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#31
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| Hallöchen, ja den obigen Text habe ich von der besagten Seite reinkopiert, da die Gesamtheit der Page sehr, wie soll ich sagen, "schräg reinlaufen könnte". Die Seiten von "Messerjocke" wurden in einem anderen Forum übelst aus einander genommen. Wobei ich der Meinung bin, dass sich dort keine Anstiftungen zu kriminellen Handlungen finden. Manche "Lieblinge" in den Boards sind halt ein bisserl zart besaitet und da könnten solche Texte für schlaflose Nächte sorgen ![]() Ist doch wurscht ob "Messerjocke" den Text "abgekupfert" hat, aufschlussreich finde ich ihn allemal (und ggfs. kann man nun ja sein Verhalten in "brenzligen" Situationen optimieren ) Bin mal gespannt wann die ersten Reaktionen von den Moralaposteln kommen. Gruß Tony |
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#32
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| weiß ehrlich gesagt nit ganz, was der wirbel soll - das privates fehlverhalten auch beamtenrechtliche konsequenzen haben kann sollte den betreffenden bekannt sein, also kein grosses staunen wenn er nach sowas fliegt. ich geb zu, ich hab grad nit die zeit das ganze zeug hier sorgfältig zu lesen, aber n paar sachen die mir beim überfliegen aufgefallen sind lass ich doch noch ab : 1. das handeln damit zu entschuldigen, dass er als kickboxer nix anderes gelernt hätte als druffknüppeln is grossartig ... ich werde von nun an gleich sportschütze... 2. ... dem lustigen erstschlag - verteter wünsche ich lediglich ne anzeige seines "opfers" und nen arsch als richter, damit er lernt was er hier für nen stuss schreibt... kleiner tip : irgendwo gabs hier mal ne nette zusammenfassung bzgl. notwehr usw... , vielleicht findeste sie bevor de was derartiges anstellst... wäre besser fister
__________________ Es muss kein Spass sein, um Spass zu machen. Mark Twight |
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#33
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| @Fister Da du wohl mich angesprochen hast: Meine Lebenserfahrung hat meiner Strategie bisher recht gegeben. Habe bisher kaum körperlichen Schaden von Auseinandersetzungen getragen, strafrechtlich geht man natürlich ein Risiko ein, aber wer meint über solche Sachen in der entsprechenden Situation nachdenken zukönnen, hat grundsätzlich ein Problem mit Realität und Fiktion. Außerdem schätzt Du mich wohl falsch ein. Aufgrund meiner Erfahrungen und da ich nicht mehr im Halbstarken Alter bin werde ich so schnell nicht aus Deiner Belehrung "lernen" und kann sehr wohl unterscheiden was Stuss ist und was nicht. Ich dachte erst Du wärst Beamter, denke aber daß gerade die wesentlich realistischer in Bezug auf Notwehr und körperlicher Auseinandersetzung sind. Wenn man weiß wie, kann man eine Notwehrhandlung gut aus einer Bedrohung herleiten. Ganz so einfältig wie Du mit Deiner Du-wirst-schon-sehen-was-Du-davon-hast-Kind Aussage bin ich nicht. |
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#34
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| is bloß scheiße, dass "pre-emptive-striking" (erstschlagen hört sich doof an ) in verbindung mit "ich schlag so lange bis er sich nimmer regt und hinterher renn ich weg" vor gericht natürlich klasse aussehen ... hoffentlich gerätste an nen angreifer der aussagt daste von ihm die börse/uhr/ oder von mir aus nur die kippen haben wolltest... dann haste spass ... aber du hast natürlich recht : wozu was dazulernen wenns bisher geklappt hat ... fister
__________________ Es muss kein Spass sein, um Spass zu machen. Mark Twight |
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#35
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| Sind das Erfahrungswerte von dir? |
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#36
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| Lese jedenfalls selten in der Zeitung von Aktionen wo jemand total unerwartet sinnlos zusammengeprügelt wurde. Ich habe bisher auch noch keine Probleme in der Hinsicht gehabt. Es ist eventuell auch nicht sinnvoll zB in eine bekannte Schlägerkneipe zu gehen um dort über Prügler abzulästern. Oder anders ausgedrückt man hat einen gewissen Einfluß auf die Umgebung in der man sich aufhält bzw sollte sich seiner Umgebung entsprechend verhalten. ![]() Ich sage mal: wenn man sich noch nicht heftigst geprügelt hat spricht das auch für eine gewisse Erfahrung. Man kennt einfach die Umgeung in der man sich gefahrlos aufhalten kann; das ist auch was wert ![]()
__________________
Geändert von Alfons Heck (04-04-2003 um 23:56 Uhr). |
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#37
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| Du meinst wenn ich zu Hause bleibe werde ich auf keinen Fall verhauen? Ein gewisses Restrisiko bleibt auch da. Rick |
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#38
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| jo , da haste definitiv recht, denn leben is irgendwie immer lebensgefährlich... und die schlimmsten unfälle sollen doch immer im haushalt passieren... obacht also fister
__________________ Es muss kein Spass sein, um Spass zu machen. Mark Twight |
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#39
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| Zitat:
dein Statement ist sicher sehr treffend (IMHO)! Würdest du ihn vom Dienst suspendieren und aus der Polizei hinauswerfen! Das war meine Hauptfrage, bei den anderen Points bin ich ganz deiner Meinung. Wenn du ihn hinauswirft, wird er sich mit der Situation nicht mehr richtig auseinandersetzen können. Da treten Mechanismen in Kraft, die ihn nur bestärken in seiner Haltung. Die nächste Schlägerei ist dann vorprogrammiert. Usw. Wenn du ihn in den Innendienst schickst, muß er sich wieder Reputation bei seinen Kollegen und Vorgesetzten verschaffen. Und nur da ist er gefordert, das letzte Quentchen aus sich herauszuholen, sich wieder in die Regeln der Gesellschaft einzugliedern! Alles andere macht mehr Probleme als was es bringt!
__________________ Liebe Grüße Dao |
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#40
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| Hallohallo? Wenn das alles stimmt wie in dem Artikel geschrieben, sollter er dann nicht erstmal in ein Ferienlager geschickt und danach direkt befördert werden? Damit er sich besser mit der Situation auseinandersetzen kann und keine Leute mehr verprügelt? Oder hab ich @Peter J.`s Aussage jetzt falsch interpretiert? Rick |
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#41
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| @ Tony Ich denke, wenn es tatsächlich zu einer (unvermeidlichen) Auseinandersetzung auf der Strasse kommt, sollte man hinterher die Beine in die Hand nehmen. Sehe ich im großen und ganzen auch so wie in dem Artikel. @ Xiaoshi Zitat:
@Peter J. Ich würde ihn definitiv aus der Polizei herauswerfen, und zwar weil ich denke, daß jemand der im Staatsdienst arbeitet auch als Vorbild agieren sollte. Hinzu kommt, das eine Tätigkeit beim Staat ja auch mit gewissen Privilegien verbunden ist, die man jemandem, der Verurteilter Gewalttäter ist, meiner Meinung nach nicht mehr zukommen lassen sollte. Als Angestellter im Schreibdienst, darauf würde ich mich einlassen, aber nicht mehr als Beamter. Gruß Martin |
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#42
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| Zitat:
wenn dir das momentan gut tut, dann halt befördern, oder köpfen, oder Ohren ab, oder rausschmeißen, oder mit Torten beschmeißen, oder lieber doch noch etwas nachdenken ...? Wie auch immer! Du kannst interpretieren, was das Zeug hält.
__________________ Liebe Grüße Dao |
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#43
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| Konfusius splicht: Sagt ein Idiot zum Idiot: Du Idiot Kleines Splichwolt abel weise rick |
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#44
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| Zitat:
für wen das gedacht ist, weiß ich nicht?! , aber wer will schon weise sein!![]()
__________________ Liebe Grüße Dao |
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#45
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| Hallo zusammen, (vor allem Mr. Fister) ich konnte leider am Wochenende an der Diskussion nicht mehr teilnehmen, deshalb bekommt ihr hier meinen Nachschlag. Zunächst mal, ich will gar nichts entschuldigen. Ich weiß wie alle anderen auch nicht genügend über den Sachverhalt um entscheiden zu können inwieweit hier der Kickboxer unberechtigt zugeschlagen hat oder nicht. Mir geht es hier um die Begründung des Gerichtes: Zitat:
Wie sieht es denn aus, wenn man im Rahmen einer Meinungsverschiedenheit, die es ja wohl ungeachtet von Herkunft und Stand immer mal geben kann, von einem Jugendlichen angegriffen wird? Was soll man hier tun? Muss sich hier ein Weltmeister im Kickboxen wirklich schlagen lassen und darf im Rahmen der Notwehr nicht agieren? Wenn er agiert, dann ist doch aufgrund seiner Ausbildung immer mit schweren Verletzungen zu rechnen. Wie will man denn wirklich einschätzen welche Wirkung ein Schlag hat? Welcher Kampfsportler hat denn wirklich (vor allem an welchen Freiwilligen) die Gelegenheit auszutesten wie stark man an welcher Stelle unter gewissen Bedingungen schlagen kann um gewisse Resultate zu erzielen. Wer will denn hier allen Ernstes behaupten er weiß, wie man so schlagen kann, dass der Angriff sicher abgewendet wird, aber keine ernsthaften Verletzungen entstehen. Gerade in dynamischen Situationen ist doch der Unterschied zwischen daneben schlagen und Treffer mit schweren Verletzungen häufig hauchdünn. Wer schon mal erlebt hat, dass in einem Sparringskampf der Partner plötzlich auf dem Boden liegt obwohl man schwören könnte, dass man nun überhaupt nicht heftig geschlagen hat, der weiß wovon ich spreche. Das wesentliche Problem hier besteht doch darin, dass man schnell schlagen muss um zu treffen aber genau die Geschwindigkeit des Schlages erheblich zur Schädigung beiträgt, selbst wenn der Masseneinsatz nicht so hoch ist. Weiterhin kommt hinzu dass ein Kampfsportler doch so etwas wie Kontrolle der Schläge im Sinne der Verletzungsminimierung wie es das Gericht verlangt gar nicht lernt. Wo und wie wird dies denn in Kampfkünsten oder in der SV vermittelt. Wie ist es überhaupt vermittelbar in Anbetracht der anatomischen Unterschiede, sowie der unendlichen Anzahl an unterschiedlichen Situationen in denen ein Notwehrfall eintreten kann. Wer weiß den was nun eine Person die gegenüber steht einstecken kann und was nicht. Wer sieht in einer solchen Stresssituation inwieweit es sich beim Gegenüber um einen schlagerprobten Schläger oder um einen absolut ahnungslosen Laien handelt. Noch mal, für mich ist hier nicht der spezielle Fall des Kickboxers wichtig sondern die Frage die sich aus so einem Fall ergibt, ob sich nach geltendem Recht Kampfsportler denn überhaupt noch wehren dürfen, wenn die Ausgangslage so ist, dass man zwar angegriffen wird, der Angriff auf den ersten Blick für die Außenstehenden aber nicht lebensbedrohlich scheint. Denn beim Einsatz von SV Techniken kann es immer zu Verletzungen kommen. Es ist mitunter ein Glücksspiel inwieweit der andere geschädigt wird oder nicht. Nehmen wir also mal an es trifft dies zu, was der Kickboxer behauptet und er hat in Notwehr gehandelt, also er wurde z. B. mit einem Schlag attackiert. Was bitteschön hätte er nach dieser Auslegung des Rechtes anderes tun können als sich schlagen zu lassen um straffrei aus der Sache herauszukommen??? Gruß Ralf |
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