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#1
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| Hi liebes KK-Board, wollte mal fragen wie es demnächst mit der Messerserie TheSpikes von ColdSteel nach dem neuen Waffengesetz aussieht. Wird es als Waffe gelten,denn vorher wurde es doch immer als Werkzeug gehandhabt oder? Nya freue mich auf eure Antworten. |
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#2
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| Über die Waffeneigenschaft eines Messers entscheidet in letzter Instanz das BKA, aber wenn man davon ausgeht, dass in Deutschland nur Springmesser und Dolche immer Als Waffe gelten, kann man davon ausgehen, dass das Spike als ganz normales Messer gilt, dass es also ohne Einschränkungen überall getragen werden darf. Außerdem ist noch nichts sicher, denn unser Bundespräsident hat schon einige Gesetze gekippt, die nicht ganz mit dem demokratischen Gedanken des GG übereinstimmen.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#3
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| ich fürchte nur das dürfte eine sehr sehr sehr kleine chance sein.
__________________ Es gibt nur einen wahren Feiertag. ![]() R.I.P Horst |
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#4
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| ach nee, schon gut. |
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#5
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| Mit dem Spike sieht es daher mau aus : THE SPIKE SERIES |
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#6
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| Zitat:
Mein lokaler Händler mit 1000 Werkzeugen Ausgestattet hat mir dieses hier verkauft: http://www.knazis.com/SmithandWesson...4%5B1%5D-L.jpg Sehr gut seitlich am Gürtel zu tragen, stört mein Umfeld nicht, toll verarbeitet, ideal für das aufschneiden von Brötchen usw. Jetzt geben einige Händler im Internet das ganze in der Kategorie Spezialmesser aus (keiner beim Kampfmesser): H.R.T. Steel Tanto - Swords & More Andere Sprechen von einem Boot Knife: Wolfster's Knife Shop Dritte werden sagen Smith & Wesson, ganz klar was das ist! Dabei ist mir der Hersteller beim Kauf nicht einmal aufgefallen, auf der Seite des Herstellers werden zu dem Messer keine Angaben gemacht, zudem ist sie gerade nicht zugänglich. (Und wie ist es mit Einzelanfertigungen oder gar Modifikationen.) Wäre da nicht zu viel Verantwortung auf den Kunden abgewälzt (abgesehen vom Aspekt des Einhandmessers oder 12 cm Klinge), falls es so leicht wäre gegen das Gesetz zu verstoßen? PS Ja sogar bei der Klingenlänge ist man sich uneins: Klingenlänge: 12 cm Klingenlänge 75 mm Geändert von -Ares- (24-03-2008 um 13:48 Uhr). |
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#7
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| Zitat:
Ist kein Einhand-, Butterfly- oder Fallmesser. Klingenlänge ist bei 4,5 Zoll nur 11,43 cm (wenn ich richtig gerechnet habe). Klinge steht nicht im rechten Winkel zum Griff. Also sehe ich da rechtlich auch nach dem neuen WaffenG. kein Problem. Gruß Stoiker |
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#8
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| Bei einem Führverbot von freien Waffen gibt es mit amerikanischer Tantoklinge und Fehlschärfe auf dem Klingenrücken allerdings Probleme. Zumindest für jeden, der dieses Messer nicht nur für die Vitriene kauft.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#9
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Das mit amerikanischen Tantoklingen war mir nicht bewusst, ich dachte es würde sich nur auf echte Dolche beziehen. |
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#10
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| Weil Coldsteel die Spikeserie als Waffe entwickelt hat. Das Tragen von Hieb- und Stichwaffen ist ab den 01.04.08 nicht mehr erlaubt. Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“ und § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. Zu Verdanken habt Ihr das den Grünen und der SPD. Von denen ging diese Gesetztesinitiative aus. Die CDU kann man aber mit ruhigen Gewissen als Mittäter bezeichnen... Ich muß mich jetzt auch nach eine Alternative zu meinen S&W HRT Folder umsehen. Aus Prinzip werde ich mir jetzt ein Messer mit feststehender Klinge zulegen. |
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#11
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![]() Oder siehst du die rechtlichen Probleme bei diesem auch gegeben? Wird anscheinend als Boot Knife geführt. Geändert von -Ares- (24-03-2008 um 19:51 Uhr). |
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#12
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| Von vorauseilendem Gehorsam halte ich überhaupt nichts. Ich würde mir ohne Bedenken ein Spike in der Standardausführung kaufen, das S&W H.R.T. eher nicht. Aber das muß jeder selbst entscheiden, mein Favorit wäre eher ein Messer wie dieses hier. Günstig, Stahl ist nix dolles, aber alltagstauglich. Und reicht für alles.
__________________ Don't judge the world by your own shitty standards. Just because you cannot do something doesn't mean no one else can do it. (James A. Keating) |
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#13
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| ich habe das (standard) spike. und ich finds noch geil. die tragart als neck hat was für sich. das messer gefällt mir optisch sehr. tragen darf ich das in der schweiz meines wissens ohne probleme. ist einschneidig.. obwohl es eindeutig ne waffe ist. stimmt, schärfe ist nicht überragend, schlechter stahl würde ich nicht unbedingt sagen, alles in allem ist es sehr robust. und nadelspitz.. aber eben, der grösste nachteil, in meinen augen: es ist eine reine stichwaffe. schneiden (nicht menschen verletzen, richtig schneiden..) ist quasi unmöglich, zum einen wegen der sehr, sehr dicken klinge, dem schneidewinkel und dem eher "glatten" stahl.. |
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#14
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| Also ein Messer mit dem man nichts anständig schneiden kann ist ja (IMHO) nur von eingeschränktem Nutzen... |
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#15
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| (; genau deshalb sprech ich vom grössten nachteil. ich habe ausserdem noch das crkt first strike.. bei dem verhält es sich ähnlich. (ist aber optisch ganz geil, und vor allem die "kopfüber" tragart haut voll rein.) ich meine, du kannst schon zur not was durchsäbeln.. aber kein vergleich zu andern messern, die ich habe. (zwar sind die meisten mittelklasspreisstandardmesser nix tolles.. aber habe z.b. ein selbst gemachtes aus ner hobelklinge.. jujuju das zieht..^^) |
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