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#1
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| Hallo, kennt sich einer mit dem Waffengesetz aus und weiß, welche Waffen in Deutschland verboten sind? Das Nun Chakkus verboten sind, dürfte sich ja mittlerweile herumgesprochen haben, aber wie sieht es denn mit einigen exotischen Waffen, wie - 9-teilige Kettenpeitsche http://www.trip-to-china.com/bilder/kettenpeitsche.jpg - Peitsche mit Spitze Peitsche mit Spitze | Trainingswaffen | Waffen | Ausrüstung | Kampfsport Shop - - Shaolin Meteorhammer (Peitsche mit Spitze nur mit einer Kugel als Gewicht) http://www.trip-to-china.com/bilder/meteorhammer.jpg - Dreistock http://www.trip-to-china.com/bilder/dreistock.jpg - Langwaffen, wie Hellebarde, Morgenstern, etc. aus? Wo kann man eine definitive Antwort, ob eine Waffe in Deutschland erlaubt ist, erhalten, bzw. wo gibt es eine nahezu komplette Auflistung über verbotene Waffen? WushuMan |
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#2
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| Google nach Feststellungsbescheiden des BKA. Da sollte alles zu finden sein, was als verboten eingestuft wurde.
__________________ Rock´n Roll above all ! Chris bamboozle: Warum darf Lars hier eigentlich reinspammen und sich aufführen wie ein Grundschulkind? |
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#3
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| Im Waffengesetz |
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#4
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| Hi! Ich setze mal voraus, Du wohnst in Deutschland. Da hilft zunächst ein Blick ins Waffengesetz und dessen Anlagen Dann kurz noch einmal in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz geschaut. Und bei Grenzfällen einen Blick in die Feststellungsbescheide des BKA werfen. Ganz simpel ![]() Gruß Wolverine |
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#5
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| Vieleicht sollte man noch hinzufügen, dass z.B. OTFs selbst im zerlegten Zustand verbotene Waffen darstellen, da sie mit wenig Mühe wiederzusammengesetzt werden können. (OTF sind Springmesser mit vorn aus dem Heft springender Klinge) Es gab/gibt ein Merkblatt, oder eine Zusammfassung des WaffG in der behauptet wird, ein zerlegtes Balisong, sei kein verbotener Gegenstand, das ist vielleicht eine gesetzliche Grauzone, aber trotzdem kann nur davon abgeraten werden sich in eine solche Gefahr zu begeben.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
Lesetipp: Soft-Nunchaku-Urteil: http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...C%20Urteil.zip Feststellungsbescheid Soft-nunchaku: http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...t-nunchaku.pdf Schulz, Neues Waffenrecht :http://home.arcor.de/oliverk71/Pro-N...fenrecht-1.pdf Meines Erachtens ist es bei den Soft-Nunchaku (keine Angst, ich krieg die Kurve noch) so, daß diese nur deshalb verboten sind, weil sie das Wörtchen Nunchaku im Namen tragen (und der Richter vom VG Wiesbaden evtl einen gezwitschert hat?). Denn Soft-Nunchaku sind sicherlich nicht dazu bestimmt durch Würgen die Gesundheit zu schädigen, sondern allenfalls geeignet (und selbst das ist bescheuert). In dem verlinkten Urteil spielt das offenbar keine Rolle, weil ja angeblich durch den Klammerzusatz "(z.B. Nun-Chaku)" durch den Gesetzgeber klargestellt wurde, daß er alle Nunchakus verbieten wollte. Wir wissen dass das Schwachsinn hoch drei ist, aber was soll's?! So, jetzt komme ich zum Punkt: die genannten Waffen sind zwar zum Drosseln geeignet, aber sind sie auch dazu bestimmt? Meines Erachtens hängt das sehr von der Beschaffenheit bzw Konstruktion ab. Sind sie nicht zum Drosseln bestimmt, sondern nur für den sportlichen Gebrauch konzipiert (bei einer Spitze wird man da schwer Argumentieren haben), so sind sie m.E. auch nicht verboten. edit: der Dreistock (jap Sansetsukon) ist ein Nunchaku und daher wohl verboten. Letzen Endes ist es wohl furchtbar sch...egal, ob etwas legal oder illegal ist. Zumindest kann ich in unserer Waffengesetzgebung kaum Logik entdecken. Und in den Sprüchen der Politiker schon gar nicht. Zitat:
Zitat:
Meines Erachtens spielt der politische Zeitgeist eine enorme Rolle. Anders kann ich mir nicht erklären, daß Urteile wie das oben verlinkte von möglicherweise nüchternen Richtern gesprochen werden. Und das noch im Namen des Volkes! Pfui! Geändert von oliverk71 (29-01-2008 um 18:14 Uhr). |
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#7
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| Vielen Dank für die ausführliche Antwort, aber wie ich das Waffengesetz lese, ist es echt schwammig forumliert. "Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus)", sagt das Waffengesetz. Natürlich kann ich mit einer Schnur, die nun mal an der "Peitsche mit Schnur" oder dem "Meteorhammer" befestigt sind, auch Personen drosseln, aber das kann man auch mit einem Springseil oder einem Schiffstau. Es gibt meiner Meinung nach, keine einzige Technik dieser beiden Waffen, bei denen die Schnur zum Drosseln eingesetzt wird. Reicht dieses schon aus, damit die Waffen zugelassen sind (es gibt keine entsprechende Technik?). Geeignet sind Seile natürlich schon zum Drosseln. Mit einem Dreistock ist auch das Drosseln ziemlich schwierig, schließlich ist die Kette viel kürzer und die Stäbe viel länger als beim Nun Chakku. Zählt der Dreistock trotzdem zu den Nun Chakkus und ist verboten? In den BKA Bescheiden ist zu diesen Themen nicht viel zu finden und das Waffengesetz ist auch sehr allgemein ausgelegt. Wushu Man |
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#8
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| Nunchakus müssen also deutlich lesbar mit der Aufschrift "Nicht zum Drosseln bestimmt!" gekennzeichnet sein. ![]() |
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#9
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| Das NunChaku ist als Würgewaffe "entdeckt" worden. Es wird verwendet wie ein Würgedraht, der laut WaffG ebenfalls verboten ist. Beide Gegenstände sind zum Drosseln bestimmt, und das ist der springende Punkt. Das mag in einigen Fällen Auslegungssache sein, bei Der Waffeneigenschaft bestimmter Messer scheiden sich die Geister, aber ein Springseil ist definitiv keine Würgewaffe, da es nicht als solche entwickelt wurde. Der Drei-Glieder-Stab ebensowenig.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#10
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| nunchaku is auf jedenfall verboten^^ hab trotzdem welche bei mia zu hause xD aber als wandschmuck.... hab mir die auch schon paar mal aufn kopf gehaun...nicht sehr prickelnd... aber n dahergelaufener idiot würde niemals auf die idee kommen es als würgewaffe zu benutzen...erstmal bisschen rumschwingen^^ aber ein springseil als würgewaffe...auch wenn es zum "springen" konzipiert wurde kann man es genauso als peitsche oder würgeseil benutzen... gruß |
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#11
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| ok, erstmal ist eine waffe grundsätzlich nichts für einen minderjährigen, erst recht keine verbotene waffe dessen besitz alleine unter strafe steht und dämlich ist es das ganze noch ins internet zu stellen. ![]() da muss nur der richtige mal mitlesen und schon wirds unter umständen teuer.
__________________ Es gibt nur einen wahren Feiertag. |
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#12
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#13
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__________________ "Free people will never remain free, if they are not willing, if need be, to fight for their vital interests." - John Foster Dulles |
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#14
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| Zitat:
Also, soviel ich weiss MÜSSEN Soft-Nunchakus eine Sollbruchstelle aufweisen, damit man eben nicht drosseln kann. |
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#15
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| das ist egal, trotzdem verboten jedenfalls in deutschland.
__________________ Es gibt nur einen wahren Feiertag. |
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