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#16
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| wilommen in england liebe deutschen. freut euch dass es in den news nichtmehr sooft heisst "mit messer niedergestochen" dank dem neuen gesetz, dürft ihr umso öfter hören "mit schraubenzieher erstochen", und wenn diese verboten werden heissts halt wieder wie vor 10'000 jahren "erwürgt" was mich allerdings mehr interessiert, ist, was alles als geschlossenes behältnis gilt, denn ein etui ist auch ein geschlossenes behältnis.
__________________ YOGAKA MMA Academy |
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#17
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| Gruß Wolverine |
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#18
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| ich halte auch nichts von vorauseilenden Gehorsam und das Spike würde mich auch schon interessieren. Trotzdem sehe ich die Gefahr das Dir aus dem Führen des Spikes ein Strick gedreht werden kann weil es von Cold Steel explizit als Waffe angeboten wird. Bevor ich meine Zuverlässigkeit riskiere kaufe ich mir lieber ein Messer was nicht als Waffe angeboten wird, wie z.B. das Messer was Du verlinkt hast. @-Ares-: Wie schon mehrfach erwähnt. Unabhängig von der Klingenform (Verbotene Gegenstände ausgenommen) solltest Du kein Einhandmesser, Messer mit Klingen >12cm und Messer die vom Hersteller als Waffe angeboten werden führen. Es gibt zwar diese Ausnahmen im Gesetz: 3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Die ist aber so schwamming das Du vor Gericht sehr viel Pech haben kannst. Für mich wäre das Führen eines Messer zur Notwehr ein "allgemein anerkanter Zweck" Für einige Richter und Politiker aber sicher nicht... |
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#19
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| Eine/r schrieb, als verschlossenes Behältnis würde ein normaler Rucksack mit Reißverschluß ausreichen, der/die andere hingegen meinte, verschlossen = mit einem Schloß abgeschlossen. ![]() Wenn schon zwei Leute, die an der aktuellen Fassung des Gesetzes aktiv mitgewirkt haben, uneins sind, was die Bestimmungen aussagen, wie soll der Polizist auf der Straße, geschweige denn der Bürger wissen, was geht und was nicht? Null Rechtssicherheit. ![]() Mir ist es wurscht, ich trage ab Dienstag ein gesetzeskonformes Fixed am Gürtel und gut isset.
__________________ Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.) Geändert von Jörg B. (26-03-2008 um 09:52 Uhr). |
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#20
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![]() Im Entwurf wird übrigens erläutert, was unter "verschlossenen Behältnis" verstanden wird: "z.B. in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche" Gruß Wolverine |
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#21
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__________________ Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.) |
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