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#46
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| Sowas gibts nicht. Du meinst bestimmt Urban Bone Machete! ![]()
__________________ Rock´n Roll above all ! Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind? |
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#47
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| Die ist ja eindeutig ein Werkzeug, da Zweckbestimmung gegen Zombies!!! War überzogen dargestellt. Gab ja genügend Messer, die Combat, Fighting, etc. eingraviert hatten, wo die Zweckbestimmung "Apfel schälen" schwer fällt.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#48
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| Zitat:
1) Dieser Gegenstand ist primär laut der Beschreibung nicht dafür hergestellt Menschen zu verletzten oder zu töten, also maximal ein Gefährliches Werkzeug. (Zombies sind getötete Menschen, das erschlagen von denen ist nach keinem Gesetz in Deutschland verboten. Heißt solange es dazu kein Gesetz gibt ist es nicht strafbar! Das Maximum wäre Leichenschändung, aber wenn ihr Glaubhaft versichern könnt das es Notwehr war, dürfte das ok sein) 2) Falls die Polizei euch das nicht glaubt, versucht klar zu stellen, das nach den Kino Klassikern "Zombies 1+2+3+4" und neuere Adaptionen, das "Töten von Zombies + Das erhalten der Menschlichen Kultur + das Überleben der Menschen sowie der Eindämmung einer gefährlichen Seuche" euch als "ein berechtigtes Interesse" und "einem allgemein anerkannten Zweck dient." Das dürfte jeden überzeugen... Paul |
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#49
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| Zitat:
![]() Notwehr? Ich weiß nicht, kann im Wortlaut des Gesetzes ein toter noch einen rechtswidrigen Angriff ausüben? Schätze aber die Justiz hat nach dem Z-Fall andere Sorgen ![]() Das mit der Waffeneigenschaft nach Zweckbestimmung ist ja ohnehin so eine Sache. Wird durch ein "Combat" oder "Fighting" im Produktnamen aus einem Werkzeug eine Waffe vor dem Gesetz?? |
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#50
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| Zitat:
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#51
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| Wer mit einer Machete auf einen Friedhof herumläuft hat vermutlich einen schweren Dachschaden und kommt vielleicht in die Klapse. ![]() Chen-Xin |
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#52
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![]() Zitat:
Kann ich mir nicht vorstellen. ![]() |
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#53
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| Ein sehr interessanter Thread, den ich hier gefunden habe. Dazu hätte ich eine klitzkleine Frage, für die ich keinen neuen Thread anlegen möchte und meiner Meinung nach auch hierher passt: Darf ich mit meinem Golok (Machete aus Indonesien, stumpf geschliffen) im Garten auf einem Privatgrundstück, der leicht von außen eingesehen werden kann, trainieren oder darf man das nur im Dojo? Es wäre schön, eure Meinungen dazu zu hören, denn genau das habe ich eigentlich vor. Auch mit einem Bo (Langstock) möchte ich trainieren, aber der ist sicherlich unproblematisch, aber beim Golok sieht man 1. nicht von außen, ob's wirklich stumpf ist und 2. vllt. darf man es trotzdem nicht für das Training auf privatem Grund einsetzen ?Danke im voraus! Gruß SideZhou |
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#54
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| Zitat:
![]()
__________________ Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen! |
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#55
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| Na, da bin ich echt erleichtert. Danke für die Antwort. Ich hatte mit früher dazu nie Gedanken gemacht, aber als ich mir hier eure Beiträge durchgelesen hatte, wurde ich unsicher. Gruß SideZhou |
![]() |
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