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#16
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| Der Drei-Glieder-Stab ist kein NunChaku, und auch nicht damit verwandt. Das NunChaku ist eine Würgewaffe, der Drei-Glieder-Stab, eine Schlagwaffe. Ergo ist er nicht verboten.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#17
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| Des meinst de doch nicht ernst das das Nunchaku eine würgewaffe ist damit Klopft man drauf.
__________________ Teki yori tooku, ware yori chikai. Fern für den Gegner, nah für mich. |
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#18
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| per gesetz ist es eine würgewaffe.
__________________ Es gibt nur einen wahren Feiertag. ![]() R.I.P Horst |
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#19
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| ich weis aber im wesentlichen bietet das Nunchaku einen guten wums
__________________ Teki yori tooku, ware yori chikai. Fern für den Gegner, nah für mich. |
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#20
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| Und wie schaut es mit dem Dreistock aus? Ist der nun in Deutschland verboten oder nicht? Zum Würgen ist er ja - wie schon festgestellt - nicht geeignet. WushuMan |
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#21
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| Sieh dir das Ding mal an. Mit 3-4 Ringen kann man nicht in dem Maße würgen, wie es mit dem Nun-CHaku möglich ist. Es kann sich beim Drei-Glieder-Stab also nur um eine Hieb-/ und Stoßwaffe handeln. Und dann guckst du ins WaffG und schaust, was du zu Hieb-/und Stoßwaffen findest. Oder du liest mein letztes Posting durch. Er ist keine illegale Waffe, jedenfalls noch nicht.
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#22
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| gebt bei wiki mal dreistock ein.... da steht "In Deutschland wird diese Waffe als Würgewaffe eingestuft, und ist daher verboten" verstehen tuts wohl kaum einer aber was soll man machen.... |
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#23
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| Das Waffengesetz sagt etwas anderes. Wiki V/S WaffG, hm... wem schenke ich mehr Glauben? WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) 1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus) Das NunChaku ist also als Würgewaffe verboten. Mit dem Dreistock kannst aber nicht würgen! Ein über 2m langes Würgeholz?!? Und wie willst du mit 3 Ketten-Ringen effektiv würgen? Und wozu dann drei-teilig? Um zwei Gegner gleichzeitig zu würgen? EDIT: Glaubst du mir, wenn ich den Artikel bei Wikipedia umschreibe?
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Geändert von Der Contraveganer (11-02-2008 um 19:05 Uhr). |
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#24
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| eigtl. hast du natürlich recht wie schon gesagt wer soll das schon verstehen. In dem Artikel der bei wiki noch verlinkt ist steht auch dass fang-,brech- und würgetechniken ausgeführt werden können... tja wie gesagt KÖNNEN... |
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#25
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| lest euch mal die geschichte vom dreistock durch dann werdet ihr wohl sehen das nunchaku und dreistock miteinander verwandt sind.... gruß PS: mir ist es egal ob ich hier reingepostet habe das ich selbst gebastelte nunchakus habe...die hängen an der wand und ich renn damit auch nicht auf der straße rum basta ! ![]() |
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#26
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| Welche Geschichte denn? Wie wäre es mit einer Quelle? Wikipedia reicht da allerdings nicht aus!
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#27
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| Also, per Gesetz wurde das Nunchaku verboten weil man mit ihm würgen kann. Das gilt auch nicht für alle nunchakus, denn wenn man die Ausführung des Hakkakukei nimmt, so hat diese Version eine maximale Kettenlänge von 12 cm und da ist es recht schwierig zu würgen, was aber nicht heißt das es unmöglich ist. Insofern hat hier enraged clown vollkommen recht. Der MArugata Nunchaku oder auch das chin. Nunchaku (ER jie Gun oder auch Ji Jit Gun genannt) hat eine Kettenlänge von ca. 20 cm wo das Würgen vorzüglich mit klappt. Doch das Waffengesetz besagt das Stäbe, egal aus welcher Beschaffenheit (Holz Kunsstoff oder Metall, die mit einer Kette oder Schnur miteinander befestigt sind, zu den verbotenen Waffen gehören und somit zählt der Dreigliederstab (Sam Jit Gun, San jie Gun und Sanchaku) auch zu den verbotenen Waffen. Ich denke nicht daß man in der heutigen Zeit irgendeinem Richter erzählen kann daß man mit einem Dreigliederstab nicht würden kann. Traditionell besteht er aus nur 5 runde Kettenglieder die miteinander verbunden sind, allerdings gibt es in USA viele Variationen wo die Kette auch fast 20 cm lang sind und somit kann man auch hiermit würgen. Ich finde das Ganze auch ziemlich blöde, da man mit einem einfachen Schraubenzieher jemand viel eher ohne größeres Training verletzen kann und wenn ich ein Springseil mit mir herumtrage und ERfahrung habe in der Kettenpeitschentechnik (Gorn bin) oder mit dem Meteorhammer (Liu Xing Chui) oder Flugspitze (Fei Bien) dann kann ich erst recht mit dieser "Springseilwaffe" jemanden erwürgen. Ich selber denke nicht daß ein Nunchaku mehr oder weniger gefährlich ist als andere KKWaffen. Mit einem einfachen Messer kann heute wie gesagt ein viel größerer Schaden angerichtet werden und zwar ohne großes Training. Da ich zur "älteren Generation" gehöre, denke ich daß es daran liegt daß das Nunchaku verboten wurde, weil in meiner Zeit als die Bruce Lee Filme in den Kinos anliefen, viele Kinobesucher ihn als Vorbild hatten, sich selber Nunchakus bastelten und diese einfach in Schlägereien benutzten und es waren sehr sehr viele die ständig ein´Nunchaku hinten im Gürtel hatten - auch wenn die meisten keinen wirklich damit verletzten sondern eher ihr "Wirbeln" bei anderen zeigen wollten und damit ihre "coolheit" beweisen wollten. Doch wie überall gab es auch genug Übeltäter die diese Waffe mißbrauchten. Durch die Bruce Lee Filme wurde diese Waffe einfach am bekanntesten und Bruce Lee war einfach der KK tler überhaupt und jeder äffte ihm nach. Irgendwann wurde diese Waffe verboten denn mit den Jahren wurde das Waffengesetz immer mehr und mehr verschärft. Nunchakus wurden verboten sowie kurz danach auch die Manrikigusarikette da sie ja auch wie ein Nunchaku konstruiert ist, nur mit einer 60 cm langen Kette mit kleinen Giffen. Auch die Baat Dim Sing oder auf japanisch "Schaken" (Shuriken) folgten. Je mehr die Waffen mißbraucht werden umso schneller werden sie verboten und auch Waffen die diesen ähnlich sehen. Glaubt mir, es werden noch weitere folgen. Ich hoffe nur, daß sich irgendwann mal etwas ändern wird, denn ich bin selber auch nicht bereit das was ich über Jahrzehnte erlernt habe einfach alles an den Nagel zu hängen und somit dafür zu sorgen daß eine uralte Kunst verloren geht. Beste Grüße BakMee |
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#28
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| Ich hab so ein Sprungseil, wo 2 Holzstücke durch ein Seil verbunden sind... Zum Glück lebe ich in Österreich, da darf ich das auf jeden Fall haben ![]() (Wette damit kann man auch würgen...)
__________________ ...stell dir mal vor ein bundeswehr soldat in afghanistan hat ein konflikt mit jemanden und er sagt zu ihm weil er ihn nicht verstehen tut, keine ahnung was du meinst |
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#29
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| Zitat:
Zitat:
Aber ich muß auch zugestehen: es gibt zumindest m.W. keine Rechtssprechung und auch keinen Feststellungsbescheid speziell zum Sansetsukon! Du kannst ja gerne mal eins zum BKA schicken zwecks Begutachtung. Aber wer will schon schlafende Hunde wecken? |
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#30
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| Ach, hier noch meine Begründung dafür, daß das Sansetsukon zu den Nunchaku zählt. Ich gebe zu, das ist aus der Wikipedia, aber es ist auch einleuchtend und m.E. auch wahr. Allerdings, das muß ich auch sagen, ist diese Einteilung wohl ohne rechtliche Relevanz! Solange es kein Urteil, geschweige denn ein höchstrichterliches Urteil und auch keinen Feststellungsbescheid dazu gibt, ist die Rechtslage unsicher. Wer will kann also meinetwegen auch davon ausgehen, daß das Sansetsukon legal ist. Ich glaube nicht, daß ein Richter das so sehen würde, aber nun gut. Versuch macht kluch! ![]() Zitat:
Geändert von oliverk71 (18-02-2008 um 21:31 Uhr). |
![]() |
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