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#1
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| Der Totschläger, auch als Stahlrute bekannt, ist ganz was Böses! Ganz streng ist´s verboten, sowas auch nur zu besitzen!!! Wieso eigentlich? Es ist doch nichts anderes als ein Teleskopschlagstock, nur daß die einzelnen Elemente halt Stahlfedern sind. Verursacht das andere, schlimmere Verletzungen als ein herkömmlicher Teleskopschläger, so daß ein Verbot gerechtfertigt wäre? Wenn nein, worin liegt sonst eigentlich der Vorteil? ![]() |
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#2
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| Also ich finde es richtig das er verboten ist. Soweit ich weiß ist er doch nur zum Schlagen da. Also ist es doch eigentlich dieselbe Geschichte wie mit einem Schlagring. Der ist auch verboten |
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#3
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| meiner meinung nach sollten alle gegenstände, die dafür gemacht worden sind um menschen zu verletzen verboten werden sein. und zwar alles, schlagstock, schlagringe, etc. ausnahme: polizei, sicherheitsdienst, usw. |
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#4
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| hmmm warum nur... ich mein allein bei der namen totschläger sollten doch schon alle glocken läuten, oder? oss bushido |
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#5
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| Das sind ja sehr hilfreiche Beiträge, muß ich schon sagen! Natürlich ist die Bezeichnung "Totschläger" ziemlich archaisch, aber das ist doch noch kein Grund. Mich interessiert vor allem, was genau der Vorteil der Konstruktion mit den Stahlfedern ist! Die Sinnhaftigkeit von Verboten generell möchte ich hier nicht diskutieren, das gibt es alles schon (-> Suchfunktion...) ![]() Geändert von captainplanet (20-04-2005 um 23:30 Uhr). |
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#6
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| Das hat damit zu tun, dass der "Kopf" der Waffe so schön schwingt am Ende des Federstabes und dabei Geschwindigkeiten entwickelt, die für ein 17 Schraubenkopfgrosses Objekt doch ziemlich fiess sind, ähnlich einem Nunchaku. Zudem trifft gerade dieser Teil auch noch bei einfacher Abwehr à la Arm in den Schlag halten. Die eigentliche Auftreffläche reduziert sich also auf den Kopf der Waffe, da der Rest frei schwingt. Bruchgarantie an allen Knochen ! So hörte ich aus verschiedenem Munde, auch richterlichem bei IHK und es klingt mir sehr plausibel, dass da der Gesetzgeber Einhalt bietet.gruss domme |
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#7
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| ich finde, dass die gesetzgeber in diesem land keine ahnung von tutten und blasen haben. ein teleskopschlagstock ist genauso gefährlich wie dieser komische stock der am ende noch federt. wenn man einen teleskopschlagstock verbietet, da verstehe ich die logik nicht, dass man dann andere sachen nicht verbietet, entweder alles verbieten oder einfach alles sein lassen. |
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#8
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| Mein Teli hat am ende auch ein Knubel. Gruss |
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#9
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| auch zum beispiel ein baseballschläger ist sowieso viel härter, oder eine brechstange sowieso man kann eigentlich auch einfach irgendein stahlrohr nehmen, aber sowas kann man ja nich verbieten ![]() |
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#10
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| Zitat:
__________________ Fight with us! |
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#11
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| @nrwboy: Ich habe beide Objekte in der Hand gehabt und ein Totschläger ist sehr viel gefährlicher als ein Teleskopschlagstock. Vielleicht war meine Schilderung mit dem Nachfedern des Knubbels oben nicht deutlich genug, dass es verständlich war, aber da liegt der Unterschied. gruss domme |
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#12
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| Eben. Die Zweckbestimmung macht's. So ein Totschläger ist ja wirklich zu nichts zu gebrauchen, nicht mal für sportliche oder artistische Zwecke, wie beispielsweise das Nunchaku. § 1 WaffG 2002 (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. In der Anlage zum WaffG findet sich dies hier (nur Auszüge): 1.3 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8 1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe; 1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus); So, ich hoffe, das hat euch geholfen. |
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#13
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| Zitat:
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#14
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| Also das mit der Zweckbestimmung laß ich mir noch einreden, obwohl ich keinen relevanten Unterschied zu einem herkömmlichen Teleskopschläger sehe. Was mir nicht einleuchtet ist das mit der Feder: Da die Waffe nicht starr ist, kann sie beim Auftreffen niemals die ganze Wucht des Schlages auf das Ziel übertragen. Die Feder würde an einem Hindernis, das sie nicht sofort durchschlägt einfach vorbeigleiten. Das schnalzt dann zwar ziemlich, ähnlich wie bei einer Peitsche aber daß man damit wirklich einen stärkeren Knochen durchhaut kann ich mir net so ganz vorstellen. |
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#15
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| Die Waffe wird aber durch die Feder sehr stark beschleunigt (auch ähnlich wie bei einer Peitsche) wodurch mit minimalem Kraftaufwand eine sehr starke Kraft übertragen wird. Zitat:
Grüße Christian
__________________ Basic Knife Defense Start der Ausbildungs- und Seminarreihe am 31.01.2009 |
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