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  #16  
Alt 26-03-2008, 01:03
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wilommen in england liebe deutschen.

freut euch dass es in den news nichtmehr sooft heisst "mit messer niedergestochen" dank dem neuen gesetz, dürft ihr umso öfter hören "mit schraubenzieher erstochen", und wenn diese verboten werden heissts halt wieder wie vor 10'000 jahren "erwürgt"

was mich allerdings mehr interessiert, ist, was alles als geschlossenes behältnis gilt, denn ein etui ist auch ein geschlossenes behältnis.
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YOGAKA MMA Academy
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  #17  
Alt 26-03-2008, 07:18
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
was mich allerdings mehr interessiert, ist, was alles als geschlossenes behältnis gilt, denn ein etui ist auch ein geschlossenes behältnis.
Im Entwurf heisst es "verschlossenen Behältnis", d.h. mit einem Schloss versehen.

Gruß
Wolverine
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  #18  
Alt 26-03-2008, 07:22
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Zitat:
Zitat von Jörg B. Beitrag anzeigen
Von vorauseilendem Gehorsam halte ich überhaupt nichts. Ich würde mir ohne Bedenken ein Spike in der Standardausführung kaufen, das S&W H.R.T. eher nicht.
.
Hallo Jörg,

ich halte auch nichts von vorauseilenden Gehorsam und das Spike würde mich auch schon interessieren. Trotzdem sehe ich die Gefahr das Dir aus dem Führen des Spikes ein Strick gedreht werden kann weil es von Cold Steel explizit als Waffe angeboten wird. Bevor ich meine Zuverlässigkeit riskiere kaufe ich mir lieber ein Messer was nicht als Waffe angeboten wird, wie z.B. das Messer was Du verlinkt hast.

@-Ares-:
Wie schon mehrfach erwähnt. Unabhängig von der Klingenform (Verbotene Gegenstände ausgenommen) solltest Du kein Einhandmesser, Messer mit Klingen >12cm und Messer die vom Hersteller als Waffe angeboten werden führen.
Es gibt zwar diese Ausnahmen im Gesetz:

3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Die ist aber so schwamming das Du vor Gericht sehr viel Pech haben kannst. Für mich wäre das Führen eines Messer zur Notwehr ein "allgemein anerkanter Zweck" Für einige Richter und Politiker aber sicher nicht...
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  #19  
Alt 26-03-2008, 09:32
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Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
Im Entwurf heisst es "verschlossenen Behältnis", d.h. mit einem Schloss versehen.
In WO hat jemand vor kurzem einen Brief gepostet, den er an zwei Politiker (eine/r CDU, eine/r SPD, beide haben an der WaffG-Novelle mitgearbeitet) geschrieben hat, samt den Antworten dazu.

Eine/r schrieb, als verschlossenes Behältnis würde ein normaler Rucksack mit Reißverschluß ausreichen, der/die andere hingegen meinte, verschlossen = mit einem Schloß abgeschlossen.

Wenn schon zwei Leute, die an der aktuellen Fassung des Gesetzes aktiv mitgewirkt haben, uneins sind, was die Bestimmungen aussagen, wie soll der Polizist auf der Straße, geschweige denn der Bürger wissen, was geht und was nicht?
Null Rechtssicherheit.

Mir ist es wurscht, ich trage ab Dienstag ein gesetzeskonformes Fixed am Gürtel und gut isset.
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Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.)

Geändert von Jörg B. (26-03-2008 um 09:52 Uhr).
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  #20  
Alt 26-03-2008, 10:08
Benutzerbild von Wolverine
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Zitat:
Zitat von Jörg B. Beitrag anzeigen
Eine/r schrieb, als verschlossenes Behältnis würde ein normaler Rucksack mit Reißverschluß ausreichen, der/die andere hingegen meinte, verschlossen = mit einem Schloß abgeschlossen.
Tja, wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man glatt über soviel Dummheit lachen
Im Entwurf wird übrigens erläutert, was unter "verschlossenen Behältnis" verstanden wird:
"z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche"

Zitat:
Zitat von Jörg B. Beitrag anzeigen
Mir ist es wurscht, ich trage ab Dienstag ein gesetzeskonformes Fixed am Gürtel und gut isset.
Genau, werde mich auch Zähne knirschend daran halten (obwohl ich nicht unter die Zielgruppe falle) und mit Opinel als Taschenmesser und einem Fixed IWB für den schnellen Zugriff ausstatten.

Gruß
Wolverine
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  #21  
Alt 26-03-2008, 10:49
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Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
Tja, wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man glatt über soviel Dummheit lachen
Wie wahr, wie wahr...

Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
Im Entwurf wird übrigens erläutert, was unter "verschlossenen Behältnis" verstanden wird:
"z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche"
Jau, und durch die Buchstaben z.B. ist der Interpretation/Auslegung Tür und Tor geöffnet. Schon klasse, so eine wachsweiche Formulierung.


Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
Genau, werde mich auch Zähne knirschend daran halten (obwohl ich nicht unter die Zielgruppe falle) und mit Opinel als Taschenmesser und einem Fixed IWB für den schnellen Zugriff ausstatten.
Dito bei mir, wobei ich das Opinel durch ein 'Schweizer' oder ein kleines Laguiole ersetzen werde.
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Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.)
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