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  #16  
Alt 17-06-2008, 14:01
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Kampfkunst: kämpfen
 
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schade

denn nach schweizer-recht wäre es kein problem die waffe einzuführen, ich müsste mir nur eine einfuhrbewilligung der behörde holen.

dachte mir aber schon, dass es nicht ganz einfach wäre aus den staaten auszuführen udn von hier aus zu erwerben.

na, dann muss ich das vorhaben wohl absagen


und wie sähe es aus, wenn ich selbst in die staaten reise, kann ich dann eine kaufen und mitnehmen?
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  #17  
Alt 17-06-2008, 17:53
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Zitat:
Zitat von D_LU Beitrag anzeigen
Mumpitz...
In wie weit kennst du dich denn mit den Importbestimmungen aus?
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  #18  
Alt 17-06-2008, 19:12
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Ich vermute ´mal ganz stark, daß Schnüffler da ganz richtig liegt, Waffenhandel international nur über lizensierte Händler, zumindest was Schußwaffen angeht.
Die entsprechenden Einfuhrerlaubnisse, Ausfuhrerlaubnisse usw. wirst Du als
Privatmann kaum geregelt kriegen, unmöglich ist das aber sicher nicht.
Preislich wirst Du da aber kaum ´nen Vorteil draus ziehen können.
Eindeutige Antworten wirst Du aber sicherlich von den Zollbehörden, Innen-
ministerium usw. der Schweiz erhalten können.
Wobei auch zu bedenken ist, daß die Waffengesetze in den USA deutlich unterschiedlich sind. Da gibt es Staaten, in denen man auch heute noch Schußwaffen führen darf (concealed weapon permit oder so) aber auch Staaten wie Kalifornien, in denen die Gesetzeslage weitaus weniger freigiebig ist, dort z.B. keine Pistolengriffe an Gewehren wie pumpaction guns oder halbauto "assault" guns.
Per ebay und auf dem Postwege wird es sicherlich zu unerfreulichen Besuchen
und Entzug Deiner WBK kommen .
Aber tröste Dich, die ganzen gunnuts in den USA träumen von Australien.
F.
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  #19  
Alt 18-06-2008, 00:08
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Nur auf der Gun show oder anderweitig kannste Waffen von privat kaufen. Offiziell aber nicht im Laden, weil da ein BATFE und FBI NCIS check ansteht den Du als normalsterblicher Auslaender nicht ueberstehen wirst. Im Gegenteil, Du ziehst damit einen Suchscheinwerfer erster Guete auf Dich und wirst Dich dann mit zahlreichen Bundesbehoerden unterhalten duerfen!
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  #20  
Alt 18-06-2008, 00:13
Benutzerbild von Kraken
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ok, danke für den tipp

denn ich hätts fertoiggebracht und wär in den laden gelatscht und hätt gesagt: "a uzi 9millimeta"

ne, aber so ähnlich
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  #21  
Alt 18-06-2008, 00:17
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jaja... so ähnlich
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  #22  
Alt 18-06-2008, 00:23
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
ok, danke für den tipp

denn ich hätts fertoiggebracht und wär in den laden gelatscht und hätt gesagt: "a uzi 9millimeta"

ne, aber so ähnlich
hehehe, hab ich mir gedacht! so hab ich mir auffer gunshow meine Pistole zugelegt. mein ami kumpel konnte das nicht verstehen, dass wir in D nicht einfach eine besitzen duerfen (der hat se naemlich spaeter als Geschenk bekommen) und die wumme dann in mein Gepaeck geschmuggelt. die amis damals vor 9/11 waren da noch recht locker und es gab nur einen patsch auf die hand. bei der einreise in D waer mir das aber aeusserst schlecht bekommen!
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  #23  
Alt 18-06-2008, 00:29
Benutzerbild von Kraken
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kann das auch nciht verstehen, wieso wir nciht einfach eine besitzen dürfen

schade, aber naja, kann man nichts machen!

wie siehts eigentlcih mit dem ausführen aus?

mein einführen ind ie schweiz dürfte ich sie, brauche nur eine bewilligung, die ist nciht so schwer zu kriegen, schliesslich bin cih ein braver

also wäre dann meine idee, dass ich drüben an so ner show ein eisen laufe, das selbst aisführe udn in der schweiz einführe.

aber ich kann mri schon denken, dass ich nicht eine waffe ausführen darf aus den staaten, darf das ein amerikaner?

sorry, dass ich euch hier so mit fragen löcher
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  #24  
Alt 18-06-2008, 02:03
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Wäre es nicht cleverer solche Fragen in nem schweizerischem Schützenforum zu posten?
Da wäre die Chance evtl. höher, Leute zu finden, die über sowas Auskunft geben können und vielleicht auch schon mal den günstigen Dollar für den Import genutzt haben.
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  #25  
Alt 18-06-2008, 05:58
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen


kann das auch nciht verstehen, wieso wir nciht einfach eine besitzen dürfen

schade, aber naja, kann man nichts machen!

wie siehts eigentlcih mit dem ausführen aus?

mein einführen ind ie schweiz dürfte ich sie, brauche nur eine bewilligung, die ist nciht so schwer zu kriegen, schliesslich bin cih ein braver

also wäre dann meine idee, dass ich drüben an so ner show ein eisen laufe, das selbst aisführe udn in der schweiz einführe.

aber ich kann mri schon denken, dass ich nicht eine waffe ausführen darf aus den staaten, darf das ein amerikaner?

sorry, dass ich euch hier so mit fragen löcher
nein, du darfst keine waffe ausfuehren ohne genehmigung, wobei du wieder am anfang bist. du kriegst keine genehmigung als auslaender. ein ami darf nicht z.b.nach D mit wffe einreisen. sicherlich aehnlich in der schweiz!
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  #26  
Alt 18-06-2008, 13:40
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
In wie weit kennst du dich denn mit den Importbestimmungen aus?
Im deutschen Waffengesetz steht nicht geschrieben das ich eine Schußwaffe nur bei einen deutschen Büma/Händler kaufen darf.

Ich kann sehr wohl eine Schußwaffen in den USA über einen Händler erwerben. Dieser muß natürlich die gültigen Ausfuhrbestimmung der USA beachten, so wie ich das WaffG hier beachten muß(keine Kriegswaffe etc.).
Wenn die Waffe in Deutschland ankommt landet diese dann beim Zoll wo ich sie dann nach Vorlage meiner Erwerbsberechtigung und Zahlung der Abgaben (Zoll, Mwst) mitnehmen kann. Dann bringe ich die Waffe zum Beschußamt zum beschießen und gut isses...

Ach ja, zur Kreispolizeibehörde müßte ich dann auch noch um den Erwerb in die WBK eintragen zu lassen.

@ Kraken: Google mal nacht ETSS. Das ist ein Händler in den USA die nach DE exportieren. Vielleicht klappt es ja für Dich.
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  #27  
Alt 18-06-2008, 13:43
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Zitat:
Zitat von D_LU Beitrag anzeigen
Im deutschen Waffengesetz steht nicht geschrieben das ich eine Schußwaffe nur bei einen deutschen Büma/Händler kaufen darf.

Ich kann sehr wohl eine Schußwaffen in den USA über einen Händler erwerben. Dieser muß natürlich die gültigen Ausfuhrbestimmung der USA beachten, so wie ich das WaffG hier beachten muß(keine Kriegswaffe etc.).
Wenn die Waffe in Deutschland ankommt landet diese dann beim Zoll wo ich sie dann nach Vorlage meiner Erwerbsberechtigung und Zahlung der Abgaben (Zoll, Mwst) mitnehmen kann. Dann bringe ich die Waffe zum Beschußamt zum beschießen und gut isses...
Wenn du kein eingetragener Händler bist und keine Berechtigung zum Erwerb von ungeprüften Waffen hast, wird dir die Waffe ohne Beschusstest vom Zoll nicht ausgehändigt.
Ist EU-Recht, nicht nationales WaffG.
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  #28  
Alt 18-06-2008, 14:24
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Zitat:
Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Wenn du kein eingetragener Händler bist und keine Berechtigung zum Erwerb von ungeprüften Waffen hast, wird dir die Waffe ohne Beschusstest vom Zoll nicht ausgehändigt.
Ist EU-Recht, nicht nationales WaffG.
so und nun ich dazu:

viel zu viel daemliche Gesetze! scheiss-EU
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  #29  
Alt 18-06-2008, 14:56
Benutzerbild von Schnueffler
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Zitat:
Zitat von Sgt.G Beitrag anzeigen
so und nun ich dazu:

viel zu viel daemliche Gesetze! scheiss-EU
Gebe ich dir vollkommen Recht!
Aber schnell Themenwechsel, sonst wird hier bald geschlossen!
MfG
Markus
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  #30  
Alt 18-06-2008, 16:02
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Zitat:
Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
hier in der schweiz kosten schisswaffen doch recht viel, wie eigentlcih alles
*Schenkelklopf*
das war doch mal ein Tippfehler, der mich freut! Kraken, deine Beiträge sind zwar oft ätzend zu lesen, weil du dir sooo wenig Mühe gibst mit den Buchstaben, aber der war klasse!

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