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#31
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| Ich habe den Artikel gelesen! Aber mir wurde nicht klar ob nur der Waffenhändler da einfach gut rausgekommen ist, oder ob das Nunchaku ab jetzt legal ist. Die Läden haben das sicher noch nicht mitbekommen! |
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#32
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| ne wenn, dann gleich zu dem. wenn dem so ist, gibts dort wenigstens welche. ich denke kaum, dass andere händler jetzt gleich mit ziehn. was soll das überhaupt heissen? "pilotprojekt"? fürmich klingt das so als ob er weiter verkaufen darf, solange mit derartigen geräten nichts vorfällt. + weil s n pilotprojekt ist, ist er der einzige mit dieser sondererlaubnis. sein laden ist gerettet, in 10 jahren geht er über n jordan + s problem ist gelöst. das nenn ich schweizer denken. edit + seine richter können weiterhin ihre schuriken beziehn. sind also alle glücklich. ![]() |
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#33
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| aber wo isch denn jetzt dä ladä? irgendwo langstr. umenand. |
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#34
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| Zitat:
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#35
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| wo isch dä ladä??? |
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#36
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#37
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| Die Polizei beschlagnahmt verbotene Waffen und dann stellt ein Gericht fest daß sie eigentlich gar nicht verboten sind? Das Waffengesetz in der Schweiz muß ja sehr schwammig formuliert sein, oder wie ist das sonst zu erklären? |
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#38
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| eben. vitamin b. denkst du, die richter wolln jetzt die ganze schweiz nach nem laden der nunchakus verkauft abklappern? ich kenne einige beispiele, wo verfahren eingestellt wurden, nur weil die angeklagten zu den medien gingen. in verschiedensten "fällen". |
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#39
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| Nein das ganze Zeug ist in der Schweiz illegal. |
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#40
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| Also jetzt ist es Legal, zumindest im Kanton Zürich.... |
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#41
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| Ja, ist legal. Kannst du im Laden kaufen. |
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#42
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| Glaub ich nich, oder? Luegsch uf googele.ch, tippsch emol s Wort iine...un do heschs ![]() nume eis als es bischbiiel: budo.ch - Kampfsportartikel, Kampfsportausrüstung, Kampfsportbekleidung, Karate Zubehör, Karateartikel, Kung Fu Artikel Hebs guet! |
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#43
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| Steht da drinn. http://www.kapo.tg.ch/documents/bros...recht_1007.pdf Meines Erachtens geht das nunchaku unter gefährliche Gegenstände : Erwerb JA - tragen in der öffentlichkeit NEIN Ausnahmen : der Weg ins Trainingslokal . gruss sigi |
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#44
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| Wie Sigi bereits geschrieben hat (Das Merkblatt ist übrigens so ziemlich das beste was es zum Schweizer Waffengesetz gibt); Mann darf Nunchacku's zwar erwerben aber nicht tragen. Dies bedeutet: auf dem Weg ins Training muss das Nunchacku ordentlich verpackt (geschlossene Sporttasche reicht) und nicht direkt greifbar sein. Entsprechende Trainingskleidung und Ausrüstung sollte natürlich auch dabei sein weill es ansonsten unglaubwürdig ist, dass man das Nunchacku fürs Training mitführt. Nach dem Training noch auf ein Bier gehen und seine Sporttasche mitnehmen ist ein Grenzfall. In so einer Situation muss man damit rechnen dass die Polizei das Nunchacku sicherstellt und den Besitzer zur Anzeige bringt. Die rechtliche Würdigung (also die Entscheidung ob mann sich strafbar gemacht hat) liegt dann beim zuständigen Staatsanwalt. Einen entsprechenden Bundesgerichtsentscheid ist mir nicht bekannt. Ich habe auf Anhieb auch keinen gefunden. Gruss Mortis PS: hier noch der Link zum WG: http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.54.de.pdf Das Nunchacku ist unter Art. 28a abgehandelt
__________________ Si vis pacem para bellum! |
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#45
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| kann mir jemand sagen, ob die Nunchakus mit Schaumstoffummantelung wieder erlaubt sind? Bei Decathlon in Herne kann man die wieder kaufen.
__________________ www.mma-marl.de |
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