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  #1  
Alt 03-08-2011, 15:55
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 424
Question Krankenkassen und Nahrungsergänzungsmittel

Gibt es Krankenkassen die Nahrungsergänzungsmittel komplett oder zum Teil bezahlen? Ich muss jeden Tag Pillen nehmen und muss die Dinger leider komplett bezahlen weil sie nicht unter die Kategorie Medikamente sondern Nahrungsergänzungsmittel fallen
Was kann man in solchen Fällen tun, außer die Behandlung zu ändern?
Ich muss Pillen nehmen weil ich ein genetischen Problem habe.
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  #2  
Alt 03-08-2011, 16:02
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Kampfkunst: MMA
 
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Alter: 29
Beiträge: 892
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Krankenkassen Nahrungsmittelergänzungen bezahlen!

Da müssten sie ja jedem, der Laktoseintolerant ist, seine Laktattabletten zahlen!
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  #3  
Alt 03-08-2011, 17:35
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Kampfkunst: (Sport-)Judo, Allkampf, über den Tellerrand gucken
 
Registrierungsdatum: 11.06.2008
Ort: Banlieue Montréal
Beiträge: 1.255
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Intuitiv würde ich sagen:
Krankenkassen zahlen nicht für Nahrungsmittel, also wahrscheinlich auch nicht für Nahrungsmittelergänzungen.

Das ist aber nur eine Vermutung.
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  #4  
Alt 03-08-2011, 18:06
Benutzerbild von kanken
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Kampfkunst: Karate
 
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Zitat:
Zitat von 30Shadow11 Beitrag anzeigen
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Krankenkassen Nahrungsmittelergänzungen bezahlen!

Da müssten sie ja jedem, der Laktoseintolerant ist, seine Laktattabletten zahlen!
Du meinst wahrscheinlich seine Laktasetabletten

Grüße

Kanken
__________________
Der Weg zum innersten Kern unseres Seins führt nicht an unseren tiefsten Ängste und Gefühlen vorbei, sondern mitten in sie hinein und hindurch.
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  #5  
Alt 03-08-2011, 18:47
Benutzerbild von Sven K.
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Kampfkunst: SENKI-Combat.
 
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Ort: Osterholz-Scharmbeck
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"Nahrungsmittelergänzungen" heißen Nahrungsmittelergänzungen weil sie, in
den meisten Fällen, keine anerkannte, medizinische Wirkung haben. Die KK
zahlen nur für ein MEDIKAMENT, was auch wirklich wirkt. Da tun sich die
Nahrungsmittelergänzungen halt schwer.

http://www.gesundheits.de/bagp/BAGP-Dokumente/NEM.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Nahrung...A4nzungsmittel
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com

Geändert von Sven K. (03-08-2011 um 18:49 Uhr).
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  #6  
Alt 03-08-2011, 19:31
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Kampfkunst: Boxen,Kali, 1ster dan(n) lass uns lieber ein Bier trinken
 
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Nein tut sie nicht bezahlt werden nur verordnete Medikamente, und auch davon nicht alle.
__________________
Er bringt uns Frieden, brecht ihm die Beine
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  #7  
Alt 04-08-2011, 05:49
KKB-Userstatus: Professional
Kampfkunst: MMA
 
Registrierungsdatum: 25.06.2010
Alter: 29
Beiträge: 892
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Zitat:
Zitat von kanken Beitrag anzeigen
Du meinst wahrscheinlich seine Laktasetabletten

Grüße

Kanken
Ja, meinte ich!
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  #8  
Alt 04-08-2011, 10:41
Benutzerbild von hashime
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Aber wenn die Nahrungsmittelergänzungen vom Arzt verordnet wurden (da bei dir ja genetische "Erkrankung"), müsste da doch etwas möglich sein, oder?
__________________
Kyokushinkai Karate Klub Wien
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  #9  
Alt 04-08-2011, 11:00
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Beiträge: 984
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Zitat:
Zitat von chenzhen Beitrag anzeigen
Ich muss Pillen nehmen weil ich ein genetischen Problem habe.
... hmmm, komisch

Entweder Du hast ein medizinisch bekanntes, diagnostizierbares und zu behandelndes Problem. Dann kann der Arzt eine entsprechende Behandlung verschreiben, die auch von der (gesetzl.) Kasse übernommen wird (zumindest anteilig).

Oder aber, es liegt ein Problem vor, das zwar bekannt ist, für das es aber noch keine nachgewiesen wirksame Behandlungsmethode gibt. Dann zahlen gesetzliche Kassen i. A. nicht (obwohl manche ja auch homöopathischen Schnickschnack bezahlen). Evtl. zahlt die ein oder andere private Krankenkasse.

Und im schlimmsten Fall handelt es sich um ein unter Marketinggesichtspunkten "erfundenes" Leiden, dass primär der Industrie die Taschen füllen soll.

Die Frage ist, ob Du die Pillen nehmen "musst" oder ob sie evtl. bestimmte Symptome lindern "können". Da müsste Dir Dein Arzt aber genauer Auskunft geben können.

Evtl. sollte man da auch mal 'nen anderen Arzt fragen und um eine Einschätzung dieser "Behandlung" bitten ...
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  #10  
Alt 04-08-2011, 14:50
Benutzerbild von Sven K.
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Interessant wäre zu erfahren, wie die Krankheit heißt und was du nehmen sollst.
__________________
Bis denn. Euer Sven.
www.selbstschutzakademie.de www.senki-ma.com
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  #11  
Alt 04-08-2011, 17:19
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Zitat:
Zitat von Sven K. Beitrag anzeigen
Interessant wäre zu erfahren, wie die Krankheit heißt und was du nehmen sollst.
Hab ich mir auch schon gedacht!

Es wäre außerdem noch interessant, warum er nicht bei verschiedenen Krankenkasse anfragt, sondern hier im Forum! Oder ist hier einer eine Krankenkasse? :-)
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  #12  
Alt 04-08-2011, 19:02
Benutzerbild von Trinculo
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Beiträge: 18.755
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Zitat:
Zitat von Jan_ Beitrag anzeigen
Intuitiv würde ich sagen:
Krankenkassen zahlen nicht für Nahrungsmittel, also wahrscheinlich auch nicht für Nahrungsmittelergänzungen.

Das ist aber nur eine Vermutung.


Eine ziemlich clevere Vermutung
__________________
But if they tell you that I've lost my mind
Baby it's not gone just a little hard to find
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  #13  
Alt 04-08-2011, 19:31
Benutzerbild von Simplicius
KKB-Userstatus: Senior
Kampfkunst: -
 
Registrierungsdatum: 16.07.2011
Beiträge: 2.158
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Anlage I: Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V - Gemeinsamer Bundesausschuss

Zitat:
Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Präparate) sind seit dem 1. Januar 2004 grundsätzlich von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. In der „OTC-Übersicht“ legt der G-BA fest, welche OTC- Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und mit Begründung vom Vertragsarzt ausnahmsweise verordnet werden können.

http://www.g-ba.de/downloads/83-691-...2011-06-09.pdf


Zitat:

Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsaus-schluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht)


11. Calciumverbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/Dosiereinheit) und Vita-min D (freie oder fixe Kombination)
− nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose,
.
.
.
17. Eisen-(II)-Verbindungen nur zur Behandlung von gesicherter Eisenmange-lanaemie.
.
19. Folsäure und Folinate nur bei Therapie mit Folsäureantagonisten sowie zur Behandlung des kolorektalen Karzinoms.
.
.
.
23. Iodid nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen.
24. Iod-Verbindungen nur zur Behandlung von Ulcera und Dekubitalgeschwü-ren.
25. Kaliumverbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung der Hypokali-aemie.
.
27. Lösungen und Emulsionen zur parenteralen Ernährung einschließlich der notwendigen Vitamine und Spurenelemente.
28. Magnesiumverbindungen, oral, nur bei angeborenen Magnesiumverluster-krankungen.
29. Magnesiumverbindungen, parenteral, nur zur Behandlung bei nachgewie-senem Magnesiummangel und zur Behandlung bei erhöhtem Eklampsieri-siko.
30. L-Methionin nur zur Vermeidung der Steinneubildung bei Phosphatsteinen bei neurogener Blasenlähmung, wenn Ernährungsempfehlungen und Bla-senentleerungstraining erfolglos geblieben sind.
.
.
.
42. Vitamin K als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann.
43. Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen nur bei der Dialyse.
44. Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/Dosiseinheit).
45. Zinkverbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung der enteropathi-schen Akrodermatitis und durch Haemodialysebehandlung bedingten nachgewiesenem Zinkmangel
Bei Phenylketonurie kann beispielsweise auch ein entsprechendes Aminosäurenpräparat verordnet werden.

Geändert von Simplicius (04-08-2011 um 19:50 Uhr).
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  #14  
Alt 05-08-2011, 12:24
KKB-Userstatus: Intermediate
Kampfkunst: -
 
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Beiträge: 424
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Zitat:
Zitat von Sven K. Beitrag anzeigen
Interessant wäre zu erfahren, wie die Krankheit heißt und was du nehmen sollst.
Mein LDL-Blutfettwert ist höher als normal weil ich irgendeine Genmutation habe.
Ich nehme seit 1 Jahr Arterin(kommt glaube ich aus Belgien) und habe bisher keine Probleme damit gehabt und meine Blutfettwerte sind auch besser geworden. Leider hat eine Packung nur 90 Tabletten und ich nehme 2x2 Tabletten täglich.
Arterin 90 tabl [2388759] - €22.05 : Zwitserse Apotheek!, Zwitserse Apotheek
Meine gesetzliche Krankenkasse zahlt leider nichts obwohl mein Hausarzt es mir verschrieben hat. Ich kenne mich nicht so mit Krankenkassen aus deshalb weiß ich nicht ob vielleicht eine andere Krankenkasse Nahrungsergänzungsmittel bezahlt.
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  #15  
Alt 05-08-2011, 12:31
Benutzerbild von kerberos7
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Kampfkunst: KM
 
Registrierungsdatum: 04.08.2009
Alter: 24
Beiträge: 481
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Zitat:
Zitat von chenzhen Beitrag anzeigen
Mein LDL-Blutfettwert ist höher als normal weil ich irgendeine Genmutation habe.
Ich nehme seit 1 Jahr Arterin(kommt glaube ich aus Belgien) und habe bisher keine Probleme damit gehabt und meine Blutfettwerte sind auch besser geworden. Leider hat eine Packung nur 90 Tabletten und ich nehme 2x2 Tabletten täglich.
Arterin 90 tabl [2388759] - €22.05 : Zwitserse Apotheek!, Zwitserse Apotheek
Meine gesetzliche Krankenkasse zahlt leider nichts obwohl mein Hausarzt es mir verschrieben hat. Ich kenne mich nicht so mit Krankenkassen aus deshalb weiß ich nicht ob vielleicht eine andere Krankenkasse Nahrungsergänzungsmittel bezahlt.
Hin gehen und fragen. Zur Not Sozialgericht
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