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  #1  
Alt 08-11-2010, 17:03
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Beiträge: 36
Standard Waffenbesitzkarte- Schreckschusspistole

Hi Leute,

Darf ich mit einer WBK Schreckschusswaffen führen ? Normalerweise braucht man, soweit ich informiert bin, einen kleinen Waffenschein. Dazu wird aber nur überprüft, ob man Vorstrafen hat. Diese Überprüfung gibt es anscheinend aber auch bei der WBK.


Was meint ihr ? Ist das legal ?

Grüße,
Wiesel
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  #2  
Alt 08-11-2010, 17:07
Benutzerbild von miskotty
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ich würd eher den kleinen waffenschein holen
nicht das die wbk am ende flöten geht
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  #3  
Alt 08-11-2010, 17:41
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Zitat:
Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
ich würd eher den kleinen waffenschein holen
nicht das die wbk am ende flöten geht
WBK berichtigt dich ja nur zum Besitz und entsprechendem Transport, aber nicht zum führen und sei es nur einer Schreckschusswaffe.
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  #4  
Alt 08-11-2010, 17:58
Benutzerbild von defensiv
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Zitat:
Zitat von Das_Vt_Wiesel
(...) Darf ich mit einer WBK Schreckschusswaffen führen? (...)
Nein.
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  #5  
Alt 08-11-2010, 19:44
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Kampfkunst: tut weh
 
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Beiträge: 36
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Danke.

Damit ich die Frage geklärt.
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  #6  
Alt 08-11-2010, 20:47
Benutzerbild von Daemonday
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Hiernoch eine Kleine Merkhilfe:

Die WBK erlaubt einen nur den Besitz einer Waffe, sowie der Fahrzeugbrief auch nur den Besitz eines Autos erlaubt.

Der Waffenschein erlaubt nur das Führen einer Waffe, Sowie der Führerschein auch nur das Führen eines PKW erlaubt.

Lg
Micha
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  #7  
Alt 08-11-2010, 23:03
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Und braucht man dann für eine Schreckschußwaffe beides oder nur den Waffenschein ?
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  #8  
Alt 08-11-2010, 23:33
Benutzerbild von Schnueffler
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Zitat:
Zitat von shenmen2 Beitrag anzeigen
Und braucht man dann für eine Schreckschußwaffe beides oder nur den Waffenschein ?
Nur den kleinen Waffenschein!
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  #9  
Alt 11-11-2010, 11:32
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Mhh, also eine Waffenbesitzkarte benötigst Du für erlaubnispflichtige Waffen. Eine Schreckschusswaffe ist frei (18 Jahre und keine Untersagung durch die Behörden) zu erwerben. Du darfst diese Waffe dann zu Hause haben, aber nicht führen, nicht im Garten rumballern oder sonst einen Unfug damit machen.

Möchtest Du diese Waffe auf der Straße führen (nein, nicht bei Volksfesten, Disotheken oder unter Alkohol) benötigst Du einen kleinen Waffenschein. Diesen kannst Du bei der für Dich zuständigen Behörde (z.B. in Münster das Polizeipräsidium) beantragen.

Aber merke: Die meisten Schreckschusswaffen sehen täuschend echt aus. Da ist es immer blöd, wenn man in eine Polizeikontrolle kommt. Die Beamten reagieren meistens nicht sehr erfreut auf diese Dinger.

Grüße
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  #10  
Alt 11-11-2010, 15:23
Benutzerbild von Daemonday
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Zitat:
nicht im Garten rumballern
solang du keine Projektile wie z.b. Leuchtkörper verschießt oder andere Leute arkustisch belässtigst spricht da nichts dagegen.

Lg
Micha
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  #11  
Alt 11-11-2010, 15:28
inaktiv
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Hmm.. also bei uns darfst du durchaus im eigenen Garten ballern.

Solange das Gelände

a) eingefriedet ist
b) eine Gefährund dritter (z.B. durch Fehlschüsse und Abpraller) ausgeschlossen werden kann
c) Niemand durch Lärm belästigt wird

Also bei mir zu Hause schiesse ich oft, bzw. es ist effektiv nur ein Rummballern
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  #12  
Alt 11-11-2010, 16:36
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  #13  
Alt 11-11-2010, 16:44
inaktiv
Kampfkunst: kämpfen
 
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O tempora o mamma!
(eigene Kreation )

Wie ist das denn bei euch, wenn ich fragen darf?
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  #14  
Alt 11-11-2010, 17:01
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Zitat:
Zitat von Daemonday Beitrag anzeigen
solang du keine Projektile wie z.b. Leuchtkörper verschießt oder andere Leute arkustisch belässtigst spricht da nichts dagegen.

Lg
Micha
Genau. Aber ich kann jetzt hier auch einen Aufsatz schreiben. Wir haben da noch vergessen, dass ................

Du verstehst sicher wie ich das jetzt meine. Und möchtest Du die Probe machen, wie lange es dauert, wenn Du in Deinem Garten stehst und mit dem Ding rum ballerst, bis die Polizei kommt?
Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass er auf dem Land wohnt, wo der nächste Nachbar 10 km entfernt ist.

Grüße
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  #15  
Alt 11-11-2010, 17:03
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
Hmm.. also bei uns darfst du durchaus im eigenen Garten ballern.

Solange das Gelände

a) eingefriedet ist
b) eine Gefährund dritter (z.B. durch Fehlschüsse und Abpraller) ausgeschlossen werden kann
c) Niemand durch Lärm belästigt wird

Also bei mir zu Hause schiesse ich oft, bzw. es ist effektiv nur ein Rummballern
Ist genauso. Allerdings sind die Regeln da sehr streng. Eigentlich müsste Dein Garten bei uns ein Keller sein, um das zu gewährleisten. Daher rate ich immer allen, das sein zu lassen.

Grüße
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