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  #1  
Alt 20-04-2005, 21:14
Benutzerbild von captainplanet
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Standard Der Totschläger. Wieso verboten?

Der Totschläger, auch als Stahlrute bekannt, ist ganz was Böses! Ganz streng ist´s verboten, sowas auch nur zu besitzen!!!
Wieso eigentlich? Es ist doch nichts anderes als ein Teleskopschlagstock, nur daß die einzelnen Elemente halt Stahlfedern sind. Verursacht das andere, schlimmere Verletzungen als ein herkömmlicher Teleskopschläger, so daß ein Verbot gerechtfertigt wäre? Wenn nein, worin liegt sonst eigentlich der Vorteil?
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  #2  
Alt 20-04-2005, 21:19
Benutzerbild von Maximilian2005
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Kampfkunst: Kickboxen, Boxen
 
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Also ich finde es richtig das er verboten ist. Soweit ich weiß ist er doch nur zum Schlagen da. Also ist es doch eigentlich dieselbe Geschichte wie mit einem Schlagring. Der ist auch verboten
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  #3  
Alt 20-04-2005, 21:29
Benutzerbild von nrwboy
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Kampfkunst: Board-Fu
 
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meiner meinung nach sollten alle gegenstände, die dafür gemacht worden sind um menschen zu verletzen verboten werden sein. und zwar alles, schlagstock, schlagringe, etc.

ausnahme: polizei, sicherheitsdienst, usw.
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  #4  
Alt 20-04-2005, 21:46
Benutzerbild von Bushido_85
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Kampfkunst: Im Wald Schnecken schubsen
 
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hmmm warum nur...

ich mein allein bei der namen totschläger sollten doch schon alle glocken läuten, oder?

oss
bushido
__________________
Auf dem Weg der Kampfkünste gibt es keine Abkürzung.
Klick mich
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  #5  
Alt 20-04-2005, 21:57
Benutzerbild von captainplanet
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Kampfkunst: Aikido
 
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Das sind ja sehr hilfreiche Beiträge, muß ich schon sagen!
Natürlich ist die Bezeichnung "Totschläger" ziemlich archaisch, aber das ist doch noch kein Grund. Mich interessiert vor allem, was genau der Vorteil der Konstruktion mit den Stahlfedern ist! Die Sinnhaftigkeit von Verboten generell möchte ich hier nicht diskutieren, das gibt es alles schon (-> Suchfunktion...)

Geändert von captainplanet (20-04-2005 um 23:30 Uhr).
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  #6  
Alt 20-04-2005, 22:10
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Beiträge: 1.491
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Das hat damit zu tun, dass der "Kopf" der Waffe so schön schwingt am Ende des Federstabes und dabei Geschwindigkeiten entwickelt, die für ein 17 Schraubenkopfgrosses Objekt doch ziemlich fiess sind, ähnlich einem Nunchaku. Zudem trifft gerade dieser Teil auch noch bei einfacher Abwehr à la Arm in den Schlag halten. Die eigentliche Auftreffläche reduziert sich also auf den Kopf der Waffe, da der Rest frei schwingt. Bruchgarantie an allen Knochen ! So hörte ich aus verschiedenem Munde, auch richterlichem bei IHK und es klingt mir sehr plausibel, dass da der Gesetzgeber Einhalt bietet.

gruss

domme
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  #7  
Alt 20-04-2005, 22:25
Benutzerbild von nrwboy
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Beiträge: 763
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ich finde, dass die gesetzgeber in diesem land keine ahnung von tutten und blasen haben. ein teleskopschlagstock ist genauso gefährlich wie dieser komische stock der am ende noch federt. wenn man einen teleskopschlagstock verbietet, da verstehe ich die logik nicht, dass man dann andere sachen nicht verbietet, entweder alles verbieten oder einfach alles sein lassen.
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  #8  
Alt 20-04-2005, 23:00
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Mein Teli hat am ende auch ein Knubel.

Gruss
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  #9  
Alt 20-04-2005, 23:07
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auch zum beispiel ein baseballschläger ist sowieso viel härter, oder eine brechstange sowieso man kann eigentlich auch einfach irgendein stahlrohr nehmen, aber sowas kann man ja nich verbieten
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  #10  
Alt 20-04-2005, 23:39
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Zitat:
Zitat von firefeet
auch zum beispiel ein baseballschläger ist sowieso viel härter, oder eine brechstange sowieso man kann eigentlich auch einfach irgendein stahlrohr nehmen, aber sowas kann man ja nich verbieten
Der Unterschied liegt in der Zweckbestimmung. Auch mit einem Schraubenzieher kann man töten (wahlweise auch Teelöffel, Nagelfeile etc.) mit einem "Totschläger jedoch nicht schrauben. Will meinen: Es gibt keinen sinnvollen Einsatz für dieses Utensil.
__________________
Fight with us!
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  #11  
Alt 21-04-2005, 06:49
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: LYWC
 
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@nrwboy: Ich habe beide Objekte in der Hand gehabt und ein Totschläger ist sehr viel gefährlicher als ein Teleskopschlagstock. Vielleicht war meine Schilderung mit dem Nachfedern des Knubbels oben nicht deutlich genug, dass es verständlich war, aber da liegt der Unterschied.

gruss

domme
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  #12  
Alt 21-04-2005, 07:55
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Eben. Die Zweckbestimmung macht's. So ein Totschläger ist ja wirklich zu nichts zu gebrauchen, nicht mal für sportliche oder artistische Zwecke, wie beispielsweise das Nunchaku.

§ 1 WaffG 2002
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

In der Anlage zum WaffG findet sich dies hier (nur Auszüge):

1.3
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt
sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);

So, ich hoffe, das hat euch geholfen.
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  #13  
Alt 21-04-2005, 08:34
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Zitat:
Zitat von nrwboy
ich finde, dass die gesetzgeber in diesem land keine ahnung von tutten und blasen haben. ein teleskopschlagstock ist genauso gefährlich wie dieser komische stock der am ende noch federt.
Experte?
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  #14  
Alt 21-04-2005, 10:01
Benutzerbild von captainplanet
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Kampfkunst: Aikido
 
Registrierungsdatum: 13.12.2004
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Also das mit der Zweckbestimmung laß ich mir noch einreden, obwohl ich keinen relevanten Unterschied zu einem herkömmlichen Teleskopschläger sehe.
Was mir nicht einleuchtet ist das mit der Feder: Da die Waffe nicht starr ist, kann sie beim Auftreffen niemals die ganze Wucht des Schlages auf das Ziel übertragen. Die Feder würde an einem Hindernis, das sie nicht sofort durchschlägt einfach vorbeigleiten. Das schnalzt dann zwar ziemlich, ähnlich wie bei einer Peitsche aber daß man damit wirklich einen stärkeren Knochen durchhaut kann ich mir net so ganz vorstellen.
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  #15  
Alt 21-04-2005, 10:28
Benutzerbild von Eskrima-Düsseldorf
Moderator
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Beiträge: 4.091
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Die Waffe wird aber durch die Feder sehr stark beschleunigt (auch ähnlich wie bei einer Peitsche) wodurch mit minimalem Kraftaufwand eine sehr starke Kraft übertragen wird.


Zitat:
ich finde, dass die gesetzgeber in diesem land keine ahnung von tutten und blasen haben. ein teleskopschlagstock ist genauso gefährlich wie dieser komische stock der am ende noch federt. wenn man einen teleskopschlagstock verbietet, da verstehe ich die logik nicht, dass man dann andere sachen nicht verbietet, entweder alles verbieten oder einfach alles sein lassen.
ich finde nrwboys rechtsschreibung super. hat man dir die umschalttaste geklaut oder warum schreibst du alles klein? was blasen ist weis ich aber was ist tutten, habe da auch keine ahnung von.

Grüße

Christian
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