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  #1  
Alt 01-02-2010, 18:15
Benutzerbild von The little Dragon
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Standard Verbotene Waffen

Hi,
also ich weiß das Nunchacku und Shuriken in Deutschland beide Verboten sind ( über den Sinn darüber könnte man streiten) Gibt es denn noch mehr verbotene Waffen aus Asien die eigentlich Bestandteil der Kampfkünste waren oder sind das die einzigen beiden ?
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  #2  
Alt 01-02-2010, 19:15
Benutzerbild von Robb
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Standard

Wann wurde der Waffenbesitz in Deutschland verboten bzw. so stark eingeschränkt? der erste Beitrag ist schon interessant.
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  #3  
Alt 01-02-2010, 19:18
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schlagring z.B? google mal nach verbotenen waffen findest sicher ethliches.

bei uns in ö ist das nunchaku übrigens erlaubt
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  #4  
Alt 01-02-2010, 23:02
Benutzerbild von BakMee
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Weitere verbotene Waffen sind:

Dreigliederstab (auch genannt:San jetzu Kon, Sanchaku, Sam jit Gun, San jie gun, Three section Staff)

Gliederstab mit 4 Enden (zwei lange außen, zwei kürzere Innen) Bin mir niocht ganz sicher wie die Waffe heißt, mein aber Setuchaku. Fällt beim BKA unter nunchaku (Den richtigen Namen kennen mit Sicherheit hier die Vertreter der jap KK 'te besser)

MAnrikigusari (10000 Man Kraft Kette) Kette von etwa 60 cm Länge mit jeweils ein Gewicht am Ende)

Kusarigama (Sichel, am unteren Ende eine Kette welches ein Gewicht drann hat)

Shogei ( ein längeres Messer mit gekrümmten Widerhaken mit langer Kette, welches ein Metallring am Ende hat.

Werden mit Sicherheit aber noch mehr werden.. Unser BKA lässt sich ja immer wieder was neues einfallen ......

Liebe Grüße,
BakMee
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  #5  
Alt 02-02-2010, 00:29
Benutzerbild von Der Contraveganer
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Nun mal langsam. Die Waffen, die in der BRD verboten sind, sind klar benannt. Eine genaue Liste findet sich im WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 und auf folgender Seite des BKA Bundeskriminalamt Nicht mehr und nicht weniger ist verbindlich. Drei- und Mehrgliederstäbe finden sich dort übrigens nicht.
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  #6  
Alt 02-02-2010, 02:42
Benutzerbild von BakMee
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Nun, so wie es mir polizeilich vorgelegt wurde gehören auch die Mehrgliederstäbe dazu. ICh hatte mich erkundigt da der Dreigliederstab eine traditionelle Waffe in vielen chinesischen KK'ten ist. Dort stand vom BKA das 2 und mehrgliederige Holzstäbe zu den verbotenen Waffen gehören. Irgendwo habe ich glaub ich noch den Ausdruck... Muß nochmal schauen, dann stelle ich es hier rein.
Die Waffe Manrikigusari wird genauso gehandhabt da es zu den, nach dem BKA, Nunchakuähnlichen Waffen gehört.
Mit Shogei und Kusarigama kann man würgen - deshalb verboten.
Obwohl der Shogei erst vor kurzem verboten wurde.
In einigen Shops kann man ihn in der Abblidung noch finden, jedoch steht meist drunter: In Deutschland verboten...
Ich selber hasse diese Verbote, da man genauso gut mit einem Springseil, Abschleppseil, Taschenmesser oder Schlüsselring genauso einen Schaden anrichten kann. Benutzt man einer dieser verbotenen Waffen, so würden sie einem eher hinderlich werden wenn man nicht jahrelang damit trainiert hat.
Viele Kampfkünstler/KAmpfsportler so wie ich trainierten JAhrzehntelang mit Waffen die heute plötzlich verboten werden und das heißt das man alles von heute auf morgen vergessen soll und über Board schmeißen soll weil das Gesetz es auf einmal verbietet.
Ich kannte Leute die mit z.B dem Nunchaku zum Kampfsport überhaupt kamen und so davon begeistert waren und damit sich selber beim Training so viele blaue Flecken und Beulen selber zufügten als wenn man 100 Treppenstufen heruntergefallen war und trotzdem weitermachten. Irgendwann nach vielen vielen Jahren Training waren sie so gut und stolz auf das wie sie mit diesem kleinen Dreschflegen umgehen konnten und mir zeigten wie schnell und geschickt sie damit waren und selbst Kim Silver gaaanz locker in den Schatten stellten. Bummmmmmmsssss.... Plötzlich war das Verbot da. Viele machten trotzdem weiter. Anzeigen kamen und genau diese Leute hatten dann ihre ganze Kunst an den Nagel gehängt...
Mir tut es echt leid genau für diese Leute. Sie hatten echt niemals jemand ein Haar gekrümmt. Waren natürlich durch ihr Vorbild, damals Bruce Lee, total inspiriert worden. Und obwohl ich selber nie ein großer Fan vom Nunchaku oder ein Bruce Lee Fan war, tut es mir immer noch um diese Leute leid. ICh bin gegen diese Verbote aus den besagten Gründen und ich kenne den Ärger den das Gesetz mach(t)en kann...
Und so geht es mit den Verboten gaaanz langsam immer Jahr für Jahr ein Stückchen weiter. Betreibe meine Kunst schon seit 1973 und erlebe es echt auch JAhr für Jahr wie es ein Stückchen immer weiter geht.
Gut nicht alle haben die selbe Einstellung aber wenn ich jemanden unbedingt verletzen möchte brauche ich dazu keine Waffe und wenn, dann gibt es in der heutigen Zeit viel praktischere Dinge als eine traditionelle Waffen...
Spazierstock, Regenschirm, Schlüsselbund, Hundeleine, Feuerzeug, Steine, Gürtel und noch vieles mehr.
Aber wenn die Verbote mal hier auch noch drann gehen wird mein Schreiben hier schon lange vergessen sein.
Liebe Grüße,
BakMee
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  #7  
Alt 02-02-2010, 09:12
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Zitat:
Zitat von BakMee Beitrag anzeigen
Werden mit Sicherheit aber noch mehr werden.. Unser BKA lässt sich ja immer wieder was neues einfallen ......
Da kann das BKA aber nun mal wirklich nichts für. Da darfst Du dich bei den Rot/Rot/Grünen für bedanken...

Zum Gesetz:
WaffG - Einzelnorm

Kurzfassung (ohne Munition und Schusswaffen)
Alles Verboten:
  • Totschläger/flexible Stahlruten
  • Shiriken
  • Faustmesser/Stossdolche
  • Springmesser (außer "Taschenmesser" Def. siehe Gesetz)
  • Fallmesser
  • Nunchucks
  • Butterflymesser
  • "getarnte" Waffen (Stockdegen, Koppelschlossmesser usw.)
  • Flammenwerfer
  • Reizgas ohne Zulassungzeichen
  • Elektroschocker ohne Zulassungszeichen
Das müsste alles sein (wie gesagt ohne Schusswaffen und Mun, da gibts auch noch so einiges.

Die Einschätzungen des BKA, ob etwas Waffe/verbotener Gegenstand ist, finden sich hier:
Bundeskriminalamt

Ob ein Drei/Viergliederstab unter Nunchuk fällt...
Wahrscheinlich schon, weils ja laut Gesetzesbegründung ums Würgen geht.

Sicher kann das aber nur das BKA feststellen. Das kostet dann aber auch etwa 400€.


Kilian
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  #8  
Alt 02-02-2010, 19:39
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Hier sollte abllerdings beachtet werden, dass der Dreigliederstab bauartbedingt nicht zum Würgen geeignet ist, weil die Kettenglieder bzw. die Schnüre/Hanfstränge/etc. in der Regel zu kurz sind um den menschnlichen Hals zu umschliessen. Damit kann man schlichtweg nicht würgen. Maßgeblich für das Vebot von Nunchucku und Shogei ist deren Eignung zum Einsatz als Würgewaffe. Die ist beim Dreigliederstab nicht gegeben. Ob der Dreigliederstab eine dem Nunchuku gleichwertige Schalgwaffe ist, ist für die Bewertung hinsichtlich der Verbotseigenschaft irrelevant.
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  #9  
Alt 03-02-2010, 09:21
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Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
Hier sollte abllerdings beachtet werden, dass der Dreigliederstab bauartbedingt nicht zum Würgen geeignet ist, weil die Kettenglieder bzw. die Schnüre/Hanfstränge/etc. in der Regel zu kurz sind um den menschnlichen Hals zu umschliessen. Damit kann man schlichtweg nicht würgen. Maßgeblich für das Vebot von Nunchucku und Shogei ist deren Eignung zum Einsatz als Würgewaffe. Die ist beim Dreigliederstab nicht gegeben. Ob der Dreigliederstab eine dem Nunchuku gleichwertige Schalgwaffe ist, ist für die Bewertung hinsichtlich der Verbotseigenschaft irrelevant.
Alles richtig. Letztlich feststellen kann das aber halt nur das BKA.
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  #10  
Alt 04-02-2010, 01:58
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Richtig Messerjocke2000, und das BKA sagt: Dreigliederstäbe gehören zur Gattung: Nunchaku und somit ists verboten.
Diese Argument "zum Würgen nicht geeignet" interessiert das BKA nicht und nimmt sich davon nichts an.
Liebe Grüße,
BakMee
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  #11  
Alt 04-02-2010, 02:45
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Springermesser sind soviel ich weiss nicht immer Verboten, da gibt´s dann auch nochma unterschiede vonwegen gerade Klinge ohne "Zähne", gerader Klingenrücken, länge der Klinge etc. das gleiche bei Butterflys, z.B. sind Butterflymesser mit einer Klinge von höchstens 4cm nicht verboten die Maße bei nem Springer weiss ich gerade nicht.
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  #12  
Alt 04-02-2010, 09:58
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Zitat:
Zitat von Berlin31er Beitrag anzeigen
Springermesser sind soviel ich weiss nicht immer Verboten, da gibt´s dann auch nochma unterschiede vonwegen gerade Klinge ohne "Zähne", gerader Klingenrücken, länge der Klinge etc. das gleiche bei Butterflys, z.B. sind Butterflymesser mit einer Klinge von höchstens 4cm nicht verboten die Maße bei nem Springer weiss ich gerade nicht.
Butterflymesser sind verboten!
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  #13  
Alt 04-02-2010, 10:21
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Butterflymesser sind verboten!
ALLE!
Nicht ganz richtig, der Vorposter hat schon recht:

Für Butterflys mit einer Klingenlänge von nicht mehr als 41mm und einer Klingenbreite von unter 10mm gilt das Verbot nicht.
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  #14  
Alt 04-02-2010, 11:04
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Zitat:
Zitat von tustone Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig, der Vorposter hat schon recht:

Für Butterflys mit einer Klingenlänge von nicht mehr als 41mm und einer Klingenbreite von unter 10mm gilt das Verbot nicht.
sind das net diese schlüsselanhänger?
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  #15  
Alt 04-02-2010, 11:11
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Zitat:
Zitat von BakMee Beitrag anzeigen
Richtig Messerjocke2000, und das BKA sagt: Dreigliederstäbe gehören zur Gattung: Nunchaku und somit ists verboten.
Diese Argument "zum Würgen nicht geeignet" interessiert das BKA nicht und nimmt sich davon nichts an.
Liebe Grüße,
BakMee
Gibts da einen Feststellungsbescheid zu? Ich zweifle das nicht an, wäre nur interessant, das schriftlich zu haben.
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