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#31
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| ja, ausser an vollmond und ungeraden donnerstagen
__________________ Und wenn du zu Boden gehst, steh einfach wieder auf |
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#32
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| ohne federunterstützten Klappmechanismus ... ![]() oder dachtest du jetzt an sowas: ![]() |
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#33
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| Ist das nciht ein leerer Griff? Du meinst ein Klappmesser ohne automatischen Mechanismus ![]() Aber genug der Klugscheisserei ![]() |
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#34
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| Ich meine mich zu erinnern das in DE doch auch diese Soft Nunchakus verboten seien, oder? Hab nämlich vorhin mal so durch die Decathlon Website geklickt und bin dabei über die hier gestossen und war dementsprechend sehr verwundert: Decathlon - Waffen - Messer - Schlagwaffen Schlaginstrumente Nunchaku DOMYOS - Nunchaku aus Schaumstoff DOMYOS - : Nunchaku-Stbe aus Schaumstoff - ideal fr das Training. Gab es da irgendeine Lockerung des Gesetzes? Oder macht sich der Laden da schlicht und ergreifend strafbar? ![]() |
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#35
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| Zitat:
Die scheinen eher für den französischen Markt gedacht zu sein, wo die soweit ich weiss legal sind. |
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#36
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| In Deutschland nicht erhältlich, nur in den französischen Läden.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#37
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| Ah ok. Dann verwenden die einfach die gleiche Datenbank komplett für beide Märkte ohne sowas zu filtern? Gut zu wissen. Ich hatte mich schon echt gewundert. ![]() |
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#38
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| Wenn ich daran denke das wir als Kinder ( Ende der achtziger Jahre ) Shuriken und Butterfly´s im Fachhandel erstanden haben.... ![]() ![]() |
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#39
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| Jaja die wilden 80er... ![]() schon traurig was unsere Politiker sich jedesmal für einen ****** einfallen lassen. Als wenn es nichts wichtigeres gäbe als ein populistisches Gesetz nach dem anderen zu erlassen! |
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#40
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) auch am liebsten. Sag mal ist dein Nickname an ne Metalband angelehnt ?![]() |
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#41
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| Zitat:
Macht schon Sinn, Nunchakus sind ja nicht verboten weil man mit ihnen schlagen kann, sondern weil man mit ihnen würgen kan ![]() Psst, Geheimtipp: mit nem Schnürsenkel kann man auch würgen. aber keinem Politiker erzählen
__________________ Hindernisse können mich nicht aufhalten; Entschlossenheit bringt jedes Hindernis zu Fall. -Leonardo da Vinci- |
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#42
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![]() Sollte man sofort allen abnehmen! Das ist ja Wahnsinn! ![]() scnr ![]() ![]() ![]() |
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#43
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| Der Kontinuumtransfunktionator dürfte hierzulande auch verboten sein ![]()
__________________ ![]() "Und Weichspüler kommt mir nicht in die Tüte.... eher Stärkungsmittel"-The Kraken |VANTAGE FIGHTING| |Sanefighting| |
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#44
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| Zu den 3 Gliederstäben: diese fallen unter Würgehölzer und sind Verbotene Waffen. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.8. Der Witz ist, daß der reine Gesetzestext nicht alles ist. Man ist deshalb eben nicht sicher, wenn man sich genau an den Gesetzestext hält. Und auch die Polizei und selbst das BKA machen allerlei Aussagen die zum Teil klar dem Gesetz wiedersprechen oder die dann vor Gericht keinen Bestand haben. Weil sie keine Ahnung haben. Und Richter und Staatsanwälte oft auch nicht. Recht ist, was der Richter daraus macht, das kann man immer wieder erleben. Nur mal ein Fall: Da sagt der Staatsanwalt, auf dem Pfefferspray müsse ein BKA Prüfzeichen sein, sonst sei es eine Verbotene Waffe. Es handelte sich aber um ein Tierabwehrspray, und auf einem solchen ist nie ein BKA Prüfzeichen. Die Erwiderung es handele sich um ein Tierabwehrspray und das könne man doch legal überall kaufen wurde beiseite gewischt mit der irrwitzigen Behauptung, es ginge ja nicht um den Erwerb oder Besitz der Verbotenen Waffe, sondern um das Führen. Bei Verbotenen Waffen ist aber auch der Erwerb und Besitz strafbar, das hat mit Führen rein gar nichts zu tun. Ergebnis: Verurteilung wegen des Führens ! einer Verbotenen Waffe. So sieht die Kompetenz unserer Judikative aus. Und das ist kein Extrembeispiel und kein Einzelfall. Nun aber mal zu komplizierteren Einzelfällen: Nehmen wir mal einen Kubotan. Es gibt Kubotan, die sehen wie Schlüsselanhänger aus oder werden auch als solche benutzt. Oder sie sehen wie Kugelschreiber aus, nur kann man damit nicht schreiben. Genau genommen rein nach dem Gesetz wäre ein Kubotan damit eine Verbotene Waffe ! Da er seiner Form nach geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen. Nun hat das BKA speziell zum Kubotan einen Bescheid erlassen in dem es feststellt, daß ein Kubotan keine Verbotene Waffe sei. Dieser Bescheid strotzt aber nur so vor Fehlern und ist einfach eine völlig falsche Subsumption. Das BKA behauptet, der Kubotan sei überhaupt keine Waffe, weil er als Waffe nicht erkennbar sei. Unter die Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 zum WaffG würden aber ja nur Hieb- oder Stoßwaffen fallen. Damit sei es unproblematisch, daß der Kubotan geeignet sei einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, da er eben keine Hieb- oder Stoßwaffe sei sondern nur ein Gegenstand der diese Eigenschaft hätte einen anderen Gegenstand vorzutäuschen. Und er sei eben deshalb keine Waffe weil er nicht als solche erkennbar sei. Selbst ein juristische Laie kann hier erkennen, welch bizarre Paradoxa diese Subsumption des BKA hervor ruft. Denn wenn man das BKA hier wörtlich nimmt, dann gäbe es überhaupt keine Verbotenen Waffen nach Nr. 1.3.1. Den jede Waffe die als solche nicht erkennbar ist, wäre demzufolge keine Waffe und würde damit nicht unter Nr.1.3.1 fallen. Würde diese Subsumption zutreffen, dann hätte das BKA damit genau genommen die ganze Nr.1.3.1 ausgehebelt. Aber natürlich hält das vor Gericht nicht stand. Recht ist was der Richter draus macht und manche Richter beugen auch das Recht wie es ihnen gefällt. Und wenn man sich keinen guten Anwalt leisten kann, dann wird man verurteilt und kommt da auch nicht mehr raus (siehe Pfefferspray). Es gibt also keine Rechtssicherheit, und es gibt ein Zweiklassenrecht (für die mit gutem teurem Anwalt und für den Rest). Allgemein kann man sagen, daß die Vertreter der Judikative Elfenbeinturmbewohner sind die von Waffen meistens keine Ahnung haben und auch nicht objektiv urteilen sondern in ihren urteilen massiv von Instinken geprägt werden. Messer (Klauen!) sind deshalb beispielsweise grundsätzlich böse, während ein niedlicher Kubotan erlaubt ist. (Am besten Rosafarben ! kein Witz !!) |
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#45
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| Zitat:
![]() Weil Äxte nicht unter das Waffengesetz fallen und Armbrüste überall geführt werden dürfen. ![]() |
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