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  #1  
Alt 12-07-2008, 07:50
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Ein Kessel Buntes
 
Registrierungsdatum: 08.05.2003
Ort: Hannover
Alter: 40
Beiträge: 61
Standard Spürbare Änderung des WaffG?

Moin,

seit dem 1. 4. ist nun einiges Wasser den Fluß heruntergeflossen und mich würde schon mal interessieren ob irgendjemand von Euch die Auswirkungen (unmittelbar oder mittelbar) zu spüren bekommen hat.

Damit meine ich nicht solche Geschichten wie: "Ich kenne da jemanden, der hat einen Bekannten, dem wurde erzählt....", sondern: Wurde jemandem von Euch ein Messer abgenommen? Hat jemand eine Ordnungsstrafe zahlen müssen usw....
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  #2  
Alt 12-07-2008, 11:01
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: -Reflexartiges Zerstören-
 
Registrierungsdatum: 07.03.2008
Beiträge: 54
Standard

Also ich trage meistens meine Folder weiter, da ich sie oft brauche.

Ab und zu auch Fixed unter 12, die ja noch uneingeschränkt erlaubt zu Tragen, nur leider etwas sperrig sind.

Bei uns schätze ich die Wahrscheinlichkeit höher ein, von einem herabfallenden Stein erschlagen zu werden, als von Polizisten durchsucht und meines Messers beraubt zu werden.

Wenn ich das Messer in der Öffentlichkeit benutzen würde und ein Polizist vorbeikäme, weiss ich natürlich nicht, was er machen würde.

Aber ich achte grundsätzlich auf meine Umgebung und würde es dann natürlich nicht benutzen, solange meine "Freunde und Helfer" in der Nähe wären, denn auf so eine Hilfe kann ich gut und gerne verzichten.

Trage Folder jetzt im Sommer auch ganz normal eingeklippt in meiner Tasche, mit Shirt beim Einkaufen, sodass es durchaus Leute bemerken könnten.

Ist aber nie was gewesen.

Trotzdem nervt dieses ständige Gefühl im Hinterkopf, dass man jetzt aufpassen muss und einem das Recht genommen wurde.

Mich würde aber auch interessieren, ob schon jemand hier Ärger hatte und was passiert ist.
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  #3  
Alt 13-07-2008, 14:40
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WSL/PHB-VT
 
Registrierungsdatum: 18.07.2007
Alter: 38
Beiträge: 86
Standard

Zitat:
Zitat von dthiem Beitrag anzeigen
seit dem 1. 4. ist nun einiges Wasser den Fluß heruntergeflossen und mich würde schon mal interessieren ob irgendjemand von Euch die Auswirkungen (unmittelbar oder mittelbar) zu spüren bekommen hat.
Nöö, es hat sich in DE nichts geändert. Es werden nach wie vor noch Menschen mit Messern vom Leben in den Tod befördert bzw. verletzt.

Vielleicht sollte man das WaffG verschärfen...
Ach, hatten wir ja schon...

Vielleicht sollte man Mord und Totschlag verbieten...
Ach... ist ja auch schon verboten...
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  #4  
Alt 13-07-2008, 19:26
Benutzerbild von 17x17
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Kampfkunst: WT
 
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Alter: 33
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Es geht nicht in erster Linie darum, ob es kontrolliert wird, sondern darum, dass das Gesetz durch ist.

Das "nichtdurchsetzen" des Gesetz war von vornherein absehbar und hat stark zur Akzeptanz des Gesetzes beigetragen. Zumindest bei den Leuten, die von vornherein immer sagten, dass es nicht so schlimm werden wird.

Und genau aus diesem Grund haben ja auch viele - wie auch ich - bemängelt, dass dieses Gesetz der Willkür Tür und Tor öffnet.
Derzeit interesssiert das Gesetz niemanden - doch kann sich das von einen auf den anderen Tag ändern.
Ein Beispiel wie schnell es gehen kann, ist der Fall Volkan, der das Fass in Punkto "Kampfhunde" zum überlaufen brachte.
Und in dem Fall war das Gesetz nicht einmal schon vorher da, sondern wurde einfach mal als Schnellschuß verabschiedet.

D_LU hat es ganz gut auf den Punkt gebracht - es müsste nicht überprüft werden, ob es einen Anstieg von Schikane gab (Kontrollen), sondern vielmehr ob das Gesetz einen messbaren Nutzen gebracht hat - und das bezweifle ich doch sehr.
__________________
________
Dominic R.
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  #5  
Alt 13-07-2008, 19:40
Benutzerbild von praetoriani
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Kampfkunst: Dies und Das, SigSauer, Schutzhunde
 
Registrierungsdatum: 24.06.2008
Beiträge: 53
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Zitat:
Zitat von Adlerklaue Beitrag anzeigen
Also ich trage meistens meine Folder weiter, da ich sie oft brauche.

Ab und zu auch Fixed unter 12, die ja noch uneingeschränkt erlaubt zu Tragen, nur leider etwas sperrig sind.

Bei uns schätze ich die Wahrscheinlichkeit höher ein, von einem herabfallenden Stein erschlagen zu werden, als von Polizisten durchsucht und meines Messers beraubt zu werden.

Wenn ich das Messer in der Öffentlichkeit benutzen würde und ein Polizist vorbeikäme, weiss ich natürlich nicht, was er machen würde.

Aber ich achte grundsätzlich auf meine Umgebung und würde es dann natürlich nicht benutzen, solange meine "Freunde und Helfer" in der Nähe wären, denn auf so eine Hilfe kann ich gut und gerne verzichten.

Trage Folder jetzt im Sommer auch ganz normal eingeklippt in meiner Tasche, mit Shirt beim Einkaufen, sodass es durchaus Leute bemerken könnten.

Ist aber nie was gewesen.

Trotzdem nervt dieses ständige Gefühl im Hinterkopf, dass man jetzt aufpassen muss und einem das Recht genommen wurde.

Mich würde aber auch interessieren, ob schon jemand hier Ärger hatte und was passiert ist.

Folder? Wozu trägt man(du) ein Folder? Wann benutzt du das (scheinbar ein) Messer eventuell in der Öffentlichkeit? Wieso kannst du auf die Hilfe der Polizei verzichten?
Warum sollte die Polizei wild drauflos durchsuchen? Sollte ein Anfangsverdacht bestehen, wird sie es tun und auch dein kleines Taschenmesser zur Gefahrenabwehr sicherstellen.
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  #6  
Alt 13-07-2008, 19:50
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Zitat:
Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen

Folder? Wozu trägt man(du) ein Folder? Wann benutzt du das (scheinbar ein) Messer eventuell in der Öffentlichkeit?
Völlig unerheblich warum, es ist sein Recht.
__________________
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Dominic R.
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  #7  
Alt 13-07-2008, 20:05
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Zitat:
Zitat von 17x17 Beitrag anzeigen
Völlig unerheblich warum, es ist sein Recht.
Ey 289!
Hab ich dir die Frage/-n gestellt? Er sollte mich aufklären. Bestimmte Klingenlängen sind dann eben nicht mehr "sein Recht".
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  #8  
Alt 13-07-2008, 20:12
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Zitat:
Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen
Ey 289!
Hab ich dir die Frage/-n gestellt? Er sollte mich aufklären. Bestimmte Klingenlängen sind dann eben nicht mehr "sein Recht".
das ist doch mist, ich kann weiterhin mein 23cm messer tragen wenn ich nachweisen kann wofür ich es trage. wenn ich in der stadt unterwegs bin reicht mir mein 8-9cm fixed aus. gehe ich zum angeln oder querfeldeinwandern nehme ich eben ein längeres messer mit. das ist immer noch mein recht. die messer sind ja nicht verboten, nur das führen wurde etwas schärfer reglementiert.
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R.I.P Horst
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  #9  
Alt 13-07-2008, 20:24
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Zitat:
Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
das ist doch mist, ich kann weiterhin mein 23cm messer tragen wenn ich nachweisen kann wofür ich es trage. wenn ich in der stadt unterwegs bin reicht mir mein 8-9cm fixed aus. gehe ich zum angeln oder querfeldeinwandern nehme ich eben ein längeres messer mit. das ist immer noch mein recht. die messer sind ja nicht verboten, nur das führen wurde etwas schärfer reglementiert.
Schon wieder
Selbst in der Stadt darfst du z.B. als Angler ein Riesen-Filetiermesser führen. EBEN ALS ANGLER!!!! Du hast es richtig gesagt/geschrieben.
Ich hatte die Fragen an 17X17 gestellt.
Was ist ein 8-9 cm fixed? Wozu brauchst du das, wenn du in der Stadt unterwegs bist?
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  #10  
Alt 13-07-2008, 20:25
Benutzerbild von praetoriani
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Falsch, die Fragen gingen an Adlerkläuchen!
Ich komm noch ganz durcheinander...
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  #11  
Alt 13-07-2008, 20:28
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Zitat:
Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen
Schon wieder
Was ist ein 8-9 cm fixed? Wozu brauchst du das, wenn du in der Stadt unterwegs bist?
ein feststehendes messer mit einer klingenlänge von 8-9cm. und das kann man immer wiedermal gebrauchen. briefe öffnen, paketbänder durchtrennen, brotzeit machen, apfel von der gespritzten schale trennen usw. ach ja im notfall kann man sich sogar damit verteidigen.
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  #12  
Alt 13-07-2008, 20:42
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Das WaffG macht sich bei mir spürbar, da ich mein Einhandfolder (Endura) nicht mehr führe, sondern bei der Arbeit jetzt ein Laguiole und privat meist ein Fixed (natürlich unter 12 cm) trage.
Da ich nicht zur "Zielgruppe" gehöre, ist das Risiko einer Kontrolle zwar marginal, doch ich möchte es trotzdem nicht darauf ankommen lassen.
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  #13  
Alt 13-07-2008, 20:47
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Naja, relativ abstrakte Gründe...aber gut, bis auf den letzten: Verteidigung! Schwuppdiwupp ist das Messer weg, eben zur Gefahrenabwehr.
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  #14  
Alt 13-07-2008, 20:52
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Zitat:
Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen
Naja, relativ abstrakte Gründe...aber gut, bis auf den letzten: Verteidigung! Schwuppdiwupp ist das Messer weg, eben zur Gefahrenabwehr.
Das erklär mir mal bitte
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  #15  
Alt 13-07-2008, 20:57
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Zitat:
Zitat von praetoriani Beitrag anzeigen
Schwuppdiwupp ist das Messer weg, eben zur Gefahrenabwehr.
Ach, das verschwindet einfach so?
Oder meinst Du, nur weil ein Messer evtl. zur Verteidigung eingesetzt werden könnte, darf ein Polizist in jeder Situation das Messer einziehen?
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