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#46
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| Morgen, das mit der speziellen Erlaubnis für die ASP´s is mir neu, wir haben diesbezüglich nie Probleme gehabt und wir hatten schon ein paarmal GrünWeiss vor Ort, aber wenn du Vollprofi bist, wird das so sein. Grüsse, Joachim |
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#47
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| Zitat:
Da die Räumlichkeiten aber der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist das Öffentlicher Raum. Beantwortet somit ********** Anmerkung gleich mit. Joachim, das dort teilweise grosszugig drüber weg geschaut wird, schrieb ich bereits. Das Problem tritt meisst erst nach Gebrauch einer Waffe auf. Aber §39 Abs.2 & 5 ist eindeutig. |
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#48
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| Hi Rene, Aber in der Realität wird niemand zur Polizei gehen und nen ASP als Einsatzwaffe anmelden auch wenns so eigentlich laut Gesetz erforderlich ist. Und wenn,dann würden sich die Bullen bedanken wenn Ich jede Woche was weiß Ich wieviel mann in die Wache schicken würde. Wenn man sich stur an die Gesetze halten würde,dürfte man auch keine Leibesvisite durchführen(Körperverletzung) und auch keine Ausweise kontrollieren(Kein Hoheitsrecht). Und somit bleibt dann Unsere Arbeit überflüssig. Aber Du hast im grossen und ganzen recht. Greetinxxx... |
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