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  #1  
Alt 29-01-2008, 05:11
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Question Welche Kampfsportwaffen sind verboten?

Hallo,

kennt sich einer mit dem Waffengesetz aus und weiß, welche Waffen in Deutschland verboten sind?

Das Nun Chakkus verboten sind, dürfte sich ja mittlerweile herumgesprochen haben, aber wie sieht es denn mit einigen exotischen Waffen, wie

- 9-teilige Kettenpeitsche

http://www.trip-to-china.com/bilder/kettenpeitsche.jpg

- Peitsche mit Spitze

Peitsche mit Spitze | Trainingswaffen | Waffen | Ausrüstung | Kampfsport Shop -

- Shaolin Meteorhammer (Peitsche mit Spitze nur mit einer Kugel als Gewicht)

http://www.trip-to-china.com/bilder/meteorhammer.jpg

- Dreistock

http://www.trip-to-china.com/bilder/dreistock.jpg

- Langwaffen, wie Hellebarde, Morgenstern, etc.

aus?

Wo kann man eine definitive Antwort, ob eine Waffe in Deutschland erlaubt ist, erhalten, bzw. wo gibt es eine nahezu komplette Auflistung über verbotene Waffen?

WushuMan
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  #2  
Alt 29-01-2008, 05:17
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Google nach Feststellungsbescheiden des BKA. Da sollte alles zu finden sein, was als verboten eingestuft wurde.
__________________
Rock´n Roll above all !
Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind?
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  #3  
Alt 29-01-2008, 08:22
Benutzerbild von Ir-khaim
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Zitat:
Zitat von WushuMan Beitrag anzeigen
Wo kann man eine definitive Antwort, ob eine Waffe in Deutschland erlaubt ist, erhalten, bzw. wo gibt es eine nahezu komplette Auflistung über verbotene Waffen?

WushuMan

Im Waffengesetz
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  #4  
Alt 29-01-2008, 10:39
Benutzerbild von Wolverine
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Hi!

Ich setze mal voraus, Du wohnst in Deutschland.

Da hilft zunächst ein Blick ins Waffengesetz und dessen Anlagen

Dann kurz noch einmal in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz geschaut.

Und bei Grenzfällen einen Blick in die Feststellungsbescheide des BKA werfen.

Ganz simpel

Gruß
Wolverine
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  #5  
Alt 29-01-2008, 17:30
Benutzerbild von Der Contraveganer
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Vieleicht sollte man noch hinzufügen, dass z.B. OTFs selbst im zerlegten Zustand verbotene Waffen darstellen, da sie mit wenig Mühe wiederzusammengesetzt werden können. (OTF sind Springmesser mit vorn aus dem Heft springender Klinge) Es gab/gibt ein Merkblatt, oder eine Zusammfassung des WaffG in der behauptet wird, ein zerlegtes Balisong, sei kein verbotener Gegenstand, das ist vielleicht eine gesetzliche Grauzone, aber trotzdem kann nur davon abgeraten werden sich in eine solche Gefahr zu begeben.
__________________
Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
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  #6  
Alt 29-01-2008, 18:11
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Zitat:
Zitat von Ir-khaim Beitrag anzeigen
Im Waffengesetz
Zitat:
Zitat von Lars´n Roll Beitrag anzeigen
Google nach Feststellungsbescheiden des BKA. Da sollte alles zu finden sein, was als verboten eingestuft wurde.
Beides nicht ganz richtig. Im Waffengesetz selbst steht längst nicht alles drin. Vor allem: wer versteht denn schon das Kauderwelsch? Wer findet denn die richtige Stelle im WaffG? Volltextsuche nach "Pfefferspray" bringt zB genau 0 Ergebnisse. Und das BKA hab ich in dieser Hinsicht sowieso gefressen. Gottlob gibt es noch nicht zu allen Waffen, Sportgeräten oder Spielzeugwaffen einen Feststellungsbescheid. Andererseits gibt es auch Feststellungsbescheide, die man nicht für möglich hält, zB den FB bezüglich bestimmter Karambits. Hm, wie ist der Plural von Karambit?
Zitat:
Zitat von WushuMan Beitrag anzeigen
kennt sich einer mit dem Waffengesetz aus und weiß, welche Waffen in Deutschland verboten sind?

Das Nun Chakkus verboten sind, dürfte sich ja mittlerweile herumgesprochen haben, aber wie sieht es denn mit einigen exotischen Waffen, wie

- 9-teilige Kettenpeitsche

http://www.trip-to-china.com/bilder/kettenpeitsche.jpg

- Peitsche mit Spitze

Peitsche mit Spitze | Trainingswaffen | Waffen | Ausrüstung | Kampfsport Shop -

- Shaolin Meteorhammer (Peitsche mit Spitze nur mit einer Kugel als Gewicht)

http://www.trip-to-china.com/bilder/meteorhammer.jpg

- Dreistock

http://www.trip-to-china.com/bilder/dreistock.jpg
Eine schwierige Angelegenheit. Hier mal der entsprechende Passus im WaffG:
Zitat:
Zitat von Auszug aus WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
Wer sich mit dem Thema ernsthaft auseinandersetzen will, der sollte starke Nerven mitbringen und nicht etwa an unser anständiges Rechtssystem glauben.

Lesetipp:
Soft-Nunchaku-Urteil: http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...C%20Urteil.zip
Feststellungsbescheid Soft-nunchaku: http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...t-nunchaku.pdf
Schulz, Neues Waffenrecht :http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...fenrecht-1.pdf

Meines Erachtens ist es bei den Soft-Nunchaku (keine Angst, ich krieg die Kurve noch) so, daß diese nur deshalb verboten sind, weil sie das Wörtchen Nunchaku im Namen tragen (und der Richter vom VG Wiesbaden evtl einen gezwitschert hat?). Denn Soft-Nunchaku sind sicherlich nicht dazu bestimmt durch Würgen die Gesundheit zu schädigen, sondern allenfalls geeignet (und selbst das ist bescheuert). In dem verlinkten Urteil spielt das offenbar keine Rolle, weil ja angeblich durch den Klammerzusatz "(z.B. Nun-Chaku)" durch den Gesetzgeber klargestellt wurde, daß er alle Nunchakus verbieten wollte. Wir wissen dass das Schwachsinn hoch drei ist, aber was soll's?!

So, jetzt komme ich zum Punkt: die genannten Waffen sind zwar zum Drosseln geeignet, aber sind sie auch dazu bestimmt? Meines Erachtens hängt das sehr von der Beschaffenheit bzw Konstruktion ab. Sind sie nicht zum Drosseln bestimmt, sondern nur für den sportlichen Gebrauch konzipiert (bei einer Spitze wird man da schwer Argumentieren haben), so sind sie m.E. auch nicht verboten. edit: der Dreistock (jap Sansetsukon) ist ein Nunchaku und daher wohl verboten.

Letzen Endes ist es wohl furchtbar sch...egal, ob etwas legal oder illegal ist. Zumindest kann ich in unserer Waffengesetzgebung kaum Logik entdecken. Und in den Sprüchen der Politiker schon gar nicht.
Zitat:
- Langwaffen, wie Hellebarde, Morgenstern, etc.
Hellebarde dürfte gar kein Problem sein. Gilt allerdings als Waffe und ist somit ab 18. Bei Morgenstern klingelt irgendwas bei mir, aber ich komm nicht drauf. Daher sage ich mal ohne Gewähr: müsste erlaubt sein (ab 18 natürlich).
Zitat:
Wo kann man eine definitive Antwort, ob eine Waffe in Deutschland erlaubt ist, erhalten, bzw. wo gibt es eine nahezu komplette Auflistung über verbotene Waffen?
Am allerbesten beim BKA nachfragen und zwar schriftlich! Keinesfalls telefonisch, da erzählen die einem nur Kappes. Erging mir zumindest mal so.

Meines Erachtens spielt der politische Zeitgeist eine enorme Rolle. Anders kann ich mir nicht erklären, daß Urteile wie das oben verlinkte von möglicherweise nüchternen Richtern gesprochen werden. Und das noch im Namen des Volkes! Pfui!
__________________
Pro-Nunchaku.de.vu
Mal was anderes: Kämpf' für dein Recht!

Geändert von oliverk71 (29-01-2008 um 18:14 Uhr).
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  #7  
Alt 04-02-2008, 20:42
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Beiträge: 3
Question Waffengesetz ziemlich schwammig formuliert

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, aber wie ich das Waffengesetz lese, ist es echt schwammig forumliert.

"Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)", sagt das Waffengesetz.

Natürlich kann ich mit einer Schnur, die nun mal an der "Peitsche mit Schnur" oder dem "Meteorhammer" befestigt sind, auch Personen drosseln, aber das kann man auch mit einem Springseil oder einem Schiffstau. Es gibt meiner Meinung nach, keine einzige Technik dieser beiden Waffen, bei denen die Schnur zum Drosseln eingesetzt wird. Reicht dieses schon aus, damit die Waffen zugelassen sind (es gibt keine entsprechende Technik?). Geeignet sind Seile natürlich schon zum Drosseln.

Mit einem Dreistock ist auch das Drosseln ziemlich schwierig, schließlich ist die Kette viel kürzer und die Stäbe viel länger als beim Nun Chakku. Zählt der Dreistock trotzdem zu den Nun Chakkus und ist verboten?

In den BKA Bescheiden ist zu diesen Themen nicht viel zu finden und das Waffengesetz ist auch sehr allgemein ausgelegt.

Wushu Man
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  #8  
Alt 04-02-2008, 20:52
Benutzerbild von captainplanet
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Nunchakus müssen also deutlich lesbar mit der Aufschrift "Nicht zum Drosseln bestimmt!" gekennzeichnet sein.
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  #9  
Alt 04-02-2008, 21:31
Benutzerbild von Der Contraveganer
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Das NunChaku ist als Würgewaffe "entdeckt" worden. Es wird verwendet wie ein Würgedraht, der laut WaffG ebenfalls verboten ist. Beide Gegenstände sind zum Drosseln bestimmt, und das ist der springende Punkt. Das mag in einigen Fällen Auslegungssache sein, bei Der Waffeneigenschaft bestimmter Messer scheiden sich die Geister, aber ein Springseil ist definitiv keine Würgewaffe, da es nicht als solche entwickelt wurde. Der Drei-Glieder-Stab ebensowenig.
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  #10  
Alt 05-02-2008, 06:58
Benutzerbild von Hsiao_Loong
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nunchaku is auf jedenfall verboten^^

hab trotzdem welche bei mia zu hause xD

aber als wandschmuck....

hab mir die auch schon paar mal aufn kopf gehaun...nicht sehr prickelnd...

aber n dahergelaufener idiot würde niemals auf die idee kommen es als würgewaffe zu benutzen...erstmal bisschen rumschwingen^^

aber ein springseil als würgewaffe...auch wenn es zum "springen" konzipiert wurde kann man es genauso als peitsche oder würgeseil benutzen...

gruß
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  #11  
Alt 05-02-2008, 07:47
Benutzerbild von enraged_Clown
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ok, erstmal ist eine waffe grundsätzlich nichts für einen minderjährigen, erst recht keine verbotene waffe dessen besitz alleine unter strafe steht und dämlich ist es das ganze noch ins internet zu stellen.
da muss nur der richtige mal mitlesen und schon wirds unter umständen teuer.
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  #12  
Alt 05-02-2008, 08:20
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Zitat:
Zitat von oliverk71 Beitrag anzeigen
Hm, wie ist der Plural von Karambit?
Karambitches??
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  #13  
Alt 05-02-2008, 10:44
Benutzerbild von Kensei
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Zitat:
Zitat von gion toji Beitrag anzeigen
Karambitches??
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  #14  
Alt 05-02-2008, 19:06
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Zitat:
Zitat von oliverk71 Beitrag anzeigen
Meines Erachtens ist es bei den Soft-Nunchaku (keine Angst, ich krieg die Kurve noch) so, daß diese nur deshalb verboten sind, weil sie das Wörtchen Nunchaku im Namen tragen (und der Richter vom VG Wiesbaden evtl einen gezwitschert hat?). Denn Soft-Nunchaku sind sicherlich nicht dazu bestimmt durch Würgen die Gesundheit zu schädigen, sondern allenfalls geeignet (und selbst das ist bescheuert). In dem verlinkten Urteil spielt das offenbar keine Rolle, weil ja angeblich durch den Klammerzusatz "(z.B. Nun-Chaku)" durch den Gesetzgeber klargestellt wurde, daß er alle Nunchakus verbieten wollte. Wir wissen dass das Schwachsinn hoch drei ist, aber was soll's?!

So, jetzt komme ich zum Punkt: die genannten Waffen sind zwar zum Drosseln geeignet, aber sind sie auch dazu bestimmt? Meines Erachtens hängt das sehr von der Beschaffenheit bzw Konstruktion ab. Sind sie nicht zum Drosseln bestimmt, sondern nur für den sportlichen Gebrauch konzipiert (bei einer Spitze wird man da schwer Argumentieren haben), so sind sie m.E. auch nicht verboten. edit: der Dreistock (jap Sansetsukon) ist ein Nunchaku und daher wohl verboten.

Also, soviel ich weiss MÜSSEN Soft-Nunchakus eine Sollbruchstelle aufweisen, damit man eben nicht drosseln kann.
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  #15  
Alt 05-02-2008, 19:18
Benutzerbild von enraged_Clown
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Zitat:
Zitat von Halbarad Beitrag anzeigen
Also, soviel ich weiss MÜSSEN Soft-Nunchakus eine Sollbruchstelle aufweisen, damit man eben nicht drosseln kann.
das ist egal, trotzdem verboten jedenfalls in deutschland.
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