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  #31  
Alt 14-03-2004, 12:45
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 501
Standard Eigezogen ...

Es gibt natürlich Möglichkeiten, in bestimmten Situationen bestimmte Gegenstände aus Sicherheitsgründen und als vorbeugende Maßnahme zu beschlagnahmen. Wenn aber keine Verstöße gegen Bestimmungen vorliegt müssen die natürlich auch wieder ausgehändigt werden ( z.B. später im Polizeirevier). Wenn nicht freiwillig, dann Klage.

Womit haben die es denn begründet?

Geändert von Lino (24-07-2004 um 14:41 Uhr).
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  #32  
Alt 23-07-2004, 12:25
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: MMA, JF/JKD, Kali,CSW,TKD
 
Registrierungsdatum: 27.03.2004
Ort: Bochum
Alter: 37
Beiträge: 67
Standard

Der in Deutschland frei (an Personen ab 18 Jahre) verkäufliche Teleskop-Schlagstock darf nicht mit einem Totschläger verwechselt werden. Der Teleskopschlagstock besteht aus starrem Material, wobei ein Totschläger eine Feder mit Stahlkugel besitzt. Die letztgenannten Geräte sind verboten und führen bei jedem Antreffen automatisch zu einer Anzeige.

Aber auch die Teleskopschlagstöcke sind nicht überall frei zu führen! Man darf sie nicht zu Volksfesten, Demo´s und Fußallspielen oder ähnlichen Veranstaltung mitführen. Eine Zuwiderhandlung würde eine Anzeige und Sicherstellung nach sich führen.

Du hättest die Möglichkeit bei uns in einem Einzeltraining etwas über den Umgang mit dieser Waffe zu lernen. Zu dieser Veranstaltung würden wir Dir anbieten sie aufzunehmen, damit Du nichts vergisst.
Voraussetzung zu einem solchen Training ist Deine Reise nach Bochum und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, welches frei ist von Einträgen.

Bis dahin
arndt
__________________
"Der einzig einfache Tag war gestern!"
www.ifcm.de
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  #33  
Alt 24-07-2004, 14:44
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 12.02.2002
Beiträge: 501
Standard

Zitat:
Zitat von a.malle
...

Aber auch die Teleskopschlagstöcke sind nicht überall frei zu führen! Man darf sie nicht zu Volksfesten, Demo´s und Fußallspielen oder ähnlichen Veranstaltung mitführen. Eine Zuwiderhandlung würde eine Anzeige und Sicherstellung nach sich führen.

...

.
arndt
Das hatten wir ja schon - gehört unter dem Sammelbegriff "öffentliche Veranstaltungen", wie es im Gesetz ausgedrückt wird.

Lino
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  #34  
Alt 22-02-2005, 14:46
Benutzerbild von shotokan-man
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Shotokan Karate-Do, Selbstverteidigung, bischen Grappling,früher Kick-Boxen
 
Registrierungsdatum: 05.10.2004
Ort: Deutschland
Alter: 34
Beiträge: 868
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Soweit ich weis braucht man dazu auch den kleinen Waffenschein oder?
Bin mir da aber nicht sicher.
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  #35  
Alt 18-03-2005, 08:31
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: jiu-jitsu;escrima;wing_chun
 
Registrierungsdatum: 24.01.2002
Beiträge: 8
Standard

Hallo

Ich kann mich der Meinung der Anderen nur anschließen. AEK ( Arnis- Escrima Kali) Literatur ist die gute Möglichkeit die du hast, oder Video's. Die Beste aber, wäre du schließt dich einem AEK - Sportverein, Club, Kampfsportschule, oder ähnlichem an, indem Stock- bzw. Waffenkampf gelehrt wird. Denn diese Techniken die du dort lernst, sind anwendbar mit deinem Teleskopi.
Meine Empfehlung für deutschsprachige Bücher, wären:

Arnis- Escrima - Kali "Die Kunst der wirbelnden Stöcke"
von G. Siebert (ISBN: 3878920636)

Schaue vieleicht mal bei Amazon. de vorbei und gebe Suchbegriffe ein: Wie zum Beispiel: - Arnis
- Escrima
- Kali

Dort werden dann englisch, deutschsprachige Bücher & Videos angezeigt.

Viel Spaß beim Suchen und trainieren.

Gruß Marci
__________________________________________________ _______________
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  #36  
Alt 20-03-2005, 08:08
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Kampfkunst
 
Registrierungsdatum: 18.08.2004
Alter: 33
Beiträge: 266
Standard

Hallo,

lernen aus Bücher ist so eine Sache. Wenn man es richtig lernen will, dann sollte man lieber zu einer Schule gehen, wo der Trainer einen auch verbessern kann. Dazu kann man dann natürlich auch zusätzliche Literatur benutzen.

Grüße
Stefan
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  #37  
Alt 09-04-2005, 18:37
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: Escrima, JKD
 
Registrierungsdatum: 02.10.2004
Beiträge: 3
Standard

[quote=OhhDreascher]1. Darf ich einen Teleskopschlagstock, auf einer öffentlichen Veranstalltung mit mir führen (Party bei der ich slebst zum organisationsteam gehöre) ???

2. Darf ich ihn offen tragen oder muss ich ihn verdekct tragen (gibts unterschiede zB. öffentliche veranstalltung verdeckt und sonst nicht ?)???



Das Führen eines Teleskop-Schlagstockes auf einer öffentlichen Veranstaltung ist ein Vergehen nach dem Waffengesetz, und kann mit Gefängnis bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden
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