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  #1  
Alt 02-06-2008, 14:58
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Kampfkunst: Kung-Fu Softnunchaku
 
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Post Hieb- und Stoßwaffen. Wo gibt es eine Liste/Zusammenstellung?

Hallo!

Weiß jemand zufällig, wo es eine möglichst vollständige Liste mit allen Hieb- und Stoßwaffen gibt? Naja, wenn sie nicht vollständig ist (wird schwer möglich sein), dann auch egal, aber möglichst umfassend halt.

Oder alternativ: gibt es irgendwo Listen, mit denen jeweils bei einer bestimmten Kampfkunst verwendeten Waffen? Ich kenne sowas eigentlich nur für Kobudo. Wenn jemand was weiß und vielleicht sogar einen Link hat, würde mir das sehr helfen.

Neben den bei Kampfkünsten verwendeten Waffen interessieren mich auch alle anderen Hieb- und Stoßwaffen. Zum Beispiel die, die üblicherweise oder auch weniger üblich bei der Selbstverteidigung angewandt werden (Tele-ASP etc) und auch Messer.

Gegenstände, die klar keine Waffen sind (Bierflasche, Billard-Queues etc) interessieren mich dagegen nicht.
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  #2  
Alt 03-06-2008, 10:29
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Eine abschließdende Liste gibt es nicht, weil sie schlicht und einfach nie vollständig und aktuell zu halten wäre.

Deshalb gibt es die Legaldefinition:
Zitat:
Hieb- und Stoßwaffen = Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen
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Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.)
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  #3  
Alt 03-06-2008, 13:58
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Kampfkunst: Kung-Fu Softnunchaku
 
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Zitat:
Zitat von Jörg B. Beitrag anzeigen
Eine abschließdende Liste gibt es nicht, weil sie schlicht und einfach nie vollständig und aktuell zu halten wäre.

Deshalb gibt es die Legaldefinition:
Die Definition kenne ich, brauche aber eine Liste. Klar, dass die nie vollständig/aktuell wäre. Spielt aber auch keine Rolle. Hauptsache die Liste ist möglichst umfassend.
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  #4  
Alt 03-06-2008, 14:14
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Kampfkunst: historisches Fechten und mehr
 
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Zitat:
Zitat von oliverk71 Beitrag anzeigen
Die Definition kenne ich, brauche aber eine Liste. Klar, dass die nie vollständig/aktuell wäre. Spielt aber auch keine Rolle. Hauptsache die Liste ist möglichst umfassend.

Hallo? Hast Du eigentlich verstanden, was ich geschrieben habe?
Es gibt keine offzielle Liste!
Wenn Du eine haben willst, erstelle sie doch bitte selbst, oder wende Dich an das BKA; deren Auskünfte sind aber i.d.R. nicht kostenlos.
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  #5  
Alt 03-06-2008, 14:42
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Zitat:
Zitat von Jörg B. Beitrag anzeigen
Hallo? Hast Du eigentlich verstanden, was ich geschrieben habe?
Ja, habe ich. Bei allem Respekt, offenbar hast du meine Frage nicht verstanden.
Zitat:
Es gibt keine offzielle Liste!
Wer redet denn von "offiziell"? Ich nicht.
Zitat:
Wenn Du eine haben willst, erstelle sie doch bitte selbst, oder wende Dich an das BKA; deren Auskünfte sind aber i.d.R. nicht kostenlos.
Ich merke schon: heute ist offenbar nicht der Tag der Freundlichkeit.

Ich dachte, das hier wäre ein Forum, also ein Platz wo man u.a. auch Informationen austauschen könnte. Hätte ja sein können, dass sich schon einmal irgendwo im www die Mühe gemacht hat eine solche Liste zu erstellen. Und hätte ja sein können, dass davon hier jemand weiß.
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  #6  
Alt 03-06-2008, 14:56
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Du schriebst in Deinem ersten Post:
Zitat:
Weiß jemand zufällig, wo es eine möglichst vollständige Liste mit allen Hieb- und Stoßwaffen gibt? Naja, wenn sie nicht vollständig ist (wird schwer möglich sein), dann auch egal, aber möglichst umfassend halt.
Den zweiten Satz habe ich in der Tat in der Eile überlesen.

Ich schrieb:
Zitat:
Eine abschließende Liste gibt es nicht, weil sie schlicht und einfach nie vollständig und aktuell zu halten wäre.
Was ich hier zugegebermaßen vergaß zu erwähnen ist die Tatsache, daß mir auch keine nicht abschließende Liste bekannt ist, weder auf offiziellen, noch auf inoffiziellen Seiten.

Wenn Du also eine Auflistung haben willst, dann musst Du selbst eine machen.

Wenn also ein Gegestand dazu geeignet ist, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen UND dafür von seinem Wesen nach dazu bestimmt ist (sprich, zu diesem Zweck entworfen wurde) dann ist es eine Waffe i.S.d.G.
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  #7  
Alt 03-06-2008, 15:16
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Die Gesetzeslage interessiert mich erst mal gar nicht. Was ich brauche ist einfach eine Auflistung. Mal ein kurzes Beispiel: Bo, Bola, Bokken, EMS, Garotte, Katana, Krummschwert, Nunchaku, Sai, Sansetsukon, Schlagring, Schlagstock, Teleskopschlagstock, Tonfa ... usw.

Übrigens: eine Waffenliste im Sinne des Gesetzes, die u.a. verbotene Waffen und erlaubnispflichtige Waffen etc enthält, findet sich im Waffengesetz selbst: Waffenliste

Hintergrund: ich möchte eine Liste erstellen, die alle möglichen Waffen und ihre Synonyme enthält und die Auskunft über die Rechtslage gibt. Logo, ich könnte die Liste auch selber erstellen und werde es vielleicht auch müssen, aber falls es eine Liste wie in meinem obigen Beispiel gibt, wäre das prima. Glaub mir: die Beurteilung der Rechtslage ist schon schwierig genug - und auch nicht immer eindeutig zu beurteilen.

Mir würden dabei schon Listen wie solche hier weiterhelfen.

Wenn man selber eine Liste erstellt, dann vergisst man eben schon mal gerne was. Aber aus verschiedenen Listen mir eine größere Liste zusammenzutragen, das wäre kein Problem.
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  #8  
Alt 03-06-2008, 23:46
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Ich verrate dir jetzt mal ein kleines Geheimnis: es gibt Dinge wie die von Jörg oben angeführte Legaldefinition gerade deswegen, damit man eben nicht für jeden Gegenstand einen Eintrag in eine Verboten/Erlaubt-Liste braucht, sondern seine Eigenschaften einfach mit einer generell-abstrakten Erklärung abgleichen kann, um dadurch zu einer Erkenntnis über seine Rechtsnatur zu kommen

Unser Rechtssystem basiert auf dem Prinzip, daß Vorschriften soweit wie möglich abstrakt-generell sein sollen, d.h. es werden nicht Einzelfallregelungen für tausende einander ähnliche Einzelfälle geschaffen, sondern eine Definition, unter deren Tatbestandsmerkmale man die besagten Einzelfälle einordnen kann.
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  #9  
Alt 04-06-2008, 07:41
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Ich verrate dir jetzt mal ein kleines Geheimnis: es gibt Dinge wie die von Jörg oben angeführte Legaldefinition gerade deswegen, damit man eben nicht für jeden Gegenstand einen Eintrag in eine Verboten/Erlaubt-Liste braucht, sondern seine Eigenschaften einfach mit einer generell-abstrakten Erklärung abgleichen kann, um dadurch zu einer Erkenntnis über seine Rechtsnatur zu kommen

Unser Rechtssystem basiert auf dem Prinzip, daß Vorschriften soweit wie möglich abstrakt-generell sein sollen, d.h. es werden nicht Einzelfallregelungen für tausende einander ähnliche Einzelfälle geschaffen, sondern eine Definition, unter deren Tatbestandsmerkmale man die besagten Einzelfälle einordnen kann.
Dann will ich dir auch mal ein kleines Geheimnis verraten : genau das ist der Grund, warum es am laufenden Band in diesem und in anderen Foren Fragen über die Rechtslage zu dem ein oder anderen Gegenstand gibt.

Aber ist schon gut. Ich sehe euren guten Willen und bedanke mich recht herzlich.
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  #10  
Alt 04-06-2008, 09:46
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Zitat:
genau das ist der Grund, warum es am laufenden Band in diesem und in anderen Foren Fragen über die Rechtslage zu dem ein oder anderen Gegenstand gibt.
Nein. Der Grund dafür ist die Tatsache, daß die meisten Leute keinerlei Kenntnisse darüber besitzen, wie Rechtsauslegung funktioniert bzw. wie ein Gesetz aufgebaut und zu lesen ist, und auch keine Anstalten machen, diesem Umstand abzuhelfen.

Und man kann ein Gesetz auch nicht anders gestalten. Wenn man Verbotseigenschaften über eine abschließende Aufzählung laufen läßt, dauert es keine fünf Minuten, bis ein findiger Kopf eine "neue" Waffe entwickelt hat, die nicht darunterfällt.
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  #11  
Alt 04-06-2008, 11:29
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Hab heir n Par Links zum Lesen

Waffen in den japanischen Nahkampfsystemen

Shuriken

BuKi


PS da hast du dir was vorgenommen
Wenn ich an die Fülle von Waffen denke da hatten einige sogar ihr ganz regionales süppchen
zB die Maori auf Neuseeland hier n Bild von zwei Waffen
Mere & Patu

PPS die Maori haben die Europäer erstmal Blutig am erkunden gehindert später lebten mehrere Europäer auf Neuseeland als Sklaven Berater und integrite (Ja sie wurden gwasi Indianer) Dann haben sich die Maori gegenseitig mit Musketen abgemetzelt. (so kann man auch ein Land erobern alles die Eingeborenen machen lassen
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Teki yori tooku, ware yori chikai.
Fern für den Gegner, nah für mich.
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  #12  
Alt 04-06-2008, 23:13
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Der Thread hat mich mal wieder amüsiert...

Ich steuere ein paar Waffen bei:
- Totschläger
- Baseballschläger
- Bierflasche
- Messer
- Dolch
- Stilett
- Rapier

Vielleicht fallen dir ja durch meine Anregung noch mehr ein?
__________________
"Unsere Jugend liebt den Luxus, hat schlechte Manieren, macht sich über die Autorität lustig, hat überhaupt keinen Respekt vor dem Alter..."
(Sokrates, ca. 400 v.Chr.)
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  #13  
Alt 05-06-2008, 11:29
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Zitat:
Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
- Totschläger
Ja, ist sogar komplett verboten.

Zitat:
Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
- Baseballschläger
Nein, keine Waffe, da 'Zweckbestimmung' fehlt

Zitat:
Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
- Bierflasche
Wiederum nein, Begründung siehe oben

Zitat:
Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
- Messer
In dieser Allgemeinheit völliger Quatsch

Zitat:
Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
- Dolch
Ja

Zitat:
Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
- Stilett
Ja

Zitat:
Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
- Rapier
Ja
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  #14  
Alt 05-06-2008, 13:14
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Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Nein. Der Grund dafür ist die Tatsache, daß die meisten Leute keinerlei Kenntnisse darüber besitzen, wie Rechtsauslegung funktioniert bzw. wie ein Gesetz aufgebaut und zu lesen ist, und auch keine Anstalten machen, diesem Umstand abzuhelfen.
Wozu auch? Man kann nicht alles wissen. Oder weißt du, wie Bier gebraut wird, wie deine Lohnabrechnung zustande kommt und wie man einen Motor auseinanderbaut?

Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Und man kann ein Gesetz auch nicht anders gestalten.
Nichtsdestotrotz ist das österreichische und auch das schweizer Waffenrecht wesentlich übersichtlicher. Selbst Polizisten wissen oft nicht, was verboten und was erlaubt ist. Und oft genug geht eine Verbotseigenschaft auch nicht aus dem Waffengesetz hervor, sondern ergibt sich erst aus (zum Teil haarsträubender) Rechtssprechung. Aber egal, das gehört jetzt nicht hierher.

Zitat:
Zitat von hobbes_s Beitrag anzeigen
Wenn man Verbotseigenschaften über eine abschließende Aufzählung laufen läßt, dauert es keine fünf Minuten, bis ein findiger Kopf eine "neue" Waffe entwickelt hat, die nicht darunterfällt.
Aha

@ sbenji und chris1982: Vielen Dank. Das sind zwar sehr kurze Listen, aber ihr versteht wenigstens, was ich meine.

@ Jörg B.: Wie kommst du drauf, dass chris1982 das alles nicht weiß oder dass es ihn interessiert? Außerdem sagte ich doch bereits:
Zitat:
Zitat von oliverk71 Beitrag anzeigen
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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  #15  
Alt 05-06-2008, 13:28
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