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  #16  
Alt 26-03-2008, 19:46
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Zitat:
Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
*Seufz* Das ist das ALTE WaffG.
Springmesser dieser Art sind weiterhin keine verbotenen Gegenstände. Der Quatsch mit dem durchgehenden Rücken ist sogar komplett weggefallen.
Es sind aber Waffen gemäss WaffG und damit sollte das Führen verboten sein.

Kilian
Bedeutet das, man darf so ein Taschenmesser nicht mehr (zusammengeklappt) mit sich führen?

Gruß meridian

Edit: Hast Du einen Link zum neuen WG?
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  #17  
Alt 26-03-2008, 21:09
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Zitat:
Zitat von Jörg B. Beitrag anzeigen
In einer der älteren Fassungen des Entwurfs (ob es so in die Anlagen zu den entsprechenden §§ oder die Verwaltungsverordnungen dazu eingegangen ist, weiß ich nicht) war die Waffeneingenschaft IIRC dahingehend definiert, daß Tanto-, Bowie-, Dolch und Spearpoint-Klingen hiervon erfasst wurden.
irre ich mich oder sind jetzt auch feststehende messer unter 12.5 cm verboten
die z.b. ne tanto spietze haben?
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  #18  
Alt 26-03-2008, 21:19
Benutzerbild von Messerjocke2000
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Zitat:
Zitat von meridian9 Beitrag anzeigen
Bedeutet das, man darf so ein Taschenmesser nicht mehr (zusammengeklappt) mit sich führen?

Gruß meridian

Edit: Hast Du einen Link zum neuen WG?
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608224.pdf

Zusammenfassung betreffs Messer:
Es dürfen nicht mehr Geführt werden:
-Anscheinwaffen
-Hieb- und Stichwaffen
-Einhandmesser
-Feststehende Messer mit Klingen >12cm

Ausnahmen vom Verbot gibt es, wenn ein "allgemein annerkannter Zweck" vorliegt oder die Gegenstände in einem "verschlossenen Behältnis" geführt werden.


Also, ja, Springer und Einhandmesser dürfen nicht mehr in der Tasche geführt werden.

Kilian
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  #19  
Alt 26-03-2008, 22:27
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So kompliziert wie alle behaupten ist der Entwurf gar nicht. Beim Seal Pup würde es auch reichen, wenn ich das Stück zwischen Heft und Schneide mit Isolierband abklebe, sollte wirklich jemand ein Problem mit den 3mm haben. Völliger blödsinn, das Messer sollte in ordnung gehen. Unsere Ordnungshüter haben genug zu tun als sich um 3mm zu streiten. Das kleine Gerber sieht übrigens echt hübsch aus. Und mit 30€ für ein Gerber kann man wenig falsch machen.
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  #20  
Alt 26-03-2008, 22:52
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Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
So kompliziert wie alle behaupten ist der Entwurf gar nicht.
Kompliziert nicht, nur schwammig. Und was nun genau Waffe ist und was nicht, weiss nur das BKA...
Bald kommt auch mein Spyderco Street Beat aus USA, das ist auf alle Fälle kurz genug

Kilian
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  #21  
Alt 26-03-2008, 22:55
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Darf ich fragen, was es mit Zoll und so weiter insgesamt kostet und wo du es bestellt hast?
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  #22  
Alt 26-03-2008, 22:56
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Zitat:
Zitat von Jogo Beitrag anzeigen
irre ich mich oder sind jetzt auch feststehende messer unter 12.5 cm verboten
die z.b. ne tanto spietze haben?
Du irrst.
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  #23  
Alt 26-03-2008, 23:05
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Zitat:
Zitat von Messerjocke2000 Beitrag anzeigen
Kompliziert nicht, nur schwammig.
wahrscheinlich ist das teil hier auch eine waffe, oder ?
Toolshop - CRKT M60 SOTFB CRM60-14
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Geändert von SeraphiM (26-03-2008 um 23:11 Uhr).
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  #24  
Alt 26-03-2008, 23:09
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Das mit Tantoklinge kann jedenfalls so ausgelegt werden. Ansonsten gilt, dass nur unter das WaffG fällt, was ausdrücklich benannt wird. (z.B.: Balisong, Springmesser, etc.) Du kannst es draufankommen lassen. Da du allenfalls riskierst eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, wirst du ein Bußgeld zahlen und aufgefordert das Messer transportsicher zu machen. Ich rufe hier nicht zur Gesetzeswidrigkeit auf!
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  #25  
Alt 26-03-2008, 23:10
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Hallo!

Warum macht ihr so einen Stress um die ganze Sache?
Das unsere Poliker nicht mehr alle am Brett haben was Waffengesetze angeht ist wohl kein Geheimnis mehr und das aus populariätsgründen total irrwitzige Gesetze verabschiedet werden, wohl auch!
Wenn demnächst an einer Schule mal wieder jemand mit einem Brotmesser verletzt wird, werden wohl auch alle Küchenmesser demnächst im Waffenschrank mit Sicherheitsschloß aufbewahrt werden müssen, und alle Kaufhäuser müssen für ihre 4€ Blechmesser eine Sondergenemigung zum Verkauf haben... wir sind hier halt in Deutschland...

Wartet doch einfach noch ein paar Tage ab, dann wist ihr genau was denn nun Verboten ist und was nicht!
Und wem das nicht reicht, der Guckt auf der Seite von Böker, die Verkaufen dort nämlich nur Messer die auch Verkauft werden dürfen! Irgendwo auf der Seite findet ihr auch eine Stellungnahme zum neuen Waffengesetz und zu dem was erlaubt ist und was nicht!

Grüße Stephan
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  #26  
Alt 26-03-2008, 23:14
Benutzerbild von Der Contraveganer
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Es soll aber gar nichts verboten werden. Alle Messer dürfen weiter gekauft und um Rücksack getragen werden. Nur am Gürtel oder in der Hosentasche wird ein Problem.

Edit: Böker dürfen auf ihrer Seite alles anbieten, auch OTFs. Nur nach Deitschland importieren nicht. Rechtsgültigkeit hat nichts, was auf irgendwelchen Internetseiten steht.
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Geändert von Der Contraveganer (26-03-2008 um 23:16 Uhr).
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  #27  
Alt 26-03-2008, 23:43
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Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
Edit: Böker dürfen auf ihrer Seite alles anbieten, auch OTFs. Nur nach Deitschland importieren nicht. Rechtsgültigkeit hat nichts, was auf irgendwelchen Internetseiten steht.
Zumindest für diese Aussage von Dir

Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
Es soll aber gar nichts verboten werden. Alle Messer dürfen weiter gekauft und um Rücksack getragen werden. Nur am Gürtel oder in der Hosentasche wird ein Problem.
Stimmt die o.g. Aussage zur Rechtsgültigkeit.

Nochmal: Selbst die Leute, die am neuen WaffG mitgearbeitet haben, wissen nicht so genau, was ein 'verschlossenes Behältnis' sein soll.
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(James A. Keating)
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  #28  
Alt 27-03-2008, 00:07
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Zitat:
Zitat von Der Contraveganer Beitrag anzeigen
Da am April voraussichtlich alle Einhand-Folder und noch ein paar andere Messer nicht mehr geführt werden dürfen, werden einige von uns wohl auf andere Messer umsteigen. Habt ihr Euch schon einen neuen besten Freund ausgeguckt? Und an wessen Stelle tritt er?


es war ein zufall. gestern im praktiker baumarkt bin ich auf ein blck&decker
taschenmesser gestossen. 6 eur irgendwas sollte das ding kosten. ich habe
aber eben ein sehr ähnliches messer auch bei westfalia entdeckt, noch günstiger.
rostfrei, holzgriff, und eine schöne gebogene klinge. irgendwie erinnert mich
die gebogene klinge ein wenig an spiderco civilian oder harpie.
für den preis habe ich da nichts falsch gemacht.
gesetzeskonform ist es ausserdem.

Gartenmeister GÄRTNER MESSER - EDLES MESSER MIT ROSTFREIER KLINGE bei Westfalia Versand im Bereich Gartengeräte und Helfer im Shop Garten

lg
__________________
To boldly go, where no one has gone before.
"Scotty, in 3 Minuten auf Warpgeschwindigkeit, oder wir sind alle tot"!

Geändert von 290962 (27-03-2008 um 00:10 Uhr). Grund: korrektur
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  #29  
Alt 27-03-2008, 17:25
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rettungsmesser!

...sind zwar einhandmesser , ABER ich finde es ist ein ausgesprochener "allgemein annerkannter Zweck"menschen zu retten. die hohe bereitschaft verunglückten mitmenschen zu helfen (oder auch sich selbst), sodamit leben zu schützen und zu retten ist einer verdammt hohes soziales gut und rechtsgut. finde ich jedenfalls.

für die sv -fans : schneiden lässt sich mit der klinge ebenso wie mit jeder anderen - und als boni in der hinsicht betrachtet : wenn ich mit der rückseite schon scheiben einschlagen kann .....

eure meinung bitte!!!!
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  #30  
Alt 27-03-2008, 21:45
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Zitat:
Zitat von kampftroll Beitrag anzeigen
eure meinung bitte!!!!
Meiner Meinung nach hat ein Messer in der zivilen Selbstverteidigung nichts, oder zumindest nicht viel, zu suchen. Es ist in meinen Augen einfach ungeeignet.

Von daher interessiert mich die Änderung rein SV-technisch eigentlich gar nicht.

Ich bin schon vor einiger Zeit vom Griptilian auf ein Lagioule umgestiegen - einfach aus freiem Willen weil ich das Messer sehr schön finde, aber teilweise stört mich das Gefummel mit zwei Händen (zu allem Überfluß habe ich natürlich ein Lederetui :-) ) schon sehr wenn ich mal einen Brief öffne.

Was mich an dem neuen Gesetz ärgert ist einfach diese Bevormundung. Das Führen von guten, funktionellen Messern wird mit der fadenscheinigen Begründung, die öffentliche Sicherheit verbessern zu wollen, stark eingeschränkt bzw. verboten dabei müssten nur die bestehenden Gesetze vernünftig angewendet werden.

Auf dem ICS-Knife Camp wird auch ein Rechtsanwalt referieren da ich der Meinung bin dass es nicht reicht wenn auf einem SV-Seminar der Notwehrparagraph zitiert wird. Das dies jetzt durch die Verschärfung des Waffengesetzes noch aktueller wird finde ich schade.

Grüße
Christian
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