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  #31  
Alt 06-12-2011, 12:34
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Kampfkunst: Extreme Cookin
 
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Zitat:
Zitat von Lordnikon27 Beitrag anzeigen
"Ich bin wandern und finde dafür ein Einhandmesser praktisch" als allgemein anerkannter Zweck langt?
Kann ich mir, aufgrund der mannigfaltigen Auslegungsmöglichkeiten, kaum vorstellen.
Aber wie Du schon sagst - in den Bergen kontrolliert das keiner.


Zur Diskussion Klappmesser / stehende Klinge.
Ich halte es für nicht sehr wahrscheinlich, dass "festellbar" mit "stehend" gleichgesetzt wird und kenne diese Gleichsetzung auch aus dem Alltagssprachgebrauch nicht.

Der im Bild gezeigte Exot dürfte bei der Gesetzgebung einfach keine Rolle gespielt haben. Beidhändig zu öffnen und kaum verdeckt zu tragen ist er mit dieser Größe als Waffe in einer dynamischen Situation viel zu umständlich zu handeln, als dass er Relevanz entfalten dürfte.

Eine Entscheidung hierzu dürfte es kaum geben, da der Exot wohl kaum tatsächlich Relevanz entfaltet hat. Ist wie mit LSD im Fahrerlaubnisrecht.

Vom Führen des Messer würde ich dennoch aus ganz praktischem Grund abraten - ebenso wie wir hier, dürfte der Streifenbeamte vor Ort Schwierigkeiten haben, das Messer rechtlich einzuordnen und allein aufgrund des martialischen Äußeren sicherheitshalber erstmal einziehen. Haben 8 und ich recht mit unserer Einschätzung, so bekommt man es zwar problemlos wieder, aber es dürfte nervig sein, das Teil permanent eingezogen zu kriegen, nur um es wieder abholen zu müssen.

Vielleicht machts auch einfach mal einer, und das BKA vertritt Sokolos Auffassung und irgendein Sturkopf klagt mal bis zum BGH durch. Dann wissen wir´s genau.
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  #32  
Alt 07-12-2011, 14:15
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Kampfkunst: -Reflexartiges Zerstören-
 
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Alter: 27
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Zitat:
Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
Kann ich mir, aufgrund der mannigfaltigen Auslegungsmöglichkeiten, kaum vorstellen.
Aber wie Du schon sagst - in den Bergen kontrolliert das keiner.


Zur Diskussion Klappmesser / stehende Klinge.
Ich halte es für nicht sehr wahrscheinlich, dass "festellbar" mit "stehend" gleichgesetzt wird und kenne diese Gleichsetzung auch aus dem Alltagssprachgebrauch nicht.

Der im Bild gezeigte Exot dürfte bei der Gesetzgebung einfach keine Rolle gespielt haben. Beidhändig zu öffnen und kaum verdeckt zu tragen ist er mit dieser Größe als Waffe in einer dynamischen Situation viel zu umständlich zu handeln, als dass er Relevanz entfalten dürfte.

Eine Entscheidung hierzu dürfte es kaum geben, da der Exot wohl kaum tatsächlich Relevanz entfaltet hat. Ist wie mit LSD im Fahrerlaubnisrecht.

Vom Führen des Messer würde ich dennoch aus ganz praktischem Grund abraten - ebenso wie wir hier, dürfte der Streifenbeamte vor Ort Schwierigkeiten haben, das Messer rechtlich einzuordnen und allein aufgrund des martialischen Äußeren sicherheitshalber erstmal einziehen. Haben 8 und ich recht mit unserer Einschätzung, so bekommt man es zwar problemlos wieder, aber es dürfte nervig sein, das Teil permanent eingezogen zu kriegen, nur um es wieder abholen zu müssen.

Vielleicht machts auch einfach mal einer, und das BKA vertritt Sokolos Auffassung und irgendein Sturkopf klagt mal bis zum BGH durch. Dann wissen wir´s genau.
Wie oft wirst du denn kontrolliert und durchsucht?

Muss natürlich jeder selber wissen, ob er sich das evtl. Generve antun will.

Ich trage auch meine Einhänder weiter seit dem eingeschränkten Führverbot und hatte nur einmel ne Kontrolle mit Durchsuchung, in der ich das Messer zum Glück verbergen konnte.
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  #33  
Alt 11-12-2011, 05:07
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: Extreme Cookin
 
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Beiträge: 2.525
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Zitat:
Zitat von Adlerklaue Beitrag anzeigen
Wie oft wirst du denn kontrolliert und durchsucht?

Muss natürlich jeder selber wissen, ob er sich das evtl. Generve antun will.

Ich trage auch meine Einhänder weiter seit dem eingeschränkten Führverbot und hatte nur einmel ne Kontrolle mit Durchsuchung, in der ich das Messer zum Glück verbergen konnte.
Bei dem Trümmer brauchts keine große Durchsuchung.

Wenn Du durchsucht wurdest, war das aber auch keine normale Fahrzeugkontrolle mehr.
Umso schlimmer, dass die Jungs es nicht gefunden haben. Da hat dann leider auch nicht jeder Ahnung von, wie man sowas bewerkstelligt.
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  #34  
Alt 11-12-2011, 14:55
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Kampfkunst: Nahkampf
 
Registrierungsdatum: 14.11.2011
Beiträge: 103
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Zitat:
Zitat von Lordnikon27 Beitrag anzeigen
Kennt hier jemand schon irgendwelche Urteile, speziell zum Thema Einhandmesser seit dem neuen Waffengesetz? Hab schon aweng gegoogelt, aber nichts brauchbares gefunden...

Speziell gehts mir um ein Gerber-Messer, das ich aus nem amerikanischen Laden habe und auf Nicht-Deutschem Boden gern als Alltagsmesser bei mir hatte. Hat ne 7,5cm Klinge und ist wohl ein Springmesser (Wenn man die Klinge per Daumenpin ausklappt, wird das von ner Feder unterstützt), in jedem Fall aber ein Einhandmesser (Klinge per Daumenpin ausklappbar und per Schieberegler einhändig arretierbar). Alles in allem vom Stahl her etc. nichts besonderes, aber durch die Einhand-Bedienbarkeit sau praktisch. Im Alltag bin ich wieder auf Opinels umgestiegen, aber z.B. beim Wandern finde ich ein Einhandmesser top, kennt da wer ein Urteil, ob "Ich bin wandern und finde dafür ein Einhandmesser praktisch" als allgemein anerkannter Zweck langt?

(Abgesehen davon, dass man in den Bergen seltenst Polizisten begegnet )

Irgendwie finde ich das Gesetzt aweng sehr schwammig, wenn ich das so lese..
Generell ist das Führen von Einhandmessern gleich welcher Art verboten. Es muss kein Springmesser sein, denn die gehören ohnehin zu den verbotenen Gegenständen, dürfen also nicht mal besessen werden. Es reicht, dass das Messer eine Vorrichtung (Pin, Loch) zum einhändigen Öffnen und Verriegeln besitzt.

Bezüglich der "Wanderslust" würde ich mir keine Sorgen machen, denn erstens trifft man dort - wie Du selbst erkannt hast - sehr selten auf einen Ordnungshüter und zweitens, wäre jemand, der Dich wegen dem Führens eines Einhandmessers auf einer Wanderung anzeigt, schon ein ziemlich "armes Würstchen". Falls es solche Leute gibt, wäre bei denen eine psychologische Untersuchung dringend geboten.

Jedoch gehe ich mal davon aus, dass Du Dein Messer´chen nicht nur zum Wandern mit Dir führst, sondern auch in der bösen, großen Stadt, hm . Allgemein finde ich das vom Standpunkt der SV (U-Bahnschläger) betrachtet durchaus legitim, leider ist jedoch unser Gesetzgeber anderer Meinung und so solltest Du das lieber unterlassen.

Wenn Du da eine Anzeige bekommst, die nichts mit einer Schlägerei zu tun hat, dann passiert Dir wohl nicht viel. Wenn Du aber gleichzeitig Besitzer privater (echter) Schusswaffen bist und vielleicht auch noch im öffentlichen Dienst arbeitest, dann kannst Du richtig gef**** werden.

Daher steig lieber auf ein feststehendes Kneckknife mit einer Klingenlänge unter 12 cm um, denn da ist das Führen wiederum erlaubt. Die Dinger kann man genauso gut verbergen und bieten Dir fast den gleichen Qualitätslevel, wenn auch weniger Komfort, als ein Einhandmesser.

Naja, der Gesetzgeber ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch dumm.

So sieht´s aus in der Republik ...

Geändert von Verwend.gruppe 3402 (11-12-2011 um 14:58 Uhr).
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  #35  
Alt 11-12-2011, 15:21
Benutzerbild von Pyriander
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Zitat:
Zitat von Verwend.gruppe 3402 Beitrag anzeigen
Generell ist das Führen von Einhandmessern gleich welcher Art verboten.
Es ist weder generell verboten, noch generell erlaubt. Gibt reichlich Infos im Forum zu.

Viele Grüße
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  #36  
Alt 11-12-2011, 19:57
Benutzerbild von Tori
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Kampfkunst: KiBoTu
 
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Beiträge: 2.752
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Könnt Ihr eigentlich alle nicht googeln oder die SuFu hier benutzen, oder was?

Zitat:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
WaffG - Einzelnorm
__________________
September 11 Memorial: http://edition.cnn.com/SPECIALS/2001...lists/by-name/
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  #37  
Alt 18-03-2012, 12:09
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Kampfkunst: Shotokan-Karate, Kickboxen, MMA
 
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Ich finde die Rechtslage einfach nur lächerlich...

In den Strassen stechen sich die Kid's wenn es sein muss auch mit Schraubenziehern und Schweizer Taschenmessern nieder...

Aber Nun-Chakus sind verboten...dabei kenne ich ausser mir nichtmal eine Person, die die Handhabung dieser eleganten Waffe beherrscht....

Das Waffengesetz hat meiner Meinung nach KEINERLEI EINFLUSS auf die Entstehung von Gewaltdelikten! Aber unser System war schon immer hervorragend darin, Probleme nicht an der Wurzel, sondern einfach an der Oberfläche zu bekämpfen....hauptsache den Schein nach aussen kehren, es werde was getan...

Ich kann nur eines dazu sagen: Nicht die Waffe verletzt, sondern der Mensch der Sie führt!
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  #38  
Alt 18-03-2012, 13:32
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Ort: Drolshagen
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Beiträge: 2.208
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Dass das Waffenrecht in Bezug auf "Messer" zum Größtenteil ein Witz ist und es (wenn man sich mal anschaut wann und warum es erlassen/verschärft wurde) eher populistische Gründe als wirklich praxisnahe/-taugliche Gründe hat (diverse Amokläufe etc.) sollte es nicht Wundern warum so ein Nonsens dabei raus kommt!
Man hätte das ganze auch viel einfacher und praxistauglicher Gestalten können, aber dafür hätte man Leute in verantwortlichen Positionen gebraucht die
a) nicht populistisch handeln (hey seht mal wir tun ja was, interesse an der Wiederwahl, etc.)
b) wirklich Ahnung von der Materie haben
c) nicht großartig Lobby-Abhängig sind/waren!

Leider treffen alle drei gennanten Gründe auf den Großteil unserer Politiker wohl nicht zu!

Edit: Und ich sage Euch vorraus ... nach dem nächsten Amoklauf (den es sicherlich früher oder später leider wieder geben wird, oder nach der nächsten Attacke bei der Leute schwer verletzt werden - und die schön Medienwirksam ausgeschlachtet wird) wird es wieder eine Verschärfung geben... und das geht solange weiter bis demnächst alle Küchenmesser entweder aus Plastik sein oder zumindest angekettet sein müssen!

Geändert von Exodus73 (18-03-2012 um 13:36 Uhr).
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  #39  
Alt 18-03-2012, 22:42
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Zitat:
Zitat von GERMONEY Beitrag anzeigen
Nicht die Waffe verletzt, sondern der Mensch der Sie führt!
Blöderweise kannst Du den Mensch halt net verbieten...
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  #40  
Alt 18-03-2012, 22:48
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Zitat:
Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
a) nicht populistisch handeln (hey seht mal wir tun ja was, interesse an der Wiederwahl, etc.)
b) wirklich Ahnung von der Materie haben
c) nicht großartig Lobby-Abhängig sind/waren!

Leider treffen alle drei gennanten Gründe auf den Großteil unserer Politiker wohl nicht zu!
Quark...die Politiker, die nicht populistisch handeln, werden halt nur nicht gewählt.

Kleiner Tipp - "populistische" kommt von lat. "Populus" - dt "das Volk"
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  #41  
Alt 23-03-2012, 07:01
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Kampfkunst: -
 
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Beiträge: 786
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Was die Verschärfung angeht : Ich befürchte auch das es für die Blankwaffenfraktion noch echte Probleme geben wird. Spätestens wenn wiedermal ein Niiiiiiiinjaaaaa durch die Landschaft tobt und diletantisch in Holzhackermanier Leutchen schnetzlet.
In England hat so ein Mist dazu geführt das ein großer Teil der Schwertszene dank Turoboverboten töter als tot ist.
Bei dem grenzdebilen Aktionismus der bei uns üblich ist in der Politik ;
schimpft mich eine Unke, ich seh schwarz.
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