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#1
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| wusch ist es in Deutschland erlaubt die Sai Gabeln zu führen und wenn net, wie muss man sie dann verpacken? Icke will, da der Frühling nämlich langsam kommt gerne draussen etwas Waffentraining machen, weiss aber gar net, ob ich das darf. Gesetzlich und so und ob ich die Gabeln einfach in einen Rucksack schmeissen kann, oder in der Halterung tragen, oder ob da erst noch was weiss ich was für nen Sicherheitskoffer drum herum muss ![]() ![]() dankö |
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#2
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| mh tjoa weiss ich auch nicht du. aber denke mal was du bei dir im garten machst ist doch egal..mh nja und wenn du dir ne stille ecke suchst, wo kaum jemand vorbei kommt wirds wohl auch keinen stoehren, ausser das sie dich vielicht fuer verrueckt halten.. an einem vollen badestrand werden se dich wohl nicht trainieren lassen...hm nja also ich trainiere auch gerne draussen. an so nem see, an ner ganz entlegenen stelle..mh allerdings nicht mit sai, das mache ich dann doch nur im heimischen garten...hmhm bye |
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#3
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| Ha, ich habe letzt mit zwei Freundinnen im Park trainiert, Bo, Sai und Nunchaku - wir waren auch recht froh, dass wir nicht verhaftet wurden, weil wir uns der rechtlichen Lage nicht ganz sicher waren ![]() Aber im Ernst, mal abgesehen davon, ist es nicht so einfach im freien mit Waffen zu trainieren, weil man staendig angesprochen wird, die Hunde einem die Nunchaku klauen wollen usw. Wenn Du bei Dir im Garten (oder bei einem Freund vielleicht) trainieren kannst, bist Du damit besser bedient. |
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#4
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| Zitat:
Die Ausnahmen vom Trageverbot sind recht schwammig formuliert. Ich denke damit werden sich in den kommenden Jahren noch die Gerichte mit beschäftigen dürfen. |
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#5
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| hmm, und was heisst das jetzt konkret? einen Garten habe ich nicht. Gibt es den keinen Beschied, BKA oder sowas, der sagt, erlaubt, ja/nein/nur wenn... hab zwar mal googel, bka und waffen eingegeben, aber da öffne ich ja die büchse der pandora ![]() voll moppelkotze ![]() |
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#6
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| Sai = Hieb-/Stoßwaffe = §42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten [...] 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 [...] zu führen Bei Transport im verschlossenen Behälter und berechtigter Interesse gilt dieser Absatz nicht. Was das "berechtigte Interesse" betrifft, lese es besser selber nach ![]() Unterm Strich bist Du der Willkür der Polizei ausgeliefert. ![]() Gruß Wolverine |
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#7
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| Du brauchst du zur Ausübung, deines Sports. Laut Gesetz müsste das eigentlich erlaubt sein.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#8
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| @Contraveganer Aber der Sport muss nicht zwangsläufig im öffentlichen Bereich ausgeführt werden. Daher ist ein Führen nicht erforderlich (nicht direkt meine Meinung, aber so könnte argumentiert werden). @Solid Snake Frage bei der örtlichen Polizei oder dem Ordnungsamt nach. Das ist die einzige Möglichkeit, da die Auslegung des Gesetzestextes sehr große Interpretationsmöglichkeiten mit sich bringt. Mache Dir aber nicht allzu große Hoffnungen ![]() Gruß Wolverine |
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#9
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| Tja, ichj denke es ist auch immer eine Verhaltenssache, wie man mit den "Waffen" oder "Trainingsgeräten" trainiert. Ich denke wenn man Formen läuft und damit übt wird kein Mensch etwas sagen. Auch kein Polizist. Hierbei ist natürlich nicht das Nunchaku gemeint denn diese sind ganz offiziell verboten. Egal ob Trainingsgerät oder Übungswaffe. Diese sind verboten und Punkt. Doch im Bereich Sai Gabeln, wo sie immer noch ganz Legal in Vereinen praktiziert werden wird soweit keiner was sagen solange man erkennen kann das man auch damit eine Kampfkunst praktiziert und auch volljährig ist. Ich praktiziere seit vielen vielen Jahren auch asiatische Waffen. Auch draußen und desöfteren kamen auch Polizisten vorbei und sahen einfach zu. Man kam auch iom Gespräch und alles lief immer stets freundlich zu. Ich denke aber das liegt auch daran wie man sich gegenüber einem Polizisten verhält. Doch ich denke auch gleichzeitig dabei das wenn man sich unprofessionell verhält und anfängt z.B irgendwelche Sauigalbeln versucht in Bäume zu werfen o Ä nur um zu schauen ob sie auch stecken bleiben, so wird es mit Sicherheit auch Ärger geben. Auch wenn man sich undiszipliniert verhält wird genau das Gleiche passieren. KK ist eine Körperbeherrschung von Körper und Geist und das betrifft auch ein dementsprechendes Verhalten. Natürlich sind auch nicht alle Polizisten gleich und auch hier gibt es sicherlich schwarze Schafe. Doch in den vielen Jahren wo ich auch draußen trainirt habe kam es nie zu irgendwelchen negativen zwischenfälle mit Normalbürgern oder Polizei bzw mit dem Gesetz. Ich denke das wenn man sich dementsprechend gegenüber anderen zivilisiert verhält so wird es nicht so schnell Ärger geben. Ihr betreibt ja eine KK und trainiert nicht um irgendwelche Leute totzuschlagen... Beste Grüße, BakMee |
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#10
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| Ich würde nicht aufs Ordnungsamt pesen, weil man da nämlich ohne Not schlafende Hunde wecken könnte. Wenn die Nachfrage nun Staub aufwirbelt und der Chef ein scharfer Hund ist, dann regelt er die Angelegenheit gemeindeweit per Dienstanweisung: "wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt."
__________________ http://www.doppelwaffen.hardatshooting.de ...sie kommen auch hinter deinen Schild |
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#11
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| Dann weißt du wenigstens woran du bist. Wäre mir lieber als es drauf ankommen zu lassen. Solche Ordnungswidrigkeiten kosten bis zu 10.000€, je nachdem, wie scharf der Vollzugsbeamte ist, der dich erwischt.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#12
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| Lies dir noch mal die Änderungen des WaffG durch. Dort steht, das du die "führen verboten" Gegenstände zur Berufsausübung, zum Sport und zu "anerkannten Zwecken" trotzdem führen darfst. Und deinen Rucksack wird niemand kontrollieren, wenn du dich auf dem Weg zu deinem Trainingsplatz nicht auffällig verhälst.
__________________ "Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ??? "Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^ |
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#13
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| Zitat:
![]() Zitat von DU_LU: Die Ausnahmen vom Trageverbot sind recht schwammig formuliert. Ich denke damit werden sich in den kommenden Jahren noch die Gerichte mit beschäftigen dürfen. Zitat von Der Contraveganer: Du brauchst du zur Ausübung, deines Sports. Laut Gesetz müsste das eigentlich erlaubt sein. Zitat Wolverine: Aber der Sport muss nicht zwangsläufig im öffentlichen Bereich ausgeführt werden. Daher ist ein Führen nicht erforderlich (nicht direkt meine Meinung, aber so könnte argumentiert werden). Frage bei der örtlichen Polizei oder dem Ordnungsamt nach. Das ist die einzige Möglichkeit, da die Auslegung des Gesetzestextes sehr große Interpretationsmöglichkeiten mit sich bringt. Mache Dir aber nicht allzu große Hoffnungen Alles schon durchgekaut. Gruß Wolverine Geändert von Wolverine (10-04-2008 um 14:35 Uhr). |
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