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  #46  
Alt 21-02-2008, 21:59
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Kampfkunst: Kung-Fu Softnunchaku
 
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Back to topic: Wisst ihr was? Ich mache mir demnächst mal den zweifelhaften Spaß und werde tatsächlich beim BKA anfragen. Schriftlich. Aber Geduld, habe nicht so viel Zeit dafür im Moment. Doch ich brauche eine anständige Auskunft. Allerdings weiß ich schon vorher, was die sagen: ist verboten! (im Zweifel ist für die alles verboten).

Wir können ja mal eine Liste machen, für welche Waffen ich nachfragen soll. Bislang stehen auf meiner Liste sämtliche Nunchaku-Formen (einschließlich Sansetsukon, Yonsetsukon etc pp) und die Kettenpeitsche bzw Jiu Jie Bian (dürfte sich auch nicht anders verhalten als bei Manriki Kusari).
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  #47  
Alt 23-02-2008, 12:32
Benutzerbild von BakMee
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Kampfkunst: Hung Kuen/Miu Hin Linie
 
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Aber ihr wißt ja... Je mehr ihr nachfragt, desto mehr schlafende Hunde werden geweckt und so wird es mit Sicherheit eines Tages mal so enden daß ALLE Kampfkunstwaffen verboten werden da diese in der damaligen Zeit Waffen waren und heute Sportgeräte und dann nutzt euch kein "aber" oder "trotzdem" mehr was. Denn Beschluß ist Beschluß. Lasst es am Besten einfach alles auf sich beruhen, sonst sieht es echt eines Tages mit allen Kampfsportgeräten so aus wie es im Mom mit Nunchaku, Shuriken (Shaken) u.s.w.....
Beste Grüße,
BakMee
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  #48  
Alt 01-03-2008, 18:16
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Kampfkunst: Kung-Fu Softnunchaku
 
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Da hast du wohl nicht ganz unrecht. Aber die ständigen Spekulationen nerven. Und als gesetzestreuer Bürger möchte man ja nichts verbotenes haben.

Aber wenn man sich die idiotischen Äußerungen der Politiker (zb zur Waffenrechtsverschärfung, aber auch so ganz allgemein) mal anguckt, dann hält man besser die Klappe. Mit solchen Leuten kann man keine sinnvolle Diskussion führen.

Besonders gefressen habe ich inzwischen die Grünen und die Linken. Und die SPD, da die Verschärfung von Kurt Beck eingebracht wurde. Was nicht heißt, dass ich die verbleibenden Parteien in irgendeiner Weise gut finde. Da unterscheidet sich die Sch... doch nur durch die Farbe.

Am besten geht man wirklich davon aus, dass alles erlaubt ist, was nicht eindeutig verboten ist. Man landet ja auch nicht zwangsweise vor Gericht.
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  #49  
Alt 03-03-2008, 13:09
Benutzerbild von BakMee
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Kampfkunst: Hung Kuen/Miu Hin Linie
 
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Sehe ich auch so.
In diesem Sinne......
Beste Grüße,
BakMee
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  #50  
Alt 05-03-2008, 19:55
Benutzerbild von Lindo
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Zitat:
Zitat von Deciple Beitrag anzeigen
Grundsätzlich gilt auch bei vielen Waffen (nach der Anlage zum WaffG) es ist nicht nur der Einsatz sondern auch das Führen UND der Besitz strafbar.

Hierunter fallen u.A. Totschläger, Morgesterne, Wurfsterne aller Art, Schmetterlingsmesser (Butterfly) und auch die Nunchakus.
Ausnahmegenehmigungen für Sammler o.ä. sind bei zustaändige Behörde (Landratsamt)einzuholen und werden nur durch diese erteilt.

Hier gilt es ahnlich wie bei der Haltung von Giftschlangen. Möglich - aber mit Auflagen und ständigen kontrollen.

So long
D.
Sicher?Swords & More

Ahoi
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  #51  
Alt 05-03-2008, 22:38
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Kampfkunst: Bujinkan
 
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Davon das Morgensterne verboten sein sollen habe ich bislang noch nie etwas gelesen.
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  #52  
Alt 06-03-2008, 20:22
Benutzerbild von aikido-boy
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Alter: 13
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hmmmmm Ich weiss ja nicht ob des wer gefragt hat, aber ist es veroten ein Bokken über eine Grenze zu bringen?
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  #53  
Alt 06-03-2008, 22:49
Benutzerbild von himura_kenshin
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Alter: 22
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Zitat:
Zitat von aikido-boy Beitrag anzeigen
hmmmmm Ich weiss ja nicht ob des wer gefragt hat, aber ist es veroten ein Bokken über eine Grenze zu bringen?

Nein, ist es nicht. Die Dinger kannst du hier sogar kaufen.
__________________
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren." - ???
"Faust bricht Vergewaltigern die Nase" - Mein Trainer^^
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  #54  
Alt 01-06-2008, 19:23
Benutzerbild von XFighter92
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Registrierungsdatum: 01.06.2008
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Hallo zusammen,
solange Ihr einen Dreistock, MeteorHammer oder vll gar ein NunChaku in euren eigenen 4Wänden trainiert und es NICHT missbraucht kräht kein Hahn danach. Denn nur dann müsstet ihr euch rechtfertigen. Ich gehe mal davon aus, dass keiner hier vor hat mit einer solchen Waffe anderen mutwillig Schaden zuzufügen.

"Der Begriff Waffe wird nur durch die kreativität und die physischen Fähigkeiten des Anwenders eingeschränkt"
Ist meiner Meinung nach viel wahres dran

Grüße
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  #55  
Alt 01-06-2008, 19:37
Benutzerbild von Lei Wulong
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also ich hab ne 9teilige kettenpeitsche und das einfach nur so. War ach mal draussen das Ding ausprobieren(auf ner Wiese natürlich).
Dort kommt die Polizei net hin. Wenn du auf der Strasse damit rumfuchtelst kommts natürlich nicht gut an! Denn wenn du schon bereit bist in der Öffentlichkeit, sprich in der Nähe anderer, damit "rumzufuchteln" könnte er es auch einsetzen(So denken die halt)
Auf einer abgelegenen Wiese jedoch müssen die dir erst mal nen triftigen Vorwurf machen, denke ich.
Ausserdem kann man im Gespräch mit der Polizei seine Sicht und vorallem Nutzen der "Waffe" erläutern. Dumm kommen und das Ding ist weg! is klar!
Wenn du in der Stadt unterwegs bist und es einfach nur in der Tasche dabei hast und die Polizei ne Personenkontrolle macht stehen die chancen nicht ganz so gut aber mit reden bekommt man einiges hin hab meine ja auch noch
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  #56  
Alt 01-06-2008, 19:56
Benutzerbild von BakMee
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Registrierungsdatum: 28.03.2005
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Also ich selber trainiere schon seid urzeiten mit traditionellen chin. Waffen. Wenn hier irgendeine Waffe, egal ob es eine verbotene Waffe ist, wie z.B das Nunchaku oder eine "erlaubte" Waffe wie z.B eine Hellebarde oder Siu Cha (Sai Gabeln) auf der Straße zu Selbstverteidigungszwecken benutzt wird, so werdet ihr auf jeden Fall schon mal drann sein nach der heutigen Rechtslage, denn man wird euhc erstens nach dem Grund fragen warum ihr so eine Waffe überhaupt mit euch schleppt. Und wenn ihr dann dem Richter erz#ählen wollt daß ihr es einfach zur Selbstsicherheit und Selbstverteidigung dabei habt, dann seid ihr drann und werdet wegen Vorsätzlichkeit belangt werden. Anders ist es z.B wenn ihr, sagen wir mal mit einer Gliederpeitsche umgehen könnt und ihr angegriffen werdet von mehreren Gegner z.B von einem Gegner mit einem Knüppel und ihr wendet euer ERlerntes mit dem Hosengürtel an, dann sieht die Sache anders aus, denn ihr wendet das an was ihr mit einer traditionellen Waffe erlernt habt mit einem Alltagsgegenstand an. Allerdings sollte alles im Verhältnis stehen. Denn selbst wenn ihr von einem Angreifer waffenlos angegriffen werdet und ihr benutzt einen Gürtel, kann der Richter, je nachdem wie er drauf ist, euch sogar noch belangen. Also seid vorsichtig. Und erst recht wenn ihr irgendeine traditionell Waffe mit euch schleppen wollt. Egal ob verboten oder nicht. Die Sache kann echt ins Auge gehen...
Beste Grüße,
BakMee
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  #57  
Alt 01-06-2008, 20:04
Benutzerbild von XFighter92
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Registrierungsdatum: 01.06.2008
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geb ich dir vollkommen Recht!
Ich persönlich kann dies aber absolut gar nicht verstehen!!! Denn ich finde wenn man angegriffen wird sollte schon so einiges an Selbstverteidigung drin sein, denn niemand hat meinen Angreifer zu einem tätlichen Angriff gezwungen. Mir geht die eigene Sicherheit vor und ich finde es ehrlich gesagt ein Witz, dass ich bei einem Angriff mich nur "dementsprechend" wehren darf.
Bekannter von mir hat vom Balkon beobachtet wie sich jm an seinem Motorrad zu schaffen machte, als diesen ansprach bekam er erst mal eine ins Gesicht geknallt. Mein Bekannter hatte eine Pistole im Gürtel wusste aber, dass wenn er diese ziehen würde ordentlich Probleme bekommen würde. Doch da hat er schon zuviel nachgedacht -> Messer im Bauch 3Tage Krankenhaus zum Glück sonst nichts schlimmeres. :/
Grüße
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Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
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  #58  
Alt 01-06-2008, 20:34
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Zitat:
Zitat von XFighter92 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
solange Ihr einen Dreistock, MeteorHammer oder vll gar ein NunChaku in euren eigenen 4Wänden trainiert und es NICHT missbraucht kräht kein Hahn danach.
Du glaubst garnicht, wie manche Nachbarn, Ex-Freundinnen etc. drauf sein können!
Und solange allein der Besitz verboten ist, kannst du drann sein.
MfG
Markus
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  #59  
Alt 01-06-2008, 22:50
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Hallo XFighter92 ,
ich kann dich ja verstehen und ich gebe dir auch Recht. Nur leider leben wir hier in Deutschland in einen ziemlich verstrickten Paragraphenland mit ziemlich vielen
Punkten die einfach viel zu oft gegen einen sprechen auch wenn man sich nur verteidigt. So kannte ich mal ein Mädchen die überfallen wurde und vom Fahrrad gerissen wurde von einem ziemlich großen Mann. Sie wehrte sich und trat ihm in den Unterleib, rannte weg nachhause und erzählte es ihren Eltern weinend. Oma Opa, Freund, Vater und Mutter... Alle beruhigten Sie und gaben ihr Recht im Handeln und trösteten Sie natürlich und sagten das dieser Mann es verdient hat. Der Freund fuhr zum Platz des Tatortes um zu sehen ob der Mann noch da lag, aber er war weg und als der Freund nachhause fuhr, stand schon die Polizei vor die Türe. Tja der, der das Mädel überfallen hatte war so dreist zur Polizei zuu gehen und zeigte das Mädchen wegen Körperverletzung an. Eine Frau die am Fenster rausschaute sah nur wie das Mädchen schrie und ihm in den Unterleib trat und der Mann umfiel... Sonst nichts, doch sie kannte das Mädchen und rief trotzdem die Polizei an wo der Mann zufälligerweise bei der Polizei zur Strafanzeigeerstellung war und so wußte die Polizei sofort wo das Mädchen wohnte. Das Mädchen sollte tatsächlich für den Mann wegen Körperverletzung bezahlen.
Gott sei Dank tauchte nachher zwar noch ein anderer Zeuge auf der das Ganze Geschehen sah und auch aussagte und alles wendete sich zum Guten und der Mann wurde somit auch bestraft, aber ich denke, wenn dieser Zeuge nicht aufgetaucht wäre, das das Mädchen tatsächlich hätte bezahlen müssen.
Wäre das Mädchen sofort zur Polizei gegangen wäre es wahrscheinlich auch nicht so ausgeahtet aber ich denke das wir einfach in einem so verstrickten Gesetzesland leben das vieles einfach auch nach hinten los gehen kann. ERst recht dann noch wenn auch noch eine Waffe im Spiel ist - egal was für eine.
Für mich ist es echt schwierig zu sagen ob man eine Waffe wirklich einsetzen sollte. Ich meine, wenn ich eine dabei hätte und mein Leben würde aufs Spiel stehen und mein Gegner wäre noch bewaffnet, dann würde ich sie wahrscheinlich auch einsetzen wenn ich keine andere Möglichkeit hätte. Schätze ich jedenfalls. Doch es käme auch immer noch darauf an was für eine Waffe der Gegner einsetzt und ob ich mich selber so einschätze, ob ich mit meinem Können auch ohne einen Waffeneinsatz was ausrichten kann. Denn wenn auch noch Zeugen dabei sind ist es einfach auch immer für ein Vorteilhafter wenn man sich zur Wehr setzen kann gegen einen Gegner der bewaffnet ist ohne einer Waffe kämpfen zu können und auch diesen erfolgreich beenden zu können. Das Gesetz ist dann eher auf meiner Seite als wenn ich selber noch auch eine Waffe habe und diese einsetzen würde und gewinnen würde. Ich denke das mir fast jeder Richter ein wenig "Vorsätzlichkeit" unterjubeln würde.
Was einer daraus macht, eine Waffe wirklich einzusetzen oder nicht, muß jeder letztenendes selber für sich entscheiden.
Beste Grüße,
BakMee
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  #60  
Alt 01-06-2008, 22:52
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Kampfkunst: "napopln" und "5 finger verteilen"
 
Registrierungsdatum: 31.10.2005
Ort: wiesbaden
Beiträge: 351
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Zitat:
Zitat von WushuMan Beitrag anzeigen
- 9-teilige Kettenpeitsche




(schluck) ich will sie nicht aufm buckel spüren wie der protagonist in "Passion of christ" !
__________________
Neues Video :http://www.youtube.com/watch?v=6tBawGpknBs
Webseite : www.muay-thai.info
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