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#31
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Anhörung äußern und du kannst die beschlagnahmten "Dinge" zurückverlangen. ![]() |
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#32
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StVO - Einzelnorm Im Absatz 5 wirst Du fündig. Dein Tonfa ist sicherlich von Außen gut sichtbar für den Beamten gewesen und daher ein Zufallsfund, auf dem dann weitere Maßnahmen entsprechend der StPO gestützt werden können. Dazu gehören Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen. Und ganz nebenbei, ich hätte Deinem Kumpel zusätzlich auch noch ne Owi-Anzeige allgemein gefertigt und das Messer eingesackt. Gruß |
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#33
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| Ah endlich mal jemand vom FAch.... @Mike S.: Bitte erklär mir doch mal WARUM Du eine OWi-Anzeige wegen dem Messer gestellt hättest? Einfach aus Lust und Laune heraus oder weil schon eine Tonfa im Auto gefunden wurde... also das interessiert mich jetzt mal wirklich! |
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#34
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| "sowie bei meinem Begleiter ein Einhandmesser am Mann, also in der Hosentasche, festgestellt. Eigenartigerweise hat mein Kollege aber keine Konsequenzen zu befürchten. " WaffG - Einzelnorm Abs. 1 Nr. 3 WaffG - Einzelnorm Abs. 1 Nr. 21a Ich glaube, dass sollte reichen. Gruß |
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#35
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| @SkullCrossbone leg dir am besten einen mühlstein ins auto, wenn de dann angehalten wirst sagst die tonfa brauchste um deine mühle zu betreiben um mehl herzustellen. da du ein öko futzi bist & nur selbstgebackenes brot nach alter tradition isst... ![]() ![]() dein arbeitsmesser brauchste natürlich um dein brot zu schneiden, nimmst am besten ein küchenmesser mit (30cm klinge), bloß wie es in deine tasche passt??? mit chukos klöppelste deine gerste/roggen etc...... soll heißen.: lass dir was einfallen.... ansonsten hat mike.s ja schon alles erwähnt..
__________________ "Die Zahl der Feinde ist um ein lächerliches Dreifaches größer." |
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#36
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| @ Mike: Danke aber sowas dachte ich mir schon! Mit diesem Gesetz ist Willkür wirklich und wahrhaftig Tür und Tor geöffnet! ![]() |
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#37
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| Das heißt, wenn ich meine Eskrimasticks auf dem Rücksitz liegen habe oder ein Teppichmesser dann ist das auch eine Ordnungswidrigkeit? |
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#38
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| wieso, die Willkür besteht doch lediglich darin, dass mal ein Auge zugedrückt wird? |
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#39
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| Im Endeffekt kann man nur Hoffen auf einen wohlwollenden oder liberalen Ordnunshüter zu treffen. Ist diesem aber morgens ne Laus über die Leber gelaufen und er hat nen schlechten Tag... sowas kann doch echt nicht sein! |
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#40
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| Zitat:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
__________________ "Die Zahl der Feinde ist um ein lächerliches Dreifaches größer." Geändert von Doc Norris (28-08-2011 um 16:12 Uhr). |
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#41
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| Zitat:
Ein Grund, warum ich mich bei Konfrontation mit Ordnungshütern ironischer oder zynischer Bemerkungen enthalte. ![]() |
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#42
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![]() Zitat:
Und im Gegensatz zu den Feldjägerkontrollen sind Polizisten meist äußerst höflich ![]() Mit was für Autos fährst du denn rum ? Und so zufällig war der Fund nicht, weil bei Vorklappen des Fahrersitzes sofort ersichtlich. Desweiteren brachte erst die Durchsung den Tonfa zum Vorschein, nicht umgekehrt. ![]() Zitat:
Andernfalls müsste man sagen, dass jemand, der zuhause einen Tonfa besitzt, jederzeit bei Öffnen seiner Haustür eine Ordnungswidrigkeit begeht ![]() |
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#43
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| Zitat:
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege,dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. im bezug.: Tonfa verwendung zum betreiben deines mühlsteines, zum brotbacken... BRAUCHTUM, da öko futzi....(siehe vorletzter beitrag) ![]() MESSER zum BROTSCHNEIDEN.....oder ARBEITSWERKZEUG zum erfüllen des brauchtums.... ![]() mit dem auto als geschlossener behälter..... is auch cool....![]() VIEL GLÜCK.
__________________ "Die Zahl der Feinde ist um ein lächerliches Dreifaches größer." Geändert von Doc Norris (28-08-2011 um 18:55 Uhr). |
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#44
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| Zitat:
In der Wohnung führst du es ja nicht.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#45
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| Wer weiß wer weiß... evtl. paranoide Angst vor Einbrechern oder als Mücken-Stop-Schlägel! ![]() |
![]() |
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