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  #1  
Alt 19-03-2008, 23:39
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WuShu
 
Registrierungsdatum: 19.01.2008
Alter: 20
Beiträge: 34
Standard Teleskopschlagstock noch erlaubt???

Hey Leutz,

jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
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  #2  
Alt 19-03-2008, 23:49
Benutzerbild von miskotty
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Kampfkunst: kungfu im ehrwürdigen nacktmullstil/geheimnissvoller ewto superkämpfer
 
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Ort: 3. ebene 2.tür links
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Standard

Zitat:
Zitat von Asusku Beitrag anzeigen
Hey Leutz,

jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
nein
__________________
wenn alle stricke reissen...kann man sich nicht mal mehr aufhängen
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  #3  
Alt 20-03-2008, 07:38
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Kung-Fu Softnunchaku
 
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Alter: 37
Beiträge: 286
Standard

Zitat:
Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
nein
So ist es. Ein "sozial anerkannter Grund" im Sinne des (künftigen) WaffG wird wohl kaum vorliegen.

Naja, streng genommen darf so ein Teleskopschlagstock schon mitgeführt werden: in einem verschlossenen Behältnis. Aber wer will schon eine (verschlossene) Geldkassette am Gürtel tragen? Und wenn dann kann man die besser nach dem eventuellen Angreifer werfen, als vorher den Schlagstock rauszufummeln.
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  #4  
Alt 20-03-2008, 07:44
Benutzerbild von higher
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Kampfkunst: ...
 
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Beiträge: 168
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solltest du doch einen haben und zufällig kontrolliert werden sollten dich keine weiteren konsequenzen erwarten, doch der schlagstock wird eingezogen, meineswissens!
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  #5  
Alt 20-03-2008, 08:01
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: Kung-Fu Softnunchaku
 
Registrierungsdatum: 17.02.2005
Alter: 37
Beiträge: 286
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Zitat:
Zitat von higher Beitrag anzeigen
solltest du doch einen haben und zufällig kontrolliert werden sollten dich keine weiteren konsequenzen erwarten, doch der schlagstock wird eingezogen, meineswissens!
Ein Bußgeld wird es sicher geben. Den eingezogene Schlagstock müsste man zurückverlangen können (sofern man nicht zB in die Vernichtung eingewilligt hat). Schließlich ist er nicht komplett verboten.
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  #6  
Alt 20-03-2008, 10:00
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WuShu
 
Registrierungsdatum: 19.01.2008
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Beiträge: 34
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mm gut zuwissen danke.

man ist das ne scheiße hier. naja was will man machen.
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  #7  
Alt 20-03-2008, 11:29
Benutzerbild von kinkon
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Kampfkunst: warten
 
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Alter: 30
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Teli im Privatbereich ist sowieso nur was für Paranoiker, my two cents!
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  #8  
Alt 20-03-2008, 11:35
Benutzerbild von Messerjocke2000
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Beiträge: 484
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Zitat:
Zitat von Asusku Beitrag anzeigen
Hey Leutz,

jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
Erstmal Nein.
Ausser, Du hast einen "allgemein anerkannten Zweck" ODER transportierst das Teil in einem "verschlossenen Behältnis"

Es ist aber noch nicht klar, was alles unter den annerkannten Zweck fällt und auch nicht, was ein verschlossenes Behältnis denn nun genau ist.

Da sind sich nicht mal die Politiker einig, die im Ausschuss saßen, der den Schwachsinn verfasst hat.

nix genaues weiss man also noch nicht...

Kilian
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  #9  
Alt 20-03-2008, 14:15
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Beiträge: 24
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Zitat:
jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
laß es lieber. kommst du in eine notlage und verwendest du das teil (egal wie verpackt) kann dir unterstellt werden das du "gewaltbereit" warst....

also lieber etwas unverfängliches mitführen.
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  #10  
Alt 20-03-2008, 14:18
Benutzerbild von kinkon
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: warten
 
Registrierungsdatum: 02.01.2006
Alter: 30
Beiträge: 3.133
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Zitat:
Zitat von andi21 Beitrag anzeigen
also lieber etwas unverfängliches mitführen.
Die Hände, Ellbogen, Knie und Füsse z.B.!
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  #11  
Alt 20-03-2008, 14:21
Benutzerbild von ShantiX
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Kampfkunst: EP & ebs11i
 
Registrierungsdatum: 11.12.2007
Ort: Viersen
Beiträge: 266
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Zitat:
Zitat von andi21 Beitrag anzeigen
also lieber etwas unverfängliches mitführen.
Knirps Steel Line, wird auch auf Knopfdruck groß
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GG: "Wenn Du Dich mit Deinem Auto der Lichtgeschwindigkeit näherst, wird das Auto unendlich schwer..."
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  #12  
Alt 21-03-2008, 09:37
Benutzerbild von Birdsegg
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Kampfkunst: Latosa Weapon System
 
Registrierungsdatum: 27.07.2007
Ort: Immenhausen bei Kassel
Alter: 36
Beiträge: 86
Standard ..Tele..

Die Frage ist doch eher wieso kommt es zu so einem Gesetz?

Aus meiner Sicht gibt es der Polizei endlich die Handhabe Jugendgruppen oder auch Einzeltäter schnell und rechtssicher zu entwaffnen, auch ohne vorrangegangene Straftat.
Da ich ab und zu in der Jugendpflege mithelfe halte ich persönlich das für sehr gut.
Neulich stand ein 13 Jähriger bei uns im Jugendzentrum mit einem großen Einhandmesser und bedrohte die anderen Kids... Tja abgenommen und Gespräch mit den Eltern!

Auf der anderen Seite nimmt es Bürgern die sich gegen eine Tat wehren wollen, die an sich eindeutig rechtswirdig ist, eine wichte Verteidigungsmöglichkeit.

Mein Rat lass das Ding zu hause, außer Du hast eine Erlaubnis dafür.
Ansonsten lern Block- oder Querflöte ;-)


Gruß.


Birdsegg
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  #13  
Alt 21-03-2008, 14:55
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WuShu
 
Registrierungsdatum: 19.01.2008
Alter: 20
Beiträge: 34
Standard

hehe

musikalisch bin ich leider nicht aber es gibt ja noch genug andere möglichkeiten
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  #14  
Alt 21-03-2008, 17:29
Benutzerbild von Stoiker
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst:
 
Registrierungsdatum: 02.08.2002
Beiträge: 608
Standard

Seid ihr da sicher, dass der Teli nun nicht mehr geführt werden darf?

Ja, ja, ich weiß, ich habe den Absatz über Hieb- und Stichwaffen im neuen Waffengesetz auch gelesen, aber vor kurzem gab es hier eine Diskussion über Kubotans und die dürfen wohl noch mitgeführt werden (obwohl sie von ihrem Einsatzzweck ganz klar zum "Hieben" gedacht sind).

Ich habe noch nirgendwo offiziell gelesen, dass Telis nun nicht mehr geführt werden dürften. Habt ihr das irgendwo gelesen oder interpretiert ihr das Waffengesetzes?

Gruß
Stoiker
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  #15  
Alt 21-03-2008, 17:44
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: wing tsung, escrima concepts
 
Registrierungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 63
Standard

Sooo Leute bremst euch mal, bisher gibt es nur eine Elektronisch vorabfassung des Gesetzentwurfs, d.h. das Gesetzt is noch nicht Spruchreif.!!!!!!

Nach bisherigen Erkenntnisen stellt eine Zuwiederhandlung bei bisher legalen Waffen lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Somit muss jeder selber wissen, 1) Wie oft ist er im Leben kontrolliert und dabei durchsucht worden
2) Wie viel Bussgeld ist mir die eigene Sicherheit wert wenn ich kontrolliert werde? Ich persönlich werde mein Einhandmesser weiter am Mann führen.
3) Wenn du deinen Teli bisher eingesetzt hättest, wärst du vor Gericht auch nicht besser dagestanden wie jetzt, dass wurde weiter oben bereits angeführt.
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