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#31
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| Soweit alles richtig. Aber wenn es um Waffen geht, dann ist grundsätzlich alles erlaubt, was durch das Waffengesetz nicht ausdrücklich verboten ist. Das WaffG ziehlt mit der Bemerkung zu Würgewaffen auf Gegenstände wie Würgedrähte, präparierte Klaviersaiten, NunChakus, etc. ab. Natürlich kann man mit einem Dreistock drosseln. Aber eben nicht besserals mit einem einfachen Stock von 50cm Länge. In dem Stil, wie es die oben genannten Gegenstände ermöglichen, geht das mit dem Dreistock nicht. Und warum sollte das mit dem Würgen Quatsch sein? Ich finde meine Ausführungen übrigens logischer als die von Wikipedia!
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#32
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Geändert von oliverk71 (19-02-2008 um 22:06 Uhr). |
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#33
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| schon gut |
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#34
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| Würgedrähte sind im WaffG nicht explizite erwähnt. Für mich sind Dreistöcke und NunChakus eben unterschiedliche Waffen. Und solange nichts eindeutig gegenteiliges von staatlicher Seite gesagt wird, bleibt das für mich auch so! Und zur Selbstherrlichkeit... Na und?
__________________ Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! |
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#35
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| Soviel zu deiner Logik. |
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#36
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| Zwar nicht dort, sondern in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV): Anl.I-A1-UA2-1.2.6 Hierunter fallen alle Variationen der Nunchakus, also auch so genannte Übungs- und Soft-Nunchakus, bei denen eine Drosselung auch mit weichen biegsamen Geräten erfolgen kann sowie Drahtschlingen, die zum Drosseln bestimmt sind (Garotte). Quelle: umwelt-online Bundesrats - Drucksachen: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Gruß Wolverine |
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#37
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| Hallo Gemeinde, Ich denke eine Diskussion ob jetzt ein Nun-Chaku verboten is oder nicht, nur weil es nicht ausdrücklich so beschrieben ist - ist müßig. Grundsätzlich gibt es eine Anlage zum Waffengesetz und die FB's die das regeln. Jetzt aber zu sagen - ja aber ein kugelschreiber ist keine Waffe oder ein Springseil ist auch geeignet zum würgen....... ist auch einseitig. Denn in §1 Waffengesetz steht Sinngemäß. ..Alle Gegenstände die dazu dienen einem anderen Schaden zuzufügen gelten als Waffe. ... --> so und jetzt? - ist auch ein Kugelschreiber oder mein Springseil eie Waffe.Die Auslegeung erfolgt IMMER vor Gericht was und wann es eine Waffe ist. Hier ist es so, dass man es eben leichter Plausibilisieren kann, wenn man dem Richter Klarmachen muss, dass eine riesige Platzwunde am kopf durch den Barhocker kommt - oder man soll erklären warum man einen Baseballschläger eingesetzt hat. (das Resultat - die Kopfverlsetzung ist die gleiche) Genau so schwierig wird es zu erklären warum jemand einen riesen blauen Fleck am Oberarm hat weil er durch einen (durchaus legalen) kubotan verletzt wurde. Die erste Frage des Richters wird sein - warum haben Sie so etwas überhaupt dabei? - Und dann wird mir unterstellt, dass ich es bewusst trage um anderen Schmerzen zuzufügen. Nehme ich un gleicher Situation den Kuli der Bedienung - dan war es einfach zufall, dass dieser Gegenstan da gelegen hat und ist somit besser rechtzufertigen. Grundsätzlich gilt auch bei vielen Waffen (nach der Anlage zum WaffG) es ist nicht nur der Einsatz sondern auch das Führen UND der Besitz strafbar. Hierunter fallen u.A. Totschläger, Morgesterne, Wurfsterne aller Art, Schmetterlingsmesser (Butterfly) und auch die Nunchakus. Ausnahmegenehmigungen für Sammler o.ä. sind bei zustaändige Behörde (Landratsamt)einzuholen und werden nur durch diese erteilt. Hier gilt es ahnlich wie bei der Haltung von Giftschlangen. Möglich - aber mit Auflagen und ständigen kontrollen. So long D.
__________________ Es gibt eine Kraft, die das Unmögliche möglich macht. Vorausgesetzt, man hat dem Mut, anzufangen. |
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#38
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| Nicht ganz richtig. Es steht dort: (2) Waffen sind 2. tragbare Gegenstände, b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind Kulis und Springseile sind nicht mit aufgeführt, also keine Waffe nach WaffG ![]() Gruß Wolverine |
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#39
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| Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter. Frag doch einfach deinen Trainer. Oder geh zum BKA. ODER LASS DIE WAFFEN ZUHAUSE Taiji |
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#40
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| ODER LASS DIE WAFFEN ZUHAUSE Taiji[/quote] Danke! - das trifft es auf den Punkt. So long D.
__________________ Es gibt eine Kraft, die das Unmögliche möglich macht. Vorausgesetzt, man hat dem Mut, anzufangen. |
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#41
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| Wolverine hat wenigstens Ahnung. Ganz im Gegensatz zu vielen anderen hier. Und nur so nebenbei: ich bezweifle, daß die meisten Trainer Bescheid wissen. Auch Polizisten wissen oft erstaunlich wenig. Aber manche Klugscheißer hier scheinen echt alles zu wissen. |
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#42
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| ehm das is das Waffenforum oder irre ich mich?! oO |
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#43
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| Eben! Aber manche Leute schnallen's halt nicht. ![]() |
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#44
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| <ironie>Bravo, ein sehr konstruktiver und kompetenter Beitrag</ironie> ![]() Für diese Themen ist das Board da, Du Fachmann ![]() Gruß Wolverine |
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#45
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| sry für OT aber gibts eigentlich so ne TOP 10 der dümmsten Antworten in einem Thread? Also das wär bisher mein Favorit |
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