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  #46  
Alt 13-01-2012, 12:55
Benutzerbild von Lars´n Roll
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Kampfkunst: Rock´n Roll is a Full Contact Sport (S. Tyler, Aerosmith)
 
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Ort: Temple of Love
Alter: 30
Beiträge: 13.339
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Urban Killing Machete!

Sowas gibts nicht. Du meinst bestimmt Urban Bone Machete!

__________________
Rock´n Roll above all !
Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind?
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  #47  
Alt 13-01-2012, 13:28
Benutzerbild von Schnueffler
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: anderen aua tun ;)
 
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Ort: mitten im Pott, wo alles schwarz und grau ist!
Alter: 37
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Die ist ja eindeutig ein Werkzeug, da Zweckbestimmung gegen Zombies!!!
War überzogen dargestellt. Gab ja genügend Messer, die Combat, Fighting, etc. eingraviert hatten, wo die Zweckbestimmung "Apfel schälen" schwer fällt.
__________________
Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt.
(Leo Tolstoi)
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  #48  
Alt 13-01-2012, 16:49
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Kampfkunst: Karate - Jiu Jitsu
 
Registrierungsdatum: 08.01.2012
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Alter: 29
Beiträge: 10
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Zitat:
Die ist ja eindeutig ein Werkzeug, da Zweckbestimmung gegen Zombies!!!
War überzogen dargestellt. Gab ja genügend Messer, die Combat, Fighting, etc. eingraviert hatten, wo die Zweckbestimmung "Apfel schälen" schwer fällt.
*vorsicht ironie*

1) Dieser Gegenstand ist primär laut der Beschreibung nicht dafür hergestellt Menschen zu verletzten oder zu töten, also maximal ein Gefährliches Werkzeug.
(Zombies sind getötete Menschen, das erschlagen von denen ist nach keinem Gesetz in Deutschland verboten. Heißt solange es dazu kein Gesetz gibt ist es nicht strafbar! Das Maximum wäre Leichenschändung, aber wenn ihr Glaubhaft versichern könnt das es Notwehr war, dürfte das ok sein)

2) Falls die Polizei euch das nicht glaubt, versucht klar zu stellen, das nach den Kino Klassikern "Zombies 1+2+3+4" und neuere Adaptionen, das "Töten von Zombies + Das erhalten der Menschlichen Kultur + das Überleben der Menschen sowie der Eindämmung einer gefährlichen Seuche" euch als "ein berechtigtes Interesse" und "einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Das dürfte jeden überzeugen...

Paul
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  #49  
Alt 18-01-2012, 14:51
KKB-Userstatus: Advanced
Kampfkunst: MT (gelegentlich KM)
 
Registrierungsdatum: 28.07.2011
Alter: 32
Beiträge: 537
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Zitat:
Zitat von Pallor Beitrag anzeigen
*vorsicht ironie*

1) Dieser Gegenstand ist primär laut der Beschreibung nicht dafür hergestellt Menschen zu verletzten oder zu töten, also maximal ein Gefährliches Werkzeug.
(Zombies sind getötete Menschen, das erschlagen von denen ist nach keinem Gesetz in Deutschland verboten. Heißt solange es dazu kein Gesetz gibt ist es nicht strafbar! Das Maximum wäre Leichenschändung, aber wenn ihr Glaubhaft versichern könnt das es Notwehr war, dürfte das ok sein)
StGB § 168 Störung der Totenruhe *Klugscheissmodus*

Notwehr? Ich weiß nicht, kann im Wortlaut des Gesetzes ein toter noch einen rechtswidrigen Angriff ausüben? Schätze aber die Justiz hat nach dem Z-Fall andere Sorgen

Das mit der Waffeneigenschaft nach Zweckbestimmung ist ja ohnehin so eine Sache. Wird durch ein "Combat" oder "Fighting" im Produktnamen aus einem Werkzeug eine Waffe vor dem Gesetz??
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  #50  
Alt 18-01-2012, 16:09
Benutzerbild von sbenji
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Kampfkunst: Leben
 
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Alter: 25
Beiträge: 1.086
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Zitat:
Zitat von § 168 StGB
Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.
zwar könnte das Zerstückeln wandelnder Leichen im Extremfall noch als beschimpfenden Unfug bezeichnet werden. Sofern du die Reste dort belässt, wo sie von der Leiche abfallen, solltest du aber keine Probleme bekommen.
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  #51  
Alt 18-01-2012, 17:52
Benutzerbild von Chen-Xin Danny
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: ---
 
Registrierungsdatum: 17.12.2011
Ort: offiziell wohnungslos,
Alter: 18
Beiträge: 205
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Wer mit einer Machete auf einen Friedhof herumläuft
hat vermutlich einen schweren Dachschaden und
kommt vielleicht in die Klapse.



Chen-Xin
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  #52  
Alt 18-01-2012, 18:11
Benutzerbild von Sokolo
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: Furor Teutonicus
 
Registrierungsdatum: 31.07.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 866
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Zitat:
Zitat von Bamboo Beitrag anzeigen
Notwehr? Ich weiß nicht, kann im Wortlaut des Gesetzes ein toter noch einen rechtswidrigen Angriff ausüben?
Nein, bei Zombies und wilden Tieren liegt keine Notwehr vor sondern ein Defensivnotstand, § 228 BGB.

Zitat:
Schätze aber die Justiz hat nach dem Z-Fall andere Sorgen
Andere Sorgen als die Juristerei? Kann ich mir nicht vorstellen.
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  #53  
Alt 18-01-2012, 20:17
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WT, Escrima
 
Registrierungsdatum: 12.01.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 33
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Ein sehr interessanter Thread, den ich hier gefunden habe. Dazu hätte ich eine klitzkleine Frage, für die ich keinen neuen Thread anlegen möchte und meiner Meinung nach auch hierher passt:

Darf ich mit meinem Golok (Machete aus Indonesien, stumpf geschliffen) im Garten auf einem Privatgrundstück, der leicht von außen eingesehen werden kann, trainieren oder darf man das nur im Dojo?

Es wäre schön, eure Meinungen dazu zu hören, denn genau das habe ich eigentlich vor. Auch mit einem Bo (Langstock) möchte ich trainieren, aber der ist sicherlich unproblematisch, aber beim Golok sieht man 1. nicht von außen, ob's wirklich stumpf ist und 2. vllt. darf man es trotzdem nicht für das Training auf privatem Grund einsetzen ?

Danke im voraus! Gruß SideZhou
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  #54  
Alt 18-01-2012, 21:29
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Arnis, Karate (früher Judo, Wing Chun, Kickboxen, Taekwon Do)
 
Registrierungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 1.005
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Zitat:
Zitat von SideZhou Beitrag anzeigen
Ein sehr interessanter Thread, den ich hier gefunden habe. Dazu hätte ich eine klitzkleine Frage, für die ich keinen neuen Thread anlegen möchte und meiner Meinung nach auch hierher passt:

Darf ich mit meinem Golok (Machete aus Indonesien, stumpf geschliffen) im Garten auf einem Privatgrundstück, der leicht von außen eingesehen werden kann, trainieren oder darf man das nur im Dojo?

Es wäre schön, eure Meinungen dazu zu hören, denn genau das habe ich eigentlich vor. Auch mit einem Bo (Langstock) möchte ich trainieren, aber der ist sicherlich unproblematisch, aber beim Golok sieht man 1. nicht von außen, ob's wirklich stumpf ist und 2. vllt. darf man es trotzdem nicht für das Training auf privatem Grund einsetzen ?

Danke im voraus! Gruß SideZhou
Ja, darfst Du. Viel Spaß damit
__________________
Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!
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  #55  
Alt 19-01-2012, 08:49
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: WT, Escrima
 
Registrierungsdatum: 12.01.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 33
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Zitat:
Zitat von cross-over Beitrag anzeigen
Ja, darfst Du. Viel Spaß damit
Na, da bin ich echt erleichtert. Danke für die Antwort. Ich hatte mit früher dazu nie Gedanken gemacht, aber als ich mir hier eure Beiträge durchgelesen hatte, wurde ich unsicher. Gruß SideZhou
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