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  #31  
Alt 18-02-2008, 21:16
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Soweit alles richtig. Aber wenn es um Waffen geht, dann ist grundsätzlich alles erlaubt, was durch das Waffengesetz nicht ausdrücklich verboten ist. Das WaffG ziehlt mit der Bemerkung zu Würgewaffen auf Gegenstände wie Würgedrähte, präparierte Klaviersaiten, NunChakus, etc. ab. Natürlich kann man mit einem Dreistock drosseln. Aber eben nicht besserals mit einem einfachen Stock von 50cm Länge. In dem Stil, wie es die oben genannten Gegenstände ermöglichen, geht das mit dem Dreistock nicht.

Und warum sollte das mit dem Würgen Quatsch sein?

Ich finde meine Ausführungen übrigens logischer als die von Wikipedia!
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Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
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  #32  
Alt 18-02-2008, 21:50
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Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
Soweit alles richtig. Aber wenn es um Waffen geht, dann ist grundsätzlich alles erlaubt, was durch das Waffengesetz nicht ausdrücklich verboten ist.
Da liegst du leider nicht richtig, meiner Meinung nach. Schön wäre es. So fallen seit einem Feststellungsbescheid des BKA auch bestimmte Karambit unter den Begriff Faustmesser (siehe auch Anfang dieses Threads). Dafür gibt es ja diese Feststellungsbescheide.
Zitat:
Das WaffG ziehlt mit der Bemerkung zu Würgewaffen auf Gegenstände wie Würgedrähte, präparierte Klaviersaiten, ...
Ich bin gerade zu faul zum Nachgucken, meine aber, daß diese Würgedrähte sogar extra in der Anlage 2 des WaffG erwähnt wurden. Aber das nur nebenbei.
Zitat:
... NunChakus, etc. ab. Natürlich kann man mit einem Dreistock drosseln. Aber eben nicht besserals mit einem einfachen Stock von 50cm Länge.
In dem Stil, wie es die oben genannten Gegenstände ermöglichen, geht das mit dem Dreistock nicht.
Schau mal auf meine Webseite. Da ist ein Dreistock abgebildet, mit dem man sehr wohl würgen kann. Abgesehen davon ist ein Würgen/Drosseln immer auf zweierlei Weise möglich: einmal indem man die Luftzufuhr absperrt, aber auch indem man die Blutzufuhr unterbricht (Halsschlagadern). Aber wirklich: ich würde mich sehr sehr freuen, wenn du Recht hast! Der Verweis mit dem Stock geht ins Leere, da ein Stock nicht verboten ist. Meine These ist aber, daß ein Sansetsukon-Nunchaku(!) auch ein Nunchaku ist, wenn auch ein dreiteiliges. Und Nunchaku sind eben verboten. Auch wenn sich einem beim Lesen des Soft-Nunchaku-Urteils die Haare sträuben, ob der vielen Fehler, logisch wie sprachlich.
Zitat:
Ich finde meine Ausführungen übrigens logischer als die von Wikipedia!
Selbstherrlichkeit?
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Geändert von oliverk71 (19-02-2008 um 22:06 Uhr).
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  #33  
Alt 19-02-2008, 22:04
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schon gut
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  #34  
Alt 19-02-2008, 22:29
Benutzerbild von Der Contraveganer
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Würgedrähte sind im WaffG nicht explizite erwähnt. Für mich sind Dreistöcke und NunChakus eben unterschiedliche Waffen. Und solange nichts eindeutig gegenteiliges von staatlicher Seite gesagt wird, bleibt das für mich auch so! Und zur Selbstherrlichkeit... Na und?
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  #35  
Alt 20-02-2008, 00:09
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Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
Würgedrähte sind im WaffG nicht explizite erwähnt. Für mich sind Dreistöcke und NunChakus eben unterschiedliche Waffen. Und solange nichts eindeutig gegenteiliges von staatlicher Seite gesagt wird, bleibt das für mich auch so! Und zur Selbstherrlichkeit... Na und?
In einem anderen Thread verweist du darauf, daß die neunteilige Kettenpeitsche ja von verschiedenen Shops angeboten wird und deshalb nicht verboten sei. Nun, ich habe bei Shops nachgefragt, warum sie kein Sansetsukon anbieten. Auskunft: weil es verboten ist.

Soviel zu deiner Logik.
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  #36  
Alt 20-02-2008, 18:43
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Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
Würgedrähte sind im WaffG nicht explizite erwähnt.
Zwar nicht dort, sondern in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV):

Anl.I-A1-UA2-1.2.6

Hierunter fallen alle Variationen der Nunchakus, also auch so genannte Übungs- und Soft-Nunchakus, bei denen eine Drosselung auch mit weichen biegsamen Geräten erfolgen kann sowie Drahtschlingen, die zum Drosseln bestimmt sind (Garotte).


Quelle: umwelt-online Bundesrats - Drucksachen: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Gruß
Wolverine
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  #37  
Alt 21-02-2008, 12:35
Benutzerbild von Deciple
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Hallo Gemeinde,

Ich denke eine Diskussion ob jetzt ein Nun-Chaku verboten is oder nicht, nur weil es nicht ausdrücklich so beschrieben ist - ist müßig.

Grundsätzlich gibt es eine Anlage zum Waffengesetz und die FB's die das regeln.

Jetzt aber zu sagen - ja aber ein kugelschreiber ist keine Waffe oder ein Springseil ist auch geeignet zum würgen....... ist auch einseitig.

Denn in §1 Waffengesetz steht Sinngemäß.
..Alle Gegenstände die dazu dienen einem anderen Schaden zuzufügen gelten als Waffe.... --> so und jetzt? - ist auch ein Kugelschreiber oder mein Springseil eie Waffe.

Die Auslegeung erfolgt IMMER vor Gericht was und wann es eine Waffe ist.

Hier ist es so, dass man es eben leichter Plausibilisieren kann, wenn man dem Richter Klarmachen muss, dass eine riesige Platzwunde am kopf durch den Barhocker kommt - oder man soll erklären warum man einen Baseballschläger eingesetzt hat. (das Resultat - die Kopfverlsetzung ist die gleiche)

Genau so schwierig wird es zu erklären warum jemand einen riesen blauen Fleck am Oberarm hat weil er durch einen (durchaus legalen) kubotan verletzt wurde. Die erste Frage des Richters wird sein - warum haben Sie so etwas überhaupt dabei? - Und dann wird mir unterstellt, dass ich es bewusst trage um anderen Schmerzen zuzufügen.
Nehme ich un gleicher Situation den Kuli der Bedienung - dan war es einfach zufall, dass dieser Gegenstan da gelegen hat und ist somit besser rechtzufertigen.

Grundsätzlich gilt auch bei vielen Waffen (nach der Anlage zum WaffG) es ist nicht nur der Einsatz sondern auch das Führen UND der Besitz strafbar.

Hierunter fallen u.A. Totschläger, Morgesterne, Wurfsterne aller Art, Schmetterlingsmesser (Butterfly) und auch die Nunchakus.
Ausnahmegenehmigungen für Sammler o.ä. sind bei zustaändige Behörde (Landratsamt)einzuholen und werden nur durch diese erteilt.

Hier gilt es ahnlich wie bei der Haltung von Giftschlangen. Möglich - aber mit Auflagen und ständigen kontrollen.

So long
D.
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Es gibt eine Kraft, die das Unmögliche möglich macht.
Vorausgesetzt, man hat dem Mut, anzufangen.
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  #38  
Alt 21-02-2008, 13:37
Benutzerbild von Wolverine
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Zitat:
Zitat von Deciple Beitrag anzeigen
Denn in §1 Waffengesetz steht Sinngemäß.
..Alle Gegenstände die dazu dienen einem anderen Schaden zuzufügen gelten als Waffe....

Nicht ganz richtig.
Es steht dort:

(2) Waffen sind
2. tragbare Gegenstände,
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind


Kulis und Springseile sind nicht mit aufgeführt, also keine Waffe nach WaffG


Gruß
Wolverine
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  #39  
Alt 21-02-2008, 13:52
Benutzerbild von Taijiquanchi
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Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter.
Frag doch einfach deinen Trainer. Oder geh zum BKA.

ODER LASS DIE WAFFEN ZUHAUSE


Taiji
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  #40  
Alt 21-02-2008, 15:37
Benutzerbild von Deciple
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ODER LASS DIE WAFFEN ZUHAUSE


Taiji[/quote]

Danke! - das trifft es auf den Punkt.

So long
D.
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Vorausgesetzt, man hat dem Mut, anzufangen.
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  #41  
Alt 21-02-2008, 16:56
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Zitat:
Zitat von Taijiquanchi Beitrag anzeigen
Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter.
Frag doch einfach deinen Trainer. Oder geh zum BKA.
Taiji
Halt dich doch einfach raus! Niemand zwingt dich diesen Thread zu lesen.

Wolverine hat wenigstens Ahnung. Ganz im Gegensatz zu vielen anderen hier. Und nur so nebenbei: ich bezweifle, daß die meisten Trainer Bescheid wissen. Auch Polizisten wissen oft erstaunlich wenig.

Aber manche Klugscheißer hier scheinen echt alles zu wissen.
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  #42  
Alt 21-02-2008, 17:22
Benutzerbild von Nyoibo
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Zitat:
Zitat von Taijiquanchi Beitrag anzeigen
Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter.
Frag doch einfach deinen Trainer. Oder geh zum BKA.

ODER LASS DIE WAFFEN ZUHAUSE


Taiji
ehm das is das Waffenforum oder irre ich mich?! oO
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  #43  
Alt 21-02-2008, 17:40
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Zitat:
Zitat von Nyoibo Beitrag anzeigen
ehm das is das Waffenforum oder irre ich mich?! oO
Eben! Aber manche Leute schnallen's halt nicht.
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  #44  
Alt 21-02-2008, 17:47
Benutzerbild von Wolverine
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Registrierungsdatum: 11.02.2002
Alter: 40
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Zitat:
Zitat von Taijiquanchi Beitrag anzeigen
Man, echt immer diese Threads über Waffen und Vorteile und so weiter.
<ironie>Bravo, ein sehr konstruktiver und kompetenter Beitrag</ironie>
Für diese Themen ist das Board da, Du Fachmann

Gruß
Wolverine
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  #45  
Alt 21-02-2008, 17:55
Benutzerbild von Nyoibo
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Kampfkunst: Yong Tjun
 
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sry für OT aber gibts eigentlich so ne TOP 10 der dümmsten Antworten in einem Thread?
Also das wär bisher mein Favorit
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