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  #1  
Alt 13-07-2008, 23:52
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Kampfkunst: Judo, Nunchaku
 
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Standard Tetsubishi

Hi zusammen
ich wollte mal fragen ob hier jemand weiss wo man Legal Tetsubishi's und andere (ähnliche) sachen bekommt.Und für was ich die brauche? ich würde gerne mein eigener Fight tempel(dojo) aufmotsen sieht jetzt schon vollbepackt aus^^
Gruss Hajabusa
PS: die felle sind nur proviesorisch und ja das ist ein echtes katana und echte shuriken und auch ein bonsai...
PPS: ich weiss ned so gute quali^^'

Geändert von Hajabusa (16-07-2008 um 01:45 Uhr).
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  #2  
Alt 14-07-2008, 04:03
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erstmal, das mit dem fotografieren solltest du noch üben, schonmal versucht mit vorblitz zu arbeiten?

dann mal die frage wo kommen wir denn her? solltest du aus deutschland kommen solltest du dein arsenal nicht nur in hinblick auf dein alter etwas reduzieren. das katana kann hängenbleiben, allerdings würde ich das nun-chak-dingsbums und die shuriken entfernen. was deine krähenfüße angeht, frag doch die polizei. die setzen die dinger gerne ein um autos zu stoppen.
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R.I.P Horst
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  #3  
Alt 14-07-2008, 15:05
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also^^ich weiss das fotografieren naja....ich hatte nur ein handy^^
1. Das Nunchaku ist "selbstgebastelt" von dem her sollte es nicht unter's WaffG fallen.
2. Ich komme aus der schweiz nahe Zürich
3. Die shuriken sind unscharf aber ich weiss trotzdem....
4. Polizei? Ich bezweifle das ich von denen welche bekomme^^'
trotzdem danke^^
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  #4  
Alt 14-07-2008, 22:06
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Ob du dir etwas selber bastelst oder fertig kaufst, das ist für die Verbotseigenschaft der dann vorliegenden Waffe irrelevant.
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  #5  
Alt 15-07-2008, 00:07
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Oo echt? naja...ihr wisst nichts okay?
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  #6  
Alt 15-07-2008, 16:14
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Zitat:
Zitat von Hajabusa Beitrag anzeigen
Oo echt? naja...ihr wisst nichts okay?
wenn man nichtmal die rechtliche einstufung einer waffe kennt sollte man lieber die finger davon lassen.
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  #7  
Alt 15-07-2008, 21:56
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Zitat:
Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
wenn man nichtmal die rechtliche einstufung einer waffe kennt sollte man lieber die finger davon lassen.
Ich hab das CH WaffG durchgelesen in dem fall bei den shuriken weiss ich aber beim nunchaku...ich dachte nur stand nix von "selbsgemacht"...aber ja ok danke für eure Hinweisung^^
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  #8  
Alt 15-07-2008, 22:29
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Mhm. Inwiefern beeinflusst "selbermachen" die Waffeneigenschaft?
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  #9  
Alt 15-07-2008, 22:58
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ok ich geb mich geschlagen aber wer ist heute schon 100% legal?
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  #10  
Alt 15-07-2008, 23:17
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Zitat:
Zitat von Hajabusa Beitrag anzeigen
ok ich geb mich geschlagen aber wer ist heute schon 100% legal?
naja, eien vorstrafe wegen illegalem waffenbesitz macht sich später sicherlich gut wenn du bei ner bewerbung mal ein führungszeugnis vorlegen musst.
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  #11  
Alt 15-07-2008, 23:47
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Zitat:
Zitat von Hajabusa Beitrag anzeigen
...aber wer ist heute schon 100% legal?
Legitimiert das Unrecht anderer Dich dazu, selbiges zu tun? Ist dann die Illegalität weniger schlimm, weil es andere auch getan haben?
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