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#1
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| Dies ist ein Aufruf an alle, die mit Waffen trainieren: Der Bundestag hat im Februar weitreichende Änderungen im Waffengesetz verabschiedet. Diese Änderungen betreffen uns als Kampfsportler und Kampfkünstler unmittelbar. So soll z.B. das Führen von Hieb- und Stichwaffen verboten bzw. eingeschränkt werden, ebenso wie der Besitz und das Führen von z.B. Einhandmessern, Impact Kerambits sowie Dulos. Das sind alles Gegenstände, die nicht nur im Training verwendet werden, sondern ganz konkreten sinnvollen Einsatz in einer SV-Situation erlauben. Letztendlich können die Änderungen im WaffG sogar den Transport unserer Rattan-Stöcke zum Training einschränken, je nachdem wie eng später die Auslegung des Gesetzes gehandhabt wird. Die Änderungen sind sachlich völliger Unsinn und scheinen vom Bundestag nicht wirklich gründlich durchdacht zu sein. Eine Vorabversion dieser Änderungen findet Ihr in der Anlage dieses Beitrags. JETZT DAS WICHTIGE: Jeder Bürger hat die Möglichkeit, zum einen eine Petition direkt an den Bundestag zu schicken, und zum anderen sich direkt an seinen zuständigen lokalen Vertreter des Bundesrates zu wenden, um gegen z.B. solche Gesetzesänderungen zu beschweren. In der Anlage findet Ihr Entwürfe für solche eine Petition bzw. ein Schreiben an den Vertreter des Bundesrates, welche ohne Änderungen direkt weitergeschickt werden können (natürlich müssen die persönlichen Daten ergänzt werden). Das Schreiben an die Bundesratsvertreter stammt von Florian Lahner (Direktor von Bram Franks CSSD hier in Deutschland). Im Text der beiden Entwürfe findet Ihr auch weitere Informationen zu den Inhalten und Begründungen. Wir haben im Namen des DAV bereits diese beiden Dokumente verschickt. Allerdings ist eine solche Aktion umso erfolgversprechender, je mehr Personen und Institutionen sich beteiligen. Ich bitte Euch also, ebenfalls diese beiden Dokumente zu versenden! Eine Änderung des Waffengesetzes in dieser Form wäre für unser Training deutlich kontraproduktiv. Selbst ein "normales" Training im Freien (Stadtpark o.ä.) würde dadurch unter Umständen verboten sein. Das können wir so nicht einfach hinnehmen! NOCHMAL WICHTIG: Das Versenden müsste allerdings relativ kurzfristig geschehen, denn es bleibt nicht mehr wirklich viel Zeit. Am 14.3. wird der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen ... und dann ist das Ding durch. Zwar muss unser Bundespräsident noch unterschreiben, aber dort passiert mit Sicherheit nichts mehr. Bitte sendet diese Mail an möglichst viele Eurer Schüler/innen oder sonstige Interessenten weiter! Viele Grüße Sven Barchfeld 1. Vorsitzender DAV Dieter Knüttel Bundestrainer DAV PS: And die Mods: Bitte den gleichen Beitrag ausnahmsweise in verschiedenen Unterforen stehenlassen. So erreichen wir mehr Leute und das ist wichtig. Danke Geändert von AKED (07-03-2008 um 10:11 Uhr). |
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#2
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| Wo kein Kläger, da kein Richter ![]()
__________________ Da Gu Kimm Si-Jo (Großmeister) Jo-Si (Grunder Hei Bau-Nukite) 6. Dan Combatkarate |
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#3
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| Na, wenn Du 10.000 EUR und Deine Zuverlässigkeit riskieren möchtest, statt was zu unternehmen, bitte...
__________________ Scheiß auf den Stolz! Stolz tut nur weh, aber er hilft nie. Marsellus Wallace,Pulp Fiction |
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#4
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| Wie sieht das neue Recht denn Schwerter vor. Als aktiver Mittelalterdarsteller hab ich keinen Box extra ne Waffentransportbox ins Auto einbauen zu müssen, nur weil ich als Templer mit nem Anderthalbhändern auf eine Veranstaltung fahre...
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#5
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| Das Verbot gilt nicht bei der Verwendung für Foto, Film oder Fernsehaufnahmen sowie Theateraufführungen. Gruß Dieter |
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#6
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| Auf öffentlichen Veranstaltungen darfst Du Waffen eh nicht führen. Auch nach heutigem Recht nicht. Ausnahmen gibt es für Theateraufführungen. Ein Ma-Markt ist aber nun mal keine Theateraufführung. Man kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen.... Kilian
__________________ Scheiß auf den Stolz! Stolz tut nur weh, aber er hilft nie. Marsellus Wallace,Pulp Fiction |
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#7
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| Zitat:
Wenn ich das in der angehängten PDF datei richtig verstanden habe (Beamtendeutsch ist schrott), dann wird hierfür auch immernoch eine Ausnahme gemacht. |
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#8
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| Quelle? Freie Waffen dürfen gar nicht geführt werden. Davon war aber keine Rede, sondern nur von einem Anderthalbhänder... Kilian
__________________ Scheiß auf den Stolz! Stolz tut nur weh, aber er hilft nie. Marsellus Wallace,Pulp Fiction |
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#9
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| Servus Kilian! Schaukampfprügel waren bislang m.W. nicht direkt vom WaffG genannt, sondern wurden vielfach hilfsweise über die Sportgeräte-Regelung zur Nicht-Waffe umgedeutet, wobei da niemals was gerichtlich geklärt/entschieden wurde. Jedenfalls nicht, so weit ich weiß.
__________________ Wer mich und mein löblich Handwerk verlacht, den schlag ich auf den Kopf, daß es ihn im Herzen kracht.(Augustin Staidt, Federfechter, 16. Jhd.) |
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#10
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| Bin jetzt gerade ztu faul, dass zu suchen. Waffen sind die Dinger auf keinen Fall, da sie ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt sind, die Verteidigungsfähigkeit anderer herabzusetzen... Das wird noch spassig, wenn das Gesetz durch ist. Dann darf man nämlich mit dem betreffenden Beamten diskutieren, ob das kleine fixed, was man dabei hat, nu eine Waffe ist, oder nicht... Kilian
__________________ Scheiß auf den Stolz! Stolz tut nur weh, aber er hilft nie. Marsellus Wallace,Pulp Fiction |
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