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  #1  
Alt 03-10-2008, 22:01
Benutzerbild von Mr Vegeta
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 16.07.2008
Ort: Aachen
Beiträge: 39
Post Teleskopschlagstock

Also, ich wohne in NRW und bin vor kurzen 18 geworden. Nun dürfte ich mir ja theoretisch einen Teleskopschlagstock kaufen. Allerdings frage ich mich ob es mir auch erlaubt ist ihn auf offener Straße bei mir zu führen!? Habe nämlich mal davon gehört das er verboten ist Gegenstände bei mir zu führen die leicht als Waffe missbraucht werden können. Also wie ist das jetzt, darf ich mir einen Teleskopschlagstock kaufen und ihn auch mit mir führen? Und wann darf ich ihn einsetzen und wann nicht?
Danke im Vorraus für die Antworten
Mr Vegeta
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  #2  
Alt 03-10-2008, 22:10
Benutzerbild von miskotty
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: UCS instructor messerkampf und waffenlose sv
 
Registrierungsdatum: 24.06.2007
Ort: 3. ebene 2.tür links
Alter: 31
Beiträge: 4.267
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kaufen ja- führen nein

ausser du hast einen sozial anerkannten grund
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  #3  
Alt 03-10-2008, 23:16
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Kickboxen, Mixed Style Kung-Fu, Anti-Terrorkampf, Jiu Jitsu, ASD-Karate,
 
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Ort: Emden
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Beiträge: 419
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richtig
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  #4  
Alt 04-10-2008, 12:12
Benutzerbild von Mr Vegeta
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Boxen
 
Registrierungsdatum: 16.07.2008
Ort: Aachen
Beiträge: 39
Standard

Wenn ich eine Kampfkunst betreibe in der der Schlagstock beim Training zum Einsatz kommt. Darf ich ihn dann für den Weg zum Training bei mir führen?
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  #5  
Alt 04-10-2008, 12:36
Benutzerbild von noppel
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: kognitive Dissonanzen
 
Registrierungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 6.635
Standard

sicher... in nem verschlossenen behältnis... also nem kofferraum oder ner stocktasche mit schloss dran.
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-Ays- war HIER!!!
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  #6  
Alt 04-10-2008, 14:50
Benutzerbild von Wolverine
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Shotokan-Karate; ehem. F.I.S.T und S.H.A.R.K.
 
Registrierungsdatum: 11.02.2002
Ort: Ostfriesland
Alter: 44
Beiträge: 256
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Zitat:
Zitat von Mr Vegeta Beitrag anzeigen
...und ihn auch mit mir führen? Und wann darf ich ihn einsetzen und wann nicht?
WaffG § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
[...]
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 *)
[...]
zu führen

(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

*)
Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände
1. Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

Gruß
Wolverine
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  #7  
Alt 04-10-2008, 16:02
Benutzerbild von Luggage
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: DJKB Shotokan
 
Registrierungsdatum: 20.05.2002
Ort: Bei Mannheim, gerade noch Hessen
Alter: 29
Beiträge: 8.028
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Zitat:
Zitat von noppel Beitrag anzeigen
sicher... in nem verschlossenen behältnis... also nem kofferraum oder ner stocktasche mit schloss dran.
... und ner guten Erklärung, warum man beim Boxen einen Schlagstock braucht

Hol dir'n Pfefferspray und halt dich aus Ärger raus!
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  #8  
Alt 09-10-2008, 15:36
Benutzerbild von Eskrima-Düsseldorf
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Eskrima Individual Combat System/Lightning Scientific Arnis
 
Registrierungsdatum: 27.05.2002
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 5.195
Blog-Einträge: 1
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Die eine oder andere Antwort auf diese und ähnliche Fragen gibt es z. B. hier: BKA unter "Fragen und Antworten".

Grüße
Christian
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  #9  
Alt 10-10-2008, 11:46
Benutzerbild von Syekye
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 03.10.2008
Ort: Siegen
Alter: 21
Beiträge: 829
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sehr intressant...
Hätte die Frage wahrscheinlich auch irgendwann gestellt...
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-Mahatma Gandhi
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