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  #1  
Alt 15-04-2010, 22:07
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Standard Welches Messer wäre das richtige?

Hallo Ihr schlauen User ,

Also ich suche ein Messer welches ich in der Öffentlichkeit führen darf und diesem ähnlich sieht: KLICK MICH
Das Messer braucht keine Blutrinne oder so (auch wenn das einige überraschen wird )

Zu dem interessiert mich wie lang mein Messer das ich in der Öffentlichkeit führe den jetzt sein darf?
Google wirft mir 1.550.000 Vorschläge an den Kopf in denen meist ähnliche aber doch unterschiedliche Dinge stehen .

Ich erhoffe mir Nette Antworten und tolle Links
MfG THE INCREDIBLE FREAK SMILEY
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  #2  
Alt 15-04-2010, 23:04
Benutzerbild von noppel
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warum sollte das messer illegal sein?
__________________
-Ays- war HIER!!!
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  #3  
Alt 15-04-2010, 23:21
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Vielleicht ist es ihm zu teuer.
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  #4  
Alt 15-04-2010, 23:30
Benutzerbild von amasbaal
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warum kaufst du dir nicht das ding, wenn's dir gefällt?
illegal ist es nicht.
aber wozu brauchst du eigentlich das maximum an erlaubter klingenlänge? wenn schon für sv, dann doch die kleinen "fiesen". selbst mit denen ist das risiko doch noch sehr groß, leichen zu hinterlassen, ohne es gewollt zu haben .
kannst du mit so nem ding überhaupt umgehen? wäre sinnvoll, sonst erhöht sich das risiko erst recht (für dich und dein opfer). leg dir lieber n pfefferspray oder so was zu, bis du alt genug bist, fma zu trainieren und dabei merkst, dass man ausserhalb vom training beser die finger von solchen dingern lässt.
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  #5  
Alt 15-04-2010, 23:45
Zunte
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Zitat:
Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
warum kaufst du dir nicht das ding, wenn's dir gefällt?
illegal ist es nicht.
aber wozu brauchst du eigentlich das maximum an erlaubter klingenlänge? wenn schon für sv, dann doch die kleinen "fiesen". selbst mit denen ist das risiko doch noch sehr groß, leichen zu hinterlassen, ohne es gewollt zu haben .
kannst du mit so nem ding überhaupt umgehen? wäre sinnvoll, sonst erhöht sich das risiko erst recht (für dich und dein opfer). leg dir lieber n pfefferspray oder so was zu, bis du alt genug bist, fma zu trainieren und dabei merkst, dass man ausserhalb vom training beser die finger von solchen dingern lässt.
Ich weiß es klingt skandalös und mag so manches weltbild Zerstören, aber man kann Messer auch für andere Sachen einsetzen als zur SV.
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  #6  
Alt 15-04-2010, 23:46
Benutzerbild von dcmak
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Denke mit fünfzehn wird dir so ziemlich jedes Messer abgenommen werden, erst recht wenn du so einen Hauer herum trägst. Mal davon abgesehen meine ich, dass du einen gültigen Personalausweis brauchst und dich schon dadurch strafbar machst, wenn du diesen bei dem Tragen eines Messers vergisst.

Geändert von dcmak (15-04-2010 um 23:53 Uhr).
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  #7  
Alt 15-04-2010, 23:46
Benutzerbild von TRMT
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Zitat:
Zitat von Zunte Beitrag anzeigen
Ich weiß es klingt skandalös und mag so manches weltbild Zerstören, aber man kann Messer auch für andere Sachen einsetzen als zur SV.
WOFÜR
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  #8  
Alt 15-04-2010, 23:47
Benutzerbild von Phrachao-Suea
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Zitat:
Zitat von TRMT Beitrag anzeigen
WOFÜR
Zum Schneiden....das ist schlimm...
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  #9  
Alt 15-04-2010, 23:57
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Zitat:
Zitat von Zunte Beitrag anzeigen
Ich weiß es klingt skandalös und mag so manches weltbild Zerstören, aber man kann Messer auch für andere Sachen einsetzen als zur SV.
Alter + dem in der Öffentlichkeit tragen wollen + der Art des Messers = möchte nur stilecht Butterbrote schmieren!? Bushcraft im Hauptbahnhof betreiben?

Soll er sich lieber ein Opinel holen, oder für ein Swisstool sparen.

Geändert von dcmak (16-04-2010 um 00:01 Uhr).
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  #10  
Alt 16-04-2010, 00:12
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Zitat:
Zitat von dcmak Beitrag anzeigen
Denke mit fünfzehn wird dir so ziemlich jedes Messer abgenommen werden, erst recht wenn du so einen Hauer herum trägst. Mal davon abgesehen meine ich, dass du einen gültigen Personalausweis brauchst und dich schon dadurch strafbar machst, wenn du diesen bei dem Tragen eines Messers vergisst.
Falsch gedacht und falsch "gemeint" !
Falls ich mich irre, nenne doch bitte den passenden Gesetzestext dazu

Gruß
Wolverine
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  #11  
Alt 16-04-2010, 00:26
Benutzerbild von Wolverine
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Zitat:
Zitat von FreakSmiley Beitrag anzeigen
Zu dem interessiert mich wie lang mein Messer das ich in der Öffentlichkeit führe den jetzt sein darf?
Einfach mal §42a WaffG anschauen:
Zitat:
(1) Es ist verboten
[...]
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
Gruß
Wolverine
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  #12  
Alt 16-04-2010, 00:41
Benutzerbild von dcmak
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Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
Falsch gedacht und falsch "gemeint" !
Falls ich mich irre, nenne doch bitte den passenden Gesetzestext dazu

Gruß
Wolverine
"Wer eine Waffe führt, muss nach § 38 seinen Personalausweis oder Pass mit sich führen. Das betrifft auch erlaubte Hieb- und Stoßwaffen wie Springmesser! Wer also ein solches Messer im Rucksack, aber keinen Ausweis dabei hat, verstößt gegen das Waffengesetz."

Messer-Recht in Deutschland ?

Edit: http://www.juraforum.de/gesetze/Waff...pflichten.html
Ich bin nach dem Artikel vom Messermagazin gegangen. Wie auch immer.

Geändert von dcmak (16-04-2010 um 00:46 Uhr).
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  #13  
Alt 16-04-2010, 01:51
Benutzerbild von marvell
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Ort: Bochum
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Beiträge: 41
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Guten morgen,
Springmesser mit klingenlänge unter 8,5 cm sind erlaubt. Dürfen diese geführt werden?
Wie siehts bei einhandmesser mit dieser max. Klingenlänge aus?

Gruss
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  #14  
Alt 16-04-2010, 06:12
Benutzerbild von Daniel_
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Die Klingenlänge beträgt 12cm, damit kann es frei geführt werden. Im Zweifelsfall einfach noch nen Millimeter runterschleifen, um ganz auf der sicheren Seite zu sein
Obgleich du das Messer also mit dir herumführen darfst wie du lustig bist schützt dich diese Tatsache nicht vor dämlichen Fragen alberner Mitmenschen und Ordnungshütern. Du wirst dich also an Dinge wie:
"Wen willst du denn damit abstechen?"
"Wozu brauchst du das denn?"
"Warum trägst du eine riesige Waffe bei dir?"
gewöhnen müssen.

Da das Messer als Werkzeug zählt und nicht als Waffe ist das Alter von 15 Jahren auch unproblematisch, wer als 15jähriger kein eigenes Messer hat ist mir sowieso suspekt Je früher man als Kind ein eigenes Messer hat, desto weniger schneidet man sich später.
Die meisten Verhaltensregeln für messertragende Menschen sollten sich durch logisches Denken erschließen lassen, ich denke da muss ich dir jetzt nichts aufzählen. Allein eines will ich dir auf den Weg mitgeben: Gib dein Messer nur dann aus der Hand, wenn du der Person absolut vertrauen kannst, dass damit kein Blödsinn passiert. Mein jüngster Bruder besitzt ein ähnliches Messer von Puma, das ihm von meinem anderen Bruder und mir geschenkt wurde, weil er mit 17 immer noch mit nem Schweizer Taschenmesser rumlief. Momentan liegt das gute Stück irgendwo bei der Polizei als "Tatwaffe", weil er es der falschen Person gegeben hat. Wenn mal jemand, den du nicht so gut kennst was schneiden will solltest du ihn im Auge behalten.

P.S.: Die Verwendung des Wortes "Blutrinne" solltest du dir abgewöhnen, das ist so falsch, dass es mich innerlich schüttelt, wenn ich das lese


P.P.S:
Ein guter Anhaltspunkt für die Messersuche ist der vom Messermagazin herausgegebene Messerkatalog der jährlich erscheint. Darin findet man ettliche Messer für verschiedenste Zwecke mit Händlerangaben. Als Bonus sind detaillierte Informationen über das Waffengesetz bezüglich Messern enthalten.
__________________
"aus elben elfen machen heiſst unserer sprache gewalt thun;" Deutsche Mythologie, 1844, Jacob Grimm

Geändert von Daniel_ (16-04-2010 um 06:15 Uhr).
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  #15  
Alt 16-04-2010, 07:56
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Zitat:
Zitat von noppel
warum sollte das messer illegal sein?
Das wohl nicht. Aber Messer werden nach dem Waffenges. eingeteilt in (Gebrauchs)Messer und Waffen. Wenn ein Messer nicht klar als Gebrauchsmesser zu erkennen ist kann es als Waffe eingestuft werden.
Das Gesetz ist da etwas schwammig...


Gruß
Alfons.
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