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#1
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| Hi Leute, Darf ich mit einer WBK Schreckschusswaffen führen ? Normalerweise braucht man, soweit ich informiert bin, einen kleinen Waffenschein. Dazu wird aber nur überprüft, ob man Vorstrafen hat. Diese Überprüfung gibt es anscheinend aber auch bei der WBK. Was meint ihr ? Ist das legal ? Grüße, Wiesel |
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#2
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| ich würd eher den kleinen waffenschein holen ![]() nicht das die wbk am ende flöten geht
__________________ www.unlimitedcombatsystem.de |
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#3
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| WBK berichtigt dich ja nur zum Besitz und entsprechendem Transport, aber nicht zum führen und sei es nur einer Schreckschusswaffe.
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Danke. Damit ich die Frage geklärt. |
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#6
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| Hiernoch eine Kleine Merkhilfe: Die WBK erlaubt einen nur den Besitz einer Waffe, sowie der Fahrzeugbrief auch nur den Besitz eines Autos erlaubt. Der Waffenschein erlaubt nur das Führen einer Waffe, Sowie der Führerschein auch nur das Führen eines PKW erlaubt. Lg Micha |
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#7
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| Und braucht man dann für eine Schreckschußwaffe beides oder nur den Waffenschein ? |
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#8
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| Nur den kleinen Waffenschein!
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#9
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| Mhh, also eine Waffenbesitzkarte benötigst Du für erlaubnispflichtige Waffen. Eine Schreckschusswaffe ist frei (18 Jahre und keine Untersagung durch die Behörden) zu erwerben. Du darfst diese Waffe dann zu Hause haben, aber nicht führen, nicht im Garten rumballern oder sonst einen Unfug damit machen. Möchtest Du diese Waffe auf der Straße führen (nein, nicht bei Volksfesten, Disotheken oder unter Alkohol) benötigst Du einen kleinen Waffenschein. Diesen kannst Du bei der für Dich zuständigen Behörde (z.B. in Münster das Polizeipräsidium) beantragen. Aber merke: Die meisten Schreckschusswaffen sehen täuschend echt aus. Da ist es immer blöd, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt. Die Beamten reagieren meistens nicht sehr erfreut auf diese Dinger. Grüße |
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#10
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| Zitat:
Lg Micha |
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#11
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| Hmm.. also bei uns darfst du durchaus im eigenen Garten ballern. Solange das Gelände a) eingefriedet ist b) eine Gefährund dritter (z.B. durch Fehlschüsse und Abpraller) ausgeschlossen werden kann c) Niemand durch Lärm belästigt wird Also bei mir zu Hause schiesse ich oft, bzw. es ist effektiv nur ein Rummballern ![]() |
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#12
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| Andere Länder, andere Fritten! ![]()
__________________ Denke immer daran, dass es nur eine wichtige Zeit gibt: Heute. Hier. Jetzt. (Leo Tolstoi) |
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#13
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| O tempora o mamma! (eigene Kreation ![]() )Wie ist das denn bei euch, wenn ich fragen darf? |
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#14
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| Du verstehst sicher wie ich das jetzt meine. Und möchtest Du die Probe machen, wie lange es dauert, wenn Du in Deinem Garten stehst und mit dem Ding rum ballerst, bis die Polizei kommt? Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass er auf dem Land wohnt, wo der nächste Nachbar 10 km entfernt ist. Grüße |
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#15
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| Zitat:
Grüße |
![]() |
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