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#1
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| Hey Leutz, jetzt haben wir mal wieder so ein super tolles neues Waffengesetz und ich wollte mal fragen ob das Private mitführen eines Teleskopschlagstocks noch erlaubt ist???
__________________ Quan lian qian bian yong zai yi shi! 1000 Mal Üben damit es einmal funtioniert! |
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#2
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| nein
__________________ wenn alle stricke reissen...kann man sich nicht mal mehr aufhängen |
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#3
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| So ist es. Ein "sozial anerkannter Grund" im Sinne des (künftigen) WaffG wird wohl kaum vorliegen. Naja, streng genommen darf so ein Teleskopschlagstock schon mitgeführt werden: in einem verschlossenen Behältnis. Aber wer will schon eine (verschlossene) Geldkassette am Gürtel tragen? Und wenn dann kann man die besser nach dem eventuellen Angreifer werfen, als vorher den Schlagstock rauszufummeln. ![]() |
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#4
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| solltest du doch einen haben und zufällig kontrolliert werden sollten dich keine weiteren konsequenzen erwarten, doch der schlagstock wird eingezogen, meineswissens! |
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#5
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| Ein Bußgeld wird es sicher geben. Den eingezogene Schlagstock müsste man zurückverlangen können (sofern man nicht zB in die Vernichtung eingewilligt hat). Schließlich ist er nicht komplett verboten. |
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#6
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| mm gut zuwissen danke. man ist das ne scheiße hier. naja was will man machen.
__________________ Quan lian qian bian yong zai yi shi! 1000 Mal Üben damit es einmal funtioniert! |
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#7
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| Teli im Privatbereich ist sowieso nur was für Paranoiker, my two cents! ![]()
__________________ bla |
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#8
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| Ausser, Du hast einen "allgemein anerkannten Zweck" ODER transportierst das Teil in einem "verschlossenen Behältnis" Es ist aber noch nicht klar, was alles unter den annerkannten Zweck fällt und auch nicht, was ein verschlossenes Behältnis denn nun genau ist. Da sind sich nicht mal die Politiker einig, die im Ausschuss saßen, der den Schwachsinn verfasst hat. nix genaues weiss man also noch nicht... Kilian
__________________ Scheiß auf den Stolz! Stolz tut nur weh, aber er hilft nie. Marsellus Wallace,Pulp Fiction |
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#9
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| Zitat:
also lieber etwas unverfängliches mitführen.
__________________ Capoeira Angola Info & Videos |
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#10
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| Die Hände, Ellbogen, Knie und Füsse z.B.! ![]()
__________________ bla |
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#11
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| Knirps Steel Line, wird auch auf Knopfdruck groß ![]()
__________________ GG: "Wenn Du Dich mit Deinem Auto der Lichtgeschwindigkeit näherst, wird das Auto unendlich schwer..." |
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#12
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| Die Frage ist doch eher wieso kommt es zu so einem Gesetz? Aus meiner Sicht gibt es der Polizei endlich die Handhabe Jugendgruppen oder auch Einzeltäter schnell und rechtssicher zu entwaffnen, auch ohne vorrangegangene Straftat. Da ich ab und zu in der Jugendpflege mithelfe halte ich persönlich das für sehr gut. Neulich stand ein 13 Jähriger bei uns im Jugendzentrum mit einem großen Einhandmesser und bedrohte die anderen Kids... Tja abgenommen und Gespräch mit den Eltern! Auf der anderen Seite nimmt es Bürgern die sich gegen eine Tat wehren wollen, die an sich eindeutig rechtswirdig ist, eine wichte Verteidigungsmöglichkeit. Mein Rat lass das Ding zu hause, außer Du hast eine Erlaubnis dafür. Ansonsten lern Block- oder Querflöte ;-) Gruß. Birdsegg |
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#13
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| hehe musikalisch bin ich leider nicht aber es gibt ja noch genug andere möglichkeiten ![]()
__________________ Quan lian qian bian yong zai yi shi! 1000 Mal Üben damit es einmal funtioniert! |
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#14
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| Seid ihr da sicher, dass der Teli nun nicht mehr geführt werden darf? Ja, ja, ich weiß, ich habe den Absatz über Hieb- und Stichwaffen im neuen Waffengesetz auch gelesen, aber vor kurzem gab es hier eine Diskussion über Kubotans und die dürfen wohl noch mitgeführt werden (obwohl sie von ihrem Einsatzzweck ganz klar zum "Hieben" gedacht sind). Ich habe noch nirgendwo offiziell gelesen, dass Telis nun nicht mehr geführt werden dürften. Habt ihr das irgendwo gelesen oder interpretiert ihr das Waffengesetzes? Gruß Stoiker |
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#15
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| Sooo Leute bremst euch mal, bisher gibt es nur eine Elektronisch vorabfassung des Gesetzentwurfs, d.h. das Gesetzt is noch nicht Spruchreif.!!!!!! Nach bisherigen Erkenntnisen stellt eine Zuwiederhandlung bei bisher legalen Waffen lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Somit muss jeder selber wissen, 1) Wie oft ist er im Leben kontrolliert und dabei durchsucht worden 2) Wie viel Bussgeld ist mir die eigene Sicherheit wert wenn ich kontrolliert werde? Ich persönlich werde mein Einhandmesser weiter am Mann führen. 3) Wenn du deinen Teli bisher eingesetzt hättest, wärst du vor Gericht auch nicht besser dagestanden wie jetzt, dass wurde weiter oben bereits angeführt. |
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