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  #31  
Alt 13-01-2002, 11:49
Benutzerbild von BanzaiBany
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Standard Tja

Hallo hendrik!

Ich schätze wir haben eigendlich beide recht . Die Metoden funktioniern sicher beide und sollten Individuell je nach Mensch eingesetzt werden!


Greetings!
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  #32  
Alt 14-01-2002, 13:37
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Hi,

soweit ich weiss sind teleskopschlagstöcke zugelassen. Das heisst, Du darfst so ein Teil mit Dir führen ausser bei Versammlungen Volksfesten Dissen usw.(Verstoss gegen das Versammlungsgesetz). Zumindest in BW waren sie es noch vor 4 Jahren (LKA Stuttgart).
Als Türsteher darfst Du sehr wohl so ein teil benutzen, Du solltest aber eigentlich den Schien der IHK für das Bewachungsgewerbe haben (ehemals 450 DM) im Rahmen dieser Ausbildung werden dann auch alle rechtlichen Fragen was das bewachungshauptgewerbe angeht behandelt.
Zum Pfefferspray gibts von Jackass (die Verrückten bei MTV) einen Selbstversuch und der Typ an dem Versucht wurde hat gesagt das hätte einen verdammten güterzug gestoppt (und weenn man sieht was die sonst noch so machen, lassen die sich nicht so leicht stoppen).
Den Stuhl halte ich nur in einer 1 gegen 1 Situation für Sinnvoll, im Gemenge und wenn er noch Kumpels dabei hat,naja, mir wär der Teli lieber.
Zum Thema Freundlichkeit: Also ich finds sauwichtig das die Türsteher sich ihrem Publikum gegenüber so verhalten wie sie erwarten behandelt zu werden: freundlich.
Hat zwei vorteile:1. Die Stimmung im Club ist besser, es gibt weniger Probleme (wenn die Leute schon angepisst reingehen ist das ne
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  #33  
Alt 14-01-2002, 13:41
Benutzerbild von Joachim
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schleche Voraussetzung für nen ruhigen Abend.
2. Die Chance, das unbeteiligte Gäste im Zweifellsfall für einen Aussagen erhöht sich enorm.
Bin auchn paar Jahre vor Türen rumgestanden und hab nur einmal zugeschlagen. Der Typ hats dann aber vorgezogen seine Anzeige zurückzuziehen, nachdem er sich vom Koks wieder erholt hatte.
Das meisste liess sich Verbal oder mit festhalten bis GrünWeiss dawar regeln.

Gruss,

Joachim.
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  #34  
Alt 14-01-2002, 19:01
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Joachim :
Klingt vernuenftig. Das Macho-Gehabe vieler Tuersteher loest viele Aggressionen unter den auf Einlass wartenden Besuchern aus. Mit Deeskalation kann man viel erreichen. Dabei zart durchschimmern lassen, dass der Vorschlaghammer diskret im Hintergrund kreist. Die Leute muessen ihr Gesicht wahren koennen.
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  #35  
Alt 14-01-2002, 20:43
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Standard Freundlich oder Der THOUGHE Typ individuell!

@ JOACHIM, UK splinter

Recht hab ihr ich mache einen auf freundlcih bis man meine einstellung " Ich glaube an das gute im Menschen " mit füssen tretet dann wirds ungemütlich!

Aber wenn mans drauf hat (so wie Hendrik) dann klappt es auch anders!
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  #36  
Alt 16-01-2002, 13:53
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Hi all...

Nochmal zum Thema ASP`s an der Tür.

ASP`s sind frei verkäuflich,man darf Sie auch mitführen.

ABER:Sobald diese in irgendeiner Form benutzt werden(Tür),habt Ihr Euch bei Verletzungen Eures Gegners gerade zu machen.

Was der IHK-Schein jetzt mit ASP´s zu tun hat weiß Ich jetzt nicht,es war wohl die rechtliche Seite gemeint,oder?

ASP´s sind hervoragende Waffen,aber schmeißt Sie nach Gebrauch besser weg,das gibt garantiert nen Riesenärger(eigene Erfahrung).

Ein Beispiel:Türkollege kommt ner herbeigerufener Polizeistreife zur Hilfe die von ca.6 ausländischen Mitbürgern angegriffen werden.(Die Bullen wollten einen von denen wegen Zechprellerei mitnehmen)Daraufhin grifen die Jungs den Kollegen an.Der erste bekommt von Kollegen den ASP in das Antlitz.Fresse natürlich lädiert.Bullen sagen vor Gericht gegen Kollegen aus und stellen das so da,das Kollege ohne Grund Ausländer angegriffen hat und Sie die Situ voll ,,under Control´´hatten...


Kollege zahlte 9000 DM Schmerzensgeld und Verdienstausfall weil er auf einmal der Aggressor war.Und alles nur weil die Bullen Schiß hatten.So läufts hier in Deutschland...


Greetinxxx....
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  #37  
Alt 16-01-2002, 17:23
uksplinter
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Wenn ich hier mal Schleichwerbung machen darf :
Das passt gut zu den Ausführungen zum Thema Nothilfe auf meiner bösen, bösen homepage !

Nur dein Kollege findet das bestimmt nicht komisch !
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  #38  
Alt 17-01-2002, 12:16
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Zitat:
ASP`s sind frei verkäuflich,man darf Sie auch mitführen.
Falsch. Wenn Du keine Sachkenntnis hast halte die mit solchen Aussagen zurück.

Die Gesetztestexte findest Du in verschiedenen Threads und auch wie Sie auszulegen sind.

Zitat:
Als Türsteher darfst Du sehr wohl so ein teil benutzen
So ein Schein, ausgestellt von Wem auch immer nutzt Dir nichts, wenn keine Genemigung durch das Gewerbe oder Ordnungs oder (z.B. Bremen) Stadt und Polizeiamt vorliegt. Ist durch einen Besuch bei jedem Ordnungsamt leicht zu erfragen.
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  #39  
Alt 17-01-2002, 12:30
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Hi Rene,
natürlich braucht der Firmeninhaber für den Du arbeitest ne Bewachungserlaubnis (die gibts beim Ordnungsamt für viel Geld) + "grossen" IHK Schein.
Der Schein hat was damit zu tun wenns vor Gericht geht, gibts für den der ihn nicht hat und den Firmeninhaber richtig Ärger, da Du dann garnicht da stehen dürftest und somit das ganze Hausrecht flöten geht.

@BanzaiBany: Auch wenn Hendrik es drauf hat, so bleibt er wohl doch so freundlich wie möglich dabei so konsequent wie nötig.
So lese ich zumidest seine Aussage.

@Hendrik: Es gibt also noch mehr so Verrückte...ich kenne welche die haben ihre Elektroschocker an sich selbst probiert...tststs.
Laut den Typen von Jackass ist übrigens die Tasergun am wirkungsvollsten.(E-Schocker der seine Kontakte in des Gegners haut schiesst und in die man dann bis zu 60 sec. Strom jagen kann). Besorgt euch das Jackassvideo zum Thema Selfdefense, sehr sehr sehenswert.

Grüsse,

Joachim.
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  #40  
Alt 17-01-2002, 13:24
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Lieber Rene,

Nett das Du Mich belehren willst,aber Ich glaube das Du dich besser mal zurückhalten solltest,oder willst Du Mir Meinen Job erklären?

Du hast eine ganz schön komische Art drauf,das muß ich dir mal sagen,vor allem Dein Ton muss ja wohl nicht sein,oder?

Nix für ungut.



Greetinxxx...
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  #41  
Alt 17-01-2002, 14:41
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Zitat:
Nett das Du Mich belehren willst,aber Ich glaube das Du dich besser mal zurückhalten solltest,oder willst Du Mir Meinen Job erklären?
Ähm nur weil Du den "Job" machst, heisst das keinesfalls das Du dieser Flaschaussage hier machen darfst. Denn die von Dir getätigte Aussage "ASP`s sind frei verkäuflich,man darf Sie auch mitführen." ist falsch, dazwischen steht das Waffengesetz. Und wenn Du das Beruflich machst, musst Du das wissen und wenn Du es nicht weist solltest du keine Aussagen zu Waffen machen. Und als jemand der in rund 10 Jahren ca. 40 verschiedene Türsteher beschäfftigt hatte, kann ich Dir über deiner Arbeit mehr erzählen als Du glaubst.

Zitat:
§ 39 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, darf keine Schusswaffen, Hieb- oder Stoßwaffen führen.

(2) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von Absatz 1 zulassen, wenn
1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
2. ein Bedürfnis nachgewiesen ist und
3. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht entstehen.


(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 können Ausnahmen widerruflich auf die Dauer von höchstens fünf Jahren für Vereinigungen zugelassen werden, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlas Waffen zu tragen, wenn gewährleistet ist, dass die erforderliche Sorgfalt beachtet wird.

(4) Die Ausnahmen nach den Absätzen 2 und 3 können mit Auflagen verbunden werden, wenn das zur Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen erforderlich ist.

(5) Der nach Absatz 2 Berechtigte muss die Waffenbesitzkarte, den Ausnahmebescheid und seinen Personalausweis oder Pass mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

(6) Die Absätze 1 bis 5 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleichzuachtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Hieb- oder Stoßwaffen geführt werden,
2. auf das Schießen in Schießstätten (§ 44), 3. soweit eine Schießerlaubnis nach § 45 reicht.
... und wenn ich auf solche sachlichen Fehler hinweise baue ich und kein und soweiter ein. In meinem ersten Posting in diesem Thread wies ich auch darauf deutlich hin. Mein Ton war nicht Unfreundlich sondern Sachlich.

Und ganz wichtig. Hier lesen ein paar Leute mehr, die deine Ausage vielleicht für bare Münze nehmen. Es meine Plicht in diesem Falle als Moderator dies zu korregieren.

Und Du würdest Dich wundern was alle eine Öffentliche Veranstaltung ist. z.B. Bäckerlade, Belebte Strasse, Privates Auto wenn ein Tramper drin sitzt (der Extremfall aber schon angewand von der Polizei Steinfurt) usw....

@Joachim: Ich hatte extra diesen Part ins QUOTE geschrieben. Als Türsteher darfst Du sehr wohl so ein teil benutzen . Es geht im Speziellen um die Mitführung und Benutzung der Waffe.

Die Mitführung der Waffe ist immer pro Objekt und Mitarbeiter genemigen zu lassen. Es gibt keine Pauschale Genemigung dafür. Deswegen spielt die von Dir genannte Bewachungserlaubnis nur eine zweiterangige Rolle.

Das heist, wenn ich jetzt zum Bewachungsunternehmer gehe und sage: "Ich brauch 10 Mitarbeiter für die Tür und Parkplatz, die Türsteher brauchen gegebenfalls eine Gewisse Bewaffnung" dann muss der Bewachungsunternehmer zum Ordnungsamt und für dieses Objekt eine Genemigung, für die Waffen, einholen.
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  #42  
Alt 17-01-2002, 14:54
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@Rene

Ok,sorry

Ganz unrecht haste nicht,aber die waffenanmeldung bei Polizei und Ordnungsamt bezieht sich meines Wissens auf Schußwaffen und nicht wie in diesem speziellen Fall auf ASP´s,oder?

Und wenn die Polizei ne Kontrolle macht und die Dinger bei einem findet,passiert bei Uns zumindest nix,genauso wenig wie bei Tonfas.Und Wir arbeiten fast nur bei öffentlichen Veranstaltungen.

Ich wollte Dich nicht anmachen,hab vielleicht nicht zwischen den Zeilen gelesen.Aber hab das halt in den falschen Hals bekommen weil viele ,,Experten"hier in diesem Board für alles ne Antwort haben,wenn Du verstehst was Ich meine.

Wollte in Dir keinster Weise Inkompetenz unterstellen,Du scheinst Plan zu haben,Ich aber auch.


So,genug geschleimt...

Greetinxxx...
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  #43  
Alt 17-01-2002, 15:06
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Zitat:
die waffenanmeldung bei Polizei und Ordnungsamt bezieht sich meines Wissens auf Schußwaffen und nicht wie in diesem speziellen Fall auf ASP´s
Doch. Die Anwendung ist natürlich auch von dem Beamten abhängig der Dich gerade kontrolliert. Obwohl der Gesetzestext nur einen kleinen Spielraum gibt.

Aber wie es in Deutschland üblich ist kommen die Gesetze erst dann zum tragen wenn etwas passiert ist und wie der Staatsanwalt die Sachlage sieht.
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  #44  
Alt 17-01-2002, 15:41
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Hallo Rene: Als Betreiber des Ladens (Disko, o.ä.) kannst Du Deinen Angestellten selbstverständlich das HAUSRECHT verleihen;
das bedeutet: Die Disco ist DEIN HAUS und somit KEINE öffentliche Veranstaltung im jur. Sinne.

In DEINEM HAUs dürfen die Personen, welchen Du das erlaubst, selbstverständlich ASP´s tragen.


So wird es in den Club´s geregelt die ich kenne.

Grüsse, Lone
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  #45  
Alt 17-01-2002, 18:31
uksplinter
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Meines Wissens ist ein routinemaessiger Disko-Abend ohne besondere Bandeinlage etc. keine Veranstaltung, auf der das Mitführen des Schlagstocks verboten ist. Bei Live-Auftritten sieht das natürlich anders aus .
Dass für Türsteher Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, wäre nur logisch.
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