescheid steht das es kein Messer bzw. verbotener Gegenstand sondern ein WERKZEUG ist.

Der Feststellungsbescheid findest du auf der aktuelle Seite des BKA, von daher gehe ich davon aus das er noch seine Gültigkeit hat.

Greets

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  #11  
Alt 29-07-2009, 14:54
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Zitat:
Zitat von chfroehlich Beitrag anzeigen
@ Messerjocke2000

In dem Feststellungbescheid steht das es kein Messer bzw. verbotener Gegenstand sondern ein WERKZEUG ist.

Der Feststellungsbescheid findest du auf der aktuelle Seite des BKA, von daher gehe ich davon aus das er noch seine Gültigkeit hat.
Der gilt aber eben nur für ein bestimmtes Messer (das Eickhorn RT-I-TAC), bzw. eine sehr spezielle Klingenform und ist rechtlich nicht bindend. Der Richter kann also auch durchaus anderer Meinung sein.
Und es gilt eben nicht für alles, was Rettungsmesser heisst...

@Schnueffler:
Ich kenne einige Polizeibeamte, und bei denen funktioniert der ges. Menschenverstand noch ganz gut .

Ich persönlich mache mir da eher Sorgen um die Ordnungsamtsbeamten, die den ganzen Tag nur OWis verteilen und daher meinen, ALLES verfolgen zu müssen...
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  #12  
Alt 29-07-2009, 14:59
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Zitat:
Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
Der gilt aber eben nur für ein bestimmtes Messer (das Eickhorn RT-I-TAC), bzw. eine sehr spezielle Klingenform und ist rechtlich nicht bindend. Der Richter kann also auch durchaus anderer Meinung sein.
Und es gilt eben nicht für alles, was Rettungsmesser heisst...

@Schnueffler:
Ich kenne einige Polizeibeamte, und bei denen funktioniert der ges. Menschenverstand noch ganz gut .

Ich persönlich mache mir da eher Sorgen um die Ordnungsamtsbeamten, die den ganzen Tag nur OWis verteilen und daher meinen, ALLES verfolgen zu müssen...
War ja auch der hier dahinter.
Genug Kollegen laufen ja auch damit rum.
Am geilsten ist der Bahnsicherheitsdienst! Die meinen sie wären für Gott und die Welt verantwortlich!
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  #13  
Alt 29-07-2009, 15:21
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wenn gott bahn fährt, sind sie das auch
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  #14  
Alt 29-07-2009, 16:11
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Zitat:
Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
Der gilt aber eben nur für ein bestimmtes Messer (das Eickhorn RT-I-TAC),
Wie kommst du darauf??

Davon steht nichts im Feststellungsbescheid.


Greets

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  #15  
Alt 29-07-2009, 18:39
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Kampfkunst: Hexenjagd; KKB-Seelsorge und Krisenintervention
 
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Zitat:
Zitat von fusel Beitrag anzeigen
Hallo ,

ist das Führen von einhändig bedienbaren Rettungsmesser erlaubt ??

wegen ,, berechtigtem Interesse ,,

ich meine das ,, Führen ,,
weiss da jemand Bescheid ?
Wenn du im Rettungsdienst unterwegs bist, darfst du. Wobei das ganz offensichtlich auch noch nicht bei allen angekommen ist.
Zu weiteren Ausnahmeregelungen kann ich keine Aussage treffen.

Was ist denn dein "berechtigtes Interesse"?
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If I exorcise my devils, my angels may leave, too ...
[...] du bist Luzifer, ....der Lichtbringer Zitat Nymphaea Alba

Geändert von Krümel2 (30-07-2009 um 13:19 Uhr). Grund: Verdeutlichung der Aussage...
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