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  #1  
Alt 26-03-2008, 12:03
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Da am April voraussichtlich alle Einhand-Folder und noch ein paar andere Messer nicht mehr geführt werden dürfen, werden einige von uns wohl auf andere Messer umsteigen. Habt ihr Euch schon einen neuen besten Freund ausgeguckt? Und an wessen Stelle tritt er?
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  #2  
Alt 26-03-2008, 13:05
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Ist es wirklich sinnvoll hier zu einer Alternativ-Bewaffnung aufzurufen??

Ihr erreicht damit nur, das die entsprechenden Gesetze noch schärfer werden.

Greets

Christof
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  #3  
Alt 26-03-2008, 14:01
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Warum Bewaffnung?
Bei den meisten Einhandmessern handelt es sich doch um Taschenmesser.

Bei mir kommt wahrscheinlich das Streetbowie von Spyderco mit, dass hat 12cm Klingenlänge.
Oder ein Sicherheitsmesser von Otter, das mit zwei Händen zu öffnen ist, aber brutal hart verriegelt (daher Sicherheitsmesser).

Bis jetzt hab ich diverse Messer mit, entweder Einhandmesser oder Springer.
Ak74, V&D, Pointguard, Apache
Je nachdem, was nun als verschlossenes Behältnis gilt, bleibts vielleicht auch bei einem der alten Messer, nur halt im Etui statt in der Tasche.

Kilian
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  #4  
Alt 26-03-2008, 14:22
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Ich habe mit keinem Wort zur Bewaffnung aufgerufen. Und das werde ich auch niemals tun. Aber es gibt einige Sammler und Liebhaber, hier im Forum, die sich jetzt Alternativen zum Einhandfolder suchen müssen, wenn sie vor die Tür gehen. Ich nehm whrscheinlich das hier´:Wolfster's Knife Shop
Die Nylon-Scheide läst sich komplett verschliessen und verdeckt das Messer komplett.
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  #5  
Alt 26-03-2008, 14:41
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Das dürfte nach dem neuen WaffG aber doch nicht mitgeführt werden, oder?

Klinge über 12 cm und eine -wenn auch komplett geschlossene- Scheide zählt nicht als verschlossenes Behältnis. Oder sehe ich den letzten Teil falsch?
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Grüße, Michael
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  #6  
Alt 26-03-2008, 15:21
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Zitat:
Zitat von Michael1 Beitrag anzeigen
Das dürfte nach dem neuen WaffG aber doch nicht mitgeführt werden, oder?

Klinge über 12 cm und eine -wenn auch komplett geschlossene- Scheide zählt nicht als verschlossenes Behältnis. Oder sehe ich den letzten Teil falsch?
Naja, 3mm kann man notfalls wegschleifen.
Die grosse Frage ist dann immer, welche Messer nun als Hieb- und Stichwaffe gelten und welche nicht...

Kilian
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  #7  
Alt 26-03-2008, 15:25
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Bin ich total auf dem Holzweg wenn ich meine dass das keine Rolle spielt? Imho sind alle feststehenden Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge nicht mehr frei zu führen.
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  #8  
Alt 26-03-2008, 15:30
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ich kaufe mir ein küchenbeil bei obi für 5.-€ das ist nicht verboten
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  #9  
Alt 26-03-2008, 15:58
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Zitat:
Zitat von Michael1 Beitrag anzeigen
Bin ich total auf dem Holzweg wenn ich meine dass das keine Rolle spielt? Imho sind alle feststehenden Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge nicht mehr frei zu führen.
Ich sag doch, die 3mm kann man wegschleifen, dann ist es nicht mehr zu lang...
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  #10  
Alt 26-03-2008, 16:44
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Zitat:
Die grosse Frage ist dann immer, welche Messer nun als Hieb- und Stichwaffe gelten und welche nicht...
In einer der älteren Fassungen des Entwurfs (ob es so in die Anlagen zu den entsprechenden §§ oder die Verwaltungsverordnungen dazu eingegangen ist, weiß ich nicht) war die Waffeneingenschaft IIRC dahingehend definiert, daß Tanto-, Bowie-, Dolch und Spearpoint-Klingen hiervon erfasst wurden.

Sollte dies tatsächlich so übernommen worden sein wären im Grunde also nur noch rückenspitze, klingenspitze und Droppoint-Klingen legal.
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  #11  
Alt 26-03-2008, 18:43
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Edit: Hat sich erledigt...

viele Grüße

Geändert von meridian9 (26-03-2008 um 18:59 Uhr).
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  #12  
Alt 26-03-2008, 18:50
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Wie sieht es denn mit dem hier aus: Wolfster's Knife Shop

Darf man feststehende Messer unter 12cm (mir täten es auch 6) und ohne verbotene Spitzen (eine runde Essbesteckspitze die scharf genug ist reicht völlig) dann eigentlich noch in der Jackentasche mitführen, oder muss man die auch verschlossen im Rucksack tragen ? Bis jetzt trage ich jedenfalls gar kein Messer.
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  #13  
Alt 26-03-2008, 19:10
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Also die kleinen Taschenmesser meinen die wohl nicht:

Hier zwei Zitate, Links sind aus dem Thread:
http://www.kampfkunst-board.info/for...1-april-72750/
Zitat Anfang:
2.

Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind

2.1

Messer,

2.1.1

deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser),

Zitat Ende.

Quelle:
Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 - Co2air.de

Zitat Anfang:

1.4.1

Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

– höchstens 8,5 cm lang ist,

– in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,

– nicht zweiseitig geschliffen ist und

– einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

Zitat Ende.

Quelle:
Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002 - Co2air.de

viele Grüße

Nachtrag: Sorry, erstes Zitat gilt als "Verboten" mit der Ausnahme siehe zweites Zitat.

2.Nachtrag: Bin auch kein Anwalt u. daher ohne Gewehr
Danke Jörg.

Geändert von meridian9 (26-03-2008 um 19:31 Uhr).
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  #14  
Alt 26-03-2008, 19:21
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Zitat:
Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn mit dem hier aus: Wolfster's Knife Shop

Darf man feststehende Messer unter 12cm (mir täten es auch 6) und ohne verbotene Spitzen (eine runde Essbesteckspitze die scharf genug ist reicht völlig) dann eigentlich noch in der Jackentasche mitführen, oder muss man die auch verschlossen im Rucksack tragen ? Bis jetzt trage ich jedenfalls gar kein Messer.
Das Messer sieht IMO absolut OK aus. Und nach dem neuen Waffenrecht darf man feststehende Messer mit KL unter 12 cm, die keine Waffe is.S.d.G. sind, auch nach dem 1. April führen, auch zugriffsbereit.

Führen heißt, die tatsächliche Gewalt über eine Waffe auszüben.

Zugriffsbereit heißt, daß die Waffe mit weniger als drei Handgriffen oder weniger als drei Sekunden einsatzbereit ist.

Alles natürlich -da ich kein Anwalt bin- ohne Gewähr.
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(James A. Keating)
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  #15  
Alt 26-03-2008, 19:44
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*Seufz* Das ist das ALTE WaffG.
Springmesser dieser Art sind weiterhin keine verbotenen Gegenstände. Der Quatsch mit dem durchgehenden Rücken ist sogar komplett weggefallen.
Es sind aber Waffen gemäss WaffG und damit sollte das Führen verboten sein.

Kilian
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