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#16
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| schade ![]() denn nach schweizer-recht wäre es kein problem die waffe einzuführen, ich müsste mir nur eine einfuhrbewilligung der behörde holen. dachte mir aber schon, dass es nicht ganz einfach wäre aus den staaten auszuführen udn von hier aus zu erwerben. na, dann muss ich das vorhaben wohl absagen ![]() und wie sähe es aus, wenn ich selbst in die staaten reise, kann ich dann eine kaufen und mitnehmen?
__________________ YOGAKA MMA Academy |
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#17
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__________________ Lieber im Training schwitzen, als auf der Straße bluten! |
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#18
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| Ich vermute ´mal ganz stark, daß Schnüffler da ganz richtig liegt, Waffenhandel international nur über lizensierte Händler, zumindest was Schußwaffen angeht. Die entsprechenden Einfuhrerlaubnisse, Ausfuhrerlaubnisse usw. wirst Du als Privatmann kaum geregelt kriegen, unmöglich ist das aber sicher nicht. Preislich wirst Du da aber kaum ´nen Vorteil draus ziehen können. Eindeutige Antworten wirst Du aber sicherlich von den Zollbehörden, Innen- ministerium usw. der Schweiz erhalten können. Wobei auch zu bedenken ist, daß die Waffengesetze in den USA deutlich unterschiedlich sind. Da gibt es Staaten, in denen man auch heute noch Schußwaffen führen darf (concealed weapon permit oder so) aber auch Staaten wie Kalifornien, in denen die Gesetzeslage weitaus weniger freigiebig ist, dort z.B. keine Pistolengriffe an Gewehren wie pumpaction guns oder halbauto "assault" guns. Per ebay und auf dem Postwege wird es sicherlich zu unerfreulichen Besuchen und Entzug Deiner WBK kommen .Aber tröste Dich, die ganzen gunnuts in den USA träumen von Australien .F. |
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#19
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| Nur auf der Gun show oder anderweitig kannste Waffen von privat kaufen. Offiziell aber nicht im Laden, weil da ein BATFE und FBI NCIS check ansteht den Du als normalsterblicher Auslaender nicht ueberstehen wirst. Im Gegenteil, Du ziehst damit einen Suchscheinwerfer erster Guete auf Dich und wirst Dich dann mit zahlreichen Bundesbehoerden unterhalten duerfen!
__________________ So, nu darf ich es offiziell sagen: ...and I am PROUD to be an AMERICAN where at least I know I am free! |
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#20
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| ok, danke für den tipp ![]() denn ich hätts fertoiggebracht und wär in den laden gelatscht und hätt gesagt: "a uzi 9millimeta" ![]() ne, aber so ähnlich ![]()
__________________ YOGAKA MMA Academy |
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#21
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| jaja... so ähnlich YouTube - Terminator 1 Gun Shop |
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#22
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| hehehe, hab ich mir gedacht! so hab ich mir auffer gunshow meine Pistole zugelegt. mein ami kumpel konnte das nicht verstehen, dass wir in D nicht einfach eine besitzen duerfen (der hat se naemlich spaeter als Geschenk bekommen) und die wumme dann in mein Gepaeck geschmuggelt. die amis damals vor 9/11 waren da noch recht locker und es gab nur einen patsch auf die hand. bei der einreise in D waer mir das aber aeusserst schlecht bekommen!
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#23
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![]() kann das auch nciht verstehen, wieso wir nciht einfach eine besitzen dürfen ![]() schade, aber naja, kann man nichts machen! wie siehts eigentlcih mit dem ausführen aus? mein einführen ind ie schweiz dürfte ich sie, brauche nur eine bewilligung, die ist nciht so schwer zu kriegen, schliesslich bin cih ein braver ![]() also wäre dann meine idee, dass ich drüben an so ner show ein eisen laufe, das selbst aisführe udn in der schweiz einführe. aber ich kann mri schon denken, dass ich nicht eine waffe ausführen darf aus den staaten , darf das ein amerikaner?sorry, dass ich euch hier so mit fragen löcher ![]()
__________________ YOGAKA MMA Academy |
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#24
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| Wäre es nicht cleverer solche Fragen in nem schweizerischem Schützenforum zu posten? Da wäre die Chance evtl. höher, Leute zu finden, die über sowas Auskunft geben können und vielleicht auch schon mal den günstigen Dollar für den Import genutzt haben. ![]()
__________________ Rock´n Roll above all ! Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind? |
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#25
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| Zitat:
__________________ So, nu darf ich es offiziell sagen: ...and I am PROUD to be an AMERICAN where at least I know I am free! |
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#26
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| Im deutschen Waffengesetz steht nicht geschrieben das ich eine Schußwaffe nur bei einen deutschen Büma/Händler kaufen darf. Ich kann sehr wohl eine Schußwaffen in den USA über einen Händler erwerben. Dieser muß natürlich die gültigen Ausfuhrbestimmung der USA beachten, so wie ich das WaffG hier beachten muß(keine Kriegswaffe etc.). Wenn die Waffe in Deutschland ankommt landet diese dann beim Zoll wo ich sie dann nach Vorlage meiner Erwerbsberechtigung und Zahlung der Abgaben (Zoll, Mwst) mitnehmen kann. Dann bringe ich die Waffe zum Beschußamt zum beschießen und gut isses... Ach ja, zur Kreispolizeibehörde müßte ich dann auch noch um den Erwerb in die WBK eintragen zu lassen. @ Kraken: Google mal nacht ETSS. Das ist ein Händler in den USA die nach DE exportieren. Vielleicht klappt es ja für Dich. |
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#27
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| Zitat:
Ist EU-Recht, nicht nationales WaffG.
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#28
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| viel zu viel daemliche Gesetze! scheiss-EU
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#29
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| Gebe ich dir vollkommen Recht! Aber schnell Themenwechsel, sonst wird hier bald geschlossen! MfG Markus
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#30
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| das war doch mal ein Tippfehler, der mich freut! Kraken, deine Beiträge sind zwar oft ätzend zu lesen, weil du dir sooo wenig Mühe gibst mit den Buchstaben, aber der war klasse! ![]() |
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